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Archiv "Psychotherapie: Wirbel um den „Kunstfehler“" (07.09.2001)

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ie Frage, ob die gleichzeitige so- matische und psychotherapeuti- sche Behandlung durch densel- ben ärztlichen Psychotherapeuten ein

„Kunstfehler“ ist, wird abhängig vom therapeutischen Ansatz unterschiedlich beantwortet. Unter ärztlichen und Psy- chologischen Psychotherapeuten ist ein Streit entbrannt. Die Deutsche Gesell- schaft für Psychoanalyse, Psychothera- pie, Psychosomatik und Tiefenpsycho- logie e.V. (DGPT), der psychoanalyti- sche Psychotherapeuten angehören, so- wie kooperierende Fachgesellschaften*

halten diese Form der Behandlung für einen „Kunstfehler“. Problematisch sei die körperliche Untersuchung in einer Psychotherapie durch denselben The- rapeuten, weil sie „zu einer gravieren- den Störung der Übertragungsbezie- hungen zwischen Arzt und Patient führt und den Behandlungserfolg ver- hindern kann“. Sie bedürfe genauer Überlegung, da besonders bei der tie- fenpsychologisch fundierten und analy- tischen Psychotherapie „immer Fragen der Abstinenz als psychotherapeuti- scher Behandlungsgrundlage berührt sind“.

Die DGPT kritisiert damit eine Ent- schließung des 104. Deutschen Ärzteta- ges im Mai 2001 in Ludwigshafen (siehe Deutsches Ärzteblatt, Heft 22/2001), die von dem Delegierten der Landes- ärztekammer Brandenburg, Dr. med.

Wolfgang Loesch, Facharzt für Allge- meinmedizin und Psychotherapeutische Medizin, eingebracht wurde: „ . . . Eine psychotherapeutische und gleichzeitige somatische Komplettbehandlung wird ausdrücklich als möglich und in vie- len Fällen als notwendig befunden und darf nicht als ,Kunstfehler‘ be-

zeichnet werden.“ Dieser Satz enthalte ein „Denkverbot“, heißt es in der Stel- lungnahme der DGPT. Auch der Be- griff „Komplettbehandlung“ entstam- me eher dem Werbejargon als der Fach- sprache.

Ausgangspunkt der „Kunstfehler- Debatte“ war der beratende Fachaus- schuss Psychotherapie der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung, der in einer Sitzung im Februar 2001 die Frage er- örterte, warum die Ordinationsgebühr des Facharztes für Psychotherapeuti- sche Medizin höher ist als die der psy- chologischen Psychotherapeuten. Auf die Antwort, dass der Facharzt in der Regel auch körperliche Untersuchun- gen an dem Patienten durchführt, den er psychotherapeutisch behandelt (was höher vergütet wird), reagierten einige Psychologen mit dem Vorwurf, dies sei ein Kunstfehler.

Einmischung in die ärztliche Weiterbildung

Die ärztlichen Psychotherapeutenver- bände widersprachen umgehend. So er- klärte zum Beispiel die Allgemeine Ärztliche Gesellschaft für Psychothera- pie e.V. (AÄGP), dass in allen medizi- nischen Fächern und beim Facharzt für Psychotherapeutische Medizin „selbst- verständlich somatische und psychothe- rapeutische Behandlungen gleichzeitig vorkommen“. Eine Kombinationsbe- handlung entspreche den aktuellen wis- senschaftlichen Standards und sei auch aus ökonomischer Sicht geboten. Die AÄGP kritisiert im Übrigen die Einmi- schung des Fachausschusses in die ärzt- liche Weiterbildung. Auch die Gutach- ter in der Psychotherapie bezogen auf ihrer Tagung in Berlin am 7. März Stel- lung: 61 ärztliche und psychologische Gutachter wiesen den Kunstfehlervor- wurf zurück. Petra Bühring

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A2234 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 36½½½½7. September 2001

Psychotherapie

Wirbel um den „Kunstfehler“

Psychologen kritisieren eine Entscheidung des Deutschen Ärztetages.

*Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie, Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie, Deut- sche Psychoanalytische Gesellschaft, Deutsche Psycho- analytische Vereinigung, Sektion Analytische Gruppen- psychotherapie im DAGG

P O L I T I K

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