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sich mit konkreten Massnahmen und Projekten verstärkter für die Gleichstellung von Frauen mit Migrationshintergrund engagieren

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Academic year: 2022

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M 078/2009 GEF 17. Juni 2009 GEF C Motion

1084 Messerli, Nidau (EVP) Schnegg-Affolter, Lyss (EVP)

Weitere Unterschriften: 9 Eingereicht am: 28.01.2009

Integration fördern - Gleichstellung auch für Migrantinnen realisieren!

Der Regierungsrat wird beauftragt, die erforderlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton, insbesondere aber die im Gleichstellungs- und Integrationsbereich tätigen Stellen (Fachstelle Integration, Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sozialdienste, Schulen etc.), sich mit konkreten Massnahmen und Projekten verstärkter für die Gleichstellung von Frauen mit Migrationshintergrund engagieren.

Die Schwerpunkte sind dabei wie folgt zu setzen:

1. Die Situation der nicht oder unzureichend integrierten ausländischen Frauen soll insbesondere in den Bereichen Sprache, Kontakte zur Schweizer Bevölkerung und zu Behörden, Vermittlung von Kenntnissen über den schweizerischen Alltag (Sitten und Gebräuche, Rechte und Pflichten, Schulsystem etc.) und Zugang zur Arbeitswelt verbessert werden.

2. Die Massnahmen und Projekte zur Förderung der Gleichstellung von Migrantinnen sind als Querschnittsaufgabe sowohl kantonsintern als auch mit anderen staatlichen Stellen und privaten Organisationen verstärkt zu koordinieren und zu vernetzen. Synergien sind konsequent zu nutzen. Innerhalb der Kantonsverwaltung ist eine Koordinationsstelle für diese Aufgabe zu bestimmen.

3. Bei der Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen und Projekte sind nach Möglichkeit Frauen mit Migrationshintergrund beizuziehen.

4. Die Präventions-, Interventions- und Hilfsmassnahmen für die von Zwangsheirat, Zwangsehe und häuslicher Gewalt betroffenen oder bedrohten Migrantinnen sind in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich tätigen staatlichen und privaten Akteuren gezielt zu verbessern.

5. Im künftigen Integrationsgesetz ist den Bestimmungen zur Überwindung geschlechts- spezifischer Integrationshindernisse eine besondere Priorität einzuräumen.

Begründung:

Die Stellung der Frau ist ein zentraler Faktor für das gute Zusammenleben in einer Gesellschaft. Während sich jedoch die Rahmenbedingungen für Schweizer Frauen in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen kontinuierlich verbessert haben, ist die Situation für eine grosse Zahl ausländischer Frauen nach wie vor sehr unbefriedigend. Als Extrembeispiele sind Zwangsheiraten, Beschneidungen, Blutrache und verschiedene Formen der Unterdrückung zu nennen. Die Gleichberechtigung der Frauen mit Migrationshintergrund ist eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration

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der ausländischen Bevölkerung. Den Frauen kommt eine Schlüsselposition zu. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Integration ihrer Familien, der Unterstützung der Kinder in schulischen Angelegenheiten sowie bei der sozialen Vernetzung.

Gerade für diejenigen Migrantinnen, welche in ein traditionelles, von einer patriarchalen Gesellschaft vorbestimmtes Rollenverständnis eingebunden sind, besteht jedoch ein besonderes Risikopotential bei der Integration. Sie sind häufig ohne Grundschulbildung, sprechen unsere Sprache nicht und sollen nach den Vorstellungen ihrer Ehepartner auch nicht am öffentlichen Leben in der Schweiz teilnehmen. Dies begünstigt die Entstehung von Parallelgesellschaften. Einer solchen Entwicklung gilt es unter allen Umständen entgegenzuwirken. Es ist deshalb einer Definition der Würde der Frau zum Durchbruch zu verhelfen, welche nicht Ausfluss einer tradierten Männergesellschaft ist, sondern den Frauen ein freiheitliches und selbstbestimmtes Handeln ermöglicht.

