4. Jahrgang Schönwalde-Glien, 11. Dezember 2008 Nr. 17
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N
Inhaltsverzeichnis
Amtliche Mitteilungen
1. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.11.2008 Beschlüsse des Hauptausschusses
S. 2 Öffnungszeiten und Schließtage der kommunalen Kindereinrichtungen im Jahr 2009 S. 2 Antrag zur Nutzung der Turnhalle OT Schönwalde-Siedlung für Übernachtung
der Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. S. 2
Vergabe Planungsleistungen Mehrzweckgebäude / Aula VHG S. 2 Antrag des Seniorenbeirates auf Nutzung des Computerkabinetts der
Grundschule OT Schönwalde-Siedlung S. 2
2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.11.2008 Beschlüsse der Gemeindevertretung
S. 2 Prüfung der Wahleinsprüche zur Kommunalwahl 2008 S. 2 Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und
Verkehr mit sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen S. 2 Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend,
Soziales, Sport und Tourismus mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen S. 2 Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Finanzen und
Wirtschaft mit sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen S. 2 Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung,
Sicherheit und Landwirtschaft mit sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen S. 2 Beschluss der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbetei- ligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Einwohnerbeteiligungssatzung) S. 3 Beschluss zur Haushaltssatzung 2009 mit dem dazugehörigen Stellenplan, dem
Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2012 sowie Anhörung der Ortsteile, die
ihre OBR-Sitzungen nicht bis zur HA-Sitzung am 11.11.2008 durchgeführt haben S. 3 Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien
Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange S. 3 Vorhabensbezogenen Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße
98A“, OT Wansdorf S. 3
Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ im OT Paaren im Glien
Änderungsbeschluss S. 3
Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT
Paaren im Glien - Auslegungsbeschluss S. 3
Aufhebung Beschluss-Nr. 161/2008 Widmung S. 3
Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens für das
Vorhaben „380- KV Nordring Berlin“ der Vattenfall Europe Transmission GmbH S. 3 Überplanmäßige Ausgabe für Kindertagesbetreuung außerhalb unserer Gemeinde S. 3 Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6700.6380 (Bewirtschaf-
tung Straßenbeleuchtung) S. 3
Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.5420 (Bewirtschaf-
tung Reinigung Grundschule OT Perwenitz) S. 4
Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2112.5420 (Bewirtschaf-
tung Reinigung Grundschule OT Schönwalde-Siedlung) S. 4 Antrag der „B 90 / DIE GRÜNEN“ auf unentgeltliche Nutzung des Gemeinde-
saales Schönwalde-Siedlung S. 4
Vergabe der Ingenieurleistungen „Schönwalder Fließ“, 2. Bauabschnitt, OT
Schönwalde-Siedlung S. 4
Abberufung eines Geschäftsführers der GEPA GmbH OT Paaren/Glien S. 4 Bestellung eines neuen Liquidators für die Rosengarten GmbH S. 4 Erschließungsvertrag für den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer
Weg“, OT Schönwalde-Siedlung S. 4
Öffentliche Bekanntmachungen
Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbe- teiligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien
(Einwohnerbeteiligungssatzung) S. 4
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde
Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien S. 5 Öffentliche Bekanntmachungen
Berufungen als Ersatzperson gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbin- dung mit § 80 der Brandenburgischen Kommunalwahlver-
ordnung S. 6
Bekanntmachungen über die Wahlen der Ortsvorste- her/innen sowie der Stellvertreter/innen der einzelnen Ortsteile der Gemeinde Schönwalde-Glien gemäß
§ 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf. S. 6
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-
Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2009 S. 8 Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien
für das Haushaltsjahr 2009 S. 8
Weitere amtliche Mitteilungen
Übersicht über die Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung
Schönwalde-Glien sowie sachkundige Einwohner/innen S. 10 Hinweis für die Schneeberäumung, Streuung und Enteisung der Geh- und
Radwege sowie vorhandener Gehwegsverbindungen gemäß der Straßenrei-
nigungssatzung S. 12
Impressum S. 11
Amtsblatt
für die Gemeinde Schönwalde-Glien
mit den Ortsteilen: Gr ü nef e ld, Pa a r e n im Glie n, Pa us in , Pe r we nitz , Schönwalde-Dorf, Schönwa lde-Siedlung, W ansdorf
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 239/2008
Öffnungszeiten und Schließtage der kommunalen Kindereinrichtungen im Jahr 2009
Kindereinrichtung Tägliche Öffnungszeit
Schließtag Frühjahr (Fr. nach Himmelf.)
