• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "ORGANENTNAHME: Diskussion ist nötig" (18.09.1992)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "ORGANENTNAHME: Diskussion ist nötig" (18.09.1992)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

KATASTROPHENHILFE

Zu dem Beitrag „Deutsche Hil- fe für die Tschernobyl-Opfer — Kinderkolonien im eigenen Land sind besser als Einladungen" von Dr. Tamara Demidova in Heft 33/1992:

Hilfe hinterfragen

Im Frühjahr dieses Jahres fragte der Hessische Rund- funk seine Hörer, was sie zur Hilfe für die Kinder von Tschernobyl meinen: solle man sie in der Heimat betreu- en oder nach Deutschland bringen? Ich hatte das Un- glück, bei den Anrufern da- beizusein, und äußerte meine Meinung in dem Sinne, wie es Frau Demidova in ihrem Ar- tikel tut. Alle gesendeten An- rufer waren der Meinung:

Die Kinder müssen nach Deutschland! Eine Gegen- meinung war nicht ge- wünscht, so wie es sich für den demokratischen HR eben gehört und üblich ist. Vor et- wa drei Wochen baten zwei verschiedene Behörden aus Kroatien und Bosnien dar- um, keine Flüchtlinge nach Deutschland zu nehmen, stattdessen den Menschen am Ort zu helfen, weil es eher zu finanzieren sei. Prompt holte man zwei Mal 5000 Menschen ins Land, und die „Superhu- manisten" zerfetzten sich schier, indem sie 39 Kinder mit dem Flugzeug nach Mag- deburg brachten. Ein Flug- zeug zu mieten, kostet ja nichts, und wenn doch . . wir haben es ja dicke!

Neueste herzzerfetzende Rettungsaktion: die glorrei- che Kap Anamur fährt nach Split, um 250 Menschen auf- zunehmen, die nach Deutsch- land gebracht werden. Auch diese Aktion kostet nichts, denn Steuergelder und Spen- dengelder braucht man nur aus dem Zauberhut zu holen.

Damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende: Herr Neudeck chartert einen un- brauchbaren Pott und bringt nochmals 350 Leute auf be- kannt abenteuerliche Weise nach Deutschland. Nach An- gaben von Herrn Neudeck waren ihm 10 000 Flüchtlinge zu wenig, er wollte mehr!!!

Noch gibt es drei Millionen Vertriebene auf dem Balkan.

Mit welchen Mitteln werden wir sie nach Deutschland bringen?

Ich habe die Bemühungen der Kap Anamur lange und gerne unterstützt, bis ich vor etwa vier Jahren aus einem ZDF-Bericht erfuhr, daß nur wohlbetuchte Vietnamesen auf die bekannten Boote stei- gen konnten und dann von der Kap Anamur aus Seenot gerettet wurden. Diese für mich enttäuschende Erfah- rung hat mich veranlaßt, mei- ne Spenden einzustellen.

Heute helfe ich den Del- phinen, Klapperstörchen und Butterblumen. Sollte ich abei- erfahren, daß mein Großpa- pa, der Herr Gorilla aus Zentralafrika, mit einem Son- derflug nach Miami ins Grand-Hotel gebracht wurde, um sein Rheuma zu kurieren, dann werde ich auch diese Spenden einstellen.

Dr. med. Otti Friedricke Mehlfärber, Wormser Straße 30, W-6720 Speyer

UMWELT

Zu dem „seite-eins"-Beitrag

„Sintflut und Regenbogen" in Heft 24/1992, der sich auf einen Festvor- trag des Fundamentaltheologen Professor Dr. F. Janssen bezog:

Menschliche Springflut

Der geistliche Herr scheint sich nicht im klaren zu sein, daß einzig die menschli- che Springflut (siehe ein- schlägige Literatur) unseren schönen, blauen Planeten, den er Schöpfung nennt, zu- grunde richtet.

Auch wie das Wort

„Macht Euch die Erde unter- tan", die Ausgeburt menschli- cher Hybris, „richtig" über- setzt werden soll, verrät uns der Professor nicht.

Wenn nicht umgehendst eine weltweite, drastische Ge- burtenreduktion — egal auf welche Weise — durchge- drückt wird, hat die Schöp- fung Gottes keine Überle- benschance.

Dr. med. E. W. Diehl, JL.S.H. Kaja 176, Pematang Siantar, Sumatra

A1-3002 (10) Dt. Ärztebl. 89, Heft 38, 18. September 1992

Zusammensetzung: 1 Filmtablette Rytmonorm 150 mg enthält 150 mg Propafenonhydrochlorid; 1 Filmtablette Rytmonorm 300 mg enthält 300 mg Propafenonhydrochlorid; 20 ml der Injektionslösung enthalten 70 mg Propa- fenonhydrochlorid und 1,076 g Glucose-Monohydrat für Injektionszwecke zur Herstellung der Blutisotonie. Indikationen: Alle Formen von ventrikulä- ren und supraventrikulären Extrasystolen, ventrikulären und supraventrikulä- ren Tachykardien und Tachyarrhythmien, auch bei WPW-Syndrom. Kon- traindikationen: Manifeste Herzinsuffizienz. Kardiogener Schock (außer arrhythmiebedingt). Schwere Bradykardie. Präexistente höhergradige sinuatriale, atrioventrikuläre und intraventrikuläre Störungen der Erregungslei- tung. Sinusknotensyndrom (Bradykardie-Tachykardie-Syndrom). Manifeste Stö- rungen des Elektrolythaushaltes. Schwere obstruktive Lungenerkrankungen.

Ausgeprägte Hypotonie, Myasthenia gravis. In den ersten 3 Monaten einer Schwangerschaft und während der Stillzeit ist die Verordnung von Rytmo- norm kritisch abzuwägen. Nebenwirkungen: Gelegentlich, insbesondere bei höherer Anfangsdosierung, können Magendarmstörungen, u. a. Appe- titlosigkeit, Völlegefühl, Übelkeit, Brechreiz und Erbrechen, auch ein bitterer Geschmack und Taubheitsgefühl im Mund, vereinzelt unscharfes Sehen, Schwindelgefühl, sehr selten Müdigkeit, Kopfschmerzen, Unruhegefühl, Alpträume, Schlafstörungen, psychische Störungen wie Angst- und Verwirrt- heitszustände sowie extrapyramidale Symptome auftreten. Bei Uberdosie- rung wurden extrem selten krampfartige Erscheinungen beobachtet. In selte- nen Fällen können allergische Hauterscheinungen, wie Rötung, Juckreiz, Exanthem oder Urtikaria, auftreten, die sich nach Absetzen des Medika- ments zurückbilden. Bei älteren Patienten gelegentlich orthostatische Kreislaufregulationsstörungen. Treten visuelle Symptome, Müdigkeit, Schwindelgefühl oder Kreislaufstörungen mit Blutdruckabfall auf, kann das Reaktionsvermögen beeinträchtigt sein. In seltenen Fällen Bradykardie, SA-, AV-Blockierungen (Gegenmaßnahmen: Atropin, Orciprenalin) und intraventri- kuläre Leitungsstörungen (Gegenmaßnahmen: Absetzen des Medikaments, ggf. Elektrotherapie). Bei stark vorgeschädigtem Myokard ist eine uner- wünscht starke Beeinträchtigung der Erregungsüberleitung oder Myo- kardkontraktilität möglich. Eine Herzinsuffizienz kann sich verschlimmern. In seltenen Fällen kann eine Cholestase als Zeichen einer individuellen Über- empfindlichkeitsreaktion vom hyperergisch- allergischen Typ auftreten. Die Erscheinung ist dosisunabhängig und bildet sich nach Absetzen des Arznei- mittels voll zurück. Eine Beschleunigung der Kammerfrequenz kann nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt in extrem seltenen Fällen auch für das Auf- treten von Kammerflattern oder -flimmern. Bei hoher Dosierung von Fall zu Fall Verminderung der Potenz und der Samenzellenzahl. Da die Behandlung mit Rytmonorm lebenswichtig sein kann, darf Rytmonorm wegen dieser Ne- benwirkung nicht ohne ärztlichen Rat abgesetzt werden. In sehr seltenen Fällen wurde eine Abnahme der Leukozyten-, Granulozyten- oder Thrombo- zytenzahl beobachtet, die nach Absetzen von Rytmonorm reversibel war.