Aus all diesen Gründen muss eine Verbesserung der Gleichstellung ausländischer Frauen bzw. die Überwindung geschlechtsspezifischer Integrationshindernisse verstärkt zu einem Querschnittsthema der kantonalen Integrationspolitik werden. Angesichts der beschränkten Mittel des Kantons sind die finanziellen und personellen Ressourcen sowie die vorgesehenen Massnahmen und Projekte sowohl kantonsintern als auch in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen und privaten Organisationen besser aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. So können Synergien besser und effizienter genutzt werden.

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär fordert verstärkte staatliche Bemühungen für die Gleichstellung von Migrantinnen. Der Regierungsrat erachtet die Gleichstellung von Frau und Mann als vordringliches gesellschaftliches Anliegen. Er teilt die Einschätzung des Motionärs, dass viele Migrantinnen Gleichstellungshindernissen ausgesetzt sind und sie eine wichtige Zielgruppe der Integrationsförderung und Gleichstellungsarbeit darstellen. Die Migrationsbevölkerung der Schweiz ist sehr heterogen sowohl in herkunftsmässiger als auch sozioökonomischer Hinsicht. Eine differenzierte Betrachtung der Gleichstellung von Migrantinnen zeigt auf, dass sie grundsätzlich denselben Gleichstellungshindernissen ausgesetzt sind wie Schweizerinnen (ungleiche Aufteilung von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung zwischen den Geschlechtern, nicht bedarfsgerecht ausgebaute familienergänzende Kinderbetreuung, Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt).

Ausländerinnen erfahren aber oft eine doppelte Diskriminierung. So ist beispielsweise für Personen aus Drittstaaten im Familiennachzug der Aufenthaltszweck in den ersten drei Jahren aus aufenthaltsrechtlichen Gründen an die Ehe gebunden, was die Abhängigkeit vom Ehegatten verstärkt. Die berufliche und soziale Gleichstellung vieler qualifizierter Migrantinnen wird durch die Nichtanerkennung ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung behindert. Vor allem bei Migrantinnen aus sozioökonomisch benachteiligten Milieus können darüber hinaus vom Motionär beschriebene kulturelle und soziale Gleichstellungshindernisse auftreten.

Zu Punkt 1: Frauen sind eine prioritäre Zielgruppe der Integrationsförderung. Rund die Hälfte des Budgets der Erziehungsdirektion (ERZ) im Bereich Weiterbildung wird für Angebote für die Migrationsbevölkerung aufgewendet. Für das Zielpublikum "Menschen im Integrationsprozess" werden niederschwellige Sprachkurse unterstützt sowie verschiedene weitere integrationsfördernde Massnahmen (Integrationskurse, Kompetenzbilanzen für den beruflichen Wiedereinstieg etc.). Die Kursanbieter passen ihr Angebot an die spezifischen Bedürfnisse von Frauen an, indem z.B. eine im Kursgeld inbegriffene Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt wird. 2008 wurden für dieses Zielpublikum 623 Kursangebote mitfinanziert. 69% der Teilnehmenden waren Frauen. Bei über einem Viertel der Angebote

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handelte es sich um reine Frauenkurse. Darunter sind auch Mutter-Kind-Sprachkurse, deren Anzahl in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist.

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) verwaltet die Bundesgelder der Integrationsförderung für den Kanton Bern, die in niederschwellige Projekte der Integrationsförderung fliessen. Über ein Drittel der 2009 mitfinanzierten Projekte sind spezifische Frauenprojekte. Unter Ausnahme von zwei Projekten für Männer (eines davon vermittelt Gleichstellungsthemen) nehmen auch an den anderen Angeboten hauptsächlich Frauen teil.

Die Volkswirtschaftsdirektion (VOL) unterstützt zudem das Mentoringprojekt für qualifizierte Migrantinnen des christlichen Friedensdienstes cfd, für dessen Erhalt sich die Motion M 241/2008 Schärer „Beruflich gut qualifizierte Migrantinnen in die Arbeitswelt integrieren“

einsetzt. 2009 wird eine einmalige Anschubfinanzierung geleistet. Bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldete Migrantinnen können darüber hinaus bei Eignung am Projekt teilnehmen. Die Teilnahmekosten werden durch die Arbeitslosenversicherung bzw.

als Eingliederungsmassnahmedurch den Kanton getragen.

