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Archiv "Bekanntmachungen: 9. Änderung der Anlage 2a des Bundesmantelvertrages (Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. Oktober 2002)"

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A1752 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3315. August 2008

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie verabschiedete auf seiner Sitzung am 30. Juni 2008 die folgende Ergänzung zur Stel- lungnahme des Beirats zur Psychodynamischen Psychotherapie vom 11. November 2004.

In seiner Stellungnahme zur Psychodynamischen Psychothe- rapie vom 11. November 2004 hat der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie formuliert:

„Der WBP hat beschlossen, in seiner Stellungnahme Psycho- dynamische Psychotherapie als Oberbegriff für die tiefenpsycho- logisch fundierten Psychotherapien und die psychoanalytischen Therapien zu verwenden. Die folgende Stellungnahme bezieht sich also auf die Psychodynamische Psychotherapie als ein Ver- fahren. Bei dieser Stellungnahme werden Langzeitbehandlungen (mehr als 100 Stunden) nicht berücksichtigt, da diese Behand- lungsform besondere Forschungsfragen aufwirft, die in einer ge- sonderten Stellungnahme berücksichtigt werden sollen.“

Ferner heißt es in dem Abschnitt „Abschließende Hinweise“

der Stellungnahme:

„Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie stellt zusam- menfassend fest, dass die Psychodynamische Psychotherapie bei Erwachsenen für Behandlungen in folgenden Anwendungsbe- reichen als wissenschaftlich anerkannt gelten kann: affektive Störungen, Angststörungen, Belastungsstörungen, dissoziative, Konversions- und somatoforme Störungen, Essstörungen, psy- chische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten, Per- sönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen, Abhängigkeit und Missbrauch sowie Schizophrenie und wahnhafte Störungen.

Das gilt nicht für Langzeitbehandlungen ab 100 Stunden.“

Vor dem Hintergrund des am 22. November 2007 in Kraft ge- tretenen Methodenpapiers ist die auf der Grundlage der Behand- lungsdauer getroffene Einschränkung der wissenschaftlichen An- erkennung nicht mehr berechtigt.

Der Wissenschaftliche Beirat versteht seinen Prüfauftrag für psychotherapeutische Verfahren nicht dahingehend, dass die Wirksamkeit der einem Verfahren zuzuordnenden Methoden je- weils gesondert zu belegen ist. Dies gilt erst recht für Variationen der Behandlungsdauer.

Differenzierungen dieser Aspekte sind nicht Gegenstand einer allgemeinen Bewertung von Psychotherapieverfahren unter der Fragestellung der wissenschaftlichen Anerkennung eines Verfah- rens, wie sie sich für den WBP aus dem Psychotherapeutengesetz als Auftrag ergibt.

Der Wissenschaftliche Beirat bewertet daher das Verfahren der Psychodynamischen Psychotherapie bei Erwachsenen insgesamt als Psychotherapieverfahren, dessen wissenschaftliche Anerken- nung in den folgenden Anwendungsbereichen festgestellt werden kann: affektive Störungen, Angststörungen, Anpassungs- und Be- lastungsstörungen, dissoziative, Konversions- und somatoforme Störungen, Essstörungen, psychische und soziale Faktoren bei

somatischen Krankheiten, Persönlichkeitsstörungen und Verhal- tensstörungen, Abhängigkeit und Missbrauch sowie Schizophre- nie und wahnhafte Störungen.

Damit wird das Kriterium, das vom Wissenschaftlichen Beirat für erforderlich gehalten wird, um ein Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem PsychThG zu empfehlen, deutlich erfüllt. Für die vertiefte Aus- bildung zum Psychologischen Psychotherapeuten wie auch für die ärztliche Weiterbildung gilt weiterhin die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats, dass sich angesichts der Vielfalt der Methoden und Techniken der Psychodynamischen Psychothera- pie die Aus- bzw. Weiterbildung in diesem Verfahren nicht auf einzelne Methoden oder Techniken beschränken darf.

Berlin, 30. Juni 2008

Prof. Dr. Dietmar Schulte (Vorsitzender)

Prof. Dr. Gerd Rudolf (Stellvertretender Vorsitzender)

Korrespondenzadressen:Bundespsychotherapeutenkammer, Klosterstra- ße 64, 10179 Berlin (Geschäftsführung des WBP der zweiten Amtsperiode) Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin )

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesverband, K. d. ö. R.,

Bergisch Gladbach, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Kranken- kassen, K. d. ö. R., Kassel, sowie die Knappschaft, K. d. ö. R., Bochum,

– andererseits – vereinbaren die nachstehende*

9. Änderung

der Anlage 2a des Bundesmantelvertrages (Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens

zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. Oktober 2002)

Berlin/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Kassel/Bochum, den 30. Ju-

ni 2008 )

B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Bekanntmachungen

WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT PSYCHOTHERAPIE NACH § 11 PSYCHTHG

Ergänzung der Stellungnahme zur Psychodynamischen Psychotherapie

vom 30. Juni 2008

* Mit dem VdAK/AEV wurde eine inhaltsgleiche Änderungsvereinbarung abgeschlossen.

Da die Änderungsvereinbarung aufgrund zahlreicher Grafiken 85 Seiten umfasst, wurde vom Abdruck im Deutschen Ärzte- blatt abgesehen. Die vollständige Änderungsvereinbarung finden Sie auf der KBV-Homepage (www.kbv.de) unter der Rubrik „Rechtsquellen/Bundesmantelverträge“. Sollte im Ein- zelfall die Einsichtnahme nicht möglich sein, stellen wir Ih- nen gerne auf Wunsch die 9. Änderungsvereinbarung der Anla- ge 2a BMV-Ä als PDF-Datei oder in Papierform zur Verfügung.

Kontakt:Kassenärztliche Bundesvereinigung, Abteilung 4.1, Telefon: 0 30/40 05-14 12, Fax: 0 30/40 05-27 14 12

Die vollständige Änderungsvereinbarung finden Sie im Internet auch unter:

www.aerzteblatt.de/plus3308

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