Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DER DDR
nahegelegenen Kreisstädten sowie die Bildung einer Apparategemein- schaft für Diagnostik und Therapie, an der auch niedergelassene Ärzte der Umgebung teilnehmen können.
Man habe bei der Planung und dem Bau dieses Ärztehauses be- reits viele Erfahrungen gesammelt, die weiteren Projekten dieser Art zugute kommen werden.
Im Herbst dieses Jahres wird in Brachttal bei Wächtersbach das zweite Ärztehaus der KV Hessen betriebsbereit sein. KV-H
HAMBURG
Tätigkeitsbericht der Ärztekammer
Die Gesamtzahl der Ärzte und Me- dizinalassistenten in Hamburg hat sich 1973 um etwa 100 auf 5685 er- höht. Davon waren 2676 in einem Arbeitnehmerverhältnis und 2110 als Selbständige in eigenen Praxen tätig. Bei den niedergelassenen Ärzten gab es 967 Allgemeinärzte und 1143 Fachärzte. Diese Anga- ben enthält der Tätigkeitsbericht der Ärztekammer Hamburg, den der Geschäftsführende Arzt Dr. W.
Ahrens der Allgemeinen Ärztever- sammlung vorlegte.
Über die Sicherstellung der ambu- lanten kassenärztlichen Versor- gung heißt es in dem Tätigkeitsbe- richt, daß in Großstädten die Ver- hältnisse anders liegen als in Flä- chenstaaten. Nur in manchen Stadtrandgebieten klagten Patien- ten über weite Wege zum Arzt.
Weiter heißt es, Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung stell- ten immer wieder fest, daß Kran- kenhausärzte vor ihrer Niederlas- sung nur unzureichend die Frage prüfen, wo sie am meisten benötigt werden und dementsprechend mit einer raschen Entwicklung ihrer Praxis rechnen können. Kammer und KV bemühen sich deswegen, angestellte Ärzte über alle prakti- schen Fragen der Niederlassung soweit wie möglich zu beraten.
Bis Anfang 1974 hatten sich in Hamburg 168 Allgemeinärzte bereit- erklärt, auf Grund einer ihnen durch die Ärztekammer erteilten Berechtigung zukünftige Allgemein- ärzte für mindestens 3 Monate in ihrer Praxis weiterzubilden. Die Gesundheitsbehörde will sich be- mühen, in den Krankenanstalten eine ausreichende Zahl von Wech- selassistentenstellen für die klini- sche Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin einzurichten.
Angesichts früherer Erfahrungen seit der Währungsreform haben, wie die Ärztekammer berichtet, die ärztlichen Körperschaften bei den Behörden darauf gedrängt, bei der Errichtung von Neubausiedlungen rechtzeitig für eine ausreichende ärztliche Betreuung der Einwohner zu sorgen. Dies bewährt sich jetzt bei der Planung des Stadtteils Bill- werder-Allermöhe, der mit 70 000 Einwohnern das größte geschlos- sene Bauvorhaben in der Bundes- republik darstellt. Kammer und KV haben bereits begonnen, mit der Baubehörde, der Gesundheitsbe- hörde und den großen Siedlungs- gesellschaften die Errichtung von ärztlichen Zentren und Einzelpra- xen zu planen.
Ausführlich behandelt der Tätig- keitsbericht die Probleme, die mit der Refor,m des § 218 StGB zusam- menhängen. Die Hamburger Gut- achterstelle für Schwangerschafts- unterbrechungen hatte im Be- richtsjahr 2477 Anträge auf Schwangerschaftsabbruch zu prü- fen, 234 mehr als im Vorjahr. Da- von wurden 96 Prozent befürwortet, 3 Prozent wurden von den Antrag- stellerinnen wieder zurückgezogen, und in den restlichen Fällen lag nach den Feststellungen der Gut- achter eine gesetzliche Indikation nicht vor.
Die Ärztekammer weist darauf hin, daß eine Änderung des § 218 für die Kammer auch einen positiven Effekt hätte: Sie brauchte dann nicht mehr die bestehende Gutach- terstelle zu unterhalten, deren Ko- sten mit wenigen Ausnahmen von ihr selbst aufzubringen waren. ÄK-H
Arztpraxen
werden unentgeltlich eingerichtet
Für
die Verwirklichung des Haus- arztprinzips sind nach den Berich- ten im SED-Zentralorgan „Neues Deutschland" („ND") vom 14. Juli 1974 in Weira, Krölpa und Knau im Kreis Pößneck im Rahmen des„Mach mit!"-Wettbewerbs in frei- willigen, unentgeltlichen Arbeits- einsätzen „moderne staatliche Arztpraxen" entstanden. Außerdem erhielten sieben Gemeinden „Ge- meindeschwesternstationen". Die Zeitung dazu: „Für weitere 4000 Bürger entfallen dadurch zeitrau- bende Wege in Polikliniken in an- deren Orten."
Dem Bericht zufolge werden in zahlreichen Städten und Gemein- den Gesundheits- und Sozialein- richtungen im Rahmen des „Mach mit!"-Wettbewerbs „erweitert, er- neuert oder instandgesetzt".
Der nach dem Muster der unent- geltlichen „Aufbaustunden" auf In- itiative des „Nationalrates der Na- tionalen Front und des Gesund- heitsministeriums der DDR" orga- nisierte Wettbewerb übt auf die Be- wohner der DDR einen indirekten Druck zur Ableistung unentgeltli- cher Arbeit nach Feierabend aus.
Mit dieser Methode sind nach dem Bericht von „Neues Deutschland"
„z. B. im Bezirk Gera im ersten Halbjahr 649 Räume in Einrichtun- gen des Gesundheitswesens reno- viert worden."
Den erzwungenen Feierabend- und Wochenendschichten liegen zu- meist Vereinbarungen der Räte der Kreise und Bezirke mit Volkseige- nen Betrieben (VEB), Landwirt- schaftlichen Produktionsgenossen- schaften (LPG) und Volkseigenen Gütern (VEG) zugrunde. Die Be- schäftigten der VEB, LPG und VEG, insbesondere Handwerker und Fachleute, werden vor allem zur Einrichtung bzw. Renovierung von Arztpraxen, Behandlungsräu- men und Schwesternstationen her-- angezogen. zel
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT