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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.04, Heft 17 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.04, Heft 17 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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4. Jahrgang Schönwalde-Glien, 11. Dezember 2008 Nr. 17

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

1. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.11.2008 Beschlüsse des Hauptausschusses

S. 2 Öffnungszeiten und Schließtage der kommunalen Kindereinrichtungen im Jahr 2009 S. 2 Antrag zur Nutzung der Turnhalle OT Schönwalde-Siedlung für Übernachtung

der Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. S. 2

Vergabe Planungsleistungen Mehrzweckgebäude / Aula VHG S. 2 Antrag des Seniorenbeirates auf Nutzung des Computerkabinetts der

Grundschule OT Schönwalde-Siedlung S. 2

2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.11.2008 Beschlüsse der Gemeindevertretung

S. 2 Prüfung der Wahleinsprüche zur Kommunalwahl 2008 S. 2 Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und

Verkehr mit sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen S. 2 Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend,

Soziales, Sport und Tourismus mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen S. 2 Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Finanzen und

Wirtschaft mit sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen S. 2 Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung,

Sicherheit und Landwirtschaft mit sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen S. 2 Beschluss der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbetei- ligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Einwohnerbeteiligungssatzung) S. 3 Beschluss zur Haushaltssatzung 2009 mit dem dazugehörigen Stellenplan, dem

Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2012 sowie Anhörung der Ortsteile, die

ihre OBR-Sitzungen nicht bis zur HA-Sitzung am 11.11.2008 durchgeführt haben S. 3 Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien

Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange S. 3 Vorhabensbezogenen Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße

98A“, OT Wansdorf S. 3

Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ im OT Paaren im Glien

Änderungsbeschluss S. 3

Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT

Paaren im Glien - Auslegungsbeschluss S. 3

Aufhebung Beschluss-Nr. 161/2008 Widmung S. 3

Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens für das

Vorhaben „380- KV Nordring Berlin“ der Vattenfall Europe Transmission GmbH S. 3 Überplanmäßige Ausgabe für Kindertagesbetreuung außerhalb unserer Gemeinde S. 3 Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6700.6380 (Bewirtschaf-

tung Straßenbeleuchtung) S. 3

Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.5420 (Bewirtschaf-

tung Reinigung Grundschule OT Perwenitz) S. 4

Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2112.5420 (Bewirtschaf-

tung Reinigung Grundschule OT Schönwalde-Siedlung) S. 4 Antrag der „B 90 / DIE GRÜNEN“ auf unentgeltliche Nutzung des Gemeinde-

saales Schönwalde-Siedlung S. 4

Vergabe der Ingenieurleistungen „Schönwalder Fließ“, 2. Bauabschnitt, OT

Schönwalde-Siedlung S. 4

Abberufung eines Geschäftsführers der GEPA GmbH OT Paaren/Glien S. 4 Bestellung eines neuen Liquidators für die Rosengarten GmbH S. 4 Erschließungsvertrag für den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer

Weg“, OT Schönwalde-Siedlung S. 4

Öffentliche Bekanntmachungen

Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbe- teiligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien

(Einwohnerbeteiligungssatzung) S. 4

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde

Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien S. 5 Öffentliche Bekanntmachungen

Berufungen als Ersatzperson gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbin- dung mit § 80 der Brandenburgischen Kommunalwahlver-

ordnung S. 6

Bekanntmachungen über die Wahlen der Ortsvorste- her/innen sowie der Stellvertreter/innen der einzelnen Ortsteile der Gemeinde Schönwalde-Glien gemäß

§ 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf. S. 6

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-

Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2009 S. 8 Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

für das Haushaltsjahr 2009 S. 8

Weitere amtliche Mitteilungen

Übersicht über die Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung

Schönwalde-Glien sowie sachkundige Einwohner/innen S. 10 Hinweis für die Schneeberäumung, Streuung und Enteisung der Geh- und

Radwege sowie vorhandener Gehwegsverbindungen gemäß der Straßenrei-

nigungssatzung S. 12

Impressum S. 11

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Gr ü nef e ld, Pa a r e n im Glie n, Pa us in , Pe r we nitz , Schönwalde-Dorf, Schönwa lde-Siedlung, W ansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 239/2008

Öffnungszeiten und Schließtage der kommunalen Kindereinrichtungen im Jahr 2009

Kindereinrichtung Tägliche Öffnungszeit

Schließtag Frühjahr (Fr. nach Himmelf.)

