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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.04, Heft 16 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.04, Heft 16 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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4. Jahrgang Schönwalde-Glien, 13. November 2008 Nr. 16

Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M AC H U N G E N

Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen

1. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.10.2008 Beschlüsse der Gemeindevertretung

S. 2 Wahl des Vorsitzes in der Gemeindevertretung

Wahl des 1. Stellvertreters des Vorsitzes in der Gemeindevertretung

Wahl des 2. Stellvertreters des Vorsitzes in der Gemeindevertretung S. 2 Zulässigkeit von Tonbandaufzeichnungen für die Anfertigung von Nieder-

schriften der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses S. 2

Bildung von Ausschüssen S. 2

Bildung und namentliche Besetzung des Hauptausschusses S. 2 Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und

Verkehr S. 2

Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung,

Sicherheit und Landwirtschaft S. 2

Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur,

Jugend, Soziales, Sport und Tourismus S. 2

Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Finanzen und

Wirtschaft S. 2

Bestellung der Vertreter in den Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“ S. 2

Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 3

Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange S. 3

Bauantrag PAU 06-08-B, Am Anger 3-4, OT Pausin S. 3

Bauvoranfrage WAN 09-08-V, Flur 2, Flurstück 134, OT Wansdorf S. 3

Abschnittsbildung Gehwegbau Schulallee S. 3

Übertragung der Aufgabe der Vorprüfung von Wahleinsprüchen gegen die

Kommunalwahl vom 28.09.2008 auf den Hauptausschuss S. 3 BMX-Anlage, OT Wansdorf

Vergabe der Landschaftsbauarbeiten I. BA S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der

Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 4

Weitere amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung an alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die eine vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw.

Einzugsverfahren teilnehmen S. 7

Sonstige Mitteilungen

Der Förderverein Regionalpark Krämer Forst e.V. sucht zum 1.1.09 eine/n

Regionalparkmanager/in S. 8

Impressum S. 8

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünef eld, Paaren im Glie n, Pausin, Per wenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Wahl des Vorsitzes in der Gemeindevertretung

Frau Karla-Veronika Ehl wird mehrheitlich zur Vorsitzenden der Gemeindevertre- tung gewählt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Wahl des 1. Stellvertreters des Vorsitzes in der Gemeindevertretung Herr André Barkowski wird mehrheitlich zum 1. Stellvertreter der Vorsitzen- den der Gemeindevertretung gewählt.

(17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Wahl des 2. Stellvertreters des Vorsitzes in der Gemeindevertretung Herr Siegfried Spallek wird mehrheitlich zum 2. Stellvertreter der Vorsitzen- den der Gemeindevertretung gewählt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 207/2008

Zulässigkeit von Tonbandaufzeichnungen für die Anfertigung von Nieder- schriften der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses

Die Tonaufzeichnungen für die Anfertigung von Niederschriften der Ge- meindevertretung und des Hauptausschusses sind zulässig.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 198/2008 Bildung von Ausschüssen

Es werden die vier folgenden ständigen Ausschüsse der Gemeindevertre- tung gebildet:

1. Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr

2. Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft 3. Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus 4. Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Die Gemeindevertretung beschließt eine andere Verteilung der Sitze und Ausschussvorsitze, als nach § 43 Absätze 2 und 5 BbgKVerf vorgesehen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 199/2008

Bildung und namentliche Besetzung des Hauptausschusses

1. In der Gemeinde Schönwalde-Glien wird ein Hauptausschuss gebildet 2. Die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird auf 7 Personen

festgelegt

3. Der Bürgermeister führt den Vorsitz des Hauptausschusses 4. Folgende Gemeindevertreter und deren Stellvertreter werden als

Mitglieder des Hauptausschusses bestellt:

Lfd. Nr. Mitglied Stellvertreter

1 Bodo Oehme Stellvertreter des Bürgermeisters 2 Karla-Veronika Ehl Dr. Uta Krieg

3 Siegfried Spallek Sven Kraatz

4 Margot Anker Jörg Lindemann

5 Bärbel Eitner Kai Orzelski

6 Axel Kees André Barkowski

7 Ingeburg Behrendt Manfred Bittner (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 200/2008

Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Bau, Wohnen und Verkehr

Der Ausschuss für Bau, Wohnen und Verkehr wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz CDU Lothar Lüdtke Uwe Schatz

