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Archiv "Bereitschaftsdienst: Zwangsverpflichtet" (06.10.2006)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 40⏐⏐6. Oktober 2006 A2623

B R I E F E

12 Uhr mit Bereitschaftsdienstärzten abgedeckt sind. Um wirtschaftlicher arbeiten zu können, schlossen wir anschließend drei Bereitschafts- dienstbereiche zusammen und grün- deten die Zentrale Main-Kinzig- West, die heute etwa 140 000 Ein- wohner versorgt und damit circa 120 Niedergelassene entlastet. Diese positive Entwicklung wäre nicht möglich gewesen ohne die tatkräfti- ge Unterstützung der KV-Hessen, der ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte. Sie gibt ihre Verant- wortung für den Sicherstellungsauf- trag nicht ab, sondern unterstützt mit einer eigens dafür eingerichteten Abteilung die Wünsche der Nieder- gelassenen in Hessen. Heute können wir nun eine Region vorweisen, die für niederlassungswillige Kollegin- nen und Kollegen sehr interessant ist, da in der Region Main-Kinzig- West die Lebensqualität stimmt und wir darüber hinaus sogar zusätzliche Teilzeit-Arbeitsmöglichkeiten an- bieten können.

Monika Buchalik,Bahnhofstraße 152, 63477 Maintal-Hochstadt

Zwangsverpflichtet

Der in Ihrem Artikel beschriebene Trend ist allerorten festzustellen. Ob der Sicherstellungsauftrag nun durch Eigeninitiative eines Ärztenetzes oder durch sogenannte Notfallpra- xen in Krankenhausnähe gewährlei- stet wird: Beiden gemeinsam ist, dass die Bereitschaftsdienste wie be- schrieben fast durchweg an Vertreter delegiert werden. Da sich inzwi- schen jedoch fast alle Fachgruppen dem allgemeinen Notdienst ange- schlossen haben, ließ zwangsläufig auch die Qualität der Versorgung nach. Bestimmte Fachbereiche wer- den nicht mehr abgedeckt, weshalb das Rad teilweise bereits wieder zurückgedreht wird: Pädiater im Be- reich der KV-Nordrhein wurden un- längst in ergänzenden Bestimmun- gen zur Notfalldienstordnung zu ei- nem zusätzlichen „Hintergrund- dienst“ verpflichtet. Dies ist eine reichlich euphemistische Umschrei- bung dafür, dass die betroffenen Kollegen, die bereits am allgemei- nen Notdienst teilnehmen, nun zu weiteren Diensten zwangsverpflich-

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A2624 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 40⏐⏐6. Oktober 2006

B R I E F E / M E D I E N

tet wurden und dass die Kassenärzt- liche Vereinigung den Wortlaut der Notfalldienstbestimmungen unter- läuft und verbiegt, indem vorherge- hende Inhalte durch nachgeschobene Paragrafen schlichtweg annulliert werden. Dies weckt Erinnerungen an George Orwells satirischen Ro- man „Animal Farm“; die Diktatur der Schweine bediente sich exakt dieser Methoden. Die angeblich li- berale Haltung der Kassenärztlichen Vereinigung ist weitgehende Fiktion . . .

Dr. Udo Schmitz,Robert-Bosch-Straße 7, 41812 Erkelenz

BERUFSUNFÄHIGKEIT

Der Ausschluss psy- chischer Erkrankun- gen sei diskriminie- rend und sachlo- gisch falsch (DÄ 30/2006: „Versiche- rungsvertragsge- setz: Psychologen kritisieren Entwurf“).

Schlimme Erfahrungen

Der Ausschluss psychisch Erkrankter bei Versicherungen trifft junge Men- schen in besonders perfider Weise:

Angesichts der ungewissen Renten- zukunft ruft die Politik zur zusätzli- chen Eigenvorsorge auf und verweist besonders auf die Berufsunfähig- keitsversicherung. Aus eigenem Um- feld haben wir da schlimme Erfah- rungen: Es braucht in den Anamne- sen nur das Wort „psychisch“ aufzu- tauchen – schon wird es nichts mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn ein junger Mensch z. B. durch Gewalterfahrung traumatisiert ist, dann wird er von der Versicherung noch mal bestraft, wenn er psycholo- gisch behandelt wird. Auch wenn die Behandlung mit positivem Ergebnis abgeschlossen wurde, bleibt der Ma- kel. Frühestens nach fünf Jahren kann ein neuer Antrag gestellt wer- den, weil die Versicherungen Be- handlungen der vorangegangenen fünf Jahre dokumentiert sehen wol- len. Der Entwurf eines neuen Versi- cherungsvertragsgesetzes darf daher nicht unverändert Gesetz werden.

Dr. med. Ortrud Lange-Holtzmeyer, Habichthorst 15, 30823 Garbsen

KLASSIFIKATION

Vorabversion ICD-10-GM 2007

Zur Weiterentwicklung des G-DRG- Systems werden die Klassifikatio- nen OPS und ICD-10-GM auch für das Jahr 2007 wieder bearbeitet und aktualisiert. Eine Referenzdatei der vorläufigen Fassung der ICD-10- GM für das Jahr 2007 ist auf den In- ternetseiten des DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumen- tation und Information, Köln, abruf- bar unter www.dimdi.de (Quick- links/ICD online). Die datenbank- lesbaren Dateien (Metadaten) der Vorabversion sind im Downloadcen- ter des DIMDI verfügbar. Hier ste- hen außerdem eine vorläufige Ak- tualisierungsliste und eine vorläufi- ge Überleitungstabelle zur Verfü- gung. In die Vorabversion sind Än- derungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren für 2007, dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) und dem jährlichen Revisionsverfahren der WHO erge- ben haben.

Die verschiedenen ICD-10-GM- Dateien werden, sobald die Überar- beitung abgeschlossen ist, ebenfalls auf den Internetseiten des Instituts bereitgestellt. Dazu zählen die Buch- und EDV-Fassungen, Metadaten, Überleitungstabellen und Aktualisie- rungslisten des systematischen Ver- zeichnisses sowie die Buchfassungen

und die EDV-Fassung des alphabeti- schen Verzeichnisses. Das DIMDI wird von den Versionen 2007 der ICD-10-GM und des OPS keine ei- genen Druckausgaben erstellen. EB

E-JOURNAL

Krankenhaushygiene

Mit „GMS Krankenhaushygiene In- terdisziplinär“ steht eine frei zugäng- liche elektronische Zeitschrift mit Originalartikeln und Übersichtsar- beiten aus Theorie und Praxis der Krankenhaushygiene zur Verfügung.

Im Mittelpunkt stehen therapeutische und pflegerische Konzepte der Be- handlung chronischer Problemwun- den aus klinischer und hygienisch- mikrobiologischer Sicht. Ein weite- res Thema ist die Prävention von Wundinfektionen.

Das interdisziplinäre E-Journal wird von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene herausge- geben. Die Ausgaben werden entwe- der auf Deutsch oder auf Englisch publiziert. Die Zeitschrift erscheint im Portal „German Medical Science GMS“, einem gemeinsamen Projekt der Arbeitsgemeinschaft der Wissen- schaftlichen Medizinischen Fachge- sellschaften, des DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumen- tation und Information und der Deut- schen Zentralbibliothek für Medizin (www.egms.de/de/journals/dgkh/

index.shtml). KBr

Wie hoch darf das Cholesterin sein? Wie hoch die Harnsäure? Was ist ein PSA-Wert? Das Buch „Blutwerte verstehen“ (GOVI-Verlag, Eschborn, 96 Seiten) beantwortet diese und weitere wichtige Fragen der Patienten zu einer Blutuntersuchung. Es beschreibt, was bei ei- ner Blut- oder Urinuntersuchung gemessen werden kann, nennt die aktuell gültigen Norm- werte und erläutert, was Abweichungen be- deuten und wann Behandlungsbedarf besteht.

Der Ratgeber hilft Patienten, den Laboraus- druck ihrer Blutwerte besser zu verstehen. Zu- sätzlich informiert er über die Vorbeugung und Vorsorge verbreiteter Krankheiten, wie Blut- hochdruck, Diabetes und Krebs. Das Buch ist in Apotheken für neun Euro erhältlich. KBr

Referenzen

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