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Archiv "Den Bereitschaftsdienst-Streß endlich beenden" (07.05.1981)

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DEUTSCHE S

Ä RZTE BLATT

A.rzetliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Den Bereitschaftsdienst-Streß endlich beenden

Interview mit Dr. med. Jörg-D. Hoppe (Düren), Erster Vorsitzender des Marburger Bundes

Detaillierte Forderungen zur Reduzierung der höchstzuläs- sigen Zahl von Bereitschafts- diensten und Rufbereitschaf- ten haben die gewerkschaft- lich organisierten Kranken- hausärzte angemeldet. Nach- dem sich das Bundesarbeits- gericht (BAG) als „nicht zu- ständig" erklärt hatte, hat der Marburger Bund bei den an- stehenden Tarif- und Mantel- tarifverhandlungen die Offen- sive ergriffen.

Die angestellten und beamteten Ärzte, insbesondere die Kranken- hausärzte, sehen dem Abschluß der Tarifrunde '81 mit den öffentli- chen Arbeitgebern diesmal in einer besonders hoch gespannten Erwartungshaltung entgegen. Unmittelbar danach sollen nämlich im Rahmen der Verhandlungen über den Manteltarif zum Bundesange- stelltentarifvertrag (BAT) die vom Marburger Bund (Verband der angestellten und beamteten Ärzte Deutschlands) schon seit langem geforderten verbesserten Regelungen über die Bereitschaftsdienste getroffen werden, deren Berechtigung und Notwendigkeit die Arbeitgeber inzwischen eingeräumt haben.

Schon vor Jahresfrist haben die gewerkschaftlich organisierten Ärzte und das Pflegepersonal detaillierte Forderungen angemeldet, um das Übermaß an dienstlich abverlangten Bereitschaftsdiensten am Krankenhaus, außerdem die Rufbereitschaften sowie den Über- stundenstreß abzubauen.

Zum Auftakt der von den Arbeitgebern (Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände, Tarifgemeinschaft deutscher Länder und Bund) zugesagten Manteltarifverhandlungen haben die im Marbur- ger Bund und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) organisierten Ärzte und Pflegekräfte ihre Sorge darüber geäußert, daß der Arbeitsfrieden in den Krankenhäusern der Bundesrepublik ernsthaft gefährdet sei, falls es nicht bald zu tariflichen Regelungen mit dem Ziel komme, die als kaum mehr zumutbar bezeichneten Arbeitsbelastungen deutlich zu reduzieren.

Zu den Hauptforderungen der Tarifgemeinschaft für Angestellte im Öffentlichen Dienst (TGÖ), der neben der DAG die Ärztegewerk- schaft Marburger Bund und die Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des Öffentlichen Dienstes (GGVöD) angehören, zählt die Begrenzung der am stärksten belasteten Bereitschaftsdienste auf höchstens vier pro Monat und die Forderung nach einem ange- messenen Freizeitausgleich für dienstlich abverlangte Bereitschafts- Heft 19 vom 7. Mai 1981 915

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung Bereitschaftsdienst-Streß

dienste und Rufbereitschaften. Mit diesen Forderungen hat sich auch die Bundesfachgruppe „Gesund- heitsdienst" der DAG uneinge- schränkt solidarisch erklärt.

Zur aktuellen tarifpolitischen Lage und zu anderen Grundsatzfragen, die die angestellten und beamte- ten Ärzte tangieren, äußerte sich Dr. med. Jörg-D. Hoppe, Erster Vorsitzender des Marburger Bun- des und Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer, gegen- über dem DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT. Die Fragen stellte Dr. Ha- rald Clade.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: Nach ersten Sondierungsgesprächen zur Vorbereitung von Manteltarif- verhandlungen hatten Sie sich in einem Pressegespräch am 24. Fe- braur 1981 in Bonn noch optimi- stisch geäußert, daß die öffentli- chen Arbeitgeber ihre zögerliche Behandlung des Bereitschafts- dienstproblems aufgeben und sich mit der Arbeitnehmerseite, al- so im wesentlichen mit Ihnen, an den Verhandlungstisch setzen würden, um die schwelenden Pro- bleme anzugehen. Wie weit sind die Tarif- und Manteltarifverhand- lungen inzwischen gediehen, und wie könnte sich ein Ende des Kon- fliktes abzeichnen?

Dr. Hoppe: An meiner optimisti- schen Äußerung brauche ich kei- ne Abstriche zu machen. Der Mar- burger Bund hat verständlicher- weise mit steigendem Nachdruck auf die Notwendigkeit eines baldi- gen Beginns der überfälligen Be- reitschaftsdienst-Verhandlungen hingewiesen. Er hat aber auch im- mer Verständnis dafür gehabt, daß die öffentlichen Arbeitgeber nicht allein über die Tarifbedingungen der Krankenhausberufe, sondern auch vieler anderer Berufsgrup- pen des Öffentlichen Dienstes ver- handeln müssen, die teilweise schon länger warten müssen als die Ärzte. Wenn die Arbeitgeber jetzt verbindlich erklärt haben, daß sie zunächst einmal die Vergü- tungsrunde hinter sich bringen, dann aber unverzüglich in die

Manteltarifverhandlungen über die Bereitschaftsdienste, das heißt über Regelungen innerhalb der Sonderregelung 2 c zum BAT, ein- steigen wollen, so würde ich im Augenblick nicht gern von einem Konflikt sprechen, der beendet werden müßte. Einen Konflikt könnte es erst wieder geben, wenn die Einsicht der Arbeitgeber nicht so weit reichen würde, wie der Marburger Bund und seine TGÖ- Partner es für nötig halten. Das kann sich aber erst herausstellen, wenn die fest zugesagten Ver- handlungen begonnen haben.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: Mit welchen konkreten Vorstellungen geht Ihre Gemeinsame Tarifkom- mission in die Verhandlungen?

Dr. Hoppe: Die Forderungen, die wir den öffentlichen Arbeitgebern offiziell auf den Tisch gelegt ha- ben, lassen sich in vier Zentral- punkte gliedern:

1. Wir wollen, daß Ärzte und Pfle- gekräfte zu Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften nur in ei- nem Umfang herangezogen wer- den, der die gewertete Arbeitszeit

ZITAT

Kreuzworträtsel-Denken

„Wenn es darauf ankäme, würden unsere Medizinstu- denten auch noch einige Seiten aus dem Telefonbuch auswendig lernen, wenn man mit diesem ‚Können' die Kreuzwortsrätsel-Klip- pen des Multiple choice leichter überspringen könn- te!"

Dr. med. Karsten Vilmar, Präsident der Bundesärzte- kammer, beim berufspoliti- schen Kolloquium anläßlich des XXIX. Internationalen Fortbildungskongresses am 11. März 1981 in Davos

von 64 Stunden monatlich nicht übersteigt.

2. Bei höchster Belastungsstufe, also bis zu 49 Prozent, dürften nur noch vier Bereitschaftsdienste im Monat zu leisten sein. Bei geringe- rer Belastungsstufe kann die An- zahl der Bereitschaftsdienste über vier hinausgehen.

3. Die gewertete Arbeitszeit soll durch entsprechende Freizeit ab- gegolten werden. Die Arbeitszeit

muß durch Freizeit abgegolten werden, wenn sie über 64 Stunden hinausgegangen ist. Dabei soll Freizeitabgeltung nur in zusam- menhängenden Zeitspannen von mindestens dreistündiger Dauer zulässig sein. Diese drei Stunden müssen vor einem mindestens achtstündigen Zeitraum liegen, in dem der Angestellte Arbeitslei- stungen nicht erbracht hat.

4. Überschreitungen der zulässi- gen 64 gewerteten Arbeitsstun- den, aus welchen Gründen auch immer, sollen mit dem anderthalb- fachen Überstundensatz „be- straft" werden.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: Wel- che finanziellen Auswirkungen würde der Vorschlag der Tarifge- meinschaft haben, statt der bisher vier differenzierten Belastungsstu- fen für den Bereitschaftsdienstein- satz nur noch drei tarifvertraglich zuzulassen?

Dr. Hoppe: Aus der veränderten Zahl der Belastungsstufen würden sich keinen finanziellen Auswir- kungen ergeben, weil in dem frag- lichen Bereich auch heute schon volle Überstundenvergütungen gezahlt werden.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: Kön- nen Sie überschlägig quantifizie- ren, wie viele ärztliche Planstellen zusätzlich geschaffen werden müßten, wenn Ihrem Forderungs- katalog ohne Abstriche Rechnung getragen werden würde und we- der Schichtdienst noch Bereit- schaftsdienste im bisherigen Um- fang zulässig wären? Welche Ko- stenkonsequenzen ergeben sich 916 Heft 19 vom 7. Mai 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Zur zulässigen Zahl von Bereitschaftsdiensten (BD) und Rufbe- reitschaft (RB) im Monat nach den Tarifforderungen der TGÖ

Zugrunde gelegt sind bei der Berechnung:

a) eine tarifliche regelmäßige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden;

b) 11 Wochenfeiertage jährlich

1. Geht man davon aus, daß an Samstagen, Sonntagen und Feier- tagen 24 Stunden, an den sonstigen Tagen 16 Stunden BD (RB) zu leisten sind, beträgt die durchschnittliche Dauer eines BD (RB) 18,52 Stunden.

2. Nach den Forderungen der TGÖ für die Stufenbewertung der Dienste ergeben sich demnach folgende „gewertete Arbeits- zeiten"

Stufe

RB (25 Prozent) RA (40 Prozent) A (50 Prozent) B (65 Prozent) C (80 Prozent)

- 18,52 x 25 Prozent 18,52 x 40 Prozent - 18,52 x 50 Prozent - 18,52 x 65 Prozent - 18,52 x 80 Prozent

4 630 Stunden - 7 408 Stunden - 9 260 Stunden - 12 038 Stunden - 14 816 Stunden 3. Daraus ergeben sich also — bei angenommenen zulässigen 60 Stunden „Mehrarbeit" im Monat — in den einzelnen Stufen fol- gende zulässige Dienstbelastungen (neben der regulären regelmä- ßigen Arbeitszeit):

60 Stunden: 4 630 - 60 Stunden: 7 408 - 60 Stunden: 9 260 60 Stunden: 12 038 - 60 Stunden: 14 816

- 12,958 Dienste - 8,099 Dienste

• 6,479 Dienste - 4,964 Dienste - 4,049 Dienste RB

RA A B C

Die Information:

Bericht und Meinung Bereitschaftsdienst-Streß

Ihrer Rechnung nach, falls Ihre Forderungen voll erfüllt würden?

Dr. Hoppe: Wenn unsere Forde- rung, die heute geleisteten Dien- ste auf mehr Personen zu vertei- len, verwirklicht werden soll, be- nötigen wir zusätzlich etwa 6000 Ärzte. Die Umverteilung könnte zwar nicht völlig, aber doch weit- gehend kostenneutral erfolgen.

Kostenzuwächse dürften aus den sogenannten Lohnnebenkosten, also den Sozialabgaben, erwach- sen. Veranschlagen wir sie mit rund 1500 DM je Arzt, so kommen wir auf einen Gesamtbetrag von rund neun Millionen DM monat- lich. Dies wären rund 117 Millio- nen DM pro Jahr.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26. November 1980, ge- gen das der klagende und schließ- lich unterlegene Hamburger Kran- kenhausarzt inzwischen Verfas- sungsbeschwerde eingelegt hat, haben Sie als eine Aufforderung an die Gewerkschaften zum „tarif- politischen Handeln" kommen- tiert. Andererseits zeigen sich vie- le organisierte Krankenhausärzte

„an der Basis" unzufrieden damit, daß Sie bisher die Bereitschafts- dienstregelungen nicht formell und fristgerecht gekündigt hätten.

Gibt es nach dem Kasseler Urteil präjudizierende Querverbindun- gen zur Haltung der gewerkschaft- lich organisierten Ärzte? Welche Chancen hat die Eingabe des Hamburger Arztes, das Urteil doch noch zu revidieren?

Dr. Hoppe: Das BAG hat festge- stellt, daß die Tarifbestimmungen über den Bereitschaftsdienst ord- nungsgemäß und rechtsgültig zu- stande gekommen sind. Insoweit war der Hinweis auf „tarifpoliti- sches Handeln" nicht nur Kom- mentar von mir, sondern Teil der Gerichtsentscheidung. Der Mar- burger Bund hat stets die Auffas- sung vertreten, daß Tariffragen im Rahmen der Tarifpolitik und nicht durch Gerichte zu lösen sind — was ihn natürlich nicht daran ge- hindert hat, dem klagenden Kolle-

gen Unterstützung zu gewähren.

Die tarifpolitische Aufgabe war, ist und bleibt, das Tarifrecht den Ver- hältnissen anzupassen. Vorstel- lungen, die Arbeitszeitordnung auch für Ärzte verbindlich zu ma- chen, wie es eine kleine Gruppe nicht im Marburger Bund organi- sierter Krankenhausärzte anstrebt, lehnen wir ab. Der Arbeitsinhalt des Arztberufs ist mit der Arbeits- zeitordnung nicht vereinbar.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: Sie haben sich in all Ihren Funktionen stets dafür eingesetzt, die Perso- nalmisere im öffentlichen Gesund- heitsdienst zu beheben. Welche konkreten Forderungen haben Sie dazu angemeldet?

Dr. Hoppe: Die Personalmisere im öffentlichen Gesundheitsdienst läßt sich nach Auffassung des

Marburger Bundes rasch und wir- kungsvoll durch verbesserte Rah- menbedingungen beheben, unter denen die Ärzte heute in Gesund- heitsämtern, Gewerbeaufsichts- ämtern und anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes arbei- ten. Im einzelnen stehen auf dem Wunschzettel der Ärzte im öffentli- chen Gesundheitsdienst

1. die Einrichtung einer Sonder- laufbahn wie zum Beispiel bei Richtern, die der ärztlichen Allein- verantwortung in diesem Bereich gerecht wird;

2. die Herstellung einer diskutier- baren Einkommensrelation zu den Verdienstmöglichkeiten anderer vergleichbarer Ärztegruppen;

3. die Gewährleistung der Unab- hängigkeit des Arztes im öffentli- DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 19 vom 7. Mai 1981 917

(4)

Die Information:

Bericht und Meinung Bereitschaftsdienst-StreB

chen Gesundheitsdienst (Eigen- verantwortlichkeit bei medizini- schen Entscheidungen und Unver- letzlichkeit der ärztlichen Schwei- gepflicht).

Qualifizierter ärztlicher Nach- wuchs kann in ausreichender An- zahl nur dann gewonnen werden, wenn diese Forderungen zumin- dest weitgehend erfüllt werden.

Anderenfalls ist bei der derzeiti- gen Personalsituation (mehr als 20 Prozent nicht besetzte ärztliche Planstellen, Überalterung der Stel- leninhaber) das Ende der Funk- tionsfähigkeit des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes in den näch- sten fünf Jahren fast unausweich- lich.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT: Ge- genüber ausländischen Ärzten aus Nicht-EG-Ländern werden neuer- dings von den deutschen Behör- den befristete Arbeitserlaubnisse deutlich zurückhaltender erteilt.

Welche Vorstellungen haben Sie, sowohl den Weiterbildungsanlie- gen der ausländischen Kollegen als auch dem sich verstärkenden Andrang frisch approbierter deut- scher Ärzte ins Krankenhaus ge- recht zu werden?

Dr. Hoppe: Bei der Mahnung des Marburger Bundes, ausländische Ärzte nicht, wie es jetzt häufig ge- schieht, nach "Schema F" zu be- handeln, geht es in erster Linie um die Kollegen, die uns jahrelang ge- holfen haben, die Patientenversor- gung in den Krankenhäusern si- cherzustellen. Wir halten es für unfair, diese Kollegen, die auch jetzt noch an vielen Stellen drin- gend gebraucht werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, durch die starre Anwendung von Vor- schriften mehr oder weniger rück- sichtslos "abzuschieben". Sie sind dann wirklich die Mohren, die ihre Schuldigkeit getan haben und nun gehen können. Andere Ärzte, die jetzt aus eigenem Entschluß nach Deutschland kommen, ha- ben ohnehin einen ganz anderen Status als die bewährten Mitarbei- ter, die wir ja seinerzeit selbst offi- ziell in unser Land geholt haben. •

BEKANNTMACHUNG DER BUNDESÄRZTEKAMMER

Die Arzneimittelkommission

der deutschen Ärzteschaft informiert :

Metamizoi-Gabe

nur nach Nutzen-Risiko-Abwägung

Metamizol (Synonyme: Nova- minsulfon, Noramidopyrinme- thansulfonat, Dipyron), seit 1922 als Schmerzmittel verord- net und in 182 Handelspräpara- ten mit 343 Darreichungsfor- men enthalten, ist in der letzten Zeit durch ein Taschenbuch und einen "Spiegei"-Artikel in die öffentliche Diskussion ge- raten.

Metamizol hat sich zur Behand- lung mittelschwerer Schmerz- zustände, insbesondere im Be- ginn, zum Beispiel bei Tu- morschmerzen, aber auch bei Gallen- und Nierensteinkoliken, seit Jahren bewährt und ist in dieser Hinsicht sowohl leichte- ren Analgetika, wie Acetylsali- cylsäure, als auch Opioiden, die oft unangenehme Nebenwir- kungen verursachen und zur Abhängigkeit führen können, überlegen.

Den verordnenden Ärzten ist - auch aus der Arztinformation verantwortungsbewußter Her- steller - bekannt, daß es in sel- tenen Fällen zu - gelegentlich schweren - Überempfindlich- keitsreaktionen, bis zum ana- phylaktischen Schock, in Ein- zelfällen mit tödlichem Aus- gang, kommen kann.

Sie haben daher, insbesondere bei der intravenösen Gabe, al- les Notwendige zur Behand- lung eines anaphylaktischen Schocks bereit. Auch die eben- falls seltene Agranulozytose ist Anlaß, schon bei unspazifi- schen Erstsymptomen an eine

Granulozytopanie beziehungs- weise Agranulozytose zu denken.

~ Obwohl diese Risiken nicht sehr hoch sind, gebietet eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Ab- wägung, metamizolhaltige Arz- neimittel erst bei mittelschwe- ren bis schweren Schmerzzu- ständen einzusetzen und Vor- sorge zur rechtzeitigen Erken- nung beziehungsweise Be- handlung der unerwünschten Wirkungen zu treffen. Dazu ge- hört die Aufklärung cjes Patien- ten, der über das Schockrisiko, aber auch über die unspazifi- schen Erstsymptome einer Agranulozytose, wie Hals- schmerzen, Angina, Stomatitis, allgemeine Schwäche und Ab- geschlagenheit, informiert wer- den sollte. Bekanntlich wird Agranulozytose auch bei ande- ren Pyrazolonderivaten beob- achtet.

Das Bundesgesundheitsamt wird sich in Kürze von Sachver- ständigen über Nutzen und Ri- siken dieses Wirkstoffes und seiner Verwandten, auch bei Selbstmedikation, informieren lassen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Die Arz- neimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft wird die Ärz- te über den Entscheidungspro- zeß auf dem laufenden hal- ten. Bis dahin rät sie, bei der Verordnung metamizolhaltiger Präparate bei der bisherigen sorgfältigen Indikationsstel- lung zu bleiben und die not- wendigen vorsorglichen Maß- nahmen zu treffen. AKddÄ

918 Heft 19 vom 7. Mai 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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