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Archiv "DIABETIKER: Chance vertan" (24.06.1991)

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Sachsenring 37-47 • 5000 Köln 1 • Tel. (0221) 3 39 31 • Fax 3 39 35 27

Klinische Sexologie

Von P. Hertoft

Deutsche Übersetzung von E. Hansen

Wissenschaftliche Bearbeitung der deutschen Ausgabe von F. Pfäfflin

1989, 376 Seiten, 69 Abbildungen, 11 Tabellen, gebunden, DM 69,— ISBN 3-7691-0164-2

Hertoft legt ein Buch vor, das vielen Ansprüchen ge- recht wird: Es beschreibt systematisch, offen und ver- ständlich alle Aspekte der menschlichen Sexualität bis in ihre Tabuzonen. Forschungsergebnisse aus den be- teiligten Bereichen der Medizin und der Psychologie finden sich hier ebenso wie konkrete Fallbeispiele.

Man kann Einzelfragen nachschlagen oder sich ein breites Grundwissen aneignen. In zahlreichen Ländern Europas gilt Hertofts Buch als das einschlägige sexual- wissenschaftliche Werk.

Deutscher Ärzte-Verlag

Postfach 4002 65 • 5000 Köln 40 Telefon (02234) 7011-316

stand muß umgehend beho- ben werden, damit die KBV- Spitze endlich auch wahr- nimmt, daß bereits seit Jah- ren draußen an der Diabeti- kerfront Kollegen tätig sind, unentgeltlich und in ihrer freien Lebenszeit, um thera- peutisch an einer Risikogrup- pe zu arbeiten, anhand wel- cher sich nicht zuletzt auch durch die Tätigkeit dieser meiner Kolleginnen und Kol- legen zeigen ließ, daß sich der Einsatz an Betreuung lohnt.

Diese Kollegengruppe darf nicht bestraft werden durch eine diesen Einsatz mißachtende Vereinbarung am grünen Tisch ohne Be- rücksichtigung von bereits seit Jahren geschaffenen Tat- sachen. Ebenso muß jedem Diabetiker schulenden Kolle- gen die Auswahl seines Schu- lungsmaterials selbst überlas- sen bleiben . . .

Dr. med. Richard Bara- basch, Friedenstraße 26, W-7533 Muggensturm

Chance vertan

. . . Es ist auch nach mei- ner Auffassung zutreffend, daß eine gute Diabetes-Be- treuung durch die damit ver- bundene intensive Beratungs- arbeit viel Zeit kostet. Daher begrüße ich es sehr, daß es gelungen ist, die Diabetes- Schulung im Rahmen ver- tragsärztlicher Leistungen zu vergüten. Kritik möchte ich jedoch in zwei Punkten an- bringen:

An der Voraussetzung für den Qualifikationserwerb zur Durchführung der pro- grammierten Schulung und Betreuung von Typ-Il-Diabe- tikern:

Die Ausschließlichkeit le- diglich durch die Teilnahme an einem vorgeschriebenen Seminar die Berechtigung zu erhalten, die neue Nummer 15 abrechnen zu können, wird sicher nicht der Tatsache ge- recht, daß viele in der Diabe- tologie engagierte Ärzte bis- her auf anderen Wegen eine meist sogar höhere Qualifi- zierung erwarben, als es in dem angebotenen „Schnell-

kurs" möglich ist. Dennoch soll nach der Diabetes-Ver- einbarung die Leistung dieser Kollegen nicht vergütet wer- den können.

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An der praktisch voll- ständigen Delegation der Schulung an ärztliches Hilfs- personal:

Bei der Durchsicht des Curriculums des empfohle- nen Schulungsprogramms sieht man, daß als Tätigkeit von 72 Einzelpunkten dem Arzt lediglich 2 vorbehalten bleiben. Der erste Punkt be- inhaltet das Begrüßen der Pa- tienten in der ersten Stunde und Vorstellen der Arzt- helferin als Schulungskraft, und der zweite Punkt sieht vor, daß der Arzt am Ende der zweiten Stunde — ohne in- dividuelles Berücksichtigen der Stoffwechsellage — allen Patienten vorschreiben sollte, alle blutzuckersenkenden Ta- bletten abzusetzen. Die fol- genden beiden Schulungs- stunden finden nach dem Curriculum ganz ohne Arzt statt.