Einzelfälle von Agranulozytose wurden bekannt.

Dosierung und Anwendungsweise: Filmtabletten: Die Ermittlung der indi- viduellen Erhaltungsdosis sollte unter kardiologischer Überwachung mit mehrmaliger EKG- und Blutdruckkontrolle (Einstellungsphase) erfolgen. Bei Verlängerung der QRS-Dauer um über 20 % im Vergleich zu den Ausgangs- werten oder Verlängerung der frequenzkorrigierten QT-Zeit soll die Dosis reduziert oder bis zur Normalisierung des EKG ausgesetzt werden. Bei einge- schränkter Leber- und/oder Nierenfunktion können therapeutische Dosen zur Kumulation führen. Unter EKG- Kontrolle können jedoch auch solche Fälle gut mit Rytmonorm eingestellt werden. Für die Einstellungsphase und Erhaltungstherapie hat sich eine Tagesdosis von 450 - 600 mg (1 Filmtablette Rytmonorm 150 mg 3mal täglich bis 1 Filmtablette Rytmonorm 300 mg 2mal täg- lich) bewährt. Gelegentlich ist eine Steigerung der Tagesdosis auf 900 mg er- forderlich (1 Filmtablette Rytmonorm 300 mg bzw. 2 Filmtabletten Rytmonorm 150 mg, 3mal täglich). In Ausnahmefällen kann diese Tagesdosis bei strenger kar- diologischer Kontrolle überschritten werden. Diese Angaben gelten für Pati- enten mit einem Körpergewicht um 70 kg. Bei geringerem Gewicht sind die Tagesdosen entsprechend zu reduzieren. Rytmonorm soll bei Patienten in höherem Lebensalter oder mit stark vorgeschädigtem Myokard in der Ein- stellungsphase besonders vorsichtig - einschleichend - dosiert werden. Die Filmtabletten sollen wegen des bitteren Geschmacks und der ober- flächenanästhesierenden Wirkung des Wirkstoffes ungelutscht und unzer- kaut mit etwas Flüssigkeit nach dem Essen eingenommen werden. Injekti- onslösung: s. Fachinformation. Wechselwirkungen: Bei gleichzeitiger Anwen- dung von Lokalanästhetika (z. B. bei Schrittmacherimplantation, chirurgischen oder zahnärztlichen Maßnahmen) sowie anderen Arzneimitteln, die eine Hemmung von Herzschlagfrequenz und/oder Kontraktilität des Herzens be- wirken (z. B. Betarezeptorenblocker, trizyklische Antidepressiva), ist die Mög- lichkeit einer Wirkungsverstärkung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind Erhöhungen der Propranolol- und Metoprolol- sowie der Digoxinplasmakon- zentration bei gleichzeitiger Gabe von Rytmonorm beschrieben. Bei Anzei- chen entsprechender Uberdosierungserscheinungen sollten gegebenenfalls die Plasmakonzentrationen bestimmt und nötigenfalls die Dosen reduziert werden. Erhöhungen der Propafenonplasmakonzentration bei gleichzeitiger Einnahme von Cimetidin sind beschrieben. Wechselwirkungen von Propafenon mit oralen Antikoagulanzien (Verstärkung der Antikoagulanzien- wirkung) sind möglich. Eine sorgfältige Kontrolle des Gerinnungsstatus bei entsprechenden Patienten wird daher empfohlen. Zur besonderen Beach- tung! Unter Propafenontherapie können die Pacing- und die Sen- singschwelle von Herzschrittmachern verändert werden. Die Funktion des Herzschrittmachers sollte überprüft und, falls erforderlich, neu program- miert werden. Lagerung: Rytmonorm, Injektionslösung, darf nicht unter 15 °C gelagert werden. Handelsformen: Rytmonorm 150 mg: 20 Filmta- bletten (N 1) DM 29,21, 50 Filmtabletten (N 2) DM 65,00, 100 Filmtabletten (N 3) DM 117,98; Rytmonorm' 300 mg: 20 Filmtabletten (N 1) DM 43,55, 50 Filmtabletten (N 2) DM 97,00, 100 Filmtabletten (N 3) DM 175,80;

