Die richtige Wertstellung Geschäftsvorfall
— Überweisungsgutschriften
— Scheckeinreichungen a) auf die eigene Bank
— Scheckbelastungen
— Überweisungen
— Bareinzahlungen
— Barauszahlungen
Wert 1 Tag nach Buchungstag Tag der Einreichung 1 Tag nach Einreichung 2 Tage nach Einreichung Tag der Buchung Tag der Buchung Tag der Einzahlung Tag der Auszahlung b) auf eine Bank am Platze
c) auf eine fremde Bank
Leserdienst:
Hinweise •Anregungen
WIRTSCHAFT
9 Tips für das Bankgespräch (II):
E s kann sich lohnen, mit der Bank über die von ihr berechneten Gebühren zu sprechen. Im vorigen Heft war von den Kreditko- sten die Rede, diesmal geht es um die Kosten der Kon- toführung. Einige Tips:
• Viel zu häufig werden auf laufenden Konten über längere Zeit zu hohe Gut- haben unterhalten. Bei ei- nem üblichen Habenzins von nur 0,5 Prozent für Kontokorrentkonten ein vollkommen unkaufmänni- sches Verhalten. Vorüber- gehend freie Liquidität soll- te deshalb zinsbringender angelegt werden, z. B. als Termingeld. Dies bedingt allerdings eine Liquiditäts- planung. Im übrigen ist der niedrige Kontokorrent-Ha- benzins keine verbindliche Norm. Auch darüber kann man verhandeln. Möglich ist hier alles.
Q Beachtet werden sollte weniger das auf den Kon- toauszügen aufgedruckte Buchungsdatum als viel- mehr das ebenfalls für jede einzelne Buchung angege- bene Wertstellungsdatum.
Denn daraus ergeben sich die Zeiträume für die Be- rechnung der Zinsen. Eine Einzahlung, die am 17. Ja- nuar wertmäßig gutge- schrieben wird, verzinst sich bzw. vermindert den Schuldsaldo erst ab 18. Ja- nuar. Die nirgendwo er- scheinenden Valutaverlu- ste summieren sich im Lau- fe der Zeit erheblich. Wert- stellungen sollten bei den einzelnen Geschäftsvorfäl- len geprüft werden (dazu die Tabelle).
Erkundigen sollte man sich auch nach dem Bu- chungsschnitt seiner Haus- bank. Das ist der Zeitpunkt, zu dem alle bis dahin an- fallenden Geschäftsvorfäl- le noch am gleichen Tag verbucht werden. Wer sei- ne Kasseneinnahmen und Scheckgutschriften des Vortages regelmäßig erst gegen Mittag zur Bank bringt, programmiert Valu-
Kontoführung
taverluste! Denn das Geld wird wertmäßig erst am Ta- ge darauf berücksichtigt.
el Unbedingt sollte eine spezifizierte Kontoabrech- nung verlangt werden. Die- se ist keinesfalls durchgän- gig übliche Praxis, aber Voraussetzung, um die Kontokosten zu über- prüfen.
11) Doppelbelastungen, be- stehend aus Kontofüh- rungsgebühren und Um- satzprovision, sollten nicht akzeptiert werden. Denn die Umsatzprovision ist ein Entgelt für die Kontofüh- rung. Allenfalls sind Dop- pelbelastungen dieser Art ggf. zu tolerieren, wenn sie per Saldo eine zufrieden- stellende Höhe der Gebühr pro Buchungsposten erge- ben. Dies festzustellen er- fordert aber einigen Auf- wand. Deshalb ist es immer besser, nur Provision oder nur Gebühr zu vereinbaren.
Wenn die Umsatzprovi- sion schon nicht vermie- den werden kann, sollte vereinbart werden, daß Fi- nanzumsätze bei der Be-
rechnung zu eliminieren sind. Solche Umsätze erge- ben sich zum Beispiel aus Überträgen von Konto zu Konto über bei Kreditzu- sagen.
Kontoführungsgebüh- ren und ihre Variationen bescheinigen den Geldin- stituten eine vorher nie ver- mutete Phantasie. So um- fangreich ist die Palette der Komponenten und Diffe- renzierungen. Hier gilt es aufzupassen. Denn je diffe- renzierter die Gebühren- praxis wird, desto schwieri- ger wird sie nachvollzieh- bar. Deshalb ist es empfeh- lenswert, eine einheitli- che Kontoführungsgebühr anzustreben. Gegen noch so viele Differenzierungen sollte man sich zunächst wehren. Sind sie Ergebnis eines Kompromisses, soll- ten die Auswirkungen ge- nau geprüft werden.
(:)
Am besten erscheint auf den ersten Blick eine pau- schale Kontoführungsge- bühr. Sie bildet in der Tat eine klare Kalkulationsba- sis. Es sollte aber immer geprüft werden, ob dieKontoführungspauschale auch auf den zweiten Blick noch Vorteile hat. Es ist deshalb genau auszurech- nen, ab welcher Postenzahl die Pauschale günstiger ist als das Pendant, die Po- stengebühr.
C)
Bei monatlicher Konto- abrechnung sollte ggf. auf vierteljährliche umgestellt werden. Dadurch verklei- nert sich der Zinseszinsef- fekt. Theo SoekenUnternehmensberichte
Boehringer Ingelheim und Genentech kooperieren
—Boehringer Ingelheim, seit zwei Jahrzehnten in der In- terferonforschung aktiv, wird zusammen mit der US- Firma Genentech, Inc., San Francisco, Immun-Interfe- ron (Gamma-Interferon) entwickeln. Bei positivem Ausgang der mehrjährigen Entwicklungsarbeiten in USA und Europa erhält Boehringer Ingelheim welt- weite Vertriebsrechte, au- ßer für Nordamerika, Japan und einige Länder in Fern- ost. Die Herstellung von Gamma-Interferon erfolgt durch Genentech. Gamma- Interferon ist Teil des körpereigenen Abwehrsy- stems. Aufgrund von prä- klinischen Untersuchun- gen besteht derzeit die Hoffnung auf Wirksamkeit gegen bestimmte Virus- und Krebserkrankungen.
(Vor übertriebenen Erwar- tungen muß aber im *jetzi- gen Stadium gewarnt wer- den!) KI Cassella: Pharma vorn
—Die Cassella AG erzielte im ersten Halbjahr 1983 einen Nettoumsatz von 230 Mil- lionen DM (+ 6 Prozent).
Da der früher führende Geschäftsbereich Farbstof- fe unter dem Wert des Vor- jahres lag, rückte das Phar- mageschäft erstmals zum umsatzstärksten Bereich auf. EB Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 40 vom 7. Oktober 1983 135