• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Ressortschnitt im Gesundheitswesen" (17.02.1977)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Ressortschnitt im Gesundheitswesen" (17.02.1977)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

ärztlichen Bundesvereinigung, daß von dieser der vorgelegte Referen- tenentwurf wegen der schwerwie- genden Beeinträchtigung der Es- sentials des Kassenarztrechts abge- lehnt wird: Die Verwirklichung die- ses Entwurfes führe weit in Richtung einer Beseitigung des Systems der gegliederten Krankenversicherung;

er führe nicht zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und nicht zu einer Strukturverbesserung, er bringe vielmehr die Gefahr eines weiteren Kostenanstiegs mit sich; er werde schließlich dazu beitragen, die bewährte Struktur der selbstver- walteten Krankenversicherung zu beseitigen.

Prof. J. F. Volrad Deneke wies in der für die Bundesärztekammer abgege- benen Grundsatzerklärung zunächst ebenfalls darauf hin, daß die Termi- nierung der Beratungen des Gesetz- entwurfes eine detaillierte demokra- tische Meinungsbildung in den ge- wählten Gremien der Bundesärzte- kammer vor der Anhörung am 31.

Januar 1977 nicht möglich gemacht hatte und daß dies um so mehr be- dauert werden müsse, als mit dem Gesetzentwurf eine Strukturverän- derung von großer gesellschaftspo- litischer Tragweite nunmehr unter Zeitdruck beraten wird.

Unverzichtbar:

Medizinischer Fortschritt in Krankenhaus und Praxis

Zur Sache schloß sich der Hauptge- schäftsführer der Bundesärztekam- mer den Ausführungen des Spre- chers der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung vollinhaltlich an und unterstrich dabei zusätzlich drei Ge- sichtspunkte, die auch außerhalb der Ärzteschaft stärkste Beachtung verdienen:

„Wir sehen in diesem Entwurf die Gefahr, daß der wissenschaftliche Fortschritt in der Medizin nicht wie bisher so schnell und nicht in dem für die medizinische Versorgung der Versicherten erforderlichen Ausmaß den Versicherten zugute kommen wird."

e „Wir sehen in diesem Entwurf die Gefahr, daß hier eine Reduktion der medizinischen Versorgung der Ver- sicherten vorprogrammiert wird, worauf für die stationäre Versor- gung der Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft ebenfalls bereits hingewiesen hat."

„Wir sehen in diesem Entwurf die Gefahr eines Rückfalls in eine Zwei- Klassen-Medizin zum Nachteil gera- de der minderbemittelten Arbeitneh- mer und Rentner; dies scheint uns insbesondere hinsichtlich der Arz- neimittelversorgung in diesem Ent- wurf ganz klar vorprogrammiert."

Abschließend stellte der Hauptge- schäftsführer der Bundesärztekam- mer fest, daß die Grundsatzausfüh- rungen des Geschäftsführers des Bundesverbandes der Ortskranken- kassen, Töns, als eine Bestätigung

„unserer schlimmsten Befürchtun- gen verstanden werden müssen hin- sichtlich der Einschränkung exi- stentieller Rechte der Selbstverwal- tung, und zwar nicht nur der ärztli- chen, sondern auch der gemeinsa- men Selbstverwaltung".

Auch im Verlauf der Einzelberatun- gen haben die Repräsentanten der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung und der Bundesärztekammer mit Schärfe insbesondere der Taktik einer Verharmlosung der struktur- verändernden Bestimmungen wi- dersprochen. Dabei wurde auch deutlich darauf hingewiesen, daß mit der Verwirklichung dieses Ge- setzentwurfes die Gefahr einer Be- endigung des jahrzehntelangen so- zialen Friedens in der sozialen Kran- kenversicherung besteht und daß der Abbau der versichertennahen Selbstverwaltung die Gefahr einer zentralen Konfrontation mit sich bringt. DÄ/dr

Die in der vorigen Ausgabe be- gonnene auszugsweise Veröffentli- chung von Stellungnahmen aus Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern sowie die aus- zugsweise Wiedergabe von Veröf- fentlichungen der Fach- und Tages- presse wird auf den folgenden Sei- ten fortgesetzt.

Ressortschnitt

im Gesundheitswesen

In einem „Organisationserlaß" des Bundeskanzleramtes wurden die Zuständigkeiten des Bundesmini- steriums für Arbeit und Sozialord- nung gegenüber dem Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit auf dem Gebiet der Gesundheitspo- litik erweitert: Die bisher beim Bun- desministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ressortierenden Re- ferate „Gebührenrecht für Ärzte und übrige Gesundheitsberufe", Kran- kenhauswesen (Pflegesätze); „me- dizinische Rehabilitation" und

„Technik in Medizin und Kranken- haus" wurden dem Bundesarbeits- ministerium zugeschlagen. Außer- dem wurde beim Bundesministe- rium für Arbeit und Sozialordnung ein neues Referat „Gesundheitsöko- nomie und Gesundheitsplanung"

geschaffen, das die Arbeiten einer interdisziplinären Projektgruppe koordinieren und — wie es amtlich heißt — dazu beitragen soll, daß „die Forschungen zur strukturellen Ver- besserung des Gesundheitswesens intensiviert werden können" DÄ

Ärztevision 1978

„Jetzt müssen wir bedauerlicherweise vier Monate mit der Behandlung auf Krankenschein aussetzen, liebe Frau Schmidt: Wir haben leider schon am 31.

August alle für 1978 gesetzten Lei- stungsgrenzen überschritten." (Otto Schwalge im Februar-Heft der Warte- zimmer-Zeitschrift „medizin heute")

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 7 vom 17. Februar 1977 411

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Erste Projekte in deutschen Krankenhäusern mit dem Einsatz von Hotelfachpersonal haben gezeigt, dass dieses erfolgreich eingesetzt werden kann und dass diese Mitarbeiter wegen

Teuer seien für die Kliniken zu- dem die Neuregelung der ärztlichen Arbeitszeit und die Tariferhöhung für Klinikärzte, die sich jährlich auf rund 1,5 Milliarden Euro belaufe..

Die Erfassung nicht nur der Struktur- und Prozessqualität, sondern auch und vorrangig der Ergebnisqualität wird für die stationären und ambulanten Ein- richtungen in den nächsten

Durch eine stärkere Koordination von ambu- lantem Notfalldienst und Rettungsdienst sowie einer Einbeziehung von niedergelassenen Vertragsärzten in die Aufnahmeentscheidungen

Alle sind der Auffassung, daß die Kran- kenhäuser mit den vorgesehenen Maßnahmen — vor allem mit der gedeckelten Gesamtvergütung — nicht werden leben können.. Was

Häußler: „Wer Kostenentla- stung will, darf nicht den ohnehin schon teuersten Sektor unseres Ge- sundheitswesens noch zusätzlich für die ambulante Versorgung öffnen.. Das

dern (ohne Berlin) wurden 1973 noch rund 1,5 Milliarden Euro an KHG-Mit- teln bereitgestellt, im Jahr 2002 sind es rund 2,1 Milliarden Euro (+40 Pro- zent).. Im Jahr 1973 mussten

Namentlich die Bundesärzte- kammer, gestützt auf das Votum ihres Fachausschuß „Psychia- trie, Psychotherapie und Psy- chohygiene", hat bereits im Frühjahr 1984 vorgeschlagen,