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49. Jahrgang Donnerstag, 1. März 2018 Nummer 9

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Wochenzeitung für Königstein im Taunus mit den Stadtteilen Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain sowie Glashütten mit den Orts teilen Schloßborn und Oberems

Herausgeberin: Annette Bommersheim • Theresenstraße 2 • 61462 Königstein • Tel. 0 61 74 / 93 85-0 • Fax 0 61 74 / 93 85-50 • Gegr. 1970 von R.+A. Pratsch

49. Jahrgang Donnerstag, 1. März 2018 Nummer 9

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Vortrag und Ausstellungseröffnung 11.3. | 11 - 16 Uhr | Haus der Begegnung Neubürgerempfang 2018

16.3. | 18 Uhr | Haus der Begegnung Verleihung des Eugen-Kogon-Preises 23.3. | 20 Uhr | Bürgerhaus Falkenstein C‘est la vie – Paris, Paris

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DKMS-Registrierung am TGK

Königstein – Bereits zum zweiten Mal führte das Taunusgymnasium in Königstein eine Registrierungsaktion zugunsten der Deut- schen Knochenmarkspende DKMS gemein- nützige GmbH durch. 2014 wurde in der Taunusschule ein passender Spender gefun- den. Dies war Anlass genug, erneut zu ei- ner Typisierungsaktion aufzurufen, so der Schulleiter Jochen Henkel. Er erinnerte die rund 150 Oberstufenschüler im Theaterraum ihrer Schule daran, dass Schule nicht nur das sprichwörtliche „Denken über den Tellerrand hinaus“ fördere, sondern vor allem auch die Bereitschaft, soziale Verantwortung zu übernehmen. „Keiner von uns ist vor einer Erkrankung gefeit“, appellierte der Schullei- ter an die Schüler und bat sie um zahlreiche Beteiligung an der Typisierungsaktion. Un- terstützt wurde er dabei von seinem Kollegen Ronny Peiniger, der schon vor vier Jahren die Registrierungsaktion der DKMS organisierte.

Er verwies auf den ebenfalls anwesenden, ehemaligen Kollegen Axel Stolzenwaldt, der von 2004 an im Taunusgymnasium als Leh- rer für Informatik, Deutsch und Politikwis- senschaften tätig war, bis er im Jahr 2013 selbst die erschreckende Diagnose Blutkrebs erhielt und nur durch eine Stammzellentrans- plantation gerettet werden konnte. Da die Kosten für die Registrierung neuer Spender nicht vom Gesundheitssystem übernommen werden und jede Registrierung eines neuen Spenders die DKMS 35 Euro kostet, wurde die Aktion finanziell unterstützt von dem Ro- tary Club Bad Soden – Königstein.

Für die DKMS erklärte Natascha Döring, warum es wichtig sei, sich als Stammzel- lenspender registrieren zu lassen. Als welt- weit größter Verbund von Spender-Dateien ist es das Ziel der DKMS, für jeden Patienten einen passenden Spender zu finden, um Blut- krebspatienten eine zweite Chance auf Leben zu geben. „Blutkrebs oder Leukämie ist eine Erkrankung des blutbildenden Systems, bei der sich die weißen Blutkörperchen über- mäßig vermehren und dadurch die übliche Blutbildung stören“, erklärte Natascha Döhring. Deutschlandweit gebe es bereits 7,5 Millionen registrierte Spender. Weltweit haben sich schon 31 Millionen Menschen als Spender registrieren lassen. Dennoch gebe es immer noch für jeden siebten Patienten keinen passenden Spender, weil die Gewebe- merkmale von Spender und Empfänger nicht übereinstimmten. „Die einzige Chance auf ein neues Leben ist das Auffinden eines gene-

tischen Zwillings“, fasste Natascha Döhring die Mission der DKMS zusammen und warb bei den Gymnasiasten dafür, als Spender für ein anderes Leben da zu sein.

Einer Registrierung geht die medizinische und datenschutzrechtliche Einverständniser- klärung des Spenders voraus. Spenden kann jeder ab einem Alter von 17 Jahren bis ma- ximal 55 Jahren und einem Mindestgewicht von 50 kg, soweit keine gesundheitlichen Ausschlussgründe vorliegen. Der Abstrich der Wangenschleimhaut erfolgt mittels Wat- testäbchen. Jeder Spender entnimmt selbst das Probenmaterial, das anschließend im Labor untersucht wird.

Das Probenmaterial wird pseudonymisiert, d.h. nur mit einer Spendennummer versehen aufbewahrt. Sollte eine mindestens 90-pro- zentige Übereinstimmung der Gewebemerk- male von Spender und Patienten vorliegen, wird der Spender erneut um sein Einver- ständnis zur Stammzellentransplantation ge- beten. Erklärt er sein Einverständnis, kommt es in 80 Prozent der Fälle zu der periphalen Stammzellenentnahme. Dabei wird dem Spender über fünf Tage lang ein Medikament verabreicht, das die Anzahl der Stammzellen im peripheren Blut steigert. Anschließend wird dem Spender aus der Armvene Blut entnommen. Die darin enthaltenen Stamm- zellen werden in einem speziellen Verfahren herausgefiltert. Dem Spender wird ähnlich einer Blutwäsche sein Blut zurückgeführt.

Das dauert im Regelfall ambulant drei bis fünf Stunden an maximal zwei Tagen. Die Knochenmarkentnahme hingegen erfordert einen zwei- bis dreitägigen Klinikaufenthalt,

da aus dem Beckenkamm des Spenders unter Vollnarkose ein Knochenmark-Blut-Gemisch entnommen wird. Das Knochenmark des Spenders regeneriert sich vollständig binnen zwei Wochen.

Der ehemalige Lehrer Axel Stolzenwaldt schilderte beeindruckend klar und offen sei- nen eigenen Krankheits- und Genesungsver- lauf. „Im Juni 2018 feiere ich meinen fünften Geburtstag dank der DKMS und meinem Stammzellenspender.“ Sein Appell an alle Schüler lautete: „Lasst euch registrieren!“

Er erhielt dafür große Zustimmung. Über 200 Schüler und Lehrer ließen sich da- raufhin in einem eigens dafür vorbereiteten Klassenraum registrieren. Siebzehn Ober- stufenschüler/innen warteten an Schulpulten auf ihre Mitschüler und Lehrer. Ausgestattet mit Einverständnis- und Datenschutzerklä- rungen, Wattestäbchen-Test und Stoppuhren notierten sie Namen und Anschriften sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Teilnehmer. Genauestens wurde erklärt, wie man die drei Wattestäbchen jeweils eine Minute lang an der Innenseite der Wange entlang reiben müsse, damit das Labor aus- reichend Probenmaterial zur Verfügung habe.

Manche Schüler waren ohne Zögern sofort bereit, sich registrieren zu lassen. Andere waren noch unsicher, stellten eine spätere Registrierung aber in Aussicht, sobald sie sich über das Ausmaß ihrer Entscheidung im Klaren seien. Und wieder andere Schüler bedauerten, die Altersschranke von 17 Jahren noch nicht überschritten zu haben.

Die Oberstufenschüler nahmen ihre Aufgabe sehr ernst und erklärten den Spendern sorgfältig, wie sie den Abstrich der Wangenschleimhaut

erhalten. Foto: Krüger

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A K T U E L L E N A C H R I C H T E N

Aus dem RATHAUS Königstein

Bekanntmachung des endgültigen Wahler- gebnisses der Stichwahl der Bürgermeiste- rin oder des Bürgermeisters in der Stadt Königstein im Taunus am 18.02.2018.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2018 das endgültige Wahl- ergebnis ermittelt und folgende Feststellun- gen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten: 12.259 2. Zahl der Wählerinnen und Wähler: 5.856 3. Zahl der gültigen Stimmen: 5.786 4. Zahl der ungültigen Stimmen: 70

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerbe- rinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass der Bewerber Leonhard Helm die meisten Stim- men erhalten hat und somit zum Bürgermeis- ter der Stadt Königstein im Taunus gewählt wurde.

Herr Helm wird das Amt am 1. Juni 2018 antreten.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl können innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl schriftlich oder zur Niederschrift bei mir eingelegt werden:

Königstein im Taunus, 23.02.2018 Der Wahlleiter

Walter Krimmel Erster Stadtrat

Endgültiges Wahlergebnis

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

der Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Königstein im Taunus am 18.02.2018

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2018 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

1. Zahl der Wahlberechtigten 12.259 2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 5.856 3. Zahl der gültigen Stimmen 5.786 4. Zahl der ungültigen Stimmen 70

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd.

Nr.

Familienname, Rufname Träger des Wahlvorschlages Stimmen % 1 Majchrzak, Nadja Aktionsgemeinschaft

Lebenswertes Königstein

2.754 47,6

2 Helm, Leonhard Leonhard Helm 3.032 52,4

Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass der Bewerber Leonhard Helm die meisten Stimmen erhalten hat und somit zum Bürgermeister der Stadt Königstein im Taunus gewählt wurde.

Herr Helm wird das Amt am 01. Juni 2018 antreten.

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl können innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl schriftlich oder zur Niederschrift bei mir eingelegt werden.

Königstein im Taunus, 23.02.2018

Der Wahlleiter

Walter Krimmel Erster Stadtrat Am Mittwoch, 7. März, wird im ganzen

Stadtgebiet wieder Grünschnitt eingesam- melt. Eine Anmeldung für die Abfuhr von Grünschnitt ist nicht erforderlich.

Die Stadtverwaltung bittet, Folgendes zu beachten: Äste und Zweige dürfen höchstens armdick und bis zu 1,50 m lang sein. Sie werden nur in handlichen Bündeln (maxi- mal 10 kg pro Bündel) abtransportiert. Bitte verwenden Sie keine Plastikschnur, da diese nicht kompostiert werden kann.

Es werden maximal 20 Bündel pro Haushalt mitgenommen. Ungebündeltes Schnittgut bleibt liegen. Seit der Einführung der Bio- tonne werden nur noch gebündelte Äste und Zweige mitgenommen. Laub, Rasenschnitt und anderer kleinerer Gartenabfall können in der Biotonne entsorgt oder in städtischen Papiersäcken bei der Abholung der Biotonne dazugestellt werden.

Städtische Papiersäcke sind gegen eine Ge-

bühr von zwei Euro bei der Stadtverwaltung Königstein im Taunus, Burgweg 5, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags von 15.30 bis 17.45 Uhr erhältlich. Die Kur- und Stadtin- formation, Hauptstraße 13 a (Kurparkpassa- ge) verkauft die Säcke während ihrer Öff- nungszeiten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr.

Außerdem nimmt der städtische Wertstoffhof im Forellenweg 1a auch weiterhin kostenlos Grünschnitt an. Der Wertstoffhof ist jeweils mittwochs von 15.30 bis 18.30 Uhr und sams- tags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Pro Anliefer- tag darf ein halber Kubikmeter abgegeben werden. Es wird um Beachtung gebeten, dass Papiersäcke aus Baumärkten oder anderen Geschäften nicht mitgenommen werden.

Bei Fragen zu den Themen Abfall gibt die Stadtverwaltung gerne telefonisch Auskunft unter 06174/202777.

Abfuhr von Grünschnitt am 7. März

Klima bestimmt nicht nur unser Wetter. Kli- ma bestimmt alles, was wir zum Leben brauchen. In Königstein herrscht ein so gu- tes Klima, dass sogar von einem Heilklima gesprochen wird. Dies ist dem Taunus zu verdanken – den Bergen und dem Wald. Was aber passiert, wenn sich das Klima verändert, wenn Stürme immer heftiger werden und immer mehr Bäume umfallen? Wer oder was schützt dann beispielsweise vor der schwülen

Hitze des Sommers? Diesen spannenden Fra- gen gehen die Spurensucher der Naturerleb- nisschule Taunus am Sonntag, 4. März, nach und erforschen, was das Klima überhaupt ist und warum es sich wandelt. Veranstalter ist die Kur- und Stadtinformation Königstein.

Die Teilnahme an der Führung ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Treffpunk ist um 14 Uhr am Kurbad Königstein, Le-Cannet-Rocheville-Straße 1.

Kindgerechte Führung zum Klimawandel

Zum zweiten Mal stellt die Königsteiner Kli- nik Dr. Steib im Rathaus der Stadt Königstein Werke von Patienten aus, die im Rahmen der Gestaltungstherapie während des stationären Aufenthaltes entstanden sind.

Die Klinik Dr. Steib lädt für Dienstag, 6.

März, um 18.30 Uhr zur Vernissage ein.

Einführende Worte sprechen Bürgermeister Leonhard Helm und die Klinikleiterin Dr. Sa- bine Balzer-Brandt. Die Gestaltungstherapeu- tin der Klinik, Brigitte Torke, wird zudem die Möglichkeiten nonverbaler Therapien – ins-

besondere die Gestaltungstherapie – vorstel- len und interessierten Besuchern Gelegenheit geben, ins persönliche Gespräch zu kommen.

In der Gestaltungstherapie hat der Patient die Möglichkeit, Unbewusstes bildlich aus- zudrücken und gibt damit dem Therapeuten Ansatzpunkte, unbewusste Problematiken zu erkennen, um sie anschließend gemeinsam mit dem Patienten aufarbeiten zu können. Der kreative Prozess mündet in der Darstellung einer emotionalen Bildwelt, die dem Betrach- ter innere Prozesse der Künstler nahebringt.