2. Mitglied CDU Simone Arndt Jörg Lindemann

3. Mitglied SPD Axel Kees André Barkowski

4. Mitglied FAMILIE Knut Leitert Michael Laarß (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 201/2008

Bildung und namentliche Besetzung des

Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft

Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz CDU Sven Kraatz Siegfried Spallek

2. Mitglied CDU Jörg Lindemann Simone Arndt

3. Mitglied SPD Ines Zock Kai Orzelski

4. Mitglied GRÜNE/B 90 Michael Laarß Knut Leitert (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 202/2008

Bildung und namentliche Besetzung des

Ausschusses für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter 1. Vorsitz CDU Karla-Veronika Ehl Dr. Uta Krieg

2. Mitglied CDU Margot Anker Uwe Schatz

3. Mitglied SPD Kai Orzelski Bärbel Eitner

4. Mitglied DIE LINKE Manfred Bittner Ingeburg Behrendt (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 203/2008

Bildung und namentliche Besetzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft wird wie folgt besetzt:

Anzahl der Mitglieder Sitzverteilung Mitglied Stellvertreter

1. Vorsitz SPD Bärbel Eitner Axel Kees

2. Mitglied CDU Siegfried Spallek Uwe Schatz 3. Mitglied CDU Dr. Uta Krieg Lothar Lüdtke 4. Mitglied DIE LINKE Ingeburg Behrendt Manfred Bittner

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 204/2008 Bestellung der Vertreter in den

Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“

In den Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“ werden als Vertreter der hauptamtliche Bürgermeister und 4 weitere Vertreter sowie ihre Stellvertre- ter bestellt.

Die sich auf Grund der Vorschläge der Fraktion ergebene Sitzverteilung sowie die Benennung der Vertreter sowie ihrer Stellvertreter wird wie folgt festgestellt:

Vertreter und Stellvertreter im Trink- und Abwasserzweckverband „Glien“

Lfd. Nr. Vertreter Stellvertreter Fraktion

1. Bodo Oehme Stellvertreter des Bürgermeisters

2. Uwe Schatz Sven Kraatz CDU

3. Siegfried Spallek Simone Arndt CDU

4. Kurt Hartley Bärbel Eitner SPD

5. Knut Leitert Michael Laarß (18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 1. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 16.10.2008

(3)

Beschluss Nr. 205/2008

Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Hauptsat- zung der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Ohne § 12 (3) Nr. 3 Buchstabe 7) Nr. 2 (Auszug aus Protokoll: - Die KITA

„Zwergenhaus“ wird gestrichen, die bisherigen Wertgrenzen bleiben bestehen.)

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt ab der Seite 4.

Beschluss Nr. 190/2008

Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“, OT Schönwalde-Siedlung Abwägungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteiligung am Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ (Stand Juni 2008) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg, (RW 7 Besonderer Artenschutz) TÖB Nr. 19 Landkreis Havelland

b) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger Nr. B1 Bürger Nr. B2

c) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äu- ßerten:

TÖB Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Brandenburg und Berlin TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen in Potsdam

TÖB Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft, Oberförsterei Finkenkrug

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlage (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnah- men und Anregungen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

(16 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 195/2008

Bauantrag PAU 06-08-B, Am Anger 3-4, OT Pausin

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag PAU 06-08-V für den Umbau eines Stallgebäudes zu Wohnzwecken (Gästezimmer) auf dem Grundstück Am Anger 3-4 im OT Pausin wird erteilt.

(0 Ja- und 12 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 196/2008

Bauvoranfrage WAN 09-08-V, Flur 2, Flurstück 134, OT Wansdorf

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage WAN 09-08-V für die

„Errichtung von einer (evtl. von zwei) kleinen Windkraftanlage(n) (150 KW) als Erweiterung der Energieerzeugungsanlagen für den Eigenbedarf des Klärwerks Wansdorf“ auf dem Flurstück 134 der Flur 2 in der Gemarkung Wansdorf wird erteilt.

Die Zustimmung wird an eine Auflage gebunden: Die Windkraftanlage(n) ist/sind ausschließlich für den Eigenbedarf zu nutzen, eine Einspeisung (Verkauf) in das öffentliche Netz darf nicht erfolgen.

(10 Ja- und 8 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 208/2008

Abschnittsbildung Gehwegbau Schulallee

Für den Gehwegbau in der Schulallee wird eine Abschnittsbildung vorge- nommen.

