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ORGANENTNAHME
Zu dem Beitrag „Eingriff ins Sterbegeschehen — Ein Diskussi- onsbeitrag aus theologischer Sicht"
von Prof. Dr. Klaus-Peter Jörns in Heft 28-29/1992:
Diskussion ist nötig
Den Beitrag von Herrn Prof. Jörns habe ich als be- freiend empfunden. Die Transplantationsmedizin steht seit Beginn in dem Zwiespalt, einerseits Organe zu benötigen, um heilen oder lindern zu können, anderer- seits aber auch sicher sein zu wollen und zu müssen, daß der Prozeß des Sterbens durch eine Organentnahme nicht gestört wird. Aus der Sicht des Christen, der glaubt, daß Leben durch den Tod nicht beendet ist, ist es problematisch, Hirntod mit Subjektivtod gleichzusetzen, mit Beendigung aller Empfin- dungen, die das Individuum im Zusammenhang mit dem eigenen menschlichen Körper erlebt hat. In der Spanne zwi- schen Hirntod und vollständi-
gern Abschluß des Sterbepro- zesses ist viel Raum, und ich gebe Herrn Prof. Jörns Recht, daß die Explantation in einer Phase stattfindet, in der keiner mit letzter Sicher- heit ausschließen kann, daß vielleicht durch die Organ- entnahme doch noch eine we- sentliche, belastende Störung des Sterbevorganges in einem uns unbekannten Bereich stattfindet. Ich habe es aus diesem Grund immer als be- lastend empfunden, wenn ein Sterbender als potentieller Organspender gesehen wurde und mit dem Hirntod dann unmittelbar, bei Erhaltung anderer Vitalfunktionen, dem Explantationsteam über- geben wurde.
. . . Auch ich möchte nicht eine unnötige Verunsiche- rung von bereitwilligen Spen- dern riskieren, deshalb hätte ich nicht den Mut gehabt, über dieses Thema eine Dis- kussion zu beginnen, halte sie aber für nötig.
Dr. med. Werner Huber, Moorweg 9 A, W-2112 Jeste- burg
An der Sachlage vorbei
Der Beitrag geht in vielen Punkten an der Sachlage vor- bei:
0 Die EKD-Schrift „Organ- Transplantation" verficht die Sache der Kranken und nicht der Transplanteure.
C) Organe von Verstorbenen werden nur dann entnom- men, wenn der Verstorbene zu seinen Lebzeiten zuge- stimmt hat oder die Angehö- rigen als Wahrnehmer des postmortalen Persönlichkeits- rechts ihre Zustimmung ge- ben. Wenn die Hinterbliebe- nen trotz Zustimmung des Verstorbenen ihr Einver- ständnis verweigern, unter- bleibt die Explantation. Die Bezeichnung Spender ist oh- ne Einschränkung gerechtfer- tigt.
0 Der von R. Pichlmayr ver- wendete Begriff „Organ-Wei- tergabe" darf nicht als „Nach- reparatur des Menschen" dif- famiert werden. Ist nicht jede Korrektur an Organen, Glie-
denn oder Gefäßen eine Nachreparatur? Wäre nicht der Ausdruck „Segen stiften"
angebrachter?
® Organentnahme ist kein
„Eingriff ins Sterbegesche- hen". Der Eingriff erfolgt in die Leiche und nicht bei ei- nem Sterbenden oder noch Lebenden. Der Übergang vorn Leben zum Tod ge- schieht vor dem Hirntod und nicht nachher. Würde man der Auffassung von Jörns fol- gen, müßten alle Sektionen unterbleiben und alle Beerdi- gungen erst im Verwesungs- fall erfolgen.
® Die Unterscheidung von Jörns zwischen „Hirntod und völligem Tod" ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil es einen Unterschied nicht gibt.
Das Gehirn ist die Zentrale, die die einzelnen Körpersy- steme steuert und koordi- niert. Bei Totalausfall der
„Zentrale" ist das Leben erlo- schen. Sterbebegleitung kann nur am lebenden Menschen erfolgen.