Der Regierungsrat ist bereit zu prüfen, inwiefern die bestehenden Anstrengungen für die Gleichstellung von Migrantinnen verstärkt werden können. Ergänzende Massnahmen würden jedoch den Einsatz zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen bedingen.

Zu Punkt 2: Die geforderte Koordination und Vernetzung besteht bereits. Die beiden Fachstellen für die Gleichstellung von Frauen und Männern und Integration sind mit der Koordination der entsprechenden Massnahmen vertraut. Sie sind miteinander, mit anderen Stellen der kantonalen und kommunalen Verwaltungen (namentlich der Abteilung Weiterbildung der ERZ und der Berner Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt der Polizei- und Militärdirektion (POM)) sowie mit privaten Institutionen und Organisationen vernetzt. Anstoss zur Schaffung der Fachstelle Integration war das 1996 überwiesene Postulat „Migrantinnen im Kanton Bern“ von Grossrätin Gurtner. Seit Beginn der Tätigkeiten ist die Fachstelle also auf Genderfragen sensibilisiert. Auch in diesem Punkt erachtet es der Regierungsrat jedoch als sinnvoll zu prüfen, inwiefern die bestehende Zusammenarbeit noch verstärkt und optimiert werden könnte.

Zu Punkt 3: Sowohl in der kantonalen Kommission für Gleichstellung als auch in der Integrationskommission sind mehrere Migrantinnen vertreten. In den durch Bundes- und Kantonsgelder unterstützten Trägerschaften selbst sind zahlreiche Migrantinnen aktiv, teilweise handelt es sich um Organisationen von Frauen für Frauen.

Zu Punkt 4: Obwohl häusliche Gewalt kein migrationsspezifisches Phänomen darstellt, sind Migrantinnen überproportional häufig davon betroffen. Aus diesem Grund hat die kantonale Fachkommission für Gleichstellungsfragen 2004 Empfehlungen verabschiedet, die von der Berner Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt der Polizei- und Militärdirektion (POM) teilweise aufgenommen wurden. So wurde im Handbuch "Was tun bei Gewalt in Ehe, Familie und Partnerschaft" ein Abschnitt mit migrationsspezifischem Inhalt eingefügt, der zur Zeit überarbeitet wird. Zudem schulte die Interventionsstelle interkulturelle ÜbersetzerInnen zum Thema häusliche Gewalt. Ein grosser Bedarf besteht in Bezug auf eine an spezifische Zielgruppen der Migrationsbevölkerung gerichtete Präventionsarbeit.

Der Regierungsrat ist bereit zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Situation von betroffenen Migrantinnen weiter verbessert werden könnte.

Die beschränkten gesetzlichen Vorgaben zu Zwangsehen werden so gut wie möglich zum Schutz der Betroffenen umgesetzt. Zurzeit erfolgt auf Bundesebene die Umsetzung der Motion Heberlein (Gesetzliche Grundlagen gegen Zwangsheiraten). Der Regierungsrat hat sich in der Vernehmlassung für die Schaffung weiterführender Gesetzesbestimmung eingesetzt. Da es die künftigen bundesrechtlichen Vorgaben abzuwarten gilt, sieht der Regierungsrat diesbezüglich auf der kantonalen Ebene keinen Handlungsbedarf.

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Zu Punkt 5: Im 2007 verabschiedeten kantonalen Leitbild Integration ist die Überwindung geschlechtsspezifischer Integrationshindernisse als Ziel explizit festgehalten. Die Gleichstellungsthematik wird auch im künftigen kantonalen Integrationsgesetz Eingang finden.

Antrag: Punkt 1: Annahme als Postulat Punkt 2: Annahme als Postulat

Punkt 3: Annahme als Motion und Abschreibung Punkt 4: Annahme als Postulat

Punkt 5: Annahme als Motion

An den Grossen Rat

Referenzen

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