4. Jahrgang Schönwalde-Glien, 16. Oktober 2008 Nr. 15
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N Inhaltsverzeichnis
Amtliche Mitteilungen
50. Sitzung des Hauptausschusses vom 9.9.2008 Beschlüsse des Hauptausschusses
S. 2 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Renaturierung des
„Schönwalder Fließes“ S. 2
54. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.9.2008
Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2
Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung
Beschluss über die Straßenführung im Plangebiet S. 2 Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung
Beschluss über eine neue Definition der Vollgeschossregelung S. 2 Neubau der Landesstraßen L20/201 Ortsumgehung Falkensee
- Anhörungsverfahren S. 2
Bauantrag SW 30-08-B, Habichtsteig 55, OT Schönwalde-Siedlung S. 3 Voranfrage PER 02-08-V, Duettchens Höh’; OT Perwenitz S. 3 Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“,
OT Schönwalde-Siedlung
Beschluss über die Straßenführung im Plangebiet S. 3 Bebauungsplan Nr. 22, „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung
Definition der Vollgeschossregelung S. 3
Beschluss zum Bericht Lärmaktionsplan/Lärmkartierung nach EU Richtlinie S. 4 Beschluss zur VHG (Verlässliche Halbtags-Grundschule),
Schule OT Schönwalde-Siedlung
– Errichtung eines Mehrzweckraumes (Aula/ Speiseraum) S. 4 Renaturierung „Schwanenweiher“, OT Schönwalde-Siedlung
Diskussion Maßnahmebeginn im Jahr 2008 S. 4
Ergänzung des Beschlusses über Nutzungsentgelte für gemeindliche
Einrichtungen S. 4
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 5601.5410 (Bewirtschaftung Heizung, Strom für die Zweifeldsporthalle OT
Schönwalde-Siedlung) S. 4
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.5410 (Bewirtschaftung Heizung, Strom für die Grundschule OT
Perwenitz) S. 4
Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die Verlängerung des Gara-
gentraktes der freiwilligen Feuerwehr, OT schönwalde-Siedlung S. 4 Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe auf der HHST 3410.7185
– Zuschuss an örtliche Vereine, Verbände im Rahmen der gemeindl.
Förderrichtlinie S. 4
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 5601.
9400 (Baumaßnahme Sporthalle) und 5601.9350 (Sporthalle bewegliches
Anlagevermögen) OT Schönwalde-Siedlung S. 4
Lieferung Löschgruppenfahrzeug S. 5
Beschluss zum Entwurf des Erbbaurechtsvertrages mit dem ASB zum Betreiben einer Kindertagesstätte und eines Jugendclubs im OT Grünefeld,
Flur 1, Flurstück 537 S. 5
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen vom 28.09.2008
Änderung des Wahlergebnisses für den Ortsbeirat Schönwalde-Dorf S. 5
Beschluss Nr. 81/2008 Gemeindevertretersitzung vom 19.6.2008 Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum
2006“ OT Paaren im Glien - Satzungsbeschluss S. 5
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzent- rum 2006“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien
- mit Genehmigung des Landkreises Havelland S. 5
Impressum S. 8
Amtsblatt
für die Gemeinde Schönwalde-Glien
mit den Ortsteilen: Gr ü nef e ld, Pa a r e n im Glie n, Pa us in , Pe r we nitz ,
Schönwalde-Dorf, Schönwa lde-Siedlung, W ansdorf
- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 141/1/2008
Vergabe der Ingenieurleistungen für die Renaturierung des „Schönwalder Fließes“
Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit dem Ingenieurbüro „TERRA URBANA Umlandentwicklungsgesellschaft mbH“ den anliegenden Vertrag vom 05.09.2008 über die Ingenieurleistungen zur Renaturierung des
„Schönwalder Fließes – Gimpelsteig bis Fehrbelliner Straße“ ab. Die Gesamtvergütung incl. Umsatzsteuer beträgt 29.268,04 €.Der Bürgermeis- ter wird mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.