Rathausausstellung: Unbewusstes bildlich ausdrücken

Baulandumlegung „Am Kaltenborn III“ für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. K 58 „Am Kaltenborn III“

Umlegungsbeschluss

Gemäß § 47 des Baugesetzbuches (BauGB) und unter Bezugnahme auf die gemäß § 46 (1) BauGB von der Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Königstein im Taunus am 17.11.2016 beschlossene Anordnung der Umlegung im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. K 58 „Am Kaltenborn III“ wurde am 22.01.2018 vom Magistrat der Stadt Königstein (Umlegungs- stelle) Folgendes beschlossen: Die Umlegung

„Am Kaltenborn III“ der folgenden, einzeln aufgeführten Flurstücke wird nach §§ 45 ff.

BauGB eingeleitet.

Gemarkung: Königstein

Flur: 7, Flurstücke: 39/11, 40/3, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55/2, 56/5, 152/41

Das Umlegungsgebiet und dessen Begren- zung ist aus dem folgenden Kartenauszug ersichtlich.

Mit der Durchführung des Umlegungsverfah- rens gem. § 46, Absatz 4, Satz 3 BauGB wird das Vermessungsbüro „Wittig + Kirchner, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)“ aus Bad Homburg v.d.H. beauftragt.

Der Beschluss über die Einleitung der Um- legung (Umlegungsbeschluss) wird hiermit gemäß § 50 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Hinweise und Aufforderungen Beteiligte

§ 48 Baugesetzbuch (BauGB) lautet: „(1) Im Umlegungsverfahren sind Beteiligte

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetrage-

nen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch ein- getragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedi- gung aus dem Grundstück oder eines persön- lichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt,

4. die Gemeinde,

5. unter den Voraussetzungen des § 55 Absatz 5 die Bedarfsträger und

6. die Erschließungsträger.

(2) Die in Absatz 1 Nummer 3 bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Betei- ligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts der Umlegungsstelle zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Um- legungsplan (§ 66 Absatz 1) erfolgen.

(3) Bestehen Zweifel an einem angemelde- ten Recht, so hat die Umlegungsstelle dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts zu setzen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen.

(4) Der im Grundbuch eingetragene Gläubiger einer Hypothek, Grundschuld oder Renten- schuld, für die ein Brief erteilt ist, sowie jeder seiner Rechtsnachfolger hat auf Verlangen der Umlegungsstelle eine Erklärung darüber ab- zugeben, ob ein anderer die Hypothek, Grund- schuld oder Rentenschuld oder ein Recht daran erworben hat; die Person des Erwerbers hat er dabei zu bezeichnen. § 208 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.“

Anmeldung von Rechten

Es ergeht hiermit nach § 50 Abs. 2 BauGB die Aufforderung, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren be- rechtigen, bei der Umlegungsstelle der Stadt Königstein, Rathaus, Burgweg 5, Zimmer 26 in 61462 Königstein anzumelden.

Werden Rechte erst nach Ablauf der im vo- rigen Absatz bezeichneten Frist angemeldet

oder nach Ablauf der in § 48 Abs. 3 BauGB gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss ein Berechtigter die bisherige Verhandlung und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn die Umlegungsstelle dies bestimmt (§ 50 Abs.

3 BauGB). Der Inhaber eines aus dem Grund- buch nicht ersichtlichen Rechts muss die Wir- kung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, gegenüber dem die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt wurde (§ 50 Abs. 4 BauGB).

Verfügungs- und Veränderungssperre Auszug aus § 51 Baugesetzbuch (BauGB):

„(1) Von der Bekanntmachung des Umle- gungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung [der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes]

nach § 71 BauGB dürfen im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der Umle- gungsstelle

1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Verein- barungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder auf- gehoben werden;

2. erhebliche Veränderungen der Erdoberflä- che oder wesentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenom- men werden;

3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bau- liche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;

4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzei- gepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Einer Genehmigung nach Satz 1 bedarf es im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nur, wenn und soweit eine Genehmigungspflicht nach § 144 nicht besteht.

(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Ge- meinde nach Maßgabe des Bauordnungs- rechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Verän-

derungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortfüh- rung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

(3) Die Genehmigung darf nur versagt wer- den, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Um- legung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. § 22 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.

(4) Die Genehmigung kann unter Auflagen und außer bei Verfügungen über Grundstücke und über Rechte an Grundstücken auch unter Bedingungen oder Befristungen erteilt wer- den. Wird die Genehmigung unter Auflagen, Bedingungen oder Befristungen erteilt, ist die hierdurch betroffene Vertragspartei berech- tigt, bis zum Ablauf eines Monats nach Un- anfechtbarkeit der Entscheidung vom Vertrag zurückzutreten. Auf das Rücktrittsrecht sind die §§ 346 bis 349 und 351 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

[…]“Vorkaufsrecht der Gemeinde

Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB unterliegen die in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücke für die Dauer des Umlegungs- verfahrens dem Vorkaufsrecht der Gemeinde.

Vorarbeiten auf Grundstücken

Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen, Bo- den- und Grundwasseruntersuchungen oder ähnliche Arbeiten ausführen.

Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen den Beschluss über die Einleitung der Umlegung (Umlegungsbeschluss) ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats, beginnend zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung, bei der Umlegungsstelle des Magistrats der Stadt Königstein, Rathaus, Burgweg 5, Zimmer 26 in 61462 Königstein schriftlich oder zur Niederschrift bei dieser Behörde zu erheben. Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur Be- gründung dienende Tatsachen und Beweis- mittel sollen angegeben werden.

Königstein, den 05.02.2018 Der Magistrat

Baulandumlegung Am Kaltenborn III

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Königstein (el) – Am vergangenen Don- nerstag trafen sich zwei Parteien vor dem Frankfurter Arbeitsgericht, deren Anliegen von Interesse für die Königsteiner Bürger ist.

Am Ende der Verhandlung wurde die Kla- ge der ehemaligen Kurbad-Geschäftsführerin Almut Boller gegen die städtische Kur GmbH abgewiesen.

Boller, die zum 28. Februar 2017 fristlos von ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin der Kur GmbH abberufen wurde, hatte vor Gericht auf Weiterbeschäftigung geklagt. Ihre Ar- gumenation fußte darauf, dass sie als Ange- stellte nicht weisungsbefugt sei, während die Gegenseite argumentierte, dass sie als Ge- schäftsführerin keine Anweisungen entgegen genommen habe.

Weshalb das Gesuch von Boller von der verhandelnden Richterin abgelehnt wurde, ist unklar und auch für die Klägerin noch nicht nachvollziehbar, da sie davon ausgeht, dass sie erst in circa vier Wochen die Ur- teilsbegründung erhalten wird. Pikant ist das Verfahren auch deshalb, weil Bürgermeister Leonhard Helm als Vorsitzender des Auf- sichtsrates der Kur GmbH eine zentrale Rolle spielt. Denn das Arbeitsverhältnis von Almut Boller, die mittlerweile hauptamtliche Ge- schäftsführerin des Hessischen Heilbäderver- bandes in Wiesbaden ist, und Leonhard Helm war schon seit Längerem vor der Abberufung zerrüttet. Hinter den Kulissen hatte es Mei- nungsverschiedenheiten zwischen Boller und Helm gegeben, die dann zu ihrer sofortigen Abberufung geführt hatten.

