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Archiv "Arztdichte 1:540" (18.03.1976)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

zwei Schwesternhelferinnen, eine Krankenpflegehelferin und etwa sechzig ehrenamtliche Helfer. Das bayerische Sozialministerium plant, für den ganzen Freistaat etwa 300 Sozialstationen zu errichten. gb

BADEN-WÜRTTEMBERG

Kollektivismus

bedroht freie Berufe

Gegen die Anwendung des Kartell- rechts auf die freien Berufe haben sich auf einerVeranstaltung in Stutt- gart in Anwesenheit von Landtags- abgeordneten aller drei Fraktionen etwa 100 Vertreter der freien Beru- fe gewandt. Sie bekannten sich zum Leistungsprinzip im offenen Wettbewerb und setzten sich nach- drücklich für das Selbstverwal- tungsrecht ein.

Der Vorsitzende des Landesver- bandes der freien Berufe in Baden- Württemberg, Reinhold Geist, be- tonte die Existenzbedrohung der freien Berufe im Zeitalter des fort- schreitenden Kollektivismus. Er forderte von der Landesregierung, sie solle sich immer dort, wo die individuelle Bewältigung eines Pro- blems möglich sei, der Unabhän- gigkeit, Selbständigkeit, fachlichen Qualifikation und Eigenverantwor- tung von Freiberuflern bedienen.

Für die Verteidigung der Selbstver- waltung und des Sicherstellungs- auftrages der ambulanten ärztli- chen und zahnärztlichen Ver- sorgung sprach sich Dr.

Rolf

Berensmann, Leiter der Pres- sestelle der Heilberufe in Baden- Württemberg, aus. Die Gesund- heitspolitik und damit die Stellung der freien Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in der Gesellschaft seien jetzt Gegenstand politischer Aus- einandersetzungen geworden.

Dr.

Berensmann fragte, ob man so über die freien Berufe „berichten" dür- fe, wie es der „Stern" getan hat, und richtete an die politischen Par- teien die dringende Bitte, Fragen der Gesundheitspolitik und der Ko- stenentwicklung auf sachlicher Ebe- ne zu führen. us

AUS DER DDR

Synchron-Impfung gegen

Masern und Polio

Nach fünfjähriger Erprobung hat das Gesundheitsministerium die gleichzeitige Impfung von Säuglin- gen gegen Masern und Polio ein- geführt. Die Erprobung erfolgte im Bezirk Halle, da dieser in früheren Jahren immer die höchste Erkran- kungsziffer an Masern aufgewiesen hatte. Nachdem bei den Erprobun- gen keine Nebenwirkungen festge- stellt wurden und auch der Impf- schutz durch die Kombination nicht eingeschränkt ist, wurde die- se Methode jetzt für die gesamte DDR freigegeben. zel

Verordnung über Organtransplantation

Die juristische Seite von Organ- transplantationen ist, wie aus ei- nem Beitrag der Ostberliner Zeit- schrift „humanitas" hervorgeht, vom Ministerrat der DDR durch eine Verordnung geregelt worden, die seit dem 1. September 1975 in Kraft ist.

Darin heißt es, die Organent- nahme von lebenden Spendern soll, wie auch bisher schon, die Ausnahme bleiben. Für die Rege- lung der rechtlichen Voraussetzun- gen gilt, daß die Interessen des Spenders Vorrang haben. Eine Or- ganentnahme darf für den leben- den Spender nicht zu gesundheitli- chen Beeinträchtigungen oder son- stigen Nachteilen führen. Sollten doch gesundheitliche Schäden ent- stehen, wird der Spender materiell

„voll sichergestellt". Die Entschei- dung über eine Organentnahme bei Lebenden darf nicht von einem Arzt allein, sondern nur von einem Ärztekollektiv getroffen werden.

Die Organentnahme bei Verstor- benen wird grundsätzlich nicht ab- hängig gemacht von einer Zustim- mung des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten. Der Wille des Verstorbe- nen soll jedoch respektiert werden,

wenn er testamentarisch oder auf andere Weise verfügt hat, daß er eine Organentnahme nach seinem Tode nicht wünscht. Mit Rücksicht darauf, daß eine Entscheidung in sehr kurzer Zeit getroffen werden muß, legt die Verordnung fest, daß an die Ärzte in diesem Zusammen- hang nur „realistische Anforderun- gen" gestellt werden können. Soll- te sich nämlich erst später heraus- stellen, daß der Verstorbene eine Organentnahme nicht wünschte, so können gegen die Ärzte keine Vor- würfe erhoben werden.

Weiter legt die Verordnung fest, daß die zweifelsfreie und nach- weisbare Feststellung des Todes Voraussetzung für eine Organent- nahme ist. Bei einem Patienten, an dem auf einer Intensivstation Wie- derbelebungsmaßnahmen durchge- führt wurden, darf die Feststellung des Todes nur durch ein vom Be- zirksarzt zu benennendes Arztkol- lektiv aus Vertretern verschiedener Fachdisziplinen erfolgen. gb

Arztdichte 1:540

Die Anzahl der Bürger, die durch- schnittlich von einem Arzt zu be- treuen sind, hat sich gegenüber dem Vorjahr von 550 auf 540 verrin- gert. Dies geht aus der Mitteilung der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik über die Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1975 hervor, in der im übrigen die Ent- wicklung im Gesundheits- und So- zialwesen recht kurz behandelt wird. Weiter heißt es lediglich, ver- besserte Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit der Gesundheits- einrichtungen hätten dazu beige- tragen, die Anmelde- und Wartezei- ten für Patienten zu verkürzen und die Sprechstundenzeiten zu verlän- gern. An Neubauten fertiggestellt und ihrer Bestimmung übergeben wurden im vergangenen Jahr Kran- kenhäuser in Weißwasser und Hal- densleben, Polikliniken in Cottbus, Heringsdorf und Schwerin.

Die Aufwendungen für das Gesund- heitswesen werden nicht gesondert

angegeben. gb

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Heft 12 vom 18. März 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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