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Archiv "Antiangiogenese beim Mammakarzinom: Dämpfer für Antikörper" (30.07.2010)

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A 1430 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 30

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30. Juli 2010 Knapp 2 000 der rund 15 000 Pra- xen in Nordrhein rechnen bereits online ab. Fast die Hälfte davon nutzt zudem den elektronischen Heilberufsausweis (HBA), um die Gesamtaufstellung digital zu sig- nieren. „In keiner Region ist der Anteil online abrechnender Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Abrechnung mit dem HBA signie- ren, höher als im Rheinland“, be- tonte Gilbert Mohr, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo).

Vor dem Hintergrund der bisheri- gen Erfahrungen lehnt die KVNo eine radikale Umsetzung der On- line-Abrechnung zum ersten Quar- tal 2011 ab. Nach der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung soll zu diesem Stichtag eine leitungsgebundene Abrechnung ver- pflichtend sein. Die KVNo sieht aber nur dann Rationalisierungsre- serven, wenn ihre Mitglieder nicht hybrid (online plus Papier), sondern vollständig papierfrei abrechnen.

Ein solcher Umstieg könne nur mit- tel- bis langfristig erfolgen, nicht mit der Brechstange innerhalb we- niger Monate, heißt es im aktuellen Newsletter der KV. KBr ONLINE-ABRECHNUNG

Kritik an Zeitplan

Klinikärzte haben keinen Anspruch auf einen Freizeitausgleich für Be- reitschaftsdienste, die außerhalb ih- rer Ruhezeit liegen. Das erklärte das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 22. Juli – 6 AZR 78/099) und wies die Klage eines Bremer Assistenz- arztes ab, der gegen die Gewährung von Freizeitausgleich in seiner ge- setzlichen Ruhezeit geklagt hatte.

Der Arzt habe keinen Anspruch darauf, nach Ableistung eines Be- reitschaftsdienstes zunächst unbe- zahlte Ruhezeit und anschließend bezahlten Freizeitausgleich gewährt zu bekommen, stellten die Richter klar. Denn das Gesetz schreibe dem Krankenhaus nicht vor, durch wel- KRANKENHÄUSER

Freizeitausgleich in Ruhezeit rechtens

che arbeitsvertragliche Ge- staltung es sicherstelle, dass der Arzt nach seiner Arbeit und während seiner Ruhezeit nicht zur Arbeitsleistung her- angezogen werde. Erfolge der Freizeitausgleich in der Ruhezeit, sei der entstehende Entgeltanspruch, der im hier geltenden Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Kran- kenhäusern (TV-Ärzte/VKA) festgelegt ist, abgegolten.

Zwischen 2007 und 2010 hatte der Kläger außerhalb der regulä- ren Arbeitszeit Bereitschaftsdiens- te mit jeweils zehn Stunden geleis- tet. Entsprechend dem TV-Ärzte/

VKA wurden neun Stunden davon als Arbeitszeit gewertet. Der Klä- ger erhielt anschließend einen Freizeitausgleich und musste am Folgetag nicht arbeiten. Die ver- bleibende Stunde Arbeitszeit wur- de vergütet. Der Kläger sollte nun seine Freizeit im Anschluss an den Bereitschaftsdienst in der gesetzli- chen Ruhezeit nehmen. Der Klä- ger hielt dies für unzulässig und verlangte für den Freizeitausgleich

eine Vergütung. fos

Ein externes Gutachtergremium hat der US- amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) empfohlen, die vor zweieinhalb Jahren ausgesprochene beschleunigte Zulassung des Antikörpers Bevacizumab (Avastin®) zur First- line-Therapie des fortgeschrittenen Mamma- karzinoms zurückzunehmen – aufgrund der Resultate zweier klinischer Studien, die hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind.

Der Angiogenesehemmer Bevacizumab ist seit März 2007 in Europa und seit 22. Febru- ar 2008 in den USA zur Therapie des metasta- sierten Mammakarzinoms zugelassen. Grund- lage waren die Ergebnisse einer randomisier- ten Studie der Eastern Cooperative Oncology Group gewesen (E2100; NEJM 357; 2007:

2666–7), in der die Zugabe von Bevacizumab zu Paclitaxel das progressionsfreie Überleben (PFS) etwa verdoppelt hatte. Das externe On-

cology Drug Advisory Committee (ODAC) der FDA hatte bereits damals kritisiert, dass sich das PFS, nicht jedoch das Gesamtüberleben (OS) verlängert hatte, dass es zu erheblichen Toxizitäten unter der Verumtherapie gekom- men war und zu Todesfällen, die in der Publi- kation zur Studie keine Erwähnung fanden.

Der Hersteller Genentech hat nun die end- gültige Zulassung mit zwei weiteren randomi- sierten Studien beantragt (AVADO, RIBBON1), ist sich in deren Interpretation aber mit dem ODAC wieder nicht einig: Genentech schätzt sie positiv ein und hält eine volle Zulassung für begründet. Das ODAC kritisiert in seiner Emp- fehlung für die FDA, dass die Verbesserung des PFS in beiden Studien bei lediglich 30 Prozent (AVADO) beziehungsweise 36 Pro- zent (RIBBON1) und damit deutlich niedriger lag als in der E2100-Studie. Hingegen seien in

beiden Untersuchungen erheblich mehr schwere Nebenwirkungen in den Bevacizu- mab-Armen beobachtet worden. Die Daten für das OS zeigten wiederum keinen Vorteil, son- dern teilweise sogar einen Nachteil für die Be- vacizumab-Gruppen (nicht signifikant). Beide Studien seien methodisch gut gemacht, heißt es. Klinisch bedeutsam sei aber vor allem die Größenordnung des Vorteils beim PFS, „weil sie ein Maß für die Verzögerung von Symptomen aufgrund der Tumorprogression ist und gegen die Toxizität abgewogen werden muss, die über die Dauer der Behandlung auftritt“. Das Risiko- Nutzen-Verhältnis der Zugabe von Bevacizu- mab zur Standard-Chemotherapie in beiden Studien sei „als nicht vorteilhaft anzusehen“.

Die FDA ist an das Gutachten nicht gebunden.

Die europäische Zulassungsbehörde prüft der- zeit die zusätzlichen Daten. Josef Gulden

ANTIANGIOGENESE BEIM MAMMAKARZINOM: DÄMPFER FÜR ANTIKÖRPER

Nach dem Dienst zunächst unbezahlte Ruhe-

zeit und danach bezahlten Freizeit- ausgleich: Darauf haben Ärzte kei-

nen Anspruch.

Foto: dpa

A K T U E L L

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