Der 1. Abschnitt des Gehweges in der Schulallee ist durch die Straße der Jugend und durch die Lindenallee begrenzt. Dieser Bau wird 2008 ausge- führt und separat abgerechnet. Die Beiträge gemäß Satzung und Kommu- nalabgabengesetz werden für diesen Abschnitt auf die beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt.

Der 2. Abschnitt des Gehweges von der Lindenallee bis zur Eichenallee wird 2009 realisiert, separat abgerechnet und auf die beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 209/2008

Übertragung der Aufgabe der Vorprüfung von Wahleinsprüchen gegen die Kommunalwahl vom 28.09.2008 auf den Hauptausschuss

Die Aufgabe der Vorprüfung der Wahleinsprüche gegen die Kommunalwahl vom 28.09.2008 wird auf den Hauptausschuss übertragen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 206/2008 BMX-Anlage, OT Wansdorf

Vergabe der Landschaftsbauarbeiten I. BA

Den Zuschlag für die Erdarbeiten an der BMX-Anlage im Ortsteil Wansdorf erhält die Firma Jörg Meyer aus 14621 Schönwalde-Glien OT Perwenitz (überrechnete Angebotssumme brutto 27.930,79 €) auf der Grundlage der Auswertung der Beschränkten Ausschreibung durch die Landschaftsarchi- tekten Benninghoff aus 14057 Berlin.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Ende der 1. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.10.2008

(4)

Hauptsatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien

Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung am 16. Oktober 2008 folgen- de Hauptsatzung beschlossen.

§ 1

Name der Gemeinde (§ 9 BbgKVerf)

(1) Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Schönwalde- Glien“.

(2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien Gemeinde im Landkreis Havelland des Landes Brandenburg.

§ 2

Wappen, Flagge und Dienstsiegel (§ 10 BbgKVerf) (1) Das Wappen der Gemeinde Schönwalde-Glien zeigt:

Von Gold und Blau gespalten, vorne ein grünes Eschenblatt mit sieben Fiederblättchen; hinten pfahlweise zwei stürzende silberne Schwäne.

(2) Die Flagge der Gemeinde Schönwalde-Glien zeigt:

Ein zweistreifiges, im oberen Drittel geteiltes Banner, oben Gelb-Blau, belegt mit den Wappenfiguren, unten Grün-Weiß.

(3) Die Gemeinde Schönwalde-Glien führt ein kleines und ein großes Dienstsiegel.

Es zeigt das Wappen der Gemeinde Schönwalde-Glien mit der Umschrift in lateinischen Großbuchstaben im oberen Teil

„GEMEINDE SCHÖNWALDE-GLIEN“ und im unteren Teil

„LANDKREIS HAVELLAND“.

§ 3

Förmliche Einwohnerbeteiligung (§ 13 BbgKVerf) (1) Neben Einwohneranträgen (§14 BbgKVerf), Bürgerbegehren

und Bürgerentscheiden (§ 15 BbgKVerf) beteiligt die Ge- meinde ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeinde- angelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln:

1. Einwohnerfragestunden der Gemeindevertretung 2. Einwohnerversammlungen

(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 bis 2 genannten Formen der Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Ge- meinde Schönwalde-Glien geregelt.

(3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundes- rechtes, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, blei- ben unberührt.

§ 4

Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden (§ 15 Abs. 6 Satz 2 BbgKVerf)

Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführung eines Bürgerentscheids im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung ausgeschlos- sen.

§ 5

Gleichstellungsbeauftragte (§ 18 BbgKVerf)

(1) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu neh- men. Weicht ihre Auffassung von der des Hauptverwaltungs- beamten ab, hat sie das Recht, sich an die Gemeindevertre- tung oder ihre Ausschüsse zu wenden.

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie sich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Stand- punkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die Ge- meindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist durch die Gemeindevertre- tung auf Vorschlag des Bürgermeisters durch Abstimmung zu benennen.

(4) Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechts- spezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleicherma- ßen.

§ 6

Seniorenbeauftragter (§ 19 BbgKVerf)

Zur Vertretung der Interessen der Senioren in der Gemeinde bestellt die Gemeindevertretung einen Seniorenbeauftragten.