Schließtage Sommer und Ausweich
Schließzeit Weihnachten und
Jahreswechsel Waldeck
Dorf 6.30 – 16.30 22.05.2009 keine
23.12.2009 bis 01.01.2010 Sonnenschein
Siedlung 6.00 – 17.00 22.05.2009 keine
23.12.2009 bis 01.01.2010 Storchennest
Wansdorf 6.00 – 17.00 22.05.2009 27.07. – 07.08.
Sonnenschein
23.12.2009 bis 01.01.2010 Waldmäuse
Pausin 6.00 – 17.00 22.05.2009 20.07. – 01.08.
Frechdachs
23.12.2009 bis 01.01.2010 Frechdachs
Paaren im Glien 6.00 – 17.00 22.05.2009 03.08. – 14.08.
Waldmäuse
23.12.2009 bis 01.01.2010 Schloss
Fröhlichhausen Perwenitz
6.00 – 17.00 22.05.2009 03.08. – 14.08.
Sonnenschein
23.12.2009 bis 01.01.2010 (6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 229/2008
Antrag zur Nutzung der Turnhalle OT Schönwalde-Siedlung für Übernach- tung der Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V.
Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt den Judo-Elche Schönwalde-Glien 04e.V. die Turnhalle OT Schönwalde-Siedlung für Übernachtung zur Verfügung.
(0 Ja- und 6 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 246/2008 (wesentlicher Inhalt)
Vergabe Planungsleistungen Mehrzweckgebäude / Aula VHG
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 – 9 für die Errichtung des Mehrzweckgebäudes / Aula der Verlässlichen Halbtagsgrundschule den Architekten Riebschläger aus Schönwalde-Glien zu beauftragen.
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 230/2008
Antrag des Seniorenbeirates auf Nutzung des Computerkabinetts der Grundschule OT Schönwalde-Siedlung
Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt dem Seniorenbeirat das Computer- kabinett der Grundschule OT Schönwalde-Siedlung auf Nutzung gemäß Punkte 2 und 3 des Lösungsvorschlages zur Verfügung.
...
1. Übernahme des Nutzungsentgeltes pro Raum für 45 min. 15,00€ durch die Senioren.
2. Übernahme der Kosten in Höhe von 250,00€ monatlich für Herrn Friedländer durch die Gemeinde.
...
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 222/2008
Prüfung der Wahleinsprüche zur Kommunalwahl 2008
Die Einwendungen gegen die Wahl sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.
(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 238/2008
Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen
Der Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:
Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied
1. Mitglied SPD Kickel, Eckart
2. Mitglied CDU Johannsen, Heinrich 3. Mitglied CDU Hensel-Klose, Renate 4. Mitglied DIE LINKE Lehmann, Irene
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 236/2008
Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus mit sachkundigen Einwohnern/
Einwohnerinnen
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:
Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied
1. Mitglied CDU Mahnke, Bernd
2. Mitglied CDU Anker, Jens
3. Mitglied SPD Venzke, Uwe
4. Mitglied DIE LINKE Fiebig, Marianne
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 235/2008
Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:
Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied
1. Mitglied SPD Deckert, Monika
2. Mitglied CDU Huntemann, Dr. Eva
3. Mitglied CDU Soelch, Michael
4. Mitglied DIE LINKE Krause, Susanne
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 237/2008
Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Umwelt, Ord- nung, Sicherheit und Landwirtschaft mit sachkundigen Einwohnern/
Einwohnerinnen
Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:
Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied
1. Mitglied CDU Franke, Wilhelm
2. Mitglied CDU Deutschländer, Regina
3. Mitglied SPD Zahn, Roberto
4. Mitglied DIE LINKE Kanowski, Harry
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 1. Sitzung des
Hauptausschusses vom 11.11.2008
Ende der 1. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.11.2008
Beschlüsse der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.11.2008
Beschluss Nr. 234/2008
Beschluss der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteili- gung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Einwohnerbeteiligungssatzung)
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Einwohnerbeteiligungssatzung). Der Bürgermeister wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung beauftragt.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Die Bekanntmachung der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbe- teiligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt ab der Seite 4.
Beschluss Nr. 194/2008
Beschluss zur Haushaltssatzung 2009 mit dem dazugehörigen Stellenplan, dem Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2012 sowie Anhörung der Ortsteile, die ihre OBR-Sitzungen nicht bis zur HA-Sitzung am 11.11.2008 durchgeführt haben
Die Gemeindevertretung stimmt der zur Gemeindevertretersitzung am 20.11.2008 vorgelegten Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien für das Haushaltsjahr 2009 sowie dem Stellenplan und dem Finanz- plan und Investitionsprogramm der Jahre 2008 bis 2012 zu.
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2009 erfolgt ab der Seite 8.
Beschluss Nr. 213/2008
Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien
Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 28.07.2008 bis 29.08.2008 und Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien hat die Gemeindevertretung Schönwalde- Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:
Nr. 19 Landkreis Havelland
b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:
c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:
Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg
Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland – Fläming Nr. 38 Landkreis Oberhavel
d) Keine planungsrelevanten Bedenken oder Änderungen äußerten:
Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin – Brandenburg Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen
Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin
Nr. 14 Brandenburg.. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Nr. 20 e.on E.dis
Nr. 21 Vattenfall Europe
Nr. 23 GDMcom- Verbundnetz Gas AG Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 40 Stadt Nauen
e) Keine Stellungnahme gaben ab:
Nr. 15 Brandenburg. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege Nr. 22 WGI – Westfälische Gesellschaft für Geoinformation
Nr. 25 Zentraldienst der Polizei, Abt. Kampfmittelbeseitigungsdienst Nr. 35 Stadtamt Falkensee
Nr. 39 Senatsverwaltung Berlin
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 211/2008
Vorhabensbezogenen Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstra- ße 98A“, OT Wansdorf
Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt den in der Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum Vorhabensbezogenen Bebauungsplan WAN
01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A“ zum Zwecke der Errichtung eines Einfamilienhauses ab.
Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung werden mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 215/2008
Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ im OT Paaren im Glien - Änderungsbeschluss
Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung des rechtskräftigen Bebau- ungsplanes „Am Schmiedeweg“ für den OT Paaren im Glien zu.
Die Änderung umfasst folgende Punkte:
- die Streichung der zeichnerischen Festsetzungen der Firstrichtung in den Baufeldern - die Beschränkung des Geh- und Fahrrechtes für den rückwärtigen Grundstücksei-
gentümer
- die Erweiterung der Waldfläche als nachrichtliche Übernahme
Die Grundzüge der Planung und alle weiteren zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bleiben davon unberührt.
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 216/2008
Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Paaren im Glien - Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Entwurf der 8.
Änderung des Bebauungsplanes „Am Schmiedeweg“ sowie die Begrün- dung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Fassung von Oktober 2008, für den OT Paaren im Glien.
Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Der Abdruck der Bekanntmachung Betr.: Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes zur 8.
Änderung des Bebauungsplanes „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 5.
Beschluss Nr. 225/2008
Aufhebung Beschluss-Nr. 161/2008 Widmung
Der Beschluss (Dr. –Nr. 161/2008 Diskussion und Beschluss zur Widmung der Straße Gemarkung Wansdorf Flur 4, Flurstück 121/1 OT Wans- dorf(ehemals „Alter Bahndamm“) wird aufgehoben.
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 241/2008
Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „380- KV Nordring Berlin“ der Vattenfall Europe Transmission GmbH
Die Gemeinde Schönwalde-Glien hält aufgrund eines weitergehenden Abstimmungsbedarfs die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „380- KV Nordring-Berlin“ der Vattenfall Europe Transmissi- on GmbH für notwendig.
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 240/2008
Überplanmäßige Ausgabe für Kindertagesbetreuung außerhalb unserer Gemeinde Einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2008 auf der HH – Stelle 4640.7120 in Höhe von 11.300 € wird zugestimmt für Ausgleichszahlungen an Gemeinden gemäß § 16 (5) KitaG, die Kinder aus Schönwalde-Glien entsprechend Wunsch- und Wahlrecht betreuen.