(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 171/2008
Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung Beschluss über die Straßenführung im Plangebiet
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Straße Fasanensteig aus dem Plangebiet Nr. 22 „Fasanensteig“ als Einbahnstraße über den Falken- steig (= Variante 2) in den Habichtsteig innerhalb des Plangebietes Nr. 08
„Straße A“ geführt wird.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 172/2008
Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“, OT Schönwalde-Siedlung Beschluss über eine neue Definition der Vollgeschossregelung
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vollgeschossregelung unter der textlichen Festsetzung Nr. 5 im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“ eindeutig zu definieren. Im nächsten Planentwurf soll die Festsetzung lauten:
„Im WR ist das oberste zulässige Vollgeschoss als Dachgeschoss auszu- bilden. Dachgeschosse im Sinne dieser Vorschrift sind Geschosse, die auf mindestens zwei gegenüber liegenden Seiten durch geneigte Dachflächen mit einer Dachneigung von höchstens 48° begrenzt si nd. Die maximal zulässige Drempelhöhe wird mit 2,25m über Oberkante Fußboden (OKF) des zweiten Geschosses festgesetzt.“
Die unter der textlichen Festsetzung Nr. 11 zu regelnde zulässige Dachnei- gung ist entsprechend der o.g. textlichen Festsetzung in „zwischen 25° und 48°“ zu ändern.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 186/2008
Neubau der Landesstraßen L20/201 Ortsumgehung Falkensee -Anhörungsverfahren
1. Im Anhörungsverfahren für den Neubau der Landesstraße L20/L201 Ortsumgehung Falkensee lehnt die Gemeinde Schönwalde-Glien die im Planungsverfahren befindliche Straße ab, weil
a) Lärmschutzmaßnahmen (Bebauung an der Brandenburgischen und Nordmärkischen Straße) an der Ortsumgehung vom Kreis- verkehr Schönwalder Straße bis zur Wirtschaftsbrücke bei Station 6+000 vorgesehen werden müssen.
b) Durch den Bau der Ortsumgehung Falkensee entsteht auf der Falkenseer Straße in Schönwalde-Siedlung langfristig ein höhe- res Verkehrsaufkommen. Die Lärmbelange der Gemeinde wer- den in der Planfeststellung außer Acht gelassen. Hier fordern wir eine Überprüfung der Lärm und Schadstoffbelastung und ent- sprechende Maßnahmen daraus.
c) Für den Radweg von Schönwalde-Siedlung nach Falkensee soll zum Schutz der Radfahrer (Schulweg) am Kreisverkehr Schön- walder Straße (L20) eine Querungshilfe mittels Fußgängerüber- weg bzw. Bedarfsampel vorgesehen werden.
d) An der Wirtschaftsbrücke von Falkensee nach Schönwalde muss sicher gestellt werden, dass kein Fahrzeug von der Ortsumge- hung auf den Wirtschaftsweg gelangen kann. Die Radien des Wirtschaftsweges sollten dahingehend überprüft werden, ob die- se auch für Landwirtschaftsfahrzeuge ausreichend sind.
Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 50. Sitzung des
Hauptausschusses vom 9.9.2008
Ende der 50. Sitzung des Hauptausschusses vom 9.9.2008
Beschlüsse der 54. Sitzung der
Gemeindevertretung vom 18.9.2008
e) Die Maßgabe Nr. 11 der Landesplanerischen Beurteilung zum Raumordnungsverfahren vom 10.10.2000 bezüglich der Anord- nung von Wildschutzzäunen und -brücken soll überprüft und be- achtet werden
f) Die im Erlenbruch geplanten Ausgleichsmaßnahmen sind Eingrif- fe in die Planungshoheit der Gemeinde, da für diesen Bereich der rechtswirksame Bebauungsplan Nr.14“ Wohnen und Mischnut- zung“ existiert. Hier ist keine Entsiegelung und Aufforstung mög- lich. Mit der Nichtmachbarkeit der Ausgleichsmaßnahme im Er- lenbruch ist die Maßgabe der landesplanerischen Beurteilung im Raumordnungsverfahren vom 10.10.2000 zur Entsiegelung von 8,6 ha im Untersuchungsraum nicht erfüllt. Es müssen neue Flä- chen einbezogen werden.
g) Weitere Ausgleichsmaßnahmen sind im Hütungsluch vorgese- hen, wobei auch gemeindliche Wegeflurstücke betroffen sind. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die Flächen des Hütungsluch als Flächen für Landwirtschaft darge- stellt. Eine Aufforstung würde unseren Planungen widersprechen.
