Ende der öffentlichen Bekanntmachungen
4. Jahrgang Schönwalde-Glien, 10. Januar 2008 Nr. 1
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2008
Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass die im Kalenderjahr 2007 versandten Steuer- und Abgabenbescheide
- zur Grundsteuer - zur Hundesteuer,
- zur Zweitwohnungsteuer und
- zur Umlage der Beiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“
auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung geändert wurden.
Sie erhalten somit Anfang Januar 2008 für die vor- genannten Steuern und Abgaben keine neuen Steu- er- und Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2008.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, können diese durch öffentliche Bekanntmachung festge- setzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeits- terminen, Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 der Abgabenordnung).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwal- de-Glien OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-.Bach- Str. 10-12 , 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahres- zahlung Gebrauch gemacht haben, wird der entspre- chende Betrag am 01.07.2008 fällig.Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkei- ten automatisch das Mahnverfahren einsetzt.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, am Lastschrift- verfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw. stehen auf der Homepage www.gemeinde-schoenwalde-glien.de unter der Rubrik Download Einzugsermächtigung bereit.
Diese Abbuchungsermächtigung kann auf dem Postweg versandt oder auch persönlich in der Gemeindeverwal- tung abgegeben werden.
Schönwalde-Glien, den 7.12.2007
gez.
Bodo Oehme Bürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTM ACHUNGEN
Amtsblatt
für die Gemeinde Schönwalde-Glien
mit den Ortsteilen: Grünef eld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf
Impressum:
Herausgeber:
Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister
Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.gemeinde-schoenwalde-glien.de
hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de
(nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur)
Redaktion:
Kurt Hartley Steffen Schmunk
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.
Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.
Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt.
Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.gemeinde- schoenwalde-glien.de im Bereich „Amtsblatt der Gemeinde“ zur Verfügung.
Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 3 Nr. 1 Seite 2