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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss P

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 15.06.2017 / Version Nicht klassifiziert

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Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 132-2017

Vorstossart: Postulat

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2017.RRGR.365 Eingereicht am: 06.06.2017 Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: FDP (Saxer, Gümligen) (Sprecher/in) FDP (Flück, Brienz)

FDP (Costa, Langenthal) Weitere Unterschriften: 10

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.:

Direktion: Justiz-, Gemeinde Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Rasche Behandlung von trölerischen Eingaben

Der Regierungsrat und die Justizleitung werden beauftragt abzuklären, ob die ihnen zugewies nen Verwaltungsjustizbehörden und Rechtsdienste in den Direktionen angewiesen werden kö nen, alle Einsprache- und Beschwerdeverfahren beschleunigt und ausserhalb der Reihe zu b handeln, bei denen der Eindruck einer trölerischen Beschwerdeführung besteht.

Begründung:

Die trölerische Beschwerdeführung ist eine Geissel unseres Rechtsstaats. Immer wieder kommt es vor, dass Einzelpersonen die an sich wichtigen und zu Recht bestehenden Möglichkeiten der Einsprache und Beschwerdeführung in Verwaltungs(justiz)verfahren mit der Erhebung tröler scher Eingaben missbrauchen. Diese tragen des

stellenden Gemeinden, Unternehmen und Einzelpersonen schaden oder Realisierung eines materiell ohne

zögern. Ein solches Gebaren blockiert

schaft und Wirtschaft von grosser Bedeutung sind.

der Verwaltungsjustiz nicht entschieden vorgegangen Rechtsstaat untergraben.

anton de Berne

Version: 4 / Dok.-Nr.: 150717 / Geschäftsnummer: 2017.RRGR.365

Parlamentarischer Vorstoss

2017 Postulat

2017.RRGR.365 06.06.2017

FDP (Saxer, Gümligen) (Sprecher/in) FDP (Flück, Brienz)

FDP (Costa, Langenthal)

vom

, Gemeinde- und Kirchendirektion Nicht klassifiziert

Rasche Behandlung von trölerischen Eingaben

Der Regierungsrat und die Justizleitung werden beauftragt abzuklären, ob die ihnen zugewies nen Verwaltungsjustizbehörden und Rechtsdienste in den Direktionen angewiesen werden kö und Beschwerdeverfahren beschleunigt und ausserhalb der Reihe zu b handeln, bei denen der Eindruck einer trölerischen Beschwerdeführung besteht.

Die trölerische Beschwerdeführung ist eine Geissel unseres Rechtsstaats. Immer wieder kommt dass Einzelpersonen die an sich wichtigen und zu Recht bestehenden Möglichkeiten der

und Beschwerdeführung in Verwaltungs(justiz)verfahren mit der Erhebung tröler missbrauchen. Diese tragen des Öfteren querulatorische

Unternehmen und Einzelpersonen schaden oder

Realisierung eines materiell ohne Weiteres bewilligungsfähigen Projekts möglichst lange hinau zögern. Ein solches Gebaren blockiert oftmals die Realisierung von Projekten, die für Gesel schaft und Wirtschaft von grosser Bedeutung sind. Wenn gegen solche Machenschaften seitens der Verwaltungsjustiz nicht entschieden vorgegangen wird, wird zudem das Vertrauen in unseren

P

2017.RRGR.365 Seite 1 von 2

Der Regierungsrat und die Justizleitung werden beauftragt abzuklären, ob die ihnen zugewiese- nen Verwaltungsjustizbehörden und Rechtsdienste in den Direktionen angewiesen werden kön- und Beschwerdeverfahren beschleunigt und ausserhalb der Reihe zu be- handeln, bei denen der Eindruck einer trölerischen Beschwerdeführung besteht.

Die trölerische Beschwerdeführung ist eine Geissel unseres Rechtsstaats. Immer wieder kommt dass Einzelpersonen die an sich wichtigen und zu Recht bestehenden Möglichkeiten der und Beschwerdeführung in Verwaltungs(justiz)verfahren mit der Erhebung tröleri-

n querulatorische Züge, wollen gesuch- Unternehmen und Einzelpersonen schaden oder – ganz einfach – die

Weiteres bewilligungsfähigen Projekts möglichst lange hinaus- ierung von Projekten, die für Gesell- Wenn gegen solche Machenschaften seitens

wird, wird zudem das Vertrauen in unseren

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 15.06.2017 / Version: 4 / Dok.-Nr.: 150717 / Geschäftsnummer: 2017.RRGR.365 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Angesichts dieser äusserst schädlichen und im konkreten Fall regelmässig sehr ärgerlichen Auswirkungen besteht ein breiter politischer Konsens, dass einem solchen Gebaren ein Riegel geschoben werden muss. In grossrätlichen Debatten wurde schon wiederholt die klare Erwartung der Politik zum Ausdruck gebracht, dass die Verwaltungsjustiz das ihr zur Verfügung stehende gesetzliche Instrumentarium – Nichteintreten auf querulatorische Beschwerden, Fällung von Ordnungsbussen, Entzug der aufschiebenden Wirkung – konsequent zur Anwendung bringt.

Darüber hinaus hat der Grosse Rat am 13. September 2016 die Motion 313-2015 der BaK «Bes- serer Schutz vor trölerischen Eingaben» überwiesen. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit in Fällen trölerischer Beschwerdeführung beim Verwaltungsgericht die Sicherstellung der aufgelaufenen sowie der voraussichtlich noch anste- henden Parteikosten durch die beschwerdeführende Partei verlangt werden kann.

In Ergänzung zu diesen Bestrebungen verlangt das vorliegende Postulat die Prüfung der Frage, ob die Verwaltungsjustizbehörden und die verwaltungsinternen kantonalen Rechtsdienste ange- wiesen werden können, trölerische Einsprachen und Beschwerden beschleunigt und ausserhalb der Reihe zu behandeln. Eine sehr rasche Entscheidung in solchen Fällen beschleunigt die Rea- lisierung der blockierten Projekte und sendet das unmissverständliche Signal aus, dass es sich nicht lohnt, solche Eingaben zu machen, da der erzielbare Zeitgewinn klein ist.

Diese einfache Massnahme hat insbesondere folgende Stärken:

- Sie wirkt sehr rasch und gezielt.

- Sie umfasst sowohl Einsprachen als auch Beschwerden.

- Sie braucht keine zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen, die bestehenden Rechtsgrundlagen sind aber von den Verwaltungsjustizbehörden aller Stufen konsequent anzuwenden.

- Die Tatsache, dass rasch entschieden wird, kann politisch und rechtlich nicht angefochten werden.

Die Bekämpfung trölerischer bzw. querulatorischer Eingaben erfordert ein breites Instrumentari- um und namentlich auch den expliziten Willen der Verwaltungsjustizbehörden, dieses Instrumen- tarium auch anzuwenden. Dabei brauchen die Verwaltungsjustizbehörden eine klare politische Rückendeckung von Parlament und Regierung für eine konsequente Bekämpfung trölerischer Einsprachen und Beschwerden im Kanton Bern. Im Dialog der drei Staatsgewalten kann dieser Wille geschaffen werden, weshalb das vorliegende Postulat allenfalls gemeinsam vom Regie- rungsrat und von der Justizleitung beantwortet werden könnte. Das vorliegend postulierte rasche Entscheiden ist geeignet, das bestehende Instrumentarium sinnvoll zu ergänzen und zu verstär- ken.

Verteiler

• Grosser Rat

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