Die Darstellungen für die Ausgleichsmaßnahmen im Planfeststel- lungsverfahren beziehen sich auf den Verlauf des Alten Nieder- neuendorfer Kanals vor der Umverlegung. Somit wurden auch Wasserflächen überplant und für Pflanzungen bestimmt. Es müs- sen neue Flächen im Verfahren vorgesehen werden.
h) Die Offenhaltung der Schönwalder Allee von Schönwalde- Siedlung nach Berlin- Spandau muss trotz Bau der Ortsumge- hung gewährleistet bleiben.
i) Die Angabe der Geschwindigkeit für die Falkenseer Straße in der Ortsdurchfahrt Schönwalde-Siedlung ist mit 70km/h angegeben.
Hier ist eine Änderung auf 50km/h notwendig.
2. Die Planfeststellung für die Ortsumfahrung entspricht unserer Ansicht nach nicht den Zielen der Landesplanung Berlin-Brandenburg (LEP eV). Die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens festgelegten Maßgaben zur Überwindung der Zielverstoßes wurden in der Planfest- stellung nicht eingehalten.
Gemäß Maßgabe Nr. 1 der landesplanerischen Beurteilung zum Raumord- nungsverfahren sollte die Straße 1m unter Geländeniveau in einer dichten Wanne mit beidseitigen Aufwallungen geführt werden, damit PKW optisch nicht wahrgenommen werden. ( Dies entspricht dem Ziel 2.2.1 LEP eV zum Schutz der Landschaft) Da diese Maßgabe in der Planfeststellung nicht erfüllt wurde, ist die Planung nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst und nach unserer Ansicht nicht umsetzbar.
Auf Grund der fehlenden Ist- und Planfallberechnungen in Bezug auf Schall- und Schadstoffe in unserem Gemeindegebiet können keine mögli- chen Auswirkungen für die Gemeinde abgeleitet werden. Daraus resultieren ebenfalls die fehlenden Lärmminderungsmaßnahmen nach dem Bundes- immissionsschutzgesetz . Diese müssen nachgereicht werden.
Die Trasse der Ortsumgehung zerschneidet den Freiraum des Land- schaftsschutzgebiets Nauen-Brieselang-Krämer, die Erholungsnutzung verliert damit erheblich an Wert.
3. Wir sehen in der neu zu bauenden Straße keine Ortsumgehung im üblichen Sinne, da der Verkehr nicht an der Landesgrenze zu Berlin aufgenommen wird, sondern eher eine Entlastungstraße für den ortsinternen Verkehr. Keine Aussagen trifft die Planfeststellung bezüglich der Lärmminderungspflicht nach den entsprechenden Gesetzlichkeiten.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 175/2008
Bauantrag SW 30-08-B, Habichtsteig 55, OT Schönwalde-Siedlung
Das Bauvorhaben (Az SW 30-08-B) entspricht nach Änderung der Dach- neigung und der Geschossanordnung den Planungszielen aus dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 08 „Straße A“. Unter Aufhebung des Beschlusses vom 10.07.2008 zur Drucksache Nr. 148/2008 wird das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben auf dem Grundstück Habichtsteig 55 im OT Schönwalde-Siedlung erteilt.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 176/2008
Voranfrage PER 02-08-V, Duettchens Höh’; OT Perwenitz
Die Gemeindevertretung erteilt ihr Einvernehmen zum Voranfrage PER 02- 08-V zur Bebauung des Grundstückes Duettchens Höh’ (Flur 5, Flurstück 44/2) im OT Perwenitz mit einem Einfamilienhaus.
(7 Ja- und 8 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 173/2008
Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung
Beschluss über die Straßenführung im Plangebiet
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Straße Fasanensteig aus dem Plangebiet Nr. 22 „Fasanensteig“ als Einbahnstraße über den Falken- steig (= Variante 2) in den Habichtsteig innerhalb des Plangebietes Nr. 08
„Straße A“ geführt wird.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 174/2008
Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig“, OT Schönwalde-Siedlung Definition der Vollgeschossregelung
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vollgeschossregelung unter der textlichen Festsetzung Nr. 3 im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasa- nensteig“ eindeutig zu definieren. Im nächsten Planentwurf soll die Festset- zung lauten:
„Im WR ist das oberste zulässige Vollgeschoss als Dachgeschoss auszu- bilden. Dachgeschosse im Sinne dieser Vorschrift sind Geschosse, die auf mindestens zwei gegenüber liegenden Seiten durch geneigte Dachflächen
mit einer Dachneigung von höchstens 48° begrenzt si nd. Die maximal zulässige Drempelhöhe wird mit 2,25m über Oberkante Fußboden (OKF) des zweiten Geschosses festgesetzt.“
Die unter der textlichen Festsetzung Nr. 6 zu regelnde zulässige Dachnei- gung ist entsprechend der o.g. textlichen Festsetzung in „zwischen 25° und 48°“ zu ändern.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 163/2008
Beschluss zum Bericht Lärmaktionsplan/Lärmkartierung nach EU Richtlinie Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem Bericht zum Lärmaktions- plan/Lärmkartierung nach EU Richtlinie zu. Der Bericht ist Bestandteil und Anlage dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt den Be- schluss und den Bericht entsprechend der Verordnung über die Lärmkartie- rung, 43.BImSchV und § 47d BImSchG, mit dem ausgearbeiteten Lärmkar- tierungsplan gemäß § 47 c BImSchG, an das Landesumweltamt des Landes Brandenburg zu übergeben.
(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 162/2008
Beschluss zur VHG (Verlässliche Halbtags-Grundschule), Schule OT Schönwalde-Siedlung
– Errichtung eines Mehrzweckraumes (Aula/ Speiseraum)
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 240 T€ beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg für den zu errichtenden Mehrzweckraum in der Variante I (Spitzdach, minimale Außenanlagen) gemäß Anlage zu stellen. Der Fehlbetrag in Höhe von 80 T€ bei der Variante I wird durch die Gemeinde als überplanmäßige Ausgabe 2008 getragen.
(13 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 178/2008
Renaturierung „Schwanenweiher“, OT Schönwalde-Siedlung
Diskussion Maßnahmebeginn im Jahr 2008
Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem Beginn der Maßnahme Renaturierung des „Schwanenweihers“, Variante 2, im Jahr 2008 unter der Voraussetzung der Zusage der Förderung gemäß Richtlinie des MLUV für die integrierte, ländliche Entwicklung und LEADER zu.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 184/2008
Ergänzung des Beschlusses über Nutzungsentgelte für gemeindliche Einrichtungen
Die Nutzungsentgelte (Beschluss - Nr. 87 II/2004) werden um die Entgelte für die Nutzung des kleinen Raumes (gegenüber Gemeindesaal) OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 3 wie folgt erweitert:
a) Nutzung durch Vereine, Parteien und Interessengruppen, die in Schönwalde-Glien beheimatet sind
pro
Veranstaltung
16,00 €
b) Nutzung durch Fraktionen der GV unentgeltlich
c) Nutzung, die nicht dem unter a) und b) genannten Personenkreis zugeordnet werden kann
pro
Veranstaltung
50,00 €
d) Nutzung durch Privatpersonen pro
Veranstaltung 50,00 €
e) Nutzung für kommerzielle Zwecke pro
Veranstaltung
100,00 €
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 188/2008
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 5601.5410 (Bewirtschaftung Heizung, Strom für die Zweifeldsporthalle OT Schönwalde-Siedlung)
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 6.600 EUR auf der HH-Stelle 5601.5410 für „Bewirtschaftungskosten für Heizung und Strom“ der Zwei- feldsporthalle im OT Schönwalde-Siedlung wird zugestimmt.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 189/2008
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2110.5410 (Bewirtschaftung Heizung, Strom für die Grundschule OT Perwenitz) Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000 EUR auf der HH-Stelle 2110.5410 für „Bewirtschaftungskosten für Heizung und Strom“ der Grund- schule im OT Perwenitz wird zugestimmt.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 187/2008
Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die Verlängerung des Gara- gentraktes der freiwilligen Feuerwehr, OT Schönwalde-Siedlung
Für die Erweiterung der Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Siedlung stimmt die Gemeindevertretung gemäß Kostenermittlung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 31.000,00 € bei der Variante 2 auf der HH-Stelle 1300.9400 zu.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 151/1/2008
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe auf der HHST 3410.7185 – Zuschuss an örtliche Vereine, Verbände im Rahmen der gemeindl.
Förderrichtlinie
Die Gemeindevertretung stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 7.700,00 € auf der Haushaltsstelle 3410.7185 – Zuschuss an örtliche Vereine, Verbände im Rahmen der gemeindlichen Förderrichtlinie – im Haushaltsjahr 2008 zu.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 192/2008
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 5601.
9400 (Baumaßnahme Sporthalle) und 5601.9350 (Sporthalle bewegliches Anlagevermögen) OT Schönwalde-Siedlung
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 23.000 EUR auf der HH-Stelle 5601.9400 für „Baumaßnahme Sporthalle“ und überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.924,46 EUR auf der HH Stelle 5601.9350 „Sporthalle bewegliches Anlagevermögen“ OT Schönwalde-Siedlung wird zugestimmt.
(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 181/2008 Lieferung Löschgruppenfahrzeug
Den Auftrag für die Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20/16 für das Jahr 2009 für die FFW OT Schönwalde-Dorf wird der Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH erteilt.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 20/1/2008
Beschluss zum Entwurf des Erbbaurechtsvertrages mit dem ASB zum Betreiben einer Kindertagesstätte und eines Jugendclubs im OT Grünefeld, Flur 1, Flurstück 537
Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass ein Erbbaurechtsvertrag über das Flurstück 537 der Flur 1 (in der Gemarkung Grünefeld) und die aufstehen- den Gebäude mit der ASB-Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Havelland mbH mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen ist.
In den Vertrag sind die zwischen dem ASB und dem Bürgermeister verein- barten Eckpunkte zur gegenwärtigen und einer möglichen künftigen Zweckbestimmung und zur Entlastung der Gemeinde von Erhaltungs- und Investitionskosten i. V. m. der Verfahrensweise beim Erbbauzins aufzu- nehmen.
Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung werden mit der Vertragsunterzeichnung beauftragt.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen vom 28.09.2008
Änderung des Wahlergebnisses für den Orts- beirat Schönwalde-Dorf
Das Wahlergebnis für den Ortsbeirat Schönwalde-Dorf wird wie folgt geändert:
Die Zahl der ungültigen Stimmzettel „0“ wird durch die Zahl
„37“ ersetzt.
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Beschluss Nr. 81/2008 Gemeindevertretersitzung vom 19.6.2008 Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ OT Paaren im Glien - Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) den Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ für das Gebiet in der
Flur 4, den Flurstücken 178 teilw., 262, 263, 264, 265, 266, 269, 272/2 teilw., 274 teilw., 276, 277, 278, 279 teilw., 280, 283, 284, 285 teilw., 474 teilw., 475, 540, 542, 582, 583 und 584 der Gemarkung Paaren im Glien, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung einzureichen. Nach erfolgter Genehmigung ist der Bebauungsplan ortsüb- lich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstel- lungs- und Freizeitzentrum 2006“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien
Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 19.06.2008 unter der Drucksache Nr. 81/2008 als Satzung beschlossene Bebauungsplan 09/2006 „Mär- kisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ für das Gebiet in der Ortslage Paaren im Glien, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca.
33,4 ha große Gemeindegebiet südlich angrenzend an die
„Gartenstraße“, wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde – Glien, Sebastian-Bach-Str.
Ende der 54. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.9.2008
Öffentliche Bekanntmachungen
10-12 in 14621 Schönwalde - Glien, während folgender Zeiten:
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichne- ten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- sichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwal- de - Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüche wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, den 25.09.2008
gez.
Bodo Oehme, Bürgermeister
(Dienstsiegel)
Ende der öffentlichen Bekanntmachungen
Impressum:
Herausgeber:
Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister
Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40
www.schoenwalde-glien.de
hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de
Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.
Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.
Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.
Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.