HEUMANN PHARMA GMBH • NURNBERG
EIN UNTERNEHMEN DER SE4RLE-GRUPPE Dt. Ärztebl. 89, Heft 38, 18. September 1992 (13) A1-3005
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...FÜR IHR WARTEZIMMER
® Der Vorwurf, die EKD- Schrift: „Organtransplantati- on erhöhe den Druck zur Or- ganbeschaffung, der dabei ausgeübt werde, erheblich"
ist grotesk. Wer sich klinisch und seelsorgerlich mit Ex- plantation und Transplantati- on befaßt, kann diesen Vor- wurf nur zurückweisen.
C) Den Menschen ist die gro- ße Gnade der Entdeckung von Transplantationsmöglich- keiten von Organen zuteil ge- worden. Das Evangelium schenkt die Gnade der Sach- lichkeit. Als Theologen und Mediziner sind wir dieser Gnade verpflichtet, wenn wir die Möglichkeiten der Trans- plantationsmedizin recht würdigen wollen.
Prof. Dr. Werner Stroh, August-Messer-Straße 9, W-6300 Gießen
Denkverstoß
Jörns apokryphe Einlas- sungen sind nicht nur in der Sache fehlerhaft, sie sind auch in sich widersprüchlich:
A) Folgt man dem Argu- ment, daß ein Mensch erst mit der Autolyse seiner letz- ten Zelle als verstorben zu gelten hat, ist der Ruf nach einer gesetzlichen Transplan- tationsregelung obsolet. Es gäbe nämlich keine Trans- plantationen mehr, zumin- dest nicht bei Verstorbenen.
B) Juristischer Hand- lungsbedarf besteht nur dann, wenn die Voraussetzung für die Entnahme parenchymatö- ser Organe bei Verstorbenen anerkannt wird — der Hirntod als der Tod des Menschen.
Das Dilemma ist insofern gar kein theologisches, son- dern ein logisches. Was will der Autor? Nur A)? Diese Außenseitermeinung würde das fast vollständige Erliegen der Transplantationsmedizin bedeuten. Oder nur B)? Da- mit widerspräche der Autor sich selbst. Oder beides? Das wäre widersinnig. Lebend- spender sind einer Willenser- klärung fähig. Oder keines von beiden? Wozu dann der Beitrag? Oder gar ein „terti- um datur"? Was das sein soll, bleibt schleierhaft.
Ich kann mich als rational denkender Leser des Ein- drucks nicht erwehren, daß Professor Jörns gar nicht hin- ter seinem vorgetragenen Denkanstoß steht, sondern einen Denkverstoß geliefert hat.
Priv.-Doz. Dr. med. C.
Lang, Neurologische Klinik mit Poliklinik, Schwabachan- lage 6, W-8520 Erlangen
POLITIK
Zu dem Leserbrief „Eigenes Risiko abschätzen" von Dr. Horst Tschierse in Heft 33/1992:
Wenig hilfreich
Herr Tschierse beschreibt recht eindrücklich die Schwierigkeiten . . . Die Schlußfolgerung, die er dar- aus zieht, nämlich daß das Recht auf freie Berufswahl auch ein Risiko beinhaltet, finde ich allerdings nun noch weniger hilfreich als das von ihm verurteilte Lamento über die schlechten Berufsper- spektiven.
Auch ich habe mich in den 80er Jahren „mit den Lem- mingen" an eine medizinische Fakultät gestürzt, wohin mich allerdings nicht die Aussicht auf „Bafög und Gebühren- freiheit", sondern allein die Absicht, Medizin zu studie- ren, zog. Der Blick auf Nach- barfakultäten war auch einer auf überfüllte Hörsäle. Und selbst die Lehrstellensituati- on war 1982, als ich Abitur machte, in vielen Bereichen sehr schlecht.
Insofern könnte man das Geborensein in einem Jahr- gang zu Beginn der 60er Jah- re als Berufsrisiko schlecht- hin bezeichnen. Ähnliches gilt für den ausgeprägten Wohnwillen meiner Genera- tion . . .
Ich finde es auch prinzipi- ell richtig, Verantwortung für die eigene Situation zu über- nehmen. Aber mit dem Hin- weis allein „es hat so kommen müssen" kann man überhaupt nichts bewegen.
Eva Schwarz, Liebigstraße 37, W-6300 Gießen ❑ A1-3006 (14) Dt. Ärztebl. 89, Heft 38, 18. September 1992