Im Januar 2018 war bereits ein Gütetermin verschoben worden, da die Stadt argumentiert hatte, dass der neue Kurgeschäftsführer im Urlaub sei. Es gibt jedoch Stimmen, die hier einen Zusammenhang zwischen der Phase des Bürgermeisterwahlkampfes Ende Januar bis Mitte Februar, den Leonhard Helm für sich entscheiden konnte, konstruieren. Da- her, so wird spekuliert, habe der Termin vor Gericht nicht früher stattgefunden. Fest steht, dass die Abberufung rechtens war. Ob sie dagegen Berufung einlegen werde, stehe erst dann zur Debatte, wenn die Urteilsbegrün- dung vorliege, so Boller. Unabhängig von der Lösung des Arbeitsverhältnis gilt es nun zu prüfen, inwiefern der Ex-Kurchefin eine Abfindung zusteht, die von der Kur GmbH jedoch abgelehnt wird. Die Richterin habe ih- re Chancen darauf auch aufgrund des langjäh- rigen Arbeitsverhältnisses bei der Kur GmbH als legitim eingestuft. Nicht verhandelbar sei laut Boller die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Helm. Laut Boller sei bereits die vierte Beschwerde gegen ihren früheren Arbeitgeber beim Landrat in Bad Homburg eingereicht worden. Diese habe den Poststempel vom Dezember 2017 getragen.

Erst in der Woche vom 12. Februar diesen Jahres sei ihr der Eingang bestätigt worden.

Die Beschwerde, die Boller weiter verfolgen möchte, wenn nötig auch vor der nächsten Instanz, dem Regierungspräsidium in Darm- stadt, stehe in direktem Zusammenhang mit den Umständen ihrer Abberufung und dem durch Helm angeordneten Polizeieinsatz.

Gericht weist Klage von Almut Boller ab

Königstein (hhf) – Seit 2014 schon organi- siert Christoph Schlott als Vorsitzender des Vereins Terra incognita regelmäßig klassi- sche Konzerte im Haus der Begegnung. Die Veranstaltungen heben sich dabei von ähn- lichen Aufführungen ab, indem regelmäßig Bilder und auch inhaltliche Anmerkungen die Musik ergänzen, die wiederum oft zu einem bestimmten Thema ausgesucht wird.

Nachdem es beim aktuellen Neujahrskonzert eine überaus interessante Ankündigung gab, schien es der passende Zeitpunkt, dazu einige Fragen zu stellen:

KöWo: Herr Schlott, Sie haben diesmal auf den Werkstattcharakter der Konzer- te Bezug genommen und außerdem wie- der einmal auf das Thema Demokratiege- schichte...

Schlott: Das Haus der Begegnung ist natürlich absolut eine Bereicherung für das Kulturleben Königsteins, hat aber denkmalbedingt seine Grenzen: Für ein Sinfonie-Orchester von gut 70 Personen oder mehr ist der Saal zwar akus- tisch gut geeignet, aber baulich eben nicht ausgelegt. Wir müssen mit dem Orchester

„runter“ in den Zuhörerbereich, und das zieht natürlich einiges nach sich. Zum Beispiel, dass schlicht das Licht anbleiben muss und zwar für alle: Ein Dirigent im Dunkeln ist für ein Konzert keine gute Idee.

Den Begriff Werkstattcharakter leite ich also einfach aus der Praxis ab: Hier kommen sich Publikum und Orchester sehr nahe, manchmal sitzt der Dirigent in der zweiten Reihe und wartet auf seinen Auftritt und die Räume des Hauses sind so verteilt, dass sich Musiker und Publikum immer wieder über den Weg laufen. Das gibts wohl in der Alten Oper so nicht.

KöWo: Sie flechten bei vielen Konzerten Bilder und Anmerkungen zu anderen The- men ein. Warum?

Schlott: Die starre Form des Konzertes, wie wir es heute handhaben, ist eine Erfindung des späteren 19. Jahrhunderts. In „frühbür- gerlicher“ Zeit ging es informeller zu, wurden Programme spontan umgeworfen, die Kon- zerte als Ort der freien Meinungsäußerung gebraucht. Es ist doch ganz einfach: Hier trifft man viele Menschen aus der eigenen Stadt, die zuhören. Das Konzert ist wie eine „Anzei- ge im Kleinen“. Und am Freitag gab es eben wieder etwas zu verkünden...

KöWo: ...Sie spielen auf den Koalitionsver- trag in Berlin an?

Schlott: Genau. Da taucht nämlich ein un- scheinbarer Satz auf, der aber große Wir- kung entfalten wird: „Die Koalitionsparteien werden eine vom Deutschen Bundestag zu

beschließende Konzeption zur Förderung der Orte deutscher Demokratiegeschichte erar- beiten“. Wir waren ja Mitbegründer der „AG Orte der Demokratiegeschichte“ (siehe www.

demokratie-geschichte.de) und diese gemein- same Anstrengung hat nun einen konkreten Niederschlag gefunden. Wir in Königstein können mit den beiden Schwerpunkten „Fes- tung Königstein – Ort europäischer Demokra- tiegeschichte“ und „Haus der Länder“ – zu dem übrigens gerade eine Bachelor-Arbeit entsteht – ganz vorne mit dabei sein. Das ist zwei Jahre nach dem Beginn unseres Projek- tes doch ein schöner Erfolg.

KöWo: Worin sehen Sie denn die „große Wirkung“ des Satzes genau?

Schlott: Dort steht nichts anderes, als dass die Bundesrepublik Deutschland neben ihrer Staatsräson des Gedenkens an das Unrecht von Nationalsozialismus und DDR nun eine

„dritte Gedenksäule“ plant, die unsere reich- haltige Demokratiegeschichte im Sinne unse- rer Identitätsbestimmung zur Geltung bringen wird. Es wird auch Zeit. Schon Bundespräsi- dent Heinemann hatte das 1970 gefordert, es ist aber kaum etwas geschehen seitdem.

KöWo: Nochmal etwas konkreter – Was bedeutet das für Königstein?

Schlott: Einerseits betrifft es das deutsch- französische Verhältnis, denn das „Gefängnis der ersten Demokraten“ ist eine Folge der Französischen Revolution.

Andererseits geht es um die Villa Rothschild, das „Haus der Länder“. In sechs Jahren feiert unsere Republik ihr 75-jähriges Jubiläum. Ich frage: Wo steht dann Königstein mit was?

Und es wird sein, wie es unsere politische Ordnung will: Warten wir nicht auf Bund oder Land. Wir müssen es schon selbst wollen und auch selbst umsetzen, auf der kommu- nalen Ebene. Dafür werben wir. So ist diese föderale Nation nun einmal aufgestellt.