Dem Beauftragten ist Gelegenheit zu geben, gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Beschlüssen Stel- lung zu nehmen, die Auswirkungen auf seinen Aufgabenbe- reich haben. Ist er anderer Meinung als der hauptamtliche Bürgermeister, hat er das Recht, sich an die Gemeindevertre- tung oder deren Ausschüsse zu wenden. Dies erfolgt regel- mäßig in schriftlicher Form. Die Anhörung findet nicht statt, wenn der Beauftragte rechtlich oder tatsächlich an der Wahr- nehmung seiner Aufgaben gehindert ist.

§ 7

Behindertenbeauftragter (§ 19 BbgKVerf)

Zur Vertretung der Interessen der Behinderten in der Ge- meinde bestellt die Gemeindevertretung einen Behinderten- beauftragten. Dem Beauftragten ist Gelegenheit zu geben, gegenüber der Gemeindevertretung zu Maßnahmen und Be- schlüssen Stellung zu nehmen, die Auswirkungen auf seinen Aufgabenbereich haben. Ist er anderer Meinung als der hauptamtliche Bürgermeister, hat er das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder deren Ausschüsse zu wenden.

Dies erfolgt regelmäßig in schriftlicher Form. Die Anhörung findet nicht statt, wenn der Beauftragte rechtlich oder tatsäch- lich an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist.

§ 8

Entscheidungen der Gemeindevertretung über Vermögensgegenstände der Gemeinde

(§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf)

Die Gemeindevertretung entscheidet über Geschäfte, die Vermögensgegenstände der Gemeinde betreffen, sofern der Wert 25.000,00 Euro nicht unterschreitet (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf). Entscheidungen bis zur Wertgrenze trifft der Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

Hauptausschuss (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf), es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§

54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf).

§ 9

Der Gemeindevertretung vorbehaltene Gruppen von Ent- scheidungen (§ 28 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf)

Die Gemeindevertretung behält sich folgende Gruppen von Angelegenheiten zur Entscheidung vor, für die ansonsten der Hauptausschuss zuständig wäre:

Die Vergabe von Aufträgen ab einem Betrag in Höhe von 50.000,00 € bei Vergaben nach der VOB

50.000,00 € bei Vergaben nach der VOL 50.000,00 € bei Vergaben nach HOAI

§ 10

Mitteilungspflicht von ausgeübtem Beruf oder anderer Tätigkeit (§ 31 Abs. 3 BbgKVerf)

(1) Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeinde- vertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Er- satzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausge- übten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tä- tigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann.

Anzugeben sind:

1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers be- ziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäfti- gung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben.

2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder ei- nem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde.

(2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Angaben nach Absatz 1 werden auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.

§ 11

Öffentlichkeit der Sitzungen (§ 36 BbgKVerf)

(1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertre- tung werden spätestens sieben Tage vor der Sitzung nach § 15 Abs. 4. dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

(2) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüs- se sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berech- tigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall:

1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben,

3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten,

5. Erstmalige Beratung über Zuschüsse.

§ 12

Bildung von Ortsteilen (§§ 45 ff. BbgKVerf)

(1) In der Gemeinde Schönwalde-Glien bestehen folgende Ortsteile:

1. Grünefeld 2. Paaren im Glien 3. Pausin

4. Perwenitz 5. Schönwalde-Dorf 6. Schönwalde-Siedlung 7. Wansdorf

(2) in den folgenden Ortsteilen ist jeweils ein Ortsbeirat mit der nachfolgend festgesetzten Zahl von Mitgliedern unmittelbar zu wählen:

1. Grünefeld mit 3 Mitgliedern 2. Paaren im Glien mit 3 Mitgliedern 3. Pausin mit 3 Mitgliedern

4. Perwenitz mit 3 Mitgliedern 5. Schönwalde-Dorf mir 3 Mitgliedern 6. Schönwalde-Siedlung mit 9 Mitgliedern 7. Wansdorf mit 3 Mitgliedern

(3) Soweit es sich nicht um ein Geschäft laufender Verwaltung (§

54 Abs.1 Nr. 5 BbgKVerf) handelt, entscheiden die Ortsbeirä- te gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf über folgende Ange- legenheiten:

1. Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Ne- benanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hi- nausgeht,

2. Pflege des Ortsbildes und Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestel- len sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem Ortsteil und 3. Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hi- nausgeht. Das sind in:

a) Grünefeld

1. Kita und Jugendclub, Am Kindergarten 2

2. Dorfgemeinschaftshaus in der Grünefelder Dorfstraße (Fl.

1, Flst. 120/2)

