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Archiv "EBM: Protest der Kinderärzte" (10.11.1995)

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Mangel. urchblutung N1

N2

Spart

rundum! N3

Weißdorn

IPI

Ginkgo

Mistel

SPEK TRUM LESERBRIEFE

(Psychiatrischer Status) für diesen Bereich.

Die Details, die im soge- nannten Bericht an den Gut- achter enthalten sein sollen, sind Bestandteil der Psycho- therapie-Vereinbarung (siehe Formblätter zum Gutachter- verfahren). Der unter Punkt 4.c) des dort aufgeführten In- formationsblattes verlangte psychopathologische Befund ist meines Erachtens dem psychiatrischen Status gleich- zusetzen.

In Delegationsfällen war ja bisher gerade die Erhe- bung des psychiatrischen Sta- tus ein Hauptelement der Untersuchung. Strengge- nommen müßte ich, um der neuen Regelung zu entspre- chen, ab 1. Januar jeden mei- ner Patienten vor Antragstel- lung bei einem psychiatri- schen Kollegen vorbei- schicken. Dies ist sicher nicht

wirtschaftlich, wahrschein- lich auch nicht im Sinne des

„Erfinders".

Dr. med. Hans-Peter Utikal, Edelweißstraße 20, 82110 Germering

Protest der Kinderärzte

Hiermit protestieren wir Kinderärzte gegen die nun- mehr feststehenden Ände- rungen des EBM. Die Neu- fassung wird in keiner Weise den Erfordernissen des kin- derärztlichen Krankengutes gerecht! Es kann von uns Kinderärzten nicht hinge- nommen werden, daß die Or- dinationsgebühr von 0 —18 Jahren in einer Höhe von 285 Punkten festgesetzt worden ist, entgegen anderslauten- den Vorschlägen unseres Be- rufsverbandes. Ähnlich wie bei älteren Menschen, gibt es in der Altersklasse 0 — 6 Jah-

re besondere diagnostische und therapeutische Schwie- rigkeiten . . . Der Ansatz der GOP 60 ist nur noch einmal je Behandlungsfall möglich.

Die Konsultationsziffer, de- ren Wert in Sachsen zur Zeit etwa 3.— DM bei den Primär- kassen beträgt, ersetzt in kei- ner Weise unseren zeitlichen Aufwand. Deshalb fordern wir nachdrücklich:

• Eine Anhebung der Or- dinationsgebühr in der Al- tersklasse von 0 — 6 Jahren auf 450 Punkte.

• Die mehrmalige Abre- chenbarkeit der Nr. 60 mit Begründung.

• Die Übernahme der für die nicht mehr abrechnungs- fähigen technischen Leistun- gen benötigten Materialien in den Sprechstundenbedarf — eine Forderung, die für alle Arztgruppen zu stellen ist. Je- der Handwerker, jeder Steu-

erberater berechnet Pauscha- len für Material — Ärzte sollen das Material für die Patienten aus eigener Tasche bezahlen!

Da in der Vertreterver- sammlung die Arztgruppen am stärksten vertreten sind, die selbst auch Kinder behan- deln, ist es für uns nicht nach- vollziehbar, daß derartige Regelungen mit Mehrheit be- schlossen worden sind.

Es drängt sich uns der Eindruck auf, daß dem be- schließenden Gremium ent- weder die besonderen Erfor- dernisse in der Betreuung von Kindern nicht genügend bekannt sind oder daß be- wußt gegen besseres Wissen entschieden worden ist.

Dipl.-Med. Petra Lorenz, Marienstraße 18, 08393 Meerane

Weitere Zuschriften sowie das Schlußwort folgen im nächsten Heft.

Anwendungsgebiete: Durchblutungsstörungen. Zusammensetzung: 100 g enth.: Ginkgo biloba 01,3 g, Viscum album 0 2,7 g, Crataegus 0 7,5 g. (Arzneiträger: Vinum liquoros.). Enthält 20 Vol.-% Ethanol. Erstattungsfähig! Cefak Arzneimittel • Postfach 13 60.87403 Kempten

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 45, 10. November 1995 (11) A-3025

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