Königstein, Konzertwerkstatt

und Koalitionsvertrag

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Königstein – Auf ein ereignisreiches und forderndes Jahr 2017 haben die Königsteiner Feuerwehren auf ihrer Jahreshauptversamm- lung zurückgeblickt. Am vergangenen Frei- tag standen vor allem auch die Neuwahlen im Fokus.

Zu insgesamt 360 Einsätzen wurden die eh- renamtlichen Feuerwehrleute im gesamten Stadtgebiet im abgelaufenen Jahr gerufen.

Heiko Martens, Stadtbrandinspektor, verwies eindringlich in seinem Jahresbericht auf die hohen Anforderungen, denen seine Kame- raden Rechnung tragen müssen. Neben dem

„normalen“ Job gilt es zum einen, den Aus- bildungsstand durch regelmäßige Übungen und Lehrgänge auf einem hohen Niveau zu halten und zum anderen, die psychischen Belastungen der Feuerwehrleute während den Einsätzen bei Tag und Nacht zu bedenken. Im letzten Jahr wurden elf verletzte Personen den Rettungsdiensten übergeben, zwölf konnten unverletzt befreit werden und drei Menschen mussten leider tot geborgen werden. Das lässt keinen der Helfer unberührt nach Hause gehen.

An den notwendigen Lehrgängen und Semi- naren haben 2017 insgesamt 46 Feuerwehrka- meradinnen und -kameraden teilgenommen.

Hier berichtete Martens, dass es zunehmend problematischer wird, bei Alarmen tagsüber auf die qualifiziert ausgebildeten Kamera- den in ausreichender Zahl zurückgreifen zu können. Er führt aus, dass ohne die ehren- amtlichen Feuerwehren kein ausreichender Schutz tagsüber gewährleistet werden kann.

Er appellierte daher an die Politik in Stadt und Kreis, hier gemeinsam mit den Feuerwehren tätig zu werden. Als Beispiel nannte er das Projekt Partner der Feuerwehr des Deutschen Feuerwehrverbandes und zeigte auch auf, dass die Arbeitgeber durchaus davon profitie- ren, wenn ihre Mitarbeiter so qualifiziert über die Feuerwehren geschult werden.

Im Anschluss an den Bericht des Stadtbrand- inspektors wurde Daniel Otto-Schleicher als neuer Stadtjugendfeuerwehrwart ernannt, er tritt die Nachfolge von Astrid Schiffmann an.

Weiter wurden Anja Kemper aus Königstein, Henning Rakow aus Mammolshain und Alexander Mühlbauer aus Schneidhain als Feuerwehrfrau bzw. Feuerwehrmann ernannt.

Florian Hedwig, Dominik Stroh, Sven Ma- tern und Lars Reul wurden zu Oberfeuer- wehrmännern befördert und David Langer, Sebastian Stroh, Alexander Kilb und Johan- nes Beuth dürfen sich künftig Hauptfeuer- wehrmann nennen.

Auch die Liste der Ehrungen zeigt das hohe Engagement der Feuerwehren in Königstein.

Marco Diana bekam eine Anerkennungsprä- mie des Landes Hessens für seine 10-jähri- ge aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr in Mammolshain. Die Ehrenmedaille des Nassauischen Feuerwehrverbandes in Silber erhielt Werner Colloseus (Königstein). Alex- ander Christian (Königstein) und Ulrich Hof- mann (Falkenstein) erhielten diese Medaille in Gold.

Die Florian Medaille der Hessischen Jugend- feuerwehren gab es in Bronze für Johannes Beuth (Schneidhain) und in Silber für Timo Schmidt (Königstein).

Mit dem silbernen Brandschutzehrenzeichen des Landes Hessens am Bande wurde Florian Schulze (Königstein) geehrt, das Goldene

Brandschutzehrenzeichen erhielt Oliver Rüb- ner (Schneidhain).

Andreas Schwarzer wurde nach über 40 Jahren aktivem Dienst in der Feuerwehr Königstein in die Alters- und Ehrenabteilung

„versetzt“. Dass er zudem auch über lange Jahre als Kreisausbilder tätig war, wurde von Stadtbrandinspektor Martens sehr anerken- nend in seiner Dankesansprache hervorgeho- ben. Alle fünf Jahre wird das Führungsteam der „Blauröcke“ gewählt, die letzte Wahl fand im Jahr 2013 statt. Also Zeit wird es für die Neuwahl. Heiko Martens bestätigte seine Kandidatur für das Amt des Stadtbrand- inspektors und wurde in geheimer Wahl mit großer Mehrheit in seinem Amt bestätigt.

Sein Stellvertreter, Christoph Schwarzer, er- klärte ebenfalls seine Bereitschaft für eine Wiederwahl. Als weiterer Kandidat bewarb sich Stefan Freund. In der anschließenden ge- heimen Wahl wurde Stefan Freund mit 44 zu 19 Stimmen als stellvertretender Stadtbrand- inspektor gewählt. Dieser wurde zunächst nur kommissarisch benannt, da ihm noch zwei Lehrgänge fehlen, die er in den nächsten zwei Jahren absolvieren muss. Heiko Martens gratulierte seinem neuen Stellvertreter und dankte mit herzlichen Worten seinem bishe- rigen Stellvertreter für die sehr gute Zusam- menarbeit in den letzten zehn Jahren. Zum Ende der Versammlung wurde Bürgermeister Helm vom Stadtbrandinspektor überrascht:

Nach überstandener „Probezeit“ im Amt als Bürgermeister und oberster Feuerwehrmann darf er nun bei den Einsätzen der Wehr die Feuerwehrjacke mit der Aufschrift „Bürger- meister“ tragen, allerdings ohne Feuerwehr- helm, schränkte Martens schmunzelnd ein.

Brandschützer dringend gesucht!

Stadtbrandinspektor Heiko Martens (li.), sein Stellvertreter Stefan Freund (re.) und Bürger- meister Leonhard Helm.

Was macht Menschen Angst? Was ertüch- tigt sie? Diese Fragen wird im Rahmen des Königsteiner Forums am Montag, 5. März, Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Borwin Bande- low, Klinik für Psychiatrie und Psychothe- rapie, Universitätsmedizin Göttingen, beant- worten. Beginn in der Frankfurter Volksbank ist um 20 Uhr.

Angst und Mut beim Königsteiner Forum

Zur nächsten Vorlesestunde lädt die Stadtbi- bliothek ein. Am Dienstag, 6. März, können sich ab 16.15 Uhr Kinder ab drei Jahren et- was Schönes vorlesen lassen. In der kusche- ligen Kinderecke kann man es sich gemütlich machen und einer spannenden Geschichte lauschen.