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 243/2008
Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6700.6380 (Bewirtschaftung Straßenbeleuchtung)
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 10.000 EUR auf der HH-Stelle 6700.6380 für „Bewirtschaftungskosten Straßenbeleuchtung“ wird zuge- stimmt.
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 244/2008
Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.5420 (Bewirtschaftung Reinigung Grundschule OT Perwenitz)
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.200,00 EUR auf der HH- Stelle 2110.5420 für „Bewirtschaftungskosten Reinigung in der Grundschule Perwenitz“ wird zugestimmt.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 245/2008
Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2112.5420 (Bewirtschaftung Reinigung Grundschule OT Schönwalde-Siedlung) Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 13.000,00 EUR auf der HH- Stelle 2112.5420 für „Bewirtschaftungskosten Reinigung in der Grundschule Schönwalde-Siedlung“ wird zugestimmt.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 249/2008
Antrag der „B 90 / DIE GRÜNEN“ auf unentgeltliche Nutzung des Gemein- desaales Schönwalde-Siedlung
Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt den Parteien „Bündnis 90 / DIE GRÜNEN“ und der „Familien-Partei“ aus Schönwalde-Glien den Gemeinde- saal in Schönwalde-Siedlung unentgeltlich für Sitzungen und Besprechun- gen zur Verfügung.
(3 Ja- und 16 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 247/2008
Vergabe der Ingenieurleistungen „Schönwalder Fließ“, 2. Bauabschnitt, OT Schönwalde-Siedlung
Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit dem Ingenieurbüro „TERRA URBANA Umlandentwicklungsgesellschaft mbH“ den anliegenden Vertrag vom 10.11.2008 über die Ingenieurleistungen zur Renaturierung Schönwal- der Fließ „Fehrbelliner Straße bis Gimpelsteig“ ab. Die Gesamtvergütung incl. Umsatzsteuer beträgt 16.691,59 €.
Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 166/2008
Abberufung eines Geschäftsführers der GEPA GmbH OT Paaren/Glien
In der heutigen Gesellschafterversammlung der Glien GmbH wird dem Geschäftsführer Herr Schulz die Vollmacht erteilt, dem Gesellschafterbe- schluss der GEPA GmbH zu zustimmen in dem der Geschäftsführer Herrn Wernst abberufen wird. Die Begründung zum Gesellschafterbeschluss der GEPA GmbH liegt dem Beschluss bei und ist Bestandteil dieses Beschlus- ses. Vorbehaltlich der juristischen Prüfung nehmen die Abgeordneten zur Kenntnis.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 242/2008
Bestellung eines neuen Liquidators für die Rosengarten GmbH
Die Gesellschafterversammlung der Rosengarten GmbH beschließt in der heutigen Beratung zum 31.12.2008, die Abberufung des derzeitigen Liquidators Herrn Peter Richter. Zum neuen Liquidator der Rosengarten GmbH wird ab 01.01.2009 Herr Frank Schulz bestellt.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 139/2007/2008
Erschließungsvertrag für den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“, OT Schönwalde-Siedlung
Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit der RHG Beteiligungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, den in der Anlage beigefügten Erschlie- ßungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“, OT Schönwalde-Siedlung, ab. Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung werden mit der Unterzeichnung des Erschließungsver- trages beauftragt.
(17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde
Schönwalde-Glien
(Einwohnerbeteiligungssatzung)
Aufgrund von § 13 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) und § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 27. Oktober 2008 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung am 20.11.2008 folgende Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Einwohnerbeteiligungssat- zung) beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Für die in § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 27. Oktober 2008 aufgeführten Formen der Einwohnerbeteiligung werden folgende Einzel- heiten bestimmt:
§ 2
Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretung
In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berech- tigt, kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die Gemeindevertretung oder den Hauptverwaltungsbeam- ten zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu unter- breiten (Einwohnerfragestunde). Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Jeder Einwohner kann sich im Regelfall zu bis zu drei unterschiedlichen Themen zu Wort melden. Die Wortmeldungen sollen drei Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage in der Sitzung nicht münd- lich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zuge- lassen.