3. Badesee mit Gebäude (Fl. 2, Flst. 22/1; 22/2; 23/1; 23/2;

23/3)

4. Gemeinderaum mit Küche am FFw-Depot (Fl. 1, Flst. 124;

125)

b) Paaren im Glien:

1. Verwaltungsgebäude inkl. Kita in der Chaussee 11a 2. Jugend- und Gesellschaftshaus in der Hauptstr. 37 3. Stägehaus in der Hauptstraße 35

c) Pausin:

1. Kita im Eichstädter Weg 8

2. Waldschule Am Anger 18A inkl. Jugendzentrum (1. u. 2.

BA) d) Perwenitz:

1. Gutshaus inkl. Kita und Jugendklub in der Perwenitzer Dorfstraße 13 und 11

2. Sportplatz Flur 1, Flurstück 222 und Teilfläche Flurstück 36 inkl. baulicher Anlagen

3. Gemeindesaal (Aula) in der Turmstraße

(6)

e) Schönwalde-Dorf

1. Kita „Waldeck“ in der Fliegersiedlung 20

2. Bolzplatz in der Lorenz-Jakob-Straße (Flur 1, Flurstück 22)

3. Gebäude und Nebenanlagen in der Bötzower Str. 8/8a 4. Gebäude, Dorfstraße 7

f) Schönwalde-Siedlung:

1. KITA „Sonnenschein“ in der Straße der Jugend 1A 2. Jugendklub auf dem Gelände des Grundstücks in der

Straße der Jugend 1

3. Gemeindesaal in der Berliner Allee 3

4. Gelände des Strandbades mit Gaststätte und Sportanla- gen (Flur 20, Flurstücke 1 und 2)

5. Spielplatz an der Richard-Dehmel-Straße g) Wansdorf:

1. Dorfgemeinschaftshaus inkl. Kita in der Wansdorfer Dorf- straße 37

2. Jugendklub in der Bahnstraße 42a (ehemaliger Bahnhof) Ist der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Ausübung seines Entscheidungsrechts gehindert, so tritt an seine Stelle die Gemeindevertretung (§ 46 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf).

(4) Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind grundsätzlich öffentlich. § 11 Abs. 2 gilt entsprechend. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Ortsbeiräte werden nach § 15 Abs. 5 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

(5) Für die Mitglieder der Ortsbeiräte findet § 10 Absätze 1, 2 und 3 entsprechende Anwendung.

(6) Den Ortsteilen Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwe- nitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung und Wansdorf sollen für die Aufgaben gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf nach Maßgabe des Haushalts jährlich Mittel zur Förderung und für die Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie für Ehrungen und Jubiläen zur Verfü- gung gestellt werden.

§ 13

Hauptausschuss (§ 49 BbgKVerf)

(1) In der Gemeinde Schönwalde-Glien wird ein Hauptaus- schuss gebildet.

(2) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind grundsätzlich öffentlich. § 11 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschus- ses werden nach § 15 Abs. 4 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

(4) Der Hauptausschuss trifft die Entscheidungen über nachfol- gende Angelegenheiten:

a) die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge- währverträgen und Bestellung anderer Sicherheiten für Drit- te sowie Rechtsgeschäfte, die dem Vorgenannten wirt- schaftlich gleich kommen, sowie die Aufnahme von Kredi- ten ab einem Betrag in Höhe von 10.000,00 €, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Bis zu einem Betrag in Höhe von 9.999,99 € entscheidet der hauptamtliche Bürgermeister.

b) Den Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Grund- stücksgeschäften und Vermögensgeschäften ab einem Be- trag in Höhe von 10.000,00 € bis 24.999,99 €, es sei denn,

es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Bis zu einem Betrag in Höhe von 9.999,99 € entscheidet der hauptamtliche Bürgermeister.

c) die Vergabe von Aufträgen der Gemeinde Schönwalde- Glien ab einem Betrag in Höhe von

10.000,00 € bis 49.999,99 € bei Vergaben nach der VOB, 10.000,00 € bis 49.999,99 € bei Vergaben nach der VOL, 10.000,00 € bis 49.999,99 € bei Vergaben nach der HOAI, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Bis zu einem Betrag in Höhe von 9.999,99 € entscheidet der hauptamtliche Bürgermeister.

d) die Gewährung von Stundungen und Niederschlagungen von Forderungen der Gemeinde Schönwalde-Glien ab ei- nem Betrag in Höhe von 10.000,00 €, es sei denn, es han- delt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Bis zu einem Betrag in Höhe von 9.999,99 € entscheidet der hauptamtliche Bürgermeister.

e) den Erlass von Forderungen der Gemeinde Schönwalde- Glien ab einem Betrag in Höhe von 10.000,00 €, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Ver- waltung.