Vorlesestunde in der Stadtbibliothek

Dem Königsgucker verschlägt es diesmal die Worte, deshalb muss ein Foto herhalten:

„It‘s all over now, baby blue“ taufte ein er- schöpfter Wahlhelfer diese künstlerische In- stallation im Rathausfoyer, die leider zu den üblichen Öffnungszeiten dort nicht mehr zu besichtigen ist. „Eröffnung“ der Ausstellung war am Sonntagabend ... Foto: Friedel

Aktionskunst

Schneidhain – Drei Gottesdienste bietet die Evangelische Gemeinde Schneidhain an diesem Wochenende an. Am Freitagabend, 2. März, um 19 Uhr sind Christen aller Konfessionen zum Weltgebetstag in das Ge- meindehaus, Im Hohlberg 19, eingeladen.

Es gibt anschließend kleine Speisen aus dem Themenland Surinam.

Am Sonntag, 4. März, um 10 Uhr beginnt ein Gottesdienst mit Abendmahl in der Johannis- kirche, An den Geierweisen. Pfarrer Lothar Breidenstein wird die Organistin Ann Fere- bee für 40 Jahre musikalische Dienste ehren.

Gegen 11 Uhr startet im Gemeindehaus ein Kindergottesdienst, bei dem auch gebastelt und gelacht wird.

Drei Gottesdienste am

Wochenende

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wie oft habe ich in den vergangenen, nahezu 20 Jahren für Sie, über Sie oder in Ihrem Auftrag als Ihre „el“ geschrieben (ohne ge- nau gezählt zu haben, waren es an die 1.000 Ausgaben). Sie waren nicht immer mit allem einverstanden, was ich da so an lokalem Ge- schehen festgehalten habe, aber das ist auch gut so und hat mir immer wieder den Ansporn verliehen, den ich für meine Arbeit benötige und aus dem ich meine Ideen geschöpft habe.

„el“ – dieses Kürzel werden sie ab dem 1.

März nicht mehr in der Königsteiner Woche lesen – weder am Anfang eines Artikels noch im Impressum. Und auch die Bildunterschrif- ten werden nicht mehr meinen Namen tragen.

Viele von Ihnen werden es schon gehört haben und ich bin von vielen Menschen, die mich und meine Arbeit als Redakteurin der Königsteiner Woche über die Jahre begleitet haben, darauf angesprochen worden. Kurz- um: „el“ hört auf und bevor hier so etwas wie Wehmut (ich hoffe doch) aufkommt, muss ich Ihnen sagen, dass ich mir diese Entschei- dung für einen beruflichen Wechsel nach so vielen Jahren nicht etwa leicht gemacht habe. Im Gegenteil: Es war ein Abschnitt in meinem Leben, den ich nicht missen möchte, auch aufgrund der vielen Begegnungen mit wunderbaren Menschen, die ich durch meine Arbeit kennenlernen durfte. Aber, und dieses aber hat für mich den Ausschlag gegeben:

Zeitlebens sollte man sich für Neues öffnen und nicht etwa stehen bleiben – und genau diese Neugier auf das Leben und die beruf- lichen Perspektiven, die es für mich noch geben könnte, war es auch, die mich dazu be- wogen hat, diese Veränderung herbeizufüh- ren. Zugegebenermaßen erfordert das auch einiges an Mut.

Ich kann diesen Schritt in eine neue beruf- liche Zukunft nun jedoch leichteren Fußes gehen in dem Wissen, dass meine Nachfolger

in der Redaktion der Königsteiner Woche be- reits feststehen und dazu keine Unbekannten sind. Viele von Ihnen werden über die Jahre das Kürzel „hhf“ schon gelesen haben. Da- hinter verbirgt sich Holger Friedel, der sich zum 8. März die redaktionelle Verantwortung mit Sylvia Puck teilen wird, die ihrerseits eine langjährige Mitarbeiterin des Redakti- onsteams unserer Schwester-Zeitung, dem Kronberger Boten, ist. Insofern ist es eine wunderbare Verbindung, die letzten Endes Ihnen, liebe Leser, zugutekommen wird.

Ich werde mich zurücklehnen und alles ganz genau verfolgen. Vielleicht sehen wir uns sogar demnächst auf der einen oder anderen Veranstaltung in Königstein, dann aber ganz privat als Elena Schemuth, die sich von ihrem Alter Ego „el“ getrennt hat und dabei ganz gewiss gute und dankbare Erinnerungen an ihre Zeit bei der Königsteiner Woche haben

wird. Elena Schemuth

„el“ geht, „pu“ und „hhf“ kommen

Falkenstein – Vergangene Woche löste der MGV 1875 Falkenstein sein Versprechen ein und übergab im Beisein des Falkensteiner Schulchores „Himbeerwichtel“ den beiden Leiterinnen Friderike Müller und Evi Dorn eine Spende von 400 Euro. Die Spende stammt aus dem Erlös des gemeinsamen

Weihnachtskonzertes, das am dritten Advent in der Katholischen Kirche in Falkenstein stattfand.

Die Spende, die zur Anschaffung von Musik- instrumenten verwendet werden soll, wurde von MGV-Schatzmeister Dieter Stemmler (Foto rechts) übergeben.

MGV unterstützt „Himbeerwichtel“

Hochtaunus (red) – Die Einwohnerzahl im Hochtaunuskreis ist ordentlich gewachsen.

Landrat Ulrich Krebs verweist auf jetzt veröf- fentlichte Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes, nach denen die Gesamtein- wohnerzahl des Hochtaunuskreises im ersten Halbjahr 2016 um 1.564 Einwohner gestiegen ist.Die Statistik weist zum Stichtag 31. Dezem- ber 2016 eine Einwohnerzahl von 234.991 ge- meldeten Personen im Hochtaunuskreis aus.

Dies entspricht einer Bevölkerungszunahme um 3,7 Prozent. Die Bevölkerungsdichte im Hochtaunuskreis liegt derzeit bei 488 Men- schen pro Quadratkilometer.

„Der Hochtaunuskreis ist ungebrochen at- traktiv und zeigt sich wirtschaftlich in bester Verfassung. Wir bieten den Menschen ei- nen attraktiven Wirtschaftsstandort mit einem sehr guten Schulsystem in einer reizvollen Kulturlandschaft“, kommentierte Landrat Ul- rich Krebs die Zahlen. Als gute Beispiele nennt der Landrat die Ansiedlung kleiner und mittelständischer Unternehmen ebenso wie die einiger international tätiger Firmen. Hinzu

komme die umfangreiche und vielfältige Bil- dungslandschaft im Hochtaunuskreis. „Wir bemühen uns immer um einen guten Aus- gleich und setzen alles daran, auch die länd- lichen Räume des Landkreises lebens- und liebenswert zu erhalten“, sagte Ulrich Krebs.

Die neue Statistik für die Städte und Ge- meinden des Hochtaunuskreises. In Klam- mern ist die Veränderung gegenüber Juni 2016 in Prozent angegeben:

Oberursel 45.849 (0,28 Prozent)

Bad Homburg v. d. Höhe 53.707 (0,86 Pro- zent)

Wehrheim mit 9.405 (0,53 Prozent) Kronberg 18.275 (-0,30 Prozent) Weilrod 6.547 (0,92 Prozent) Schmitten 9.253 (2,22 Prozent) Glashütten 5.414 (0,7 Prozent) Usingen 14.229 (1,43 Prozent) Neu-Anspach 14.698 (0,5 Prozent) Steinbach 10.536 (0,79 Prozent) Friedrichsdorf 25.284 (0,76 Prozent) Grävenwiesbach 5.320 (0,79 Prozent) Königstein im Taunus 16.474 (0,49 Prozent).