Rytmonorm': 5 Ampullen OP DM 36.45. Stand: März 1992

Knoll AG

6700 Ludwigshafen

BASF Gruppe O knoil

(2)

Generica Heumann

Dexpanthenol Heumann

Acetylcystein Heumann Ambroxol Heumann Cromoglicin Heumann Theophyllin Heumann

Acebutolol Heumann Atenolol Heumann

Furosemid Heumann Metoprolol Heumann Molsidomin Heumann Nifedipin Heumann Prazosin Heumann

Spironolacton Heumann Spironolacton comp.

Heumann

Tamoxifen Heumann

Diclofenac Heumann Ibuprofen Heumann

Allopurinol Heumann Bezafibrat Heumann Glibenclamid Heumann

Piracetam Heumann

Cimetidin Heumann Loperamid Heumann

Amoxicillin Heumann Doxycyclin Heumann Erythromycin Heumann

ORGANENTNAHME

Zu dem Beitrag „Eingriff ins Sterbegeschehen — Ein Diskussi- onsbeitrag aus theologischer Sicht"

von Prof. Dr. Klaus-Peter Jörns in Heft 28-29/1992:

Diskussion ist nötig

Den Beitrag von Herrn Prof. Jörns habe ich als be- freiend empfunden. Die Transplantationsmedizin steht seit Beginn in dem Zwiespalt, einerseits Organe zu benötigen, um heilen oder lindern zu können, anderer- seits aber auch sicher sein zu wollen und zu müssen, daß der Prozeß des Sterbens durch eine Organentnahme nicht gestört wird. Aus der Sicht des Christen, der glaubt, daß Leben durch den Tod nicht beendet ist, ist es problematisch, Hirntod mit Subjektivtod gleichzusetzen, mit Beendigung aller Empfin- dungen, die das Individuum im Zusammenhang mit dem eigenen menschlichen Körper erlebt hat. In der Spanne zwi- schen Hirntod und vollständi-

gern Abschluß des Sterbepro- zesses ist viel Raum, und ich gebe Herrn Prof. Jörns Recht, daß die Explantation in einer Phase stattfindet, in der keiner mit letzter Sicher- heit ausschließen kann, daß vielleicht durch die Organ- entnahme doch noch eine we- sentliche, belastende Störung des Sterbevorganges in einem uns unbekannten Bereich stattfindet. Ich habe es aus diesem Grund immer als be- lastend empfunden, wenn ein Sterbender als potentieller Organspender gesehen wurde und mit dem Hirntod dann unmittelbar, bei Erhaltung anderer Vitalfunktionen, dem Explantationsteam über- geben wurde.

. . . Auch ich möchte nicht eine unnötige Verunsiche- rung von bereitwilligen Spen- dern riskieren, deshalb hätte ich nicht den Mut gehabt, über dieses Thema eine Dis- kussion zu beginnen, halte sie aber für nötig.

