des Krankenhauses Kostenanteile von konsiliarärztlichen Leistungen für sozial- versicherte Patienten enthält, rechtfer- tigt nicht die Honorarkürzung externer Leistungen für Wahlleistungspatienten, deren Kosten eben gerade nicht im Pfle- gesatz enthalten sind, sondern dem ex- ternen Arzt entstehen und ihm von daher auch zu vergüten sind. Wird der externe Arzt zur Honorarminderung verpflich- tet, so subventioniert er aus seinem Ein- kommen das Krankenhaus, das die Lei- stungen eigentlich schuldet und dem durch die Verlagerung der Leistungen auf ihn Kosten erspart werden, die es nach der BGH-Argumentation gleich- wohl über den Pflegesatz vereinnahmt.
Angesichts dieser Sachlage hätte ei- ne ausgewogene rechtliche Bewertung nahe gelegt, dass diese „ungerechtfer- tigte Bereicherung“ des Krankenhau- ses aufgrund der ihm durch das „out- sourcing“ ersparten Kosten den Aus- gleich für das geminderte Honorar des externen Arztes nach sich ziehen müss- te. Stattdessen werden zum Schutz des begünstigten Krankenhauses gegen ei- nen Kostenausgleich durch ihn die schützenswerten Interessen des Patien- ten bemüht sowie die „Einheitlichkeit der stationären Behandlung des Patien- ten“ und die „Einbettung einzelner ex- tern erbrachter Leistungen in eine sta- tionäre Krankenhausbehandlung, die sich wegen ihrer unterschiedlichen Rah- menbedingungen von einer ambulan- ten Tätigkeit des Arztes“ unterscheidet, ins Feld geführt. Diese einseitige Ar- gumentation des BGH, wonach die schutzbedürftigen Interessen des „sta- tionären“ Privatpatienten vorrangig zu bedienen sind, und die Vergütungsan- sprüche des externen Konsiliararztes daher zurückstehen müssen, ist den Be- troffenen nur schwer zu verdeutlichen.
Ob die weitere Argumentation des BGH, der zur Honorarminderung ver- pflichtete Arzt könne sich angesichts der weit geringeren Vergütungsbemes- sung im System der Gesetzlichen Kran- kenversicherung mit dem geminderten Honorar zufrieden geben, die Ärzte be- schwichtigen wird, ist unwahrscheinlich.
Eine solche Wertung in einer Urteilsbe- gründung lässt erkennen, dass sich die Entscheidung mehr am Ergebnis als an einer systematischen Klarheit orientiert hat. Renate Hess, Bundesärztekammer, Köln
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A2006 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 30½½½½26. Juli 2002
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it einer Plakataktion hat der Be- rufsverband der Kinder- und Ju- gendärzte Deutschlands (BVKJ) eine Kampagne gegen Kinderarmut ge- startet. Die Aktion, die auf der Jahresta- gung des Verbandes in Würzburg vorge- stellt wurde, sieht zunächst Plakate für alle Kinder- und Jugendarztpraxen vor.Sie appelliert an die Politik, Kinder in sozialer und materieller Armut nicht im Stich zu lassen. Nach Angaben des Prä- sidenten des BVKJ, Dr. med. Klaus Gritz, lebt etwa jedes sechste Kind in Deutschland unterhalb des Existenzmi- nimums.
Nicht nur Absichtserklärungen
Auf einer Pressekonferenz beklagte Gritz die Vernachlässigung der Kinder im Rahmen der Familienpolitik: „Wir haben zwar aus Berlin viele Absichtser- klärungen gehört.Aber das allein reicht uns nicht.“ Der Berufsverband fordert:
❃ unentgeltliche Kindertagesstätten- und Kindergartenplätze zumindest für alle sozial Schwachen,
❃ qualifizierte Angebote an Früh-, Bewegungs- und Sprachförderung be- sonders für diese gesellschaftliche Gruppe,
❃ eine kontinuierliche kinder- und jugendärztliche Begleitung durch einen Schularzt
❃ sowie Gesundheitslehre und -för- derung als Schulpflichtfach.
Dazu sei auch ein gesellschaftspoliti- scher Umdenkungsprozess notwendig.
Die Politiker trügen dem Egoismus von Singles mehr Rechnung als Familien mit Kindern, die dringend besser gefördert
werden müssten, beklagte Gritz. Fami- lien mit mehreren Kindern seien ge- sellschaftlich schlechter angesehen. Wer mehr als drei Kinder habe, werde bereits als asozial betrachtet. Gritz zitierte eine Aussage des Präsidenten der Bundesärz- tekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, auf dem Deutschen Ärztetag:
„Eine Gesellschaft, die sich so wenig um ihre Kinder kümmert, ist krank, degene- riert und verliert ihren humanistischen Anspruch.“
Der Berufsverband setzt sich ver- stärkt auch für einen Ausbau der ge- sundheitlichen Prävention im Kindes- und Jugendalter ein. „Nur wer sich in dieser Altersgruppe für gesundheitliche Vorsorge engagiert, kann Volks- und Zivilisationskrankheiten bei Erwachse- nen verhindern“, sagte Gritz. Eine
„Stiftung Prävention“ sei zwar eine löb- liche Sache, aber nicht verlässlich. Nach Ansicht verschiedener Standesvertre-
ter wäre eine Stiftung ein Ausweg aus dem Präventionsdilemma. Aus dieser Stiftung, so war vorgeschlagen worden, könnten auch niedergelassene Kinder- und Jugendärzte, die an Schulen Bera- tungsstunden abhalten, finanziert und somit mehr Kinder- und Jugendärzte für diese freiwillige Aufgabe gewonnen werden. Gritz wandte dagegen ein, dass Politiker sich damit aus der Verantwor- tung für Kinder und Jugendliche steh-
len könnten. Jo Kanders
Plakataktion des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, vorgestellt in Würzburg