Einwohnerzahl im Hochtaunuskreis wächst

Königstein (hhf) – Mit dem Beginn der Welt- raumfahrt 1969 unter der Leitung deutscher Ingenieure von Amerika aus durch die „Be- steigung“ des Mondes erfüllte sich auch ein europäischer Traum – die Menschheit brach in ein neues Zeitalter auf, das sie von der abso- luten Erdgebundenheit befreite. Das nach den Weltkriegen wieder erstarkte Europa gründete die ESA, analog der NASA, um selbst voll aktiv und in Partnerschaft dabei zu sein. Nahe Darmstadt befindet sich die Raumfahrtkontrol- le ESOC der ESA, deren spektakuläre Besich- tigungsmöglichkeiten die Königsteiner Europa- Initiative e.V. schon seit Jahren wahrnimmt.

Am Montag, 19. März, hat der Verein einen der begehrten Termine bekommen können,

und es sind noch Plätze frei. Der Treffpunkt ist um 11 Uhr allerdings schon in Darmstadt, Robert-Bosch-Str. 5. Das unweit westlich des Hauptbahnhofes gelegene ESOC ist per Bahn leicht erreichbar, individuell motorisiert kommt man schnell über die Autobahn hin, von wo aus es gut ausgeschildert ist.

Die Besichtigung dauert eineinhalb Stunden und ist nach Erfahrung der Veranstalter „ein- fach großartig“. 20 Personen – Kinder bitte erst ab 10 Jahren – können noch daran teilnehmen, gerne auch zum wiederholten Mal.

Anmeldungen bitte bis spätestens Sonntag, 11. März, an Dr. Hermann Winter, Telefon (06174) 1259, oder elektronisch unter europa- initiative@t-online.de.

ESOC besichtigen: Noch Plätze frei

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Besuchen Sie uns auf unserer neuen Homepage

www.heimatverein-falkenstein.de

Königstein (el) – Sonntag, 11. März, ist ein Datum, das sich alle Königsteiner – sowohl die alteingesessenen als auch die neu hin- zugezogenen – rot im Kalender anstreichen sollten. An jenem Tag findet der erste Neu- bürgerempfang im Haus der Begegnung statt, der von der Stadt Königstein in Kooperation mit dem Verein Handwerk und Gewerbe (HGK) durchgeführt wird. Dass diese bei- den sozusagen eine Einheit bilden, hat auch durchaus seinen Grund, da die Veranstaltung

dazu dienen soll, alle Interessierten mit al- lerlei Informationen über ihre Heimatstadt auszustatten.

Dabei soll das Event natürlich auch den Stadtteilen Königsteins als Schaufenster die-

nen. Laut Udo Weihe vom HGK, der das Ganze mit koordiniert, habe man bereits die Zusage von 36 mitwirkenden Vereinen und Gewerbetreibenden erhalten. Auf der Bühne (hier beginnt das Programm ab 11 Uhr, Ein- lass ist ab 10 Uhr) werden sich unter anderem die Line Dancer aus Schneidhain präsentie- ren. Einblicke in das Königsteiner Vereins- leben gibt es auch dank der „Königstänzer“, der Garde des Königsteiner Narrenclubs und der Musik- und Showband des Fanfarencorps Königstein, die einige Lieder spielen wird.

Grußworte werden Martin Neubeck, Vor- standssprecher des HGK und Bürgermeister Leonhard Helm an die Gäste richten.

Die Moderation der kostenlosen Veranstal- tung, an deren Beginn ein Sektempfang im Foyer mit kulinarischen Leckerbissen von der Party Company stattfindet, übernimmt Ela van der Heijden. Um 16 Uhr endet der Empfang für neue, aber natürlich auch schon länger hier lebende Bürgerinnen und Bürger.

Königsteiner Vereine stellen sich beim Neubürgerempfang vor

Möchten Sie Königstein kennenlernen und wissen, warum die Kurstädter ihr Burgfest (unser Archivbild) so lieben? Dann schauen Sie doch am 11. März beim Neubürgerempfang

vorbei. Archivfoto

Königstein (gs) – „Europa muss stärker werden!“ – unter diesem Leitsatz stand der interessante, aber auch sehr sachbezogene Vortrag von Dr. Wolf Klinz am Aschermitt- woch. Die Ortsgruppe der FDP Königstein hatte Mitglieder und Freunde zu ihrem tradi- tionellen Heringsessen in die Villa Borgnis eingeladen und mit Klinz einen Gastredner gewinnen können, der auf der einen Seite eine flammende Rede für das geeinte Europa hielt, um auf der anderen Seite klar Position gegen das verstärkt auftretende kleinstaatli- che Denken mancher Länder zu beziehen.

Alexander Freiherr von Bethmann konnte seinen Gästen an diesem Abend einen Gast vorstellen, der vielen als langjähriger Ein- wohner Königsteins bereits bekannt war. Seit November vertritt Klinz erneut die Interessen Deutschlands im Europaparlament, wo er der ALDE Fraktion (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa) angehört und somit stand auch dieser Abend ganz im Zeichen Europas.

„Europamüdigkeit contra Aufbruch“ war auch das Thema, mit dem sich Freiherr von Bethmann in seiner Ansprache auseinan- dersetzte. Auf seine selbst gestellte Frage, ob das geeinte Europa in seiner heutigen Organisationsform weiter Bestand haben könne, antwortete er schweren Herzens mit einem „wohl nicht“. Obwohl aktuell und auf Betreiben des französischen Präsiden- ten Macron in einem Teil der Länder eine gewisse Aufbruchstimmung herrsche, dürfe man nicht vergessen, dass sich einige Län- der der Zusammenarbeit versagten, Verträge wissentlich missachteten und eher separatis- tische Bestrebungen hegten. Den Grund für diese divergierenden Verhaltensweisen sah von Bethmann in der von den „alten“ Staaten vorgegebenen Entwicklungsgeschwindigkeit, der sich die „neuen“ EU-Länder aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anpassen könnten oder wollten. Von Bethmann sprach sich aus diesem Grund klar für ein Europa der „unterschiedlichen Geschwindigkeiten“

aus, wie es die FDP ebenfalls in ihrem Programm verankert hat. Der Einigungs- prozess würde auf diese Weise fortgeführt, ohne in „Kleinstaaterei“ zu verfallen und die Angst vor einem „Superstaat“, wie sie ei- nige neue EU-Länder hegten, gemildert. Das Bekenntnis zu einem Europa verschiedener Geschwindigkeiten wirft jedoch auch offene Fragen auf, z.B. zum Thema Finanzhaushalt und dem angestrebten europäischen Finanz- ausgleich. Hier sah von Bethmann zukünftig den größten Handlungsbedarf, um die Idee ei- nes geeinten Europas weiter voranzubringen.

