Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 26⏐⏐27. Juni 2008 A1467
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Kassenärztliche Bundesvereinigung und 15 Kassenärztliche Vereinigungen haben gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft Ver- tragskoordinierung gegründet, um auch für bundesweite Kran- kenkassen ein attraktiver Vertragspartner für Sonderverträge zu sein. Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung hat im Na- men der Kassenärztlichen Vereinigungen einen bundesweiten Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsun- tersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin mit der BIG Gesundheit geschlossen. Diesem Vertrag können auch die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen, die nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung sind, beitreten.
Für diesen Vertrag möchten wir Ihnen heute die Teilnahme an- bieten. Er bietet die Chance, die Kinder- und Jugendmedizin wei- ter zu stärken. Die wesentlichen Inhalte des Vertrags sind zu Ihrer Information in dieser Ausschreibung zusammengefasst:
Das Wichtigste im Überblick
Die Teilnahme an diesem Vertrag ist für Patienten sowie Kin- derärzte und Hausärzte freiwillig.
Kinderärzte und Hausärzte können ihre Teilnahme am Vertrag mit sofortiger Wirkung erklären. Die Einschreibung teilneh- mender Versicherter sowie die Abrechnung der vereinbarten Vergütung können ab dem 2. Quartal 2008 erfolgen.
An diesem Vertrag können Kinderärzte teilnehmen, die auch am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen der Ar- beitsgemeinschaft Vertragskoordinierung und der BIG Gesund- heit „BIGPREVENT“ teilnehmen.
An diesem Vertrag können Hausärzte teilnehmen, sofern sie die folgenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen:
– Teilnahme am Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung und der BIG Gesundheit „BIGPREVENT“
– Nachweis von mindestens zehn Untersuchungen zur Früher- kennung von Krankheiten bei Kindern nach den Richtlinien pro Quartal innerhalb der letzten vier Quartale
– Bestätigung der Kenntnis der Inhalte der zusätzlichen Früher- kennungsuntersuchungen gemäß Informationsblatt
Zu den Aufgaben der teilnehmenden Kinderärzte und Hausärz- te des Vertrags gehören:
– die Beratung, Durchführung und Dokumentation der zusätzli- chen Früherkennungsuntersuchung U 7 a (33. bis 36. Lebens- monat)
– die Beratung, Durchführung und Dokumentation der zusätzli- chen Früherkennungsuntersuchung U 10 (7. bis 8. Lebensjahr) als teilnehmender Kinderarzt oder Hausarzt erhalten Sie für die
beschriebenen Untersuchungen bei eingeschriebenen Versi- cherten 50 Euro für die jeweilige Untersuchung.
Wenn Sie an diesem Vertrag teilnehmen möchten, senden Sie die ausgefüllte Teilnahmeerklärung bitte an Ihre Kassenärztliche Vereinigung. Teilnahmeberechtigte Kinderärzte und Hausärzte in den KV Bezirken Bayerns und Baden-Württemberg übersen- den ihre Teilnahmeerklärung samt den notwendigen Nachweisen bitte an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin- Platz 2, 10623 Berlin. Solange die KVen nicht beigetreten sind, wird die Umsetzung des Vertrags auch in Bezug auf die Rechte und Pflichten dieser Ärzte durch die Arbeitsgemeinschaft Ver- tragskoordinierung übernommen (KBV als Geschäftsführung).
Der ausführliche Vertragstext sowie die Teilnahmeerklärung für Sie stehen Ihnen auf der Homepage der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung unter www.kbv.de oder auf der Homepage Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite:
www.kbv.de/
Freundliche Grüße Dr. Andreas Köhler Dr. Carl-Heinz Müller
Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung handelnd für die AG Vertragskoordinierung
AN ALLE HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE
– Ausschreibung –
des Vertrags zur hausarztzentrierten Versorgung
„BIGPREVENT“ zwischen der BIG Gesundheit und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung
der Kassenärztlichen Vereinigungen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Kassenärztliche Bundesvereinigung und 15 Kassenärztliche Vereinigungen haben gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft Ver- tragskoordinierung gegründet, um auch für bundesweite Kranken- kassen ein attraktiver Vertragspartner für Sonderverträge zu sein.
Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung hat im Namen der Kassenärztlichen Vereinigungen einen bundesweiten Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der BIG Gesundheit geschlos- sen. Diesem Vertrag können auch die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen, die nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ver- tragskoordinierung sind, beitreten.
Für diesen Vertrag möchten wir Ihnen heute die Teilnahme anbieten. Er bietet die Chance, die hausarztzentrierte Versor- gung weiter zu stärken. Die wesentlichen Inhalte des Vertrags sind zu Ihrer Information in dieser Ausschreibung zusammen-
gefasst:
K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G
Bekanntmachungen
AN ALLE KINDERÄRZTE UND HAUSÄRZTE
– Ausschreibung –
des Vertrages über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der BIG Gesundheit
und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der
Kassenärztlichen Vereinigungen
A1468 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 26⏐⏐27. Juni 2008
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Das Wichtigste im Überblick
Die Teilnahme an diesem Vertrag ist für Patienten sowie Hausärzte und Kinderärzte freiwillig.