Bis zu einem Betrag in Höhe von 9.999,99 € entscheidet der hauptamtliche Bürgermeister.

§ 14

Gemeindebedienstete (§ 62 BbgKVerf)

(1) Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters über das Ergebnis des Be- werberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beam- tenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Angestellten in den Aufgabenbereichen der Amtsleiter und der Leiter von Einrichtungen.

§ 15

Bekanntmachungen

(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den hauptamtlichen Bürgermeister (Hauptverwaltungsbeamten).

(2) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffent- lichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien". Dies umfasst auch durch Rechtsvor- schrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen.

(3) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öf- fentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Ab- satzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntma- chung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind ak- tenkundig zu machen.

(4) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesord- nung der Sitzung der Gemeindevertretung und des Haupt- ausschusses durch Aushang in den nachstehend aufgeführ- ten Bekanntmachungskästen der Gemeinde öffentlich be- kannt gemacht.

(7)

1. Ortsteil Grünefeld

- Bushaltestelle gegenüber Grünefelder Dorfstraße 22 2. Ortsteil Paaren im Glien

- Verwaltungsgebäude, Chaussee 11A 3. Ortsteil Pausin

- Gebäude, Chausseestraße 20 / Ecke Eichstädter Weg 4. Ortsteil Perwenitz

- Grünstreifen vor der Perwenitzer Dorfstraße 95 - Bushaltestelle, Perwenitzer Dorfstraße 29 5. Ortsteil Schönwalde-Dorf

- Bushaltestelle/Telefonzelle, Dorfstraße 24

- Grünstreifen seitlich der Ackerstraße 3 am Trafohaus 6. Ortsteil Schönwalde-Siedlung

- Haupteingang / Verwaltungsgebäude, Sebastian-Bach-Straße 10-12 - Einfahrt vom Amselsteig zum Gemeindezentrum, Berliner Allee 3 7. Ortsteil Wansdorf

- Kita Wansdorf, Wansdorfer Dorfstraße 37 - Einkaufszentrum, Wansdorfer Dorfstraße 60

Die Schriftstücke sind volle 7 Tage vor dem Sitzungstag aus- zuhängen, den Tag des Anschlags nicht mitgerechnet. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen.

Der Tag des Anschlags ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehängten Schrift- stück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage, nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde.

(5) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesord- nung der Sitzungen der Ortsbeiräte durch Aushang in den unter Absatz 4 aufgeführten Bekanntmachungskästen des jeweiligen Ortsteils öffentlich bekannt gemacht.

Die Schriftstücke sind volle 7 Tage vor dem Sitzungstag aus- zuhängen, den Tag des Anschlags nicht mitgerechnet. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen.

Der Tag des Anschlags ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehängten Schrift- stück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage, nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde.

(6) Ist eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeacht- lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht wor- den ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ge- nehmigung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die Ver- letzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvor- schriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten. Dies gilt entsprechend für den Flächennutzungsplan und für Ver- ordnungen der Gemeinde (§ 3 Abs. 4 und 6 BbgKVerf).

§ 16 Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 19.12.2003 (Be- schluss-Nr. 15/2003 vom 18.12.2003), zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 23.05.2008 (Beschluss-Nr. 89/2008 vom 22.05.2008) außer Kraft.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.

Schönwalde-Glien, den 27. Oktober 2008

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die eine vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Last- schrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer Zweitwohnungsteuer

Umlage an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländi- scher Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“, sofern Sie einen Be- scheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder

2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre gilt,

für das IV. Quartal 2008 zum 15. November 2008 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer- und Abgabenbescheid für das Jahr 2008 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Schönwalde-Glien, den 27. Oktober 2008

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Weitere amtliche Mitteilungen

(8)

Sonstige Mitteilungen

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Redaktion: Kurt Hartley

Der Bürgermeister Telefax: (0 33 22) 24 84-40 Steffen Schmunk

Schönwalde-Siedlung

Sebastian-Bach-Straße 10-12 www.schoenwalde-glien.de

14621 Schönwalde-Glien hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung. Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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