§ 3
Einwohnerversammlung
(1) Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck können Einwohnerversammlungen für das Gebiet und Teile des Gebietes der Gemeinde durchgeführt werden.
Ende der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.11.2008
Öffentliche Bekanntmachungen
(2) Der Hauptverwaltungsbeamte beruft unter Angabe der Tagesordnung und ggf. des Gebietes, auf das die Einwoh- nerversammlung begrenzt wird, die Einwohnerversammlung ein. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntma- chung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Einwohnerver- sammlung entsprechend den Vorschriften für die Bekannt- machung der Sitzung der Gemeindevertretung. Der Haupt- verwaltungsbeamte oder eine von diesem beauftragte Person leitet die Einwohnerversammlung. Alle Personen, die in der Gemeinde bzw. in dem begrenzten Gebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben in der Einwohnerversammlung Rede- und Stimm- recht. Über die Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen und dem Hauptverwaltungsbeamten und der Gemeindever- tretung zuzuleiten.
(3) Die Einwohnerschaft kann beantragen, dass eine Ein- wohnerversammlung durchgeführt wird. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die zu erörternde Ge- meindeangelegenheit bezeichnen. Der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversamm- lung waren. Antragsberechtigt sind alle Einwohner. Der Antrag muss von mindestens fünf von Hundert der Einwoh- ner der Gemeinde unterschrieben sein.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft.
Schönwalde-Glien, 21.11.2008
gez.
Bodo Oehme Bürgermeister
Bekanntmachung
der Gemeinde Schönwalde-Glien
Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Paaren im Glien
Der 1. Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplanes
„Am Schmiedeweg“ mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Paaren im Glien mit den Flurstücken 215/1, 217/1, 212, 347, 348, 350, 351, 359 bis 366, 369 bis 388, 393 bis 396, 400, 403, 440, 441, 453, 455, 457, 462 bis 464, 476, 478, 563, 564, 568 bis 573, 580, 586, 587, 589, 599, 600, 604 und 610 bis 612, der Flur 4 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde – Glien zur Drucksache Nr. 216/2008 vom 20.11.2008 gebilligt und ist nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und
Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.01.2009 bis 06.02.2009
öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten wäh- rend der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Schönwalde-Glien, den 21.11.2008
gez.
Bodo Oehme (Siegel)
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Berufung als Ersatzperson
gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenbur- gischen Kommunalwahlverordnung:
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf
Herrn Mario Bauer
ein Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien übergegangen ist.
Herr Mario Bauer hat den Sitz für DIE LINKE übernommen.
Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung Berufung als Ersatzperson
gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenbur- gischen Kommunalwahlverordnung:
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf
Herrn Heinrich Johannsen
ein Sitz im Ortsbeirat Grünefeld der Gemeinde Schönwalde- Glien übergegangen ist.
Herr Heinrich Johannsen hat den Sitz für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) übernommen.
Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung Berufung als Ersatzperson
gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenbur- gischen Kommunalwahlverordnung:
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf
Herrn Jörg Lindemann
ein Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien übergegangen ist.
Herr Jörg Lindemann hat den Sitz für die Christlich Demo- kratische Union Deutschlands (CDU) übernommen.
Schönwalde-Glien, den 17.11.2008 gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl der
Ortsvorsteherin des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 15.10.2008 gemäß § 45 Abs.
