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Archiv "Gesundheitsamt: Kinderärzte gefordert" (18.08.2014)

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A 1424 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 33–34

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18. August 2014

BÜROKRATIE

Plädoyer eines Mediziners, den die Bürokratie nicht überbordet (DÄ 26/2014: „Echt überbor- dend?“ von Christian Hoffmann).

Affront

. . . Ich halte die Glosse für einen Affront gegen alle Kollegen, die sich, zu Recht, über zu viel Bürokratie und zu wenig Zeit für die Patienten beklagen.

Die Klagen beziehen sich nicht auf die notwendige Dokumentation. Diese gehört selbstverständlich zu den ärztlichen Be- rufspflichten, im Interesse des Patienten wie auch im eigenen Interesse.

Aber die vielen unsinnigen Anfragen, For- mulare, Begründungen, die jeden Tag be- arbeitet werden müssen, dienen sicherlich nicht einer besseren Patientenversorgung.

Sie konsumieren Zeit, die bei der Patien- tenversorgung fehlt, sie behindern uns bei unseren urärztlichen Tätigkeiten.

„Auch wenn ich mich unbeliebt mache:

Heute muss doch jede Putzfrau dokumen- tieren, wann sie wie welches Klo am Hauptbahnhof gereinigt hat . . .“ – solche Sätze gehen am Kern des Problems vor- bei, sie müssen in den Ohren der Kolle- gen, die unter der Last der Bürokratie lei- den, wie Hohn klingen . . .

Dr. med. Dirk Staupendahl, 68753 Waghäusel

Diese wären vonnöten, weil die Gesund- heitsdienstgesetze der Länder den Kom- munen neben der sogenannten Hoheitsver- waltung (Seuchenbekämpfung, Umwelt- hygiene, Begutachtungen) dezidiert um- fangreiche Aufgaben in der sogenannten Leistungsverwaltung (Gesundheitsförde- rung, Jugendmedizin) zuschreiben und auch . . . in der medizinischen Versorgung von Randgruppen.

Die Bundesländer scheuen sich aber, Vor- gaben für die Ausgestaltung der gesetzli- chen Aufgabenerfüllung zu benennen, da das Konnexitätsprinzip gilt (Aufgaben- und Finanzverantwortung gehört zusam- men), das heißt, Vorgaben des Landes an die Kommunen müssen auch vom Land finanziert werden.

So bleibt es jeder kommunalen Gebiets- körperschaft selbst überlassen, wie auf- wendig sie ihre Gesundheitsdienste und -angebote organisiert. Und hier stellt sich die Frage an die kommunale Gesundheits- politik, wie sie zu einer langfristigen Si- cherung der demografiefesten pflegeri- schen und medizinischen Versorgung steht.

Gefordert ist die Ärzteschaft vor Ort, in den Kommunen anzumahnen, dass die Ge- sundheit der Menschen sowohl individuell als auch zugleich für die Gesamtentwick- lung des örtlichen Gemeinwesens wichtig ist. Die Gesundheit der Bevölkerung ist somit ein wesentlicher Teil der kommuna- len Daseinsvorsorge. Mit der steigenden Lebenserwartung verbinden die Menschen zudem die Hoffnung, durch gesundheits- förderliche Maßnahmen in ihrer Lebens- welt und geriatrische Rehabilitation die Zahl beschwerdefreier Jahre zu erhöhen.

Eine Aufwertung des ÖGD wird nur gelin- gen, wenn die Ärzteschaft vor Ort, in den Städten und Gemeinden ihre Kommunal- politiker individuell und verbandlich/öf- fentlich advokatorisch für ihre Patienten fragt, ob und wie sie Gesundheit in der kommunalen Daseinsvorsorge verstehen und als Handlungstableau für ÖGD, Kli- nik und Praxis entwickeln wollen.

Dr. med. Hans-Bernhard Behrends, Arzt für Allgemeinme- dizin und Öffentliches Gesundheitswesen, 30519 Hannover

Kinderärzte gefordert

Sie zitieren mich mit meinem Beitrag am Deutschen Ärztetag zum Thema öffentli- cher Gesundheitsdienst, indem Sie schrei- ben, dass ich „ . . . betone, wie wichtig die Schuleingangsuntersuchungen seien, die die Gesundheitsämter durchführen. Dort ließen sich insbesondere Misshandlungen

GESUNDHEITSAMT

Der Deutsche Ärztetag fordert eine Aufwertung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, da viele Gesundheitsämter chronisch unterbesetzt sind (DÄ 23–24/2014: „Öffentlicher Gesundheits- dienst: Die dritte Säule darf nicht bröckeln“ von Philipp Ollenschläger).

Kommunalpolitische Nachfrage vor Ort

Fast gebetsmühlenhaft wird von der Ge- sundheitsministerkonferenz der Länder die Bedeutung des ÖGD – durchaus sy- nergistisch zum 117. Deutschen Ärztetag – in vielen Entschließungen hervorgeho- ben. Da der öffentliche Gesundheitsdienst in ganz Deutschland kommunalisiert ist, richten die Länder ihre Appelle wohlfeil an die Kostenträger des ÖGD, die Land- kreise und kreisfreien Städte. Diese sind als Träger der Rettungsdienste und (häu- fig) defizitärer Krankenhäuser ohnehin schon finanziell belastet und haben wenig Neigung zu zusätzlichen Ausgaben.

an Kindern erkennen, die sonst häufig un- erkannt blieben.“ Das stimmt, wenn denn Ärzte diese Untersuchungen machen wür- den. Ich habe aber an diesem Ärztetag ge- sagt, dass diese Untersuchung eben nicht mehr durch Ärzte gemacht wird, sondern nur durch ärztliches Hilfspersonal, das heißt Wiegen, Messen, Hören, Sehen, fer- tig. Angestellte Ärzte des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes machen diese Untersu- chung nicht mehr.

Wenn dem so ist, dann könnten die nieder- gelassenen Kinderärzte diese Leistung übernehmen, wobei das Geld der Leistung folgen muss, das heißt die Krankenkassen sollten diese sinnvolle Schuleingangsun- tersuchung in den Leistungskatalog auf- nehmen.

Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Stellvertretende Vorsitzen- de der Vertreterversammlung KVBW, Mitglied des Bezirks- beirats Bezirksdirektion Stuttgart KVBW, 70567 Stuttgart

DATENVERARBEITUNG

Leitfaden für die Praxis trägt Anforderungen durch das Patientenrechtegesetz Rechnung (DÄ 21/2014: „Elektronische Datenverarbeitung:

Leitfaden für die Praxis“ von Heike E. Krüger- Brand).

Unhaltbarer Zustand

Ärzte sind keine IT-Spezialisten. Wenn be- kannt ist, dass über ein Jahr nach Inkraft- treten des Gesetzes noch immer Praxisver- waltungssysteme (PVS) angeboten werden, die nicht gesetzeskonform sind, dann ist das ein unhaltbarer Zustand. Ein Arzt, der ein System einsetzt, zahlt meist für eine Art Wartungsvertrag. Er sollte damit zumindest sicher sein, dass vom Hersteller die Geset- zeskonformität gewährleistet wird. Ist es unter den Bedingungen noch gerecht, wenn man sich dann noch selbst kümmern muss, oder wäre es dann nicht eine wichtige Auf- gabe, vonseiten der ärztlichen Vertretungen darauf Einfluss zu nehmen, dass alle Her- steller von PVS verpflichtet werden, ihren Kunden mitzuteilen, ob ihr System den An- forderungen genügt? Ich selbst bin nicht niedergelassen, arbeite aber seit Jahren mit einem PVS, in dem sehr wohl nachvoll- ziehbar ist, wer wann welche Einträge und Veränderungen vorgenommen hat . . . Her- steller und Vertreiber von PVS, die immer noch nicht gesetzeskonform sind, sollten verpflichtet werden, dies sofort nachzurüs- ten oder ihr System vom Markt zu nehmen.

Dr. med. Steffen Friese, 04229 Leipzig

B R I E F E

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