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Archiv "6. Änderung der Anlage 2a des Bundesmantelvertrages (Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung)* vom 1. Oktober 2002" (09.12.2005)

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Aktie "Archiv "6. Änderung der Anlage 2a des Bundesmantelvertrages (Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung)* vom 1. Oktober 2002" (09.12.2005)"

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1. In der Vereinbarung über den Ein- satz des Blankoformularbedruckungs- Verfahrens zur Herