4. Jahrgang Schönwalde-Glien, 24. Juli 2008 Nr. 10
Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N Inhaltsverzeichnis
Amtliche Mitteilungen
53. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.7.2008 Beschlüsse der Gemeindevertretung
S. 2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das
Haushaltsjahr 2008 S. 2
Förderung örtlicher Vereine - gemeindliche Förderrichtlinie S. 2 Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“, OT Schönwalde-Siedlung
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange S. 2
Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im OT Schönwalde-Siedlung Beschluss über die erneute Auslegung und Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange S. 2 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur
Erhebung und Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung S. 2
Antragstellung Fördermittel S. 2
Patenschaft der Gemeinde Schönwalde-Glien mit einem Bataillon des
Lazarettregiment 31 Berlin, Blücher-Kaserne S. 2
Bauantrag mit Befreiung WAN 06-08-B, Am Rosengarten 2, OT Wansdorf - Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze im BP Gewerbe-
gebiet „Am Rosengarten“ S. 2
Bauantrag SW 30-08-B, Habichtsteig 55, OT Schönwalde-Siedlung S. 3 Bauantrag SW 32-08-B, Amselsteig 55 A, OT Schönwalde-Siedlung S. 3 Bauvoranfrage PAU 02-08-V, Am Anger 24, OT Pausin S. 3 Beschluss zum Antrag des ASB auf finanzielle Unterstützung für eine Stelle
im Jugendklub Pausin S. 3
Verlängerung des Vertrages zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und dem ASB zur Beschäftigung eines Streetworkers im Gemeindegebiet S. 3
Antrag Gestaltung Anger im Germanenweg S. 3
Vergabe der Bauleistung – 2. Fluchtweg, Grundschule OT Schönwalde-
Siedlung S. 3
Öffentliche Bekanntmachungen
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien für das
Haushaltsjahr 2008 S. 4
Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße L 20/L201, Ortsumgehung Falkensee (Ost und West) in der Stadt Falkensee, den Gemeinden Briese- lang, Schönwalde-Glien, Dallgow-Döberitz, Wustermark, Landkreis Havel-
land, und in der kreisfreien Landeshauptstadt Potsdam S. 5 Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schön-
walde-Siedlung S. 6
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien
zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung S. 7 Wahlhelfer gesucht
Aufruf an interessierte Bürgerinnen und Bürger S. 8
Impressum S. 8
Amtsblatt
für die Gemeinde Schönwalde-Glien
mit den Ortsteilen: Gr ü nef e ld, Pa a r e n im Glie n, Pa us in , Pe r we nitz ,
Schönwalde-Dorf, Schönwa lde-Siedlung, W ansdorf
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 137/2008
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2008
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 und die Änderungen zum Stellenplan.
Der mit der Haushaltssatzung 2008 beschlossene Finanzplan und das Investitionsprogramm bis einschl. 2011 gelten unverändert weiter.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Der Abdruck der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Schön- walde-Glien erfolgt auf der Seite 4.
Beschluss Nr. 151/2008
Förderung örtlicher Vereine - gemeindliche Förderrichtlinie
Auf der Grundlage der Richtlinie der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Förderung der örtlichen Vereine werden dem
- TSV Schönwalde 03 e.V. eine Förderung von 12.500 € - TSV Perwenitz 1950 e.V. eine Förderung von 06.000 € - SSV 53 e.V. eine Förderung von 11.500 € für investive Maßnahmen in das feste und bewegliche Anlagevermögen im NHHPL 2008 gewährt mit der Maßgabe der Abrechnung bis 30. November 2008. Der Bürgermeister wird mit der Ausreichung der Fördermittelbeschei- de beauftragt.
- Abstimmung zu folgender Verfahrensweise: Die 30 T € werden erst einmal als Fördersumme beschlossen. Drei Angebote sind einzuholen. Wenn das Vorhaben mit dieser Summe nicht praktikabel ist, kann in Absprache mit der Kämmerin ggf. nachverhandelt und per überplanmäßiger Ausgabe bis zur maximal beantragten Summe von 37.810,51 € aufgestockt werden.
(11 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 120/2008
Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteiligung am Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ (Stand März 2008) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:
TÖB Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft, Oberförsterei Finkenkrug TÖB Nr. 19 Landkreis Havelland
b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:
TÖB Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg, (RW 4, RW 5, RW 7) Bürger Nr. B1
Bürger Nr. B2 Bürger Nr. B3 Bürger Nr. B4 Bürger Nr. B5
c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:
kein TÖB / kein Bürger
d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äußerten:
TÖB Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Brandenburg und Berlin TÖB Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen in Potsdam
TÖB Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH
TÖB Nr. 22 WGI - Westfälische Gesellschaft für Geoinformation TÖB Nr. 23 VNG- Verbundnetz Gas AG
TÖB Nr. 26 Deutsche Telekom AG, NL 2, Potsdam TÖB Nr. 38 Landkreis Oberhavel
e) Keine Antwort gaben:
TÖB Nr. 20 E.ON edis AG
TÖB Nr. 24 Abwasserzweckverband Glien TÖB Nr. 25 Zentraldienst der Polizei TÖB Nr. 35 Stad Falkensee
TÖB Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer TÖB Nr. 37 Stadt Hennigsdorf TÖB Nr. 39 Bezirksamt Spandau TÖB Nr. 40 Stadt Nauen
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Die Anlage (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 139/2008
Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ im OT Schönwalde-Siedlung Beschluss über die erneute Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 "Alter Wansdorfer Weg" einschließlich der Begründung für den OT Schönwalde-Siedlung (Fassung Juni 2008) für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 69 (tlw.), 70 (tlw.), 73 (tlw.), 74 - 76, 77/2, 79 (tlw.), 81/1, 81/2, 81/3, 81/4, 84, 85, 86/1, 86/2, 87 - 93, 98, 166 (tlw.), 109 (tlw.), 188 - 190, 192 - 194, 204 und 205 der Flur 29 und bestimmt ihn hiermit nach
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (BauGB) für die Dauer von einem Monat.
(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Der Abdruck der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 „Alter Wansdor- fer Weg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgen auf der Seite 6.
Beschluss Nr. 144/2008
2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung
Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung.
Der Bürgermeister wird angewiesen, die 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträ- ge für die Kindertagesbetreuung bekannt zu machen.
(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
Der Abdruck der 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung erfolgt auf der Seite 7.
Beschluss Nr. 134/2008 Antragstellung Fördermittel
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Gewährung einer maximal erhältlichen Zuwendung beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg für notwendige Baumaßnah- men im Zuge der Umwandlung der jetzigen Grundschule Schönwalde- Siedlung zu einer verlässlichen Halbtags-Grundschule zu stellen.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 147/2008
Patenschaft der Gemeinde Schönwalde-Glien mit einem Bataillon des Lazarettregiment 31 Berlin, Blücher-Kaserne
Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit einem Bataillon des Lazarett- regiment 31 Berlin, Blücher-Kaserne, Sakrower Landstraße 100, 14089 Berlin, einen Patenschaftsvertrag ab.
(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 140/2008
Bauantrag mit Befreiung WAN 06-08-B, Am Rosengarten 2, OT Wansdorf - Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze im BP Gewerbe- gebiet „Am Rosengarten“
Unter Gestattung der Befreiung von der festgesetzten Firstrichtung im Bebauungs- plan Gewerbegebiet „Am Rosengarten“ (textliche Festsetzung Nr. 5.1) sowie der Überschreitung der festgesetzten vorderen Baugrenze um ca. 5,50 bis 6,00m wird dem Bauantrag WAN 06-08-B, Errichtung einer Lagerhalle für Papier- und Pappen-
Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 53. Sitzung der
Gemeindevertretung vom 10.7.2008
erzeugnisse auf dem Grundstück Am Rosengarten 2 mit der Konsequenz der Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt.
Auflage: Die Kosten für die erforderliche Planänderung sind durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Gemeinde vom Vorhabenträger zu übernehmen.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 148/2008
Bauantrag SW 30-08-B, Habichtsteig 55, OT Schönwalde-Siedlung
Unter Gestattung der Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 5 (Ausbildung des zweiten zulässigen Vollgeschosses als Dachgeschoss) und der textlichen Festsetzung Nr.11 (Dachneigung zwischen 25° und 45° ) im Entwurf zum Bebau- ungsplan Nr. 08 „Straße A“ wird dem Bauantrag SW 30-08-B für das Grundstück Habichtsteig 55, OT Schönwalde-Siedlung zugestimmt.
(0 Ja- und 15 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 149/2008
Bauantrag SW 32-08-B, Amselsteig 55 A, OT Schönwalde-Siedlung
Unter Gestattung der Befreiung von den zeichnerischen Festsetzungen zur Einhaltung der hinteren Baugrenze und Überbauung der festgesetzten Pflanzflä- che im Bebauungs-plan Nr. 11 „Amselsteig“ wird dem Bauantrag SW 32-08-B für das Grundstück Amselsteig 55 A, OT Schönwalde-Siedlung zugestimmt.
(0 Ja- und 17 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 150/2008
Bauvoranfrage PAU 02-08-V, Am Anger 24, OT Pausin
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid PAU 02-08-V zur Errichtung eines Einfamilienhauses (in zweiter Baureihe) auf dem Grund- stück Am Anger 24 im OT Pausin wird erteilt.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 130/2008
Beschluss zum Antrag des ASB auf finanzielle Unterstützung für eine Stelle im Jugendklub Pausin
Die Gemeinde Schönwalde-Glien gewährt dem ASB weitere 1.000 € monatlichen Zuschuss für die Beschäftigung von einer Mitarbeiterin im Jugendklub Pausin.
(2 Ja- und 8 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 143/2008
Verlängerung des Vertrages zwischen der Gemeinde Schönwalde-Glien und dem ASB zur Beschäftigung eines Streetworkers im Gemeindegebiet
Die Gemeinde Schönwalde-Glien verlängert den Vertrag mit dem ASB zur weiteren Beschäftigung eines Streetworkers im Gemeindegebiet ab dem 20.08.2008 bis zum 19.08.2009.
Auf der HH-Stelle 4600.7180 (ortsteilübergreifende Jugendarbeit) werden somit insgesamt 65.000 € eingestellt.
(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 154/2008
Antrag Gestaltung Anger im Germanenweg
Die Gemeindevertretung spricht sich für die Variante 2 zur Gestaltung des Angers Germanenweg aus.
(10 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen
Anlage zum Beschluss Nr. 154/2008 – Antrag Gestaltung Anger im Germanenweg
- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 133/2008
Vergabe der Bauleistung – 2. Fluchtweg, Grundschule OT Schönwalde- Siedlung
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Ge- meinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Bengelsdorf zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Bauleistungen der Gewerke
Metallbauarbeiten für (gepr. Angebotssumme brutto 15.089,20 €)
Abbrucharbeiten für (gepr. Angebotssumme brutto 3.540,49 €) Dachdeckerarbeiten für (gepr. Angebotssumme brutto 21.070,02 €) zu beauftragen.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Ende der 53. Sitzung der
Gemeindevertretung vom 10.7.2008
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Schönwalde - Glien für das Haushaltsjahr 2008
Auf Grund des § 79 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10. Juli 2008 folgen- de 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushalt werden
erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
um um einschl. der Nachträge
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
EUR EUR EUR EUR
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 601.900 9.344.200 9.946.100
die Ausgaben 601.900 9.344.200 9.946.100
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 2.560.000 1.619.200 4.179.200
die Ausgaben 2.560.000 1.619.200 4.179.200
§ 2
Die bisher festgesetzten Gesamtbeträge der Kredite, der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite werden nicht geändert.
§ 3
Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.
§ 4
Die Erheblichkeitsregelungen für über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben werden nicht geändert.
§ 5
Die Erheblichkeitsregelungen zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung werden nicht geändert.
Aufstellungsvermerk
Gemäß § 78 Abs. 1 der GO des Landes Brandenburg wurde der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien für das Haushaltsjahr 2008 aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.
Schönwalde - Glien, den 4. Juli 2008
gez.
M. Walter
Amtsleiterin der Kämmerei
Öffentliche Bekanntmachungen
Feststellungsvermerk
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien für das Haushaltsjahr 2008 wurde festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet.
Schönwalde - Glien, den 4. Juli 2008
gez.
Bodo Oehme Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 wird hiermit ausgefertigt und entsprechend der Bekanntmachungsregelung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien bekannt gemacht.
Schönwalde - Glien, den 15. Juli 2008
gez. gez.
Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl
Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung
Siegel
Gemäß § 78 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und in die Anlagen nehmen kann.
Die Haushaltssatzung mit den Anlagen liegt für jedermann zur Einsicht zu den Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schönwalde- Glien, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, Zimmer 20, aus.
Bekanntmachung
über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den Neubau der Landesstraße L 20/L201, Ortsumgehung Falkensee (Ost und West) in der Stadt Falken- see, den Gemeinden Brieselang, Schönwalde- Glien, Dallgow-Döberitz, Wustermark, Land- kreis Havelland, und in der kreisfreien Lan- deshauptstadt Potsdam
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Nieder- lassung West, Hauptsitz Potsdam, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfest- stellungsverfahrens nach § 38 BbgStrG
1i.V.m. § 73 ff VwVfGBbg
2beantragt. Für das Bauvorhaben einschließ- lich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemar- kung Schönwalde beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom
01.09. bis zum 30.09.2008 während der Dienststunden
Montag von 9.00 bis 15.00 Uhr Dienstag von 9.00 bis 19.00 Uhr Mittwoch von 9.00 bis 15.00 Uhr Donnerstag von 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 bis 13.00 Uhr)
sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schön- walde Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, zur allgemeinen Einsichtsnahme aus.
Hinweise:
1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendi- gung der Auslegung, das ist bis zum 14.10.2008 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11 - Anhö- rungsbehörde, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Te- lefon: 03342 355-175, Fax: 03342 355 170 oder 03342 355 666) oder bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schönwalde Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 1132-AHB-587.08 erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beein- trächtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 39 Abs. 3 BbgStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfGBbg).
2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfäl- tigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleich- förmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem
Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich
bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht
öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen er-
hoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der
Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrich- tigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Aus- bleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörte- rungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhö- rungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Mi- nisterium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Str. 2–8, 14467 Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bau- vorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Um- weltverträglichkeitsprüfung
3entsprechend.
8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die An- baubeschränkungen nach § 24 BbgStrG und die Verän- derungssperre nach § 40 BbgStrG in Kraft. Darüber hin- aus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßen- baulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 5 BbgStrG).
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister Schönwalde-Glien
1 BbgStrG - Brandenburgisches Straßengesetz – Neufassung - vom 31.
März 2005 (GVBl. I/05 S. 134)
2 VwVfGBbg - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2004 (GVBl. I/04 S. 78), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.03.2008 (GVBl. I/08 S. 42).
3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom 12.12.2007 I 2873; 2008, 47)
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebau- ungsplanes Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Alter Wansdor- fer Weg“ (Planfassung Stand Juni 2008) für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 69 (tlw.), 70 (tlw.), 73 (tlw.), 74 - 76, 77/2, 79 (tlw.), 81/1, 81/2, 81/3, 81/4, 84, 85, 86/1, 86/2, 87 - 93, 98, 166 (tlw.), 109 (tlw.), 188 - 190, 192 - 194, 204 und 205 der Flur 29 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsberei- ches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemein- devertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr.
139/2008 vom 10.07.2008 gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Be- hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen umweltrelevante Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.
Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.08.2008 bis einschließlich 04.09.2008 öffentlich im Bauamt der Ge- meinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwal- de-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienst- stunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 11.07.2008
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister (Siegel)
2. Änderungssatzung
der Satzung der Gemeinde Schönwalde – Glien zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge für die
Kindertagesbetreuung
Die Gemeinde Schönwalde – Glien erlässt auf der Grund- lage der §§ 6 und 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg –GO– in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.10.2001 (GVBl. I S.154), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 28.06.2008 (GVBl. I S. 74, 86) , der
§§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26.04.2005 (GVBl. I S. 170), gemäß Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) vom 10.06.1992 (GVBl. I S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2007 (GVBl. I S. 110) und gemäß Be- schluss der Gemeindevertretung vom 10.07.2008 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schön- walde – Glien zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge:
Artikel 1
Änderung der Satzung der Gemeinde Schönwalde – Glien zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung
Die Satzung der Gemeinde Schönwalde – Glien zur Erhe- bung und Höhe der Elternbeiträge für die Kindertages- betreuung vom 05.07.2006 (Beschluss-Nr. 144 / 2006 vom 04.07.2006) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz (3) wird wie folgt geändert:
a) Im Absatz (3) werden die Worte
“„Zwergenhaus“ im Wansdorfer Weg 2, OT Schönwal- de-Siedlung “ gestrichen.
2. § 2 Absatz (4) werden folgende Sätze angefügt:
„Für die Hortkinder der Kita Sonnenschein und der Ver- lässlichen Halbtagsgrundschule Schönwalde-Siedlung ist zusätzlich zum Juli der Monat Dezember beitragsfrei als Ausgleich für die Ferien. Sollte in den Ferien Hort- betreuung erforderlich sein, wird jeweils eine gesonder- te Betreuung vereinbart (Betreuungsumfang und Ver- sorgung).“
3. § 3 Absatz (5) wird neu gefasst :
„Für Besucherkinder im Vorschulalter wird jeweils ein befristeter Betreuungsvertrag abgeschlossen. Für diese Zeit wir ein Platzgeld in Höhe von 5 € pro Tag erhoben.
Für Besucherkinder im Schulalter wird ein befristeter Betreuungsvertrag abgeschlossen. Für diese Zeit wird ein Platzgeld in Höhe von 3 € pro Tag erhoben.“
4. § 4 Absatz (2) wird wie folgt geändert:
Das Wort „Arbeitslosenhilfe“ wird durch das Wort „Ar- beitslosengeld II“
ersetzt.
5. § 8 a Tabelle
Elternbeiträge für Kinder, die eine Grundschule besu- chen wird wie folgt gefasst:
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schön- walde – Glien zur Erhebung und Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung tritt am 01.09.2008 in Kraft.
Schönwalde – Glien, den 15. Juli 2008
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister
Wahlhelfer gesucht
Aufruf an interessierte Bürgerinnen und Bürger
Für die Kommunalwahl am 28. September 2008 werden für die Wahllokale im OT Schönwalde-Siedlung noch Wahlhel- fer gesucht.
Jede/r interessierte Bürger / Bürgerin kann sich schriftlich bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Wahlbehörde, Sebas- tian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien als Wahl- helfer anmelden.
Auch ist die telefonische Bereitschaftserklärung als Wahlhel- fer bei:
Doris Werder 03322 24 84 20 oder
Kurt Hartley, 03322 24 84 70
möglich.
Die Bereitschaftserklärung soll folgende Angaben enthalten:
Name, Geburtsdatum, Anschrift, telefonische Erreichbarkeit
gez.
Kurt Hartley Wahlleiter
Ende der öffentlichen Bekanntmachungen
Impressum:
Herausgeber:
Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister
Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40
www.schoenwalde-glien.de
hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de
Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.
Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.
Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.
Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.