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Archiv "Kardiologie: Chancen werden vertan" (21.11.2003)

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für die Patienten und stoppt die Ausbeutung der Ärzte“

(Zitat Prof. Hoppe). Bundes- ärztekammer, Marburger Bund, Deutsche Kranken- hausgesellschaft, Krankenkas- sen, Standesvertreter und Poli- tiker begrüßen mit einer Stim- me das Urteil – das ist ver- dächtig! Die Lösung soll sein, die Arbeitszeit (unter Strafan- drohung) zu begrenzen und die Entlohnung auf das Grundgehalt herunterzufah- ren. Das bedeutet im Klartext:

Schichtdienst und spürbare Gehaltskürzungen, Verlänge- rung der Aus- und Weiterbil- dungszeit und Verschlechte- rung der Patientenversorgung!

Dafür aber (endlich?) viel mehr Freizeit! Schon jetzt droht die Übermüdung dieser

„befreiten“ Ärzte durch Frei- zeitstress (Handicap), Hausar- beit (Entlastung berufstätiger Ehefrauen) oder nächtliches Taxifahren (Zubrot)!

Ärzte haben gehofft, dass Poli- tiker und Standesvertreter die beschämende Ausbeutung durch Nicht- oder Schlechtbe- zahlung endlich beenden und für ein leistungsgerechtes Ein- und Auskommen sorgen. Ärz- te haben vor den gesundheitli- chen Gefahren des Schicht- und Wechseldienstes gewarnt – jetzt bieten wir dies unserem hoffnungsvollen Nachwuchs als Alternative zum Bereit- schaftsdienst. Nach dem EuGH-Urteil bleibt für die kommende Ärztegeneration nur die deprimierende Vision, ab sofort Schichtdienst leisten zu dürfen und in Zukunft mit einem Gehalt „abgespeist“ zu werden, das eine junge Familie mehr schlecht als recht er- nährt. Dabei fehlt es keines- wegs am Leistungswillen des Nachwuchses. Sie sind bereit, viel zu arbeiten und fähig, mehr zu leisten als der Durch- schnitt. Aber Leistung muss sich auch in diesem Land (endlich wieder) lohnen! Nur dann kann dem drohenden Ärztemangel in der Zukunft wirksam begegnet werden!

Durch das EuGH-Urteil aber verliert dieser wunderbare Be- ruf weiterhin an Attraktivität und verkommt am Ende zu ei- nem Nebenjob für halbtagsbe-

schäftigte, aber promovierte Ehefrauen gut verdienender Manager. Jubeln deshalb so viele?

Dr. med. Gunther Schwall, Chefarzt der Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, Hochfirststraße 8, 68163 Mannheim

Kardiologie

Zu dem Kommentar „Kardiologische Rehabilitation: Was ist der Goldstan- dard?“ von Dr. med. Peter Bogenstät- ter in Heft 39/2003:

Chancen werden vertan

. . . Die Gedanken zur Weiter- entwicklung des bestehenden Reha-Systems sind alles ande- re als neu und dienen vor allen Dingen in der vorgelegten Form in keiner Weise dem not- wendigen Ziel, die Patienten zu gewinnen, die durch Reha- Programme für ihre Gesun- dung profitieren können. Er- neut zeigt das herkömmliche Verhalten in alternativen Denkstrukturen, wie Chancen vertan werden. Anstatt durch unbelegte und unbelegbare Provokationen die bestehen- den Reha-Systeme zu diskre- ditieren („fördert nicht, son- dern behindert“; „6 Stunden täglich überfordern jeden Pa- tienten“; „3 bis 4 Wochen ver- hindern sportphysiologische Effekte“), hätte man sich ei- nen konstruktiveren Umgang mit dem Thema gewünscht.

Warum nicht also das bisher in drei Phasen erstarrte Modell der Rehabilitation erweitern und bereichern durch Model- le, die die zu starren Grenzen überwinden helfen, anstatt ihre Ablösung zu fordern? Model- le der vorgestellten Art könn- ten in der Tat helfen, das be- stehende Versorgungsloch am abrupten Übergang von Phase II in Phase III der Rehabilita- tion aufzufangen. Sie sollten aber nicht die bisherige Phase II ersetzen, sondern ergänzend durch die notwendige Erzie- lung von Langzeiteffekten ins- gesamt zu einer höheren Inan- spruchnahme sinnvoller Reha- Maßnahmen beitragen.

Dr. med. D. Storp,Agnes-Karll- Krankenhaus Laatzen, 30656 Laatzen

A

A3088 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4721. November 2003 B R I E F E

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Innovative Überlegungen

Die Standards der kardiologi- schen Rehabilitation sind in der stationären Form entstan- den, haben sich bewährt und werden dort ständig weiter- entwickelt, sodass es nahe lag, diese auf neue („flexibilisier- te“) Formen, wie teilstationäre oder ambulante Rehabilitati- on, zu übertragen.

Sieht man von unangebrach- ten und falschen Sottisen (wie

„Füllstunden durch Massagen u. a.“) ab, die auf Unkenntnis des Krankengutes in der sta- tionären Rehabilitation beru- hen mögen, nimmt der Artikel innovative Überlegungen auf, wie das Potenzial des ambu- lanten Settings weiter ent- wickelt und besser genutzt werden kann.

Die ärztliche Kernfrage lautet:

Welcher Patient kann von wel- cher Reha-Form am meisten

profitieren? Für den immer noch wachsenden Anteil der älteren, operierten (Massa- gen!) und multimorbiden Pati- enten wird weiterhin die sta- tionäre, im Einzelfall mit Übergang in eine teilstationäre Rehabilitation am geeignet- sten sein. Jüngere und belast- barere Patienten mögen durchaus von einer ambulan- ten Rehabilitation in der vor- geschlagenen zeitlich gestreck- ten und vielleicht sogar berufs- begleitenden Rehabilitation profitieren. In beiden Fällen muss die „Nachsorge“ unter Nutzung der Versorgungs- struktur ambulanter Herz- gruppen verbessert werden.

Wünschenswert wäre ein wis- senschaftlich begleiteter Mo- dellversuch, in dem die kom- pakte mit der vorgeschlagenen gestreckten Form der ambu- lanten Rehabilitation vergli- chen und evaluiert würde. An

diesem Goldstandard sollten sich interessante innovative Konzepte messen lassen.

Prof. Dr. med. Klaus Held,

Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz- und Kreislaufer- krankungen, Friedrich-Ebert-Ring 38, 56068 Koblenz

Bürgerversicherung

Zur Diskussion um die Bürgerver- sicherung:

„Bürger“ klingt gut

Wir leben im Zeitalter des He- donismus. Den Vergnügten darf nichts Unangenehmes zu- gemutet werden; das könnte den Genuss ohne Reue stören.

Deshalb hat der Markt für eu- phemistische Begriffe Kon- junktur. So fahren bei uns hier in der ländlichen Gegend Tanklastwagen umher mit der

Aufschrift „Bioenergie“. Sie holen bei den Bauern über- schüssige Gülle ab und brin- gen sie zum Biogaswerk. Im Tank ist also . . . ? Richtig.

Mit der Bürgerversicherung ist es ähnlich. „Bürger“ klingt gut, so wie „Bürgerbeteili- gung“, „Bürgerrecht“ . . . In Wirklichkeit handelt es sich um eine neue pauschale Abga- be, vulgo Steuern (die Abga- ben zur GKV sind insgesamt Steuern). Der richtige Begriff wäre also: Allgemeine Ge- sundheitssteuer; der Vorgang als solcher wäre eine Steuerer- höhung. Ebenso ist die Praxis- abgabe von zehn Euro eine kaschierte Erhöhung der Ver- sicherungsbeiträge, besser:

Gesundheitssteuer-Erhöhung Aber das traut sich keiner, der wiedergewählt werden möch- te, zu sagen.

Dr. med. Rainer Tollkötter, Ass. Jur.

Finkenburg-Straße 46, 26409 Wittmund B R I E F E

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