Der Arzt delegiert damit einen wesentlichen Teil sei- ner Beratung an seine Arzt- helferin. Für den Patienten wird deutlich, daß die Arzt- helferin der primäre An- sprechpartner für seine Sor- gen ist. Viele Fragen von Pa- tienten, die ja immer wieder im Unterricht auftreten, wer- den ohne ausreichende pa- thophysiologische Kenntnisse (auch von anderen Erkran- kungen) durch die Arzthelfe- rinnen sicher falsch beant- wortet werden. Zur Verdeut- lichung möchte ich exempla- risch die Frage nach häufi- gem Wasserlassen anführen.

Welche Arzthelferin wird zwischen Pollakisurie und Po- lyurie oder auch Nykturie und den damit zusammenhängen- den verschiedenen krankhaf- ten Ursachen differenzieren können?

Ist die Arzthelferin die primäre Ansprechpartnerin für die Patienten, erhebt sich auch die Frage, was die Pa- tienten machen, wenn die Arzthelferin den Arbeitgeber wechselt. Werden sie auch den betreuenden Arzt wech-

Juni 1991 A-2224 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 25/26, 24.

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sein? Wer kontrolliert, ob die

"qualifizierte" Arzthelferin weiterhin in der Praxis tätig ist, so daß die Nummer 15 noch abgerechnet werden darf?

In meinen Augen ist die

„Diabetes-Vereinbarung" der Kassenärztlichen Bundesver- einigung daher ein schwerer Schlag gegen das Arzt-Patien- ten-Verhältnis. Anstatt den bei der Betreuung chroni- scher Erkrankungen so schädlichen „Halbgott in Weiß"-Aspekt abzubauen, wird er durch das Delegieren des Gespräches mit den Pa- tienten an Hilfspersonal lei- der nur verstärkt.

Es wird eine Chance ver- tan, die sich im Rahmen der Wiedervereinigung ergeben hätte. Die in der ehemaligen

DDR eingeführte Subspezia- lität „Diabetologie" hätte im Weiterbildungsprogramm fä- cherübergreifend für Allge- meinmediziner, Internisten, Kinderärzte und eventuell auch Gynäkologen als Zu- satzbezeichnung eingeführt werden können. Damit wäre

eine wirkliche Qualifikation des Arztes erreicht und sicher auch eine qualifiziertere Dia- betes-Schulung und -Betreu- ung ermöglicht worden.

Dr. v. Kriegstein, Diabe- tes-Klinik Bevensen, Am Klaubusch 12, W-3118 Bad Bevensen 1

RECHENFEHLER

Zu dem Leserbrief „Begrü- ßenswert" von Frank Dreier in Heft 16/1991, in dem er auf die Ge- fährdung der Bevölkerung durch UV-Strahlen hinweist und die Rechnung aufmacht: „0,001 Pro- zent von rund 64 Millionen sind et- wa 64 000":

Lapsus

Als Vater eines Gymna- siasten stutzte ich bei obiger Feststellung. Nach Adam Riese wäre die korrekte Zahl 640. Die mögliche schädliche Wirkung der UV-Strahlung wurde durch diesen Lapsus um den Faktor 100 verstärkt dargestellt.

Dr. Ullrich Schleehauf, Am Petrus 3, W-6915 Dos-

senheim

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NEGATIVLISTE? NEIN!

LEUKONA®- RHEUMA-BAD N LEUKONA®- SULFOMOOR-BAD N

PINAL°- N Paste

OESTRUGOL®- N Vaginal-Kapseln

weiterhin erstattungsfähig

lg Dr. Atzinger • Pharmazeutische Fabrik -Passau

Dt. Ärztebl. 88, Heft 25/26, 24. Juni 1991 (13) A-2225

Referenzen

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