Schließtage Sommer und Ausweich

Schließzeit Weihnachten und

Jahreswechsel Waldeck

Dorf 6.30 – 16.30 22.05.2009 keine

23.12.2009 bis 01.01.2010 Sonnenschein

Siedlung 6.00 – 17.00 22.05.2009 keine

23.12.2009 bis 01.01.2010 Storchennest

Wansdorf 6.00 – 17.00 22.05.2009 27.07. – 07.08.

Sonnenschein

23.12.2009 bis 01.01.2010 Waldmäuse

Pausin 6.00 – 17.00 22.05.2009 20.07. – 01.08.

Frechdachs

23.12.2009 bis 01.01.2010 Frechdachs

Paaren im Glien 6.00 – 17.00 22.05.2009 03.08. – 14.08.

Waldmäuse

23.12.2009 bis 01.01.2010 Schloss

Fröhlichhausen Perwenitz

6.00 – 17.00 22.05.2009 03.08. – 14.08.

Sonnenschein

23.12.2009 bis 01.01.2010 (6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 229/2008

Antrag zur Nutzung der Turnhalle OT Schönwalde-Siedlung für Übernach- tung der Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt den Judo-Elche Schönwalde-Glien 04e.V. die Turnhalle OT Schönwalde-Siedlung für Übernachtung zur Verfügung.

(0 Ja- und 6 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 246/2008 (wesentlicher Inhalt)

Vergabe Planungsleistungen Mehrzweckgebäude / Aula VHG

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 – 9 für die Errichtung des Mehrzweckgebäudes / Aula der Verlässlichen Halbtagsgrundschule den Architekten Riebschläger aus Schönwalde-Glien zu beauftragen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 230/2008

Antrag des Seniorenbeirates auf Nutzung des Computerkabinetts der Grundschule OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt dem Seniorenbeirat das Computer- kabinett der Grundschule OT Schönwalde-Siedlung auf Nutzung gemäß Punkte 2 und 3 des Lösungsvorschlages zur Verfügung.

...

1. Übernahme des Nutzungsentgeltes pro Raum für 45 min. 15,00€ durch die Senioren.

2. Übernahme der Kosten in Höhe von 250,00€ monatlich für Herrn Friedländer durch die Gemeinde.

...

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 222/2008

Prüfung der Wahleinsprüche zur Kommunalwahl 2008

Die Einwendungen gegen die Wahl sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 238/2008

Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen

Der Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied

1. Mitglied SPD Kickel, Eckart

2. Mitglied CDU Johannsen, Heinrich 3. Mitglied CDU Hensel-Klose, Renate 4. Mitglied DIE LINKE Lehmann, Irene

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 236/2008

Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus mit sachkundigen Einwohnern/

Einwohnerinnen

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied

1. Mitglied CDU Mahnke, Bernd

2. Mitglied CDU Anker, Jens

3. Mitglied SPD Venzke, Uwe

4. Mitglied DIE LINKE Fiebig, Marianne

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 235/2008

Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft mit sachkundigen Einwohnern/ Einwohnerinnen

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied

1. Mitglied SPD Deckert, Monika

2. Mitglied CDU Huntemann, Dr. Eva

3. Mitglied CDU Soelch, Michael

4. Mitglied DIE LINKE Krause, Susanne

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 237/2008

Anzahl und namentliche Besetzung des Ausschusses für Umwelt, Ord- nung, Sicherheit und Landwirtschaft mit sachkundigen Einwohnern/

Einwohnerinnen

Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft wird mit 4 sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied

1. Mitglied CDU Franke, Wilhelm

2. Mitglied CDU Deutschländer, Regina

3. Mitglied SPD Zahn, Roberto

4. Mitglied DIE LINKE Kanowski, Harry

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 1. Sitzung des

Hauptausschusses vom 11.11.2008

Ende der 1. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.11.2008

Beschlüsse der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.11.2008

(3)

Beschluss Nr. 234/2008

Beschluss der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteili- gung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Einwohnerbeteiligungssatzung)

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Einwohnerbeteiligungssatzung). Der Bürgermeister wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbe- teiligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt ab der Seite 4.