2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass die nachfolgend gewählte Bewerberin als Ortsvorste- herin gewählt wurde:
Frau Ines Zock (Wahlvorschlagsträger SPD)
Schönwalde-Glien, den 17.11.2008 gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des
stellvertretenden Ortsvorstehers des Ortsteiles Schönwalde- Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 15.10.2008
gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Michael Laarß (Wahlvorschlagsträger B 90/ Die Grünen)
Schönwalde-Glien, den 17.11.2008 gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Schönwalde-Dorf der Gemeinde Schönwalde-Glien
am 28.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Lothar Lüdtke (Wahlvorschlagsträger CDU)
Schönwalde-Glien, den 17.11.2008 gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl der stellvertretenden Orts- vorsteherin des Ortsteiles Schönwalde-Dorf der Gemeinde Schönwalde-Glien am 28.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mit übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass die nachfolgend gewählte Bewerberin als stellvertre- tende Ortsvorsteherin gewählt wurde:
Frau Margot Anker ( Wahlvorschlagsträger CDU) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Wansdorf der Gemeinde Schönwalde-Glien
am 27.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Siegfried Spallek (Wahlvorschlagsträger CDU) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Orts- vorstehers des Ortsteiles Wansdorf der Gemeinde Schönwal-
de-Glien am 27.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Hans-Joachim Poetsch (Wahlvorschlagsträger CDU) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl der Ortsvorsteherin des Ortsteiles Pausin der Gemeinde Schönwalde-Glien am
03.11.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass die nachfolgend gewählte Bewerberin als Ortsvorste- herin gewählt wurde:
Frau Bärbel Eitner (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Orts- vorstehers des Ortsteiles Pausin der Gemeinde Schönwalde-
Glien am 03.11.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Ralf Liepe (Wahlvorschlagsträger Familien-Partei Deutschlands) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Perwenitz der Gemeinde Schönwalde-Glien
am 20.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Roberto Zahn (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Orts- vorstehers des Ortsteiles Perwenitz der Gemeinde Schönwal-
de-Glien am 20.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- de Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Kai Orzelski (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Paaren im Glien der Gemeinde Schönwalde- Glien am 23.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde.
Herr Axel Kees (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Ortsvor- stehers des Ortsteiles Paaren im Glien der Gemeinde Schön- walde-Glien am 23.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Christian Hartley (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Grünefeld der Gemeinde Schönwalde-Glien
am 28.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Olaf Radzik (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Ortsvor- stehers des Ortsteiles Grünefeld der Gemeinde Schönwalde-
Glien am 28.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.
Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:
Herr Nico Müller (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den
Steuer- und Abgabenbescheiden 2009
Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass die im Kalenderjahr 2006, 2007 und 2008 versand- ten Steuer- und Abgabenbescheide
zur Grundsteuer, zur Hundesteuer,
zur Zweitwohnungsteuer und
zur Umlage der Beiträge an den Wasser- und Bodenverband
„Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“
auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung geändert wurden.
Sie erhalten somit Anfang Januar 2009 für die vorgenannten Steuern und Abgaben keine neuen Steuer- und Abgaben- bescheide für das Kalenderjahr 2009.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekannt- machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen, Vor- auszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der ortsüb- lichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 der Abgabenordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- spruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien,
OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Str. 10-12 ,
14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzu- legen.
Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird der entsprechende Betrag am 01.07.2009 fällig.
Ansonsten werden die Vierteljahresbeträge jeweils am 15.Februar 2009,
15. Mai 2009, 15. August 2009 und 15. November 2009 fällig.
Kleinbeträge bis zu 15,00 EURO werden am 15.08.2009 mit ihrem Jahresbetrag, Kleinbeträge bis zu 30,00 EURO am 15.02.2009 und 15.08.2009 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages fällig.
Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkeiten automatisch das Mahnverfahren einsetzt.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind in der Gemeinde- verwaltung erhältlich bzw. stehen auf der Homepage www.gemeinde-schoenwalde-glien.de unter der Rubrik Download Einzugsermächtigung bereit. Diese Abbuchungsermächtigung kann auf dem Postweg versandt oder auch persönlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Schönwalde-Glien, den 2.12.2008
gez.
Bodo Oehme Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde
Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2009
Auf Grund der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 Erstes Gesetz zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/07 S. 74) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.
November 2008 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 10.371.000 EUR in der Ausgabe auf 10.371.000 EUR und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 3.213.900 EUR in der Ausgabe auf 3.213.900 EUR festgesetzt.
§ 2 Es wird festgesetzt:
1. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000 EUR.
2. der Gesamtbetrag der Kredite auf 316.300 EUR 3. Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- gesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.
2. Gewerbesteuer 320 v. H.
§ 4
Im Sinne § 81 GO Brandenburg gelten über- bzw. außer- planmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von
- im Verwaltungshaushalt 3.000 EUR pro Haushaltsstelle - im Vermögenshaushalt 5.000 EUR pro Haushaltsstelle als unerheblich. Über ihre Leistung entscheidet die Amtslei- terin der Kämmerei.
Darüber hinausgehende Mehrausgaben sind von der Ge- meindevertretung zu beschließen.
§ 5
Erheblichkeitsregelung nach § 79 GO Brandenburg zum Erlass einer Nachtragssatzung:
1. Erheblich im Sinne von Abs. 2 Nr. 1 ist ein Fehlbetrag in Höhe von 4 v.H. des Gesamthaushaltsvolumens.
2. Erheblich im Sinne von Abs. 2 Nr. 2 sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in Höhe von 4 v.H. des Gesamthaus-
haltsvolumens.
Aufstellungsvermerk
Gemäß § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg wurde der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2009 mit den dazugehörigen Anlagen aufgestellt und dem Bürger- meister vorgelegt.
Schönwalde-Glien, den 13.11.2008
gez.
M. Walter
Amtsleiterin der Kämmerei
Feststellungsvermerk
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien für das Haushaltsjahr 2009 und die dazugehö- rigen Anlagen wurden festgestellt und der Gemeindevertre- tung zugeleitet.
Schönwalde-Glien, den 13.11.2008
gez.
Bodo Oehme Bürgermeister
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Schreiben vom 05. Dezember 2008 zum Aktenzeichen 15.1.2.10.08 HHFa01865 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und entsprechend der Bekanntmachungsregelung der Hauptsat- zung der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt gemacht.
Schönwalde-Glien, den 5.12.2008
gez. gez.
Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl
Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung
Siegel
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und in die Anlagen nehmen kann.
Die Haushaltssatzung mit den Anlagen liegt für jeder- mann zur Einsicht zu den Sprechzeiten der Gemeinde- verwaltung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schön- walde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, Zimmer 20, aus.
Ende der öffentlichen Bekanntmachungen
Weitere amtliche Mitteilungen
Impressum:
Herausgeber:
Gemeinde Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Redaktion: Kurt Hartley
Der Bürgermeister Telefax: (0 33 22) 24 84-40 Steffen Schmunk
Schönwalde-Siedlung
Sebastian-Bach-Straße 10-12 www.schoenwalde-glien.de
14621 Schönwalde-Glien hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung. Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
Hinweis für die Schneeberäumung, Streuung und Enteisung der Geh- und Radwege sowie vorhandener Gehwegsverbindungen gemäß der
Straßenreinigungssatzung
Sehr geehrte Bürger der Gemeinde Schönwalde- Glien,
ausgegebenem Anlass möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass gemäß Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für die Schneeberäumung, Streuung und Enteisung der Geh- und Radwege sowie vorhandener Gehwegsverbindungen die Eigentümer bzw.
Nutzer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich sind. Als Gehwege bezeichnet man die Straßenteile, de- ren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder gebo- ten ist wie z.B. Gehsteige, Treppenanlagen, Verbin- dungswege aber auch Bankette und zum Gehen geeig- nete Randstreifen.
Geh- und Radwege sind in einer für den Fußgängerver- kehr erforderlichen Breite (i. d. R. 1,50 m) von Schnee freizuhalten. Soweit auf unausgebauten Straßen (Sand, Schotter, Recycling) keine Gehwege vorhanden sind, ist auch hier ein ca. 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Grundstücke so freizuhalten, dass eine durchgehend benutzbare Gehbahn entsteht.
Soweit ausgebaute Mischverkehrsflächen, also Verkehrs- flächen, die im Sinne einer Mehrzwecknutzung gleicher- maßen dem Fußgänger- wie auch dem Fahrzeugverkehr zur Verfügung stehen, vorhanden sind, ist hier ebenfalls ein ca. 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen ausgebau- ten Mischverkehrsfläche entlang der Grundstücke freizu- halten, und zwar von der Straßenkante ca. 1,50 m zur Straßenmitte. Mischverkehrsflächen sind zum Beispiel der Gotenweg, die Schulallee, die Eichenallee, der große Ring, Amselsteig, die Ackerstraße, der Zeppelinweg, Am Krämerwald, die Robinienallee, Am Wiesengrund usw.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, die Straßen wurden nur beispielhaft genannt.
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen und unser aller Interes- se auf die Erfüllung der Räum- und Streupflicht.