Hausärzte und Kinderärzte können ihre Teilnahme am Vertrag mit sofortiger Wirkung erklären. Die Einschreibung teilneh- mender Versicherter sowie die Abrechnung der vereinbarten Vergütung können ab dem 2. Quartal 2008 erfolgen.
Ihre Teilnahme an diesem Vertrag können Vertragsärzte er- klären, die an der hausärztlichen Versorgung im Sinne des § 73 Abs. 1 a SGB V teilnehmen, sofern sie die folgenden Teilnah- mevoraussetzungen erfüllen:
– Aktive Teilnahme an mindestens einem strukturierten Be- handlungsprogramm (DMP) der BIG Gesundheit
– Behandlung der teilnehmenden Versicherten nach evidenzba- sierten, praxiserprobten Leitlinien für die hausärztliche Ver- sorgung
– Jährliche Teilnahme an einem anerkannten Qualitätszirkel zur Arzneimitteltherapie oder ersatzweise Teilnahme an einem Qualitätszirkel zu typischen Problemen der hausärztlichen Praxis
– Jährliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V
– Berechtigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung gemäß § 5 Abs. 6 Psychotherapie-Verein- barung bzw. Erwerb dieser Qualifikation innerhalb von drei Jahren oder abgeschlossene Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin/Chirotherapie gemäß Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer oder Genehmigung zur Aus- führung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur nach
§ 135 Abs. 2 SGB V oder Anerkennung als Kinder- und Ju- gendarzt
– Einführung eines praxisinternen, hausärztlichen und indikato- rengestützten und wissenschaftlichen Qualitätsmanagements – Einführung eines Praxis-Datenverarbeitungs-Systems – Nachweis einer apparativen Mindestausstattung
Zu den Kernaufgaben der teilnehmenden Hausärzte und Kin- derärzte des Vertrags gehören:
– die Kontrolle und Dokumentation der regelmäßigen Inan- spruchnahme der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Do- kumentation der Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung,
Erhebung des Impfstatus, Teilnahme an einem Qualitätszirkel für Arzneimitteltherapie; dafür erhält der Hausarzt eine Jahres- pauschale in Höhe von 28 Euro
– die Durchführung der Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten gemäß den Gesundheitsuntersuchungs-Richtli- nien; die Durchführung dieser Untersuchung wird auf einen Punktwert von 5,11 Cent gestützt
– die Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien; die Beratungs- leistung wird auf einen Punktwert von 5,11 Cent gestützt – die Durchführung der Untersuchungen zur Früherkennung
von Krankheiten bei Kindern gemäß den Richtlinien; die Durchführung dieser Untersuchungen wird auf einen Punkt- wert von 5,11 Cent gestützt (gilt nur für teilnehmende Ärzte der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin)
Wenn Sie an diesem Vertrag teilnehmen möchten, senden Sie die ausgefüllte Teilnahmeerklärung bitte an Ihre Kassenärztli- che Vereinigung. Teilnahmeberechtigte Hausärzte und Kin- derärzte in den KV Bezirken Bayerns und Baden-Württemberg übersenden ihre Teilnahmeerklärung samt den notwendigen Nachweisen bitte an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin. Solange die KVen nicht beigetreten sind, wird die Umsetzung des Vertrags auch in Be- zug auf die Rechte und Pflichten dieser Ärzte durch die Arbeits- gemeinschaft Vertragskoordinierung übernommen (KBV als Geschäftsführung). Der ausführliche Vertragstext sowie die Teilnahmeerklärung für Sie stehen Ihnen auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de oder auf der Homepage Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Ver- fügung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite:
www.kbv.de/
Freundliche Grüße Dr. Andreas Köhler Dr. Carl-Heinz Müller
Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung handelnd für die AG Vertragskoordinierung
Veranstalterin: Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen
Tagungsort: Kaiserin-Friedrich-Haus, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Jürgen Hammer- stein, Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber, Dr. jur Martin Möll- hoff-Mylius
Programm (Auszug): Juristische und medizinische Experten referieren über folgende Problemfelder:
Vollstreckungsrechtliche Probleme Vollzugsrechtliche Probleme Probleme der ambulanten Nachsorge
Spezielle therapeutische Maßnahmen und Prognostik Entwicklungstendenzen
Auskunft und Anmeldung: Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Ber- lin, Telefon: 0 30/30 88 89-20, Fax: 0 30/30 88 89-26, E-Mail:
kfs@kaiserin-friedrich-stiftung.de, Internet: www.kaiserin-
friedrich-stiftung.de.
37. Symposion für Juristen und Ärzte
Thema: Medizinrechtliche Probleme des Maßregelvollzugs
am 10./11. Oktober 2008 in Berlin