Beschluss Nr. 194/2008

Beschluss zur Haushaltssatzung 2009 mit dem dazugehörigen Stellenplan, dem Finanzplan und Investitionsprogramm bis 2012 sowie Anhörung der Ortsteile, die ihre OBR-Sitzungen nicht bis zur HA-Sitzung am 11.11.2008 durchgeführt haben

Die Gemeindevertretung stimmt der zur Gemeindevertretersitzung am 20.11.2008 vorgelegten Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien für das Haushaltsjahr 2009 sowie dem Stellenplan und dem Finanz- plan und Investitionsprogramm der Jahre 2008 bis 2012 zu.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2009 erfolgt ab der Seite 8.

Beschluss Nr. 213/2008

Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien

Abwägungsbeschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 28.07.2008 bis 29.08.2008 und Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien hat die Gemeindevertretung Schönwalde- Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 19 Landkreis Havelland

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg

Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland – Fläming Nr. 38 Landkreis Oberhavel

d) Keine planungsrelevanten Bedenken oder Änderungen äußerten:

Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin – Brandenburg Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen

Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin

Nr. 14 Brandenburg.. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Nr. 20 e.on E.dis

Nr. 21 Vattenfall Europe

Nr. 23 GDMcom- Verbundnetz Gas AG Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 40 Stadt Nauen

e) Keine Stellungnahme gaben ab:

Nr. 15 Brandenburg. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege Nr. 22 WGI – Westfälische Gesellschaft für Geoinformation

Nr. 25 Zentraldienst der Polizei, Abt. Kampfmittelbeseitigungsdienst Nr. 35 Stadtamt Falkensee

Nr. 39 Senatsverwaltung Berlin

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 211/2008

Vorhabensbezogenen Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstra- ße 98A“, OT Wansdorf

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt den in der Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum Vorhabensbezogenen Bebauungsplan WAN

01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A“ zum Zwecke der Errichtung eines Einfamilienhauses ab.

Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung werden mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 215/2008

Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ im OT Paaren im Glien - Änderungsbeschluss

Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung des rechtskräftigen Bebau- ungsplanes „Am Schmiedeweg“ für den OT Paaren im Glien zu.

Die Änderung umfasst folgende Punkte:

- die Streichung der zeichnerischen Festsetzungen der Firstrichtung in den Baufeldern - die Beschränkung des Geh- und Fahrrechtes für den rückwärtigen Grundstücksei-

gentümer

- die Erweiterung der Waldfläche als nachrichtliche Übernahme

Die Grundzüge der Planung und alle weiteren zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bleiben davon unberührt.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 216/2008

Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Paaren im Glien - Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Entwurf der 8.

Änderung des Bebauungsplanes „Am Schmiedeweg“ sowie die Begrün- dung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Fassung von Oktober 2008, für den OT Paaren im Glien.

Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung Betr.: Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes zur 8.

Änderung des Bebauungsplanes „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 5.

Beschluss Nr. 225/2008

Aufhebung Beschluss-Nr. 161/2008 Widmung

Der Beschluss (Dr. –Nr. 161/2008 Diskussion und Beschluss zur Widmung der Straße Gemarkung Wansdorf Flur 4, Flurstück 121/1 OT Wans- dorf(ehemals „Alter Bahndamm“) wird aufgehoben.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 241/2008

Antrag auf Prüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „380- KV Nordring Berlin“ der Vattenfall Europe Transmission GmbH

Die Gemeinde Schönwalde-Glien hält aufgrund eines weitergehenden Abstimmungsbedarfs die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „380- KV Nordring-Berlin“ der Vattenfall Europe Transmissi- on GmbH für notwendig.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 240/2008

Überplanmäßige Ausgabe für Kindertagesbetreuung außerhalb unserer Gemeinde Einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2008 auf der HH – Stelle 4640.7120 in Höhe von 11.300 € wird zugestimmt für Ausgleichszahlungen an Gemeinden gemäß § 16 (5) KitaG, die Kinder aus Schönwalde-Glien entsprechend Wunsch- und Wahlrecht betreuen.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 243/2008

Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6700.6380 (Bewirtschaftung Straßenbeleuchtung)

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 10.000 EUR auf der HH-Stelle 6700.6380 für „Bewirtschaftungskosten Straßenbeleuchtung“ wird zuge- stimmt.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(4)

Beschluss Nr. 244/2008

Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.5420 (Bewirtschaftung Reinigung Grundschule OT Perwenitz)

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.200,00 EUR auf der HH- Stelle 2110.5420 für „Bewirtschaftungskosten Reinigung in der Grundschule Perwenitz“ wird zugestimmt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 245/2008

Überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2112.5420 (Bewirtschaftung Reinigung Grundschule OT Schönwalde-Siedlung) Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 13.000,00 EUR auf der HH- Stelle 2112.5420 für „Bewirtschaftungskosten Reinigung in der Grundschule Schönwalde-Siedlung“ wird zugestimmt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 249/2008

Antrag der „B 90 / DIE GRÜNEN“ auf unentgeltliche Nutzung des Gemein- desaales Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt den Parteien „Bündnis 90 / DIE GRÜNEN“ und der „Familien-Partei“ aus Schönwalde-Glien den Gemeinde- saal in Schönwalde-Siedlung unentgeltlich für Sitzungen und Besprechun- gen zur Verfügung.

(3 Ja- und 16 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 247/2008

Vergabe der Ingenieurleistungen „Schönwalder Fließ“, 2. Bauabschnitt, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit dem Ingenieurbüro „TERRA URBANA Umlandentwicklungsgesellschaft mbH“ den anliegenden Vertrag vom 10.11.2008 über die Ingenieurleistungen zur Renaturierung Schönwal- der Fließ „Fehrbelliner Straße bis Gimpelsteig“ ab. Die Gesamtvergütung incl. Umsatzsteuer beträgt 16.691,59 €.

Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 166/2008

Abberufung eines Geschäftsführers der GEPA GmbH OT Paaren/Glien

In der heutigen Gesellschafterversammlung der Glien GmbH wird dem Geschäftsführer Herr Schulz die Vollmacht erteilt, dem Gesellschafterbe- schluss der GEPA GmbH zu zustimmen in dem der Geschäftsführer Herrn Wernst abberufen wird. Die Begründung zum Gesellschafterbeschluss der GEPA GmbH liegt dem Beschluss bei und ist Bestandteil dieses Beschlus- ses. Vorbehaltlich der juristischen Prüfung nehmen die Abgeordneten zur Kenntnis.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 242/2008

Bestellung eines neuen Liquidators für die Rosengarten GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Rosengarten GmbH beschließt in der heutigen Beratung zum 31.12.2008, die Abberufung des derzeitigen Liquidators Herrn Peter Richter. Zum neuen Liquidator der Rosengarten GmbH wird ab 01.01.2009 Herr Frank Schulz bestellt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 139/2007/2008

Erschließungsvertrag für den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit der RHG Beteiligungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, den in der Anlage beigefügten Erschlie- ßungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“, OT Schönwalde-Siedlung, ab. Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung werden mit der Unterzeichnung des Erschließungsver- trages beauftragt.

(17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde

Schönwalde-Glien

(Einwohnerbeteiligungssatzung)

Aufgrund von § 13 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) und § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 27. Oktober 2008 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung am 20.11.2008 folgende Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Einwohnerbeteiligungssat- zung) beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die in § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 27. Oktober 2008 aufgeführten Formen der Einwohnerbeteiligung werden folgende Einzel- heiten bestimmt:

§ 2

Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretung

In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berech- tigt, kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die Gemeindevertretung oder den Hauptverwaltungsbeam- ten zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu unter- breiten (Einwohnerfragestunde). Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Jeder Einwohner kann sich im Regelfall zu bis zu drei unterschiedlichen Themen zu Wort melden. Die Wortmeldungen sollen drei Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage in der Sitzung nicht münd- lich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zuge- lassen.

§ 3

Einwohnerversammlung

(1) Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck können Einwohnerversammlungen für das Gebiet und Teile des Gebietes der Gemeinde durchgeführt werden.