Dass auf europäischer Ebene Handlungsbe- darf bestehe, konnte auch Dr. Wolf Klinz nur bestätigen. In seinem Rückblick auf ein eher desaströses Jahr 2017, in dem Großbritannien für den Brexit stimmte und Donald Trump Präsident wurde, gäbe es genug Beispiele für Separatismus auf verschiedenen Ebenen. Der Austritt Großbritanniens werde nach seiner Meinung keine Gewinner aufweisen, son- dern bedauerlicherweise Verlierer auf beiden Seiten. Für das laufende Jahr würde er sich eine Zeit der Konsolidierung wünschen, in dem die EU willens und fähig sein möge, die

anstehenden Probleme in Angriff zu nehmen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Obwohl sich nahezu alle europäischen Länder über ein wirtschaftliches Wachstum freuen könn- ten, sollte dieser Umstand nicht darüber hin- wegtäuschen, dass sich mit dem Verhalten der USA, multilaterale Verträge abzulehnen und stattdessen auf bilaterale Abkommen zu setzen, auch innerhalb der EU Probleme auftun würden. Auch agiere die EU, so Klinz, weit unter ihren tatsächlichen Möglichkei- ten. Ihr fehle noch immer die einheitliche Stimme, da nationale Egoismen vorherrschen würden. Er hegte den Verdacht, dass auch Frankreich versuche, die eigene Rolle durch Europapolitik zu stärken und er bemängelte, dass Deutschland seiner Führungsrolle nicht mehr gerecht würde. Die Bundesregierung reagiere bedauerlicherweise nur, sie agiere jedoch nicht mehr, was der innenpolitischen Schwäche Deutschlands anzulasten sei. Es sei, so Klinz, jedoch wichtig, Europa weiter zu stärken und sich dabei neuen Wegen zu- zuwenden. Die EU gelte bei ihren Bürgern als bürgerfern, undemokratisch und nationa- listisch. Um diese Schwächen zu beseitigen und eine größere Akzeptanz bei den Bürgern zu erreichen, müsse über ihre Arbeit besser informiert werden, Sitzverteilungen müssten überdacht und es müsse nachhaltiger Ein- fluss auf europakritische Regierungen inner- halb der EU genommen werden, denn die EU basiere auf klaren Regeln: Sie ist eine Friedensunion, in ihren Staaten herrschen demokratische Verhältnisse, eine marktwirt- schaftliche Ordnung und das Rechtsstaats- prinzip. Staaten, die Mitglied der EU sind und diese Kriterien nicht erfüllen, sollten merkliche Sanktionen erfahren. Nur so könne die EU glaubwürdig bleiben. Ebenso müssten Lösungen für die dringenden Großprojek- te gefunden werden. Die Einrichtung eines europäischen Transfersystems, wie es auch immer gestaltet sein möge, ist zwar nicht an- genehm, jedoch müsse eine Lösung erarbeitet werden. Es fehle ein Europakommissar, der die Einhaltung der Regelungen überwachen und Abweichungen sanktionieren könne. Die Gesamtkommission müsse verkleinert wer- den, um sie handlungsfähiger und schlagkräf- tiger zu machen und darüber hinaus sollte die Agenda auf wichtige Themen fokussiert wer- den, um sachgerecht und ergebnisorientiert verhandeln zu können. An den zahlreichen Gästefragen zum Schluss des Vortrags war zu erkennen, dass es Klinz durchaus gelungen war, seine Europabegeisterung auf die Zuhö- rer zu übertragen. Dieselben waren aber auch durchaus „Geister“, sodass er die eine oder andere zweifelnde Anmerkung bzw. pragma- tische Idee für seine zukünftige Arbeit im Eu- ropaparlament mitnehmen konnte. Nach der

„schweren Kost“ der politischen Diskussion blieb dann aber doch noch ausreichend Zeit für die Gäste, sich an den Leckereien des Buf- fets zu erfreuen, Ein Heringsessen ist keines ohne Heringe, weshalb diese auch reißenden Absatz fanden. Die lockere, ungezwungene Atmosphäre tat ihr Übriges, sodass alle Gäste einen gleichsam entspannten wie auch inter- essanten Abend mit vielen Gesprächen in der Villa Borgnis verbrachten.

Heringsessen der FDP im Zeichen Europas

Dr. Wolf Klinz und Alexander Freiherr von Bethmann (re.) waren sich einig in der Aussage

„Europa muss stärker werden“. Foto: Scholl

Hochtaunus (red) – Die Kreisjugendfeuer- wehr hat dem Verein Paulinchen e.V., der sich für brandverletzte Kinder einsetzt, eine Spende von 506,67 Euro überreicht. An- ja Pfeiffer-Amankona von Paulinchen e. V.

nahm den Check entgegen. Überreicht wurde er von Kreisjugendfeuerwehrwartin Frederi- ke Scuhr und dem Leiter des Fachbereichs Ausbildung der Kreisjugendfeuerwehr im Hochtaunuskreis, Stephan Dannewitz.

Die rund 500 Euro sammelten die jungen Feu- erwehrleute unter anderem im Rahmen des 60.

Jubiläums des Flugplatzfestes Neu-Anspach im August 2017. Dort fand die Abschlussver- anstaltung des Lehrgangs‚Kochen im Zeltla- ger‘ statt. Die Teilnehmer hatten gelernt, für eine große Anzahl Personen gesundes und

leicht zuzubereitendes Essen zu kochen. Um dies auch für den „Ernstfall“ zu proben, koch- te die Kreisjugendfeuerwehr für die Helfer des Festes. 130 Portionen brachten die jungen Feuerwehrköche auf den Tisch und verkauf- ten sie an die Besucher, der Erlös ging an Paulinchen e.V. Einen zusätzlichen Beitrag zur Spendensumme leistete zudem die Frei- willige Feuerwehr Wehrheim.

Der gemeinnützige Verein Paulinchen e.V.

berät und begleitet Familien mit brandver- letzten Kindern in jeder Phase nach dem Unfall. Seit nunmehr 25 Jahren verfolgt der Verein das Ziel, für jedes brandverletzte Kind individuell die bestmögliche Versorgung zu erreichen und präventiv auf Unfallursachen hinzuweisen.

Jugendfeuerwehr spendet für brandverletzte Kinder

Anja Pfeiffer-Amankona vom Verein Paulinchen e. V. (rechts), Kreisjugendfeuerwehrwartin Frederike Scuhr (links) und der Leiter des Fachbereichs Ausbildung der Kreisjugendfeuer- wehr im Hochtaunuskreis, Stephan Dannewitz (Mitte) bei der Schecküberreichung. Foto:

Jugendfeuerwehr Hochtaunuskreis.

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