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Archiv "Erlotinib: Darmperforationen und Hautkomplikationen" (22.05.2009)

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A1012 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 21⏐⏐22. Mai 2009

A K T U E L L

Für Medizinische Fachangestellte gibt es einen neuen Tarifvertrag: Ab 1. Juli 2009 erhalten Praxismitarbei- ter fünf Prozent mehr Gehalt. Damit beträgt das Einstiegsgehalt der Medizinischen Fachangestellten zwischen 1 423 und 1 494 Euro.

Auszubildende verdienen ab Juli monatlich 50 Euro mehr. Auf dieses Ergebnis einigten sich am 6. Mai in Berlin der Verband medizinischer Fachberufe und die ärztliche Tarif- partei Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA).

Für vollzeitbeschäftigte Medizi- nische Fachangestellte gibt es zu- sätzlich für den Zeitraum Januar bis Juni 2009 eine Einmalzahlung in

Höhe von 330 Euro, Teilzeitbe- schäftigte erhalten die Leistung in anteiliger Höhe. Der neue Tarifver- trag hat eine Laufzeit bis zum 31.

Dezember 2010. „Angesichts der Turbulenzen bei der Umsetzung der ärztlichen Honorarreform ist das für uns ein solides Ergebnis“, betonte Margret Urban, stellvertretende Präsidentin des Verbandes medizi- nischer Fachberufe. Man sei dem Ziel, den Beruf der Medizinischen Fachangestellten aufzuwerten, ein weiteres Stück nähergekommen.

Auch die Arbeitgeberseite zeigte sich zufrieden. Es sei wichtig, den Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte attraktiver zu ma- chen, erklärte die AAA-Vorsitzen- de, Dr. med. Cornelia Goesmann.

„Gleichzeitig wollen wir, trotz der zum Teil massiven wirtschaftlichen Verwerfungen in einigen Regionen und Facharztpraxen aufgrund der Honorarreform, die gestiegenen An- forderungen an die Mitarbeiterinnen in unseren Praxen honorieren“, sag- te Goesmann. Die AAA ruft deshalb auch die nicht tarifgebundenen Pra- xen auf, die Gehaltserhöhung wei- terzugeben, um den Medizinischen Fachangestellten zu zeigen, wie wichtig ihre Arbeit ist. hil

MEDIZINPRODUKTEGESETZ

Kein Konsens

Unter Experten ist das von der Bun- desregierung geplante neue Medi- zinproduktegesetz umstritten. Dies zeigte eine Anhörung im Bundestag am 11. Mai. Einig waren sich die geladenen Sachverständigen zwar darin, dass das Risikoniveau bei Medizinprodukten prinzipiell mit dem bei Arzneimitteln vergleichbar sei, grundsätzliche Unterschiede existierten jedoch bei der Durch- führung entsprechender Studien, meinte ein Teil der Experten.

Ziel der Regierung ist es jedoch, mit dem Gesetzentwurf die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für klinische Prüfungen von Arznei- mitteln und Medizinprodukten an- zugleichen. Zentraler Ansprechpart- ner soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sein. Mit dem Gesetz sollen die Pa- tientensicherheit bei der Anwen- dung von Medizinprodukten ver- bessert und zugleich europarechtli- che Vorgaben umgesetzt werden.

Strittig ist unter Experten vor al- lem die geplante Vorgabe, dass vor Beginn einer klinischen Prüfung von Medizinprodukten zunächst die Genehmigung durch die Bundes- oberbehörde sowie durch die Ethik- kommission vorliegen soll. ER MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE

Fünf Prozent mehr Gehalt ab Juli

Mehr Geld und Wertschätzung:

Der Beruf der Medi- zinischen Fachange- stellten soll attrakti- ver werden.

ERLOTINIB: DARMPERFORATIONEN UND HAUTKOMPLIKATIONEN

Bei der Therapie mit dem Krebsmedikament Erlotinib kann es zu lebensgefährlichen Darm- perforationen kommen. Dies geht aus einem Dear-Healthcare-Provider-Brief hervor, den der Hersteller Roche auf Veranlassung der US- amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA an US-Ärzte verschickt hat. Er weist außerdem auf schwerwiegende Überempfindlichkeitsreaktio- nen der Haut und okulare Probleme hin.

Die deutschen Ärzte werden am 25. Mai in einem Rote-Hand-Brief über die unerwünsch- ten Wirkungen informiert. Erlotinib (Tarceva®) ist ein Tyrosinkinase-Inhibitor, der die Signal- weiterleitung am Rezeptor des epidermalen Wachstumsfaktors hemmt. Seit 2005 ist er zur Behandlung des metastasierten nicht kleinzelli- gen Lungenkarzinoms und seit 2007 für das metastasierte Pankreaskarzinom zugelassen.

Nach den Angaben im Healthcare-Provider-

Brief ist das Risiko bei jenen Patienten erhöht, die gleichzeitig Antiangiogenesemedikamente, Kortikoide, nicht steroidale Antiphlogistika (NSAID) und/oder eine taxanbasierte Chemo- therapie erhalten haben oder bei denen in der Vorgeschichte peptische Ulzera oder Divertiku- losen aufgetreten sind. Nach Magen-Darm- Perforation sollte der Tyrosinkinase-Inhibitor nicht mehr eingesetzt werden.

Toxische epidermale Nekrolyse Ebenfalls tödlich verlaufen können bullöse und exfoliative Hauterkrankungen, die bei einigen Patienten aufgetreten sind und bei denen es sich vermutlich um ein Stevens- Johnson-Syndrom beziehungsweise eine toxi- sche epidermale Nekrolyse gehandelt hat, also Überempfindlichkeitsreaktionen auf das Medi- kament, die sich auf der Haut manifestieren

und ebenfalls eine sofortige Therapieunterbre- chung erforderlich machen.

Als dritte Komplikation werden sehr seltene Perforationen oder Ulzerationen der Hornhaut genannt, die ebenfalls einen Therapieabbruch notwendig machen. Roche weist darauf hin, dass bereits früher Nebenwirkungen am Auge aufgefallen waren. Zu diesen gehören ein ab- normes Wachstum der Wimpern, eine Kerato- conjunctivitis sicca und/oder eine Keratitis, die Risikofaktoren für eine Ulzeration oder Perfora- tion der Cornea sind.

Die aktualisierten Sicherheitsinformationen werden gegenwärtig in die Fach- und Ge- brauchsinformation von Tarceva aufgenom- men. Der volle Wortlaut des Rote-Hand-Briefs ist im Internet zugänglich unter www.tarceva.de oder unter www.bfarm.de > Pharmakovigilanz

> Rote Hand Briefe. Rüdiger Meyer

Foto:Joker

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