Ende der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.11.2008

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

(2) Der Hauptverwaltungsbeamte beruft unter Angabe der Tagesordnung und ggf. des Gebietes, auf das die Einwoh- nerversammlung begrenzt wird, die Einwohnerversammlung ein. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntma- chung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Einwohnerver- sammlung entsprechend den Vorschriften für die Bekannt- machung der Sitzung der Gemeindevertretung. Der Haupt- verwaltungsbeamte oder eine von diesem beauftragte Person leitet die Einwohnerversammlung. Alle Personen, die in der Gemeinde bzw. in dem begrenzten Gebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben in der Einwohnerversammlung Rede- und Stimm- recht. Über die Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.

Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen und dem Hauptverwaltungsbeamten und der Gemeindever- tretung zuzuleiten.

(3) Die Einwohnerschaft kann beantragen, dass eine Ein- wohnerversammlung durchgeführt wird. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die zu erörternde Ge- meindeangelegenheit bezeichnen. Der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversamm- lung waren. Antragsberechtigt sind alle Einwohner. Der Antrag muss von mindestens fünf von Hundert der Einwoh- ner der Gemeinde unterschrieben sein.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft.

Schönwalde-Glien, 21.11.2008

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Der 1. Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplanes

„Am Schmiedeweg“ mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Paaren im Glien mit den Flurstücken 215/1, 217/1, 212, 347, 348, 350, 351, 359 bis 366, 369 bis 388, 393 bis 396, 400, 403, 440, 441, 453, 455, 457, 462 bis 464, 476, 478, 563, 564, 568 bis 573, 580, 586, 587, 589, 599, 600, 604 und 610 bis 612, der Flur 4 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde – Glien zur Drucksache Nr. 216/2008 vom 20.11.2008 gebilligt und ist nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und

Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.01.2009 bis 06.02.2009

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten wäh- rend der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Schönwalde-Glien, den 21.11.2008

gez.

Bodo Oehme (Siegel)

Bürgermeister

(6)

Öffentliche Bekanntmachung Berufung als Ersatzperson

gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenbur- gischen Kommunalwahlverordnung:

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf

Herrn Mario Bauer

ein Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien übergegangen ist.

Herr Mario Bauer hat den Sitz für DIE LINKE übernommen.

Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung Berufung als Ersatzperson

gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenbur- gischen Kommunalwahlverordnung:

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf

Herrn Heinrich Johannsen

ein Sitz im Ortsbeirat Grünefeld der Gemeinde Schönwalde- Glien übergegangen ist.

Herr Heinrich Johannsen hat den Sitz für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) übernommen.

Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung Berufung als Ersatzperson

gemäß § 60 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg in Verbindung mit § 80 der Brandenbur- gischen Kommunalwahlverordnung:

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass auf

Herrn Jörg Lindemann

ein Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien übergegangen ist.

Herr Jörg Lindemann hat den Sitz für die Christlich Demo- kratische Union Deutschlands (CDU) übernommen.

Schönwalde-Glien, den 17.11.2008 gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl der

Ortsvorsteherin des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 15.10.2008 gemäß § 45 Abs.

2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass die nachfolgend gewählte Bewerberin als Ortsvorste- herin gewählt wurde:

Frau Ines Zock (Wahlvorschlagsträger SPD)

Schönwalde-Glien, den 17.11.2008 gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl des

stellvertretenden Ortsvorstehers des Ortsteiles Schönwalde- Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 15.10.2008

gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Michael Laarß (Wahlvorschlagsträger B 90/ Die Grünen)

Schönwalde-Glien, den 17.11.2008 gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Schönwalde-Dorf der Gemeinde Schönwalde-Glien

am 28.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Lothar Lüdtke (Wahlvorschlagsträger CDU)

Schönwalde-Glien, den 17.11.2008 gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl der stellvertretenden Orts- vorsteherin des Ortsteiles Schönwalde-Dorf der Gemeinde Schönwalde-Glien am 28.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mit übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass die nachfolgend gewählte Bewerberin als stellvertre- tende Ortsvorsteherin gewählt wurde:

Frau Margot Anker ( Wahlvorschlagsträger CDU) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

(7)

Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Wansdorf der Gemeinde Schönwalde-Glien

am 27.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Siegfried Spallek (Wahlvorschlagsträger CDU) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Orts- vorstehers des Ortsteiles Wansdorf der Gemeinde Schönwal-

de-Glien am 27.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Hans-Joachim Poetsch (Wahlvorschlagsträger CDU) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl der Ortsvorsteherin des Ortsteiles Pausin der Gemeinde Schönwalde-Glien am

03.11.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass die nachfolgend gewählte Bewerberin als Ortsvorste- herin gewählt wurde:

Frau Bärbel Eitner (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Orts- vorstehers des Ortsteiles Pausin der Gemeinde Schönwalde-

Glien am 03.11.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Ralf Liepe (Wahlvorschlagsträger Familien-Partei Deutschlands) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Perwenitz der Gemeinde Schönwalde-Glien

am 20.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Roberto Zahn (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Orts- vorstehers des Ortsteiles Perwenitz der Gemeinde Schönwal-

de-Glien am 20.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- de Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Kai Orzelski (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Paaren im Glien der Gemeinde Schönwalde- Glien am 23.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde.

Herr Axel Kees (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Ortsvor- stehers des Ortsteiles Paaren im Glien der Gemeinde Schön- walde-Glien am 23.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Christian Hartley (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

(8)

Bekanntmachung über die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteiles Grünefeld der Gemeinde Schönwalde-Glien

am 28.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Olaf Radzik (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Ortsvor- stehers des Ortsteiles Grünefeld der Gemeinde Schönwalde-

Glien am 28.10.2008 gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

Auf Grund der mir übertragenen Aufgaben gebe ich bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber als stellvertreten- der Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Nico Müller (Wahlvorschlagsträger SPD) Schönwalde-Glien, den 17.11.2008

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den

Steuer- und Abgabenbescheiden 2009

Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass die im Kalenderjahr 2006, 2007 und 2008 versand- ten Steuer- und Abgabenbescheide

zur Grundsteuer, zur Hundesteuer,

zur Zweitwohnungsteuer und

zur Umlage der Beiträge an den Wasser- und Bodenverband

„Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“

auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung geändert wurden.

Sie erhalten somit Anfang Januar 2009 für die vorgenannten Steuern und Abgaben keine neuen Steuer- und Abgaben- bescheide für das Kalenderjahr 2009.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekannt- machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen, Vor- auszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.

Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der ortsüb- lichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 der Abgabenordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- spruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien,

OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Str. 10-12 ,

14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzu- legen.

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird der entsprechende Betrag am 01.07.2009 fällig.

Ansonsten werden die Vierteljahresbeträge jeweils am 15.Februar 2009,

15. Mai 2009, 15. August 2009 und 15. November 2009 fällig.

Kleinbeträge bis zu 15,00 EURO werden am 15.08.2009 mit ihrem Jahresbetrag, Kleinbeträge bis zu 30,00 EURO am 15.02.2009 und 15.08.2009 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages fällig.

Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkeiten automatisch das Mahnverfahren einsetzt.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind in der Gemeinde- verwaltung erhältlich bzw. stehen auf der Homepage www.gemeinde-schoenwalde-glien.de unter der Rubrik Download Einzugsermächtigung bereit. Diese Abbuchungsermächtigung kann auf dem Postweg versandt oder auch persönlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Schönwalde-Glien, den 2.12.2008

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde

Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2009

Auf Grund der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 Erstes Gesetz zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/07 S. 74) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.

November 2008 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 10.371.000 EUR in der Ausgabe auf 10.371.000 EUR und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 3.213.900 EUR in der Ausgabe auf 3.213.900 EUR festgesetzt.

(9)

§ 2 Es wird festgesetzt:

1. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000 EUR.

2. der Gesamtbetrag der Kredite auf 316.300 EUR 3. Verpflichtungsermächtigungen

werden nicht festgesetzt.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt fest- gesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.

2. Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 4

Im Sinne § 81 GO Brandenburg gelten über- bzw. außer- planmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von

- im Verwaltungshaushalt 3.000 EUR pro Haushaltsstelle - im Vermögenshaushalt 5.000 EUR pro Haushaltsstelle als unerheblich. Über ihre Leistung entscheidet die Amtslei- terin der Kämmerei.

Darüber hinausgehende Mehrausgaben sind von der Ge- meindevertretung zu beschließen.

§ 5

Erheblichkeitsregelung nach § 79 GO Brandenburg zum Erlass einer Nachtragssatzung:

1. Erheblich im Sinne von Abs. 2 Nr. 1 ist ein Fehlbetrag in Höhe von 4 v.H. des Gesamthaushaltsvolumens.

2. Erheblich im Sinne von Abs. 2 Nr. 2 sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in Höhe von 4 v.H. des Gesamthaus-

haltsvolumens.

Aufstellungsvermerk

Gemäß § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg wurde der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2009 mit den dazugehörigen Anlagen aufgestellt und dem Bürger- meister vorgelegt.

Schönwalde-Glien, den 13.11.2008

gez.

M. Walter

Amtsleiterin der Kämmerei

Feststellungsvermerk

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schön- walde-Glien für das Haushaltsjahr 2009 und die dazugehö- rigen Anlagen wurden festgestellt und der Gemeindevertre- tung zugeleitet.

Schönwalde-Glien, den 13.11.2008

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde mit Schreiben vom 05. Dezember 2008 zum Aktenzeichen 15.1.2.10.08 HHFa01865 erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und entsprechend der Bekanntmachungsregelung der Hauptsat- zung der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt gemacht.

Schönwalde-Glien, den 5.12.2008

gez. gez.

Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl

Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung

Siegel

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und in die Anlagen nehmen kann.

Die Haushaltssatzung mit den Anlagen liegt für jeder- mann zur Einsicht zu den Sprechzeiten der Gemeinde- verwaltung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schön- walde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, Zimmer 20, aus.

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(10)

Weitere amtliche Mitteilungen

(11)

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Redaktion: Kurt Hartley

Der Bürgermeister Telefax: (0 33 22) 24 84-40 Steffen Schmunk

Schönwalde-Siedlung

Sebastian-Bach-Straße 10-12 www.schoenwalde-glien.de

14621 Schönwalde-Glien hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung. Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

(12)

Hinweis für die Schneeberäumung, Streuung und Enteisung der Geh- und Radwege sowie vorhandener Gehwegsverbindungen gemäß der

Straßenreinigungssatzung

Sehr geehrte Bürger der Gemeinde Schönwalde- Glien,

ausgegebenem Anlass möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass gemäß Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für die Schneeberäumung, Streuung und Enteisung der Geh- und Radwege sowie vorhandener Gehwegsverbindungen die Eigentümer bzw.

Nutzer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich sind. Als Gehwege bezeichnet man die Straßenteile, de- ren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder gebo- ten ist wie z.B. Gehsteige, Treppenanlagen, Verbin- dungswege aber auch Bankette und zum Gehen geeig- nete Randstreifen.

Geh- und Radwege sind in einer für den Fußgängerver- kehr erforderlichen Breite (i. d. R. 1,50 m) von Schnee freizuhalten. Soweit auf unausgebauten Straßen (Sand, Schotter, Recycling) keine Gehwege vorhanden sind, ist auch hier ein ca. 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Grundstücke so freizuhalten, dass eine durchgehend benutzbare Gehbahn entsteht.

Soweit ausgebaute Mischverkehrsflächen, also Verkehrs- flächen, die im Sinne einer Mehrzwecknutzung gleicher- maßen dem Fußgänger- wie auch dem Fahrzeugverkehr zur Verfügung stehen, vorhanden sind, ist hier ebenfalls ein ca. 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen ausgebau- ten Mischverkehrsfläche entlang der Grundstücke freizu- halten, und zwar von der Straßenkante ca. 1,50 m zur Straßenmitte. Mischverkehrsflächen sind zum Beispiel der Gotenweg, die Schulallee, die Eichenallee, der große Ring, Amselsteig, die Ackerstraße, der Zeppelinweg, Am Krämerwald, die Robinienallee, Am Wiesengrund usw.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, die Straßen wurden nur beispielhaft genannt.

Bitte achten Sie in Ihrem eigenen und unser aller Interes- se auf die Erfüllung der Räum- und Streupflicht.

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