Dr. med. Werner Huber, Moorweg 9 A, W-2112 Jeste- burg

An der Sachlage vorbei

Der Beitrag geht in vielen Punkten an der Sachlage vor- bei:

0 Die EKD-Schrift „Organ- Transplantation" verficht die Sache der Kranken und nicht der Transplanteure.

C) Organe von Verstorbenen werden nur dann entnom- men, wenn der Verstorbene zu seinen Lebzeiten zuge- stimmt hat oder die Angehö- rigen als Wahrnehmer des postmortalen Persönlichkeits- rechts ihre Zustimmung ge- ben. Wenn die Hinterbliebe- nen trotz Zustimmung des Verstorbenen ihr Einver- ständnis verweigern, unter- bleibt die Explantation. Die Bezeichnung Spender ist oh- ne Einschränkung gerechtfer- tigt.

0 Der von R. Pichlmayr ver- wendete Begriff „Organ-Wei- tergabe" darf nicht als „Nach- reparatur des Menschen" dif- famiert werden. Ist nicht jede Korrektur an Organen, Glie-

denn oder Gefäßen eine Nachreparatur? Wäre nicht der Ausdruck „Segen stiften"

angebrachter?

® Organentnahme ist kein

„Eingriff ins Sterbegesche- hen". Der Eingriff erfolgt in die Leiche und nicht bei ei- nem Sterbenden oder noch Lebenden. Der Übergang vorn Leben zum Tod ge- schieht

vor

dem Hirntod und nicht nachher. Würde man der Auffassung von Jörns fol- gen, müßten alle Sektionen unterbleiben und alle Beerdi- gungen erst im Verwesungs- fall erfolgen.

® Die Unterscheidung von Jörns zwischen „Hirntod und völligem Tod" ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil es einen Unterschied nicht gibt.

Das Gehirn ist die Zentrale, die die einzelnen Körpersy- steme steuert und koordi- niert. Bei Totalausfall der

„Zentrale" ist das Leben erlo- schen. Sterbebegleitung kann nur am lebenden Menschen erfolgen.

HEUMANN PHARMA GMBH • NURNBERG

EIN UNTERNEHMEN DER SE4RLE- GRUPPE Dt. Ärztebl. 89, Heft 38, 18. September 1992 (13) A1-3005

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Prof. Frohmüller), der Abteilung für Neuroradiologie der Universität Würz- burg (Leiter: Prof. Nadjmi), dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg (Vorstand:

Fohrer für seine Bereitwilligkeit, die Studie in den BZAW aufzunehmen und für viel Geduld und Mühe bei der Redaktion des Manuskriptes; Denison University in Granville, Ohio

Georg Fohrer DD DD, der das Entstehen der Arbeit mit seinem freundlichen Rat begleitete und förderte und sie in die Reihe der Beihefte zur ZAW aufgenommen hat; Herrn Prof..

HEMPEL bin ich für die Aufnahme dieser Arbeit in die Beihefte zur ZAW und für seine Hinweise bezüglich der notwendig gewordenen Kürzung sowie ihm und seiner Frau für das Mitlesen

stand der Grund dafür wohl darin, daß man die sieben Texte als ein Ganzes. ansah (sonst hätte man sie wohl auch nicht in ihrer Gesamtheit

Auch wenn sich der Verdacht im Einzel- fall nicht bestätigen läßt, so daß man hoffen darf, die Be- teiligten hätten sich geirrt, ist dies kein Grund zur Beruhi- gung: Zu

Q Nach Auffassung der Bundes- ärztekammer würde es jedoch ei- ner im Interesse lebensrettender oder die Lebensqualität wesent- lich verbessernder Organtrans- plantationen

Es ist aber kaum zu erwarten, dass damit -und mit ähnlichen Vorschlägen für die anderen Schulformen - das durchgängige Defizit aufgefangen werden könnte, das sich im Fehlen fast