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Archiv "Bußgeldverfahren sang- und klanglos eingestellt" (13.06.1974)

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Bericht und Meinung

71. Jahrgang I Heft 24 13. Juni 1974

Postverlagsort Köln

Redaktion:

5023 Lövenich (Kreis Köln) Postfach 14 30

Dieselstraße 2 Ruf: (0 22 34) 70 11 -1 Fernschreiber: 8 89168 Verlag und

Anzeigenabteilung:

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Dieselstraße 2 Ruf: (0 22 34) 70 11 -1 Fernschreiber: 8 89168

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Bußgeldverfahren

sang- und klanglos eingestellt

Mit einem lapidaren Brief schloß das Bundeskartellamt am 13. Mai 1974 endgültig seine Akten in dem mit einer aufsehenerregenden ,.Nacht-und-Nebel-Aktion" am 9. Februar 1973 gegen maßgebliche Persönlichkeiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung begon- nenen Bußgeldverfahren ,.wegen Verdacht des Verstoßes gegen Verbote des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen".

Dr. Hans Wolf Muschallik, Erster Vorsitzender, Dr. Ralf Schögell, Hauptgeschäftsführer, und Dr. Rainer Hess, Justitiar der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, erhielten gleichlautend den offiziel- len Bescheid des Vorsitzenden der 3. Beschlußabteilung des Bun- deskartellamtes: ,.Die Beschlußabteilung hat das gegen Sie einge- leitete Bußgeldverfahren eingestellt,"

Auf Grund dieses Verfahrens hatten Beamte des Bundeskartell- amtes, unterstützt von Beamten der Kölner Kriminalpolizei, die Geschäftsräume der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Kölner Haedenkampstraße 3 nach Schriftstücken durchsucht, welche - wie es in dem Durchsuchungsbefehl hieß - ,.die Einflußnahme ärztlicher Berufsorganisationen auf das Verhalten von Ärzten ge- genüber Unternehmen betreffen, die medizinisch-technische Unter- suchungen durchführen" (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 8, vom 22. Februar 1974).

~ Der endgültige Einstellungsbeschluß erweist jetzt, daß der vom Bundeskartellamt geäußerte Verdacht, die Kassenärztliche Bundes- vereinigung hätte zentrale Maßnahmen veranlaßt, die gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen, nach keiner Richtung hin gerechtfertigt war.

Wie eine Rückfrage beim Bundeskartellamt ergab, beabsichtigt die- ses nicht, die Presse und damit die Öffentlichkeit über die Einstel- lungsbeschlüsse zu unterrichten. Diese Haltung paßt durchaus in das Gesamtbild, das man sich -auch nach den spektakulären ,.Ver- fahren" gegen das Volkswagenwerk oder gegen das pharmazeu- tische Unternehmen Merck, Darmstadt - vom Bundeskartellamt als einer Bundesbehörde besonderer Art machen muß. Die Presse- stelle der deutschen Ärzteschaft wird also selbst für eine ent- sprechende Unterrichtung der Öffentlichkeit zu sorgen haben. DÄ

DEUTSCHES ARZTEBLA'IT Heft24vom 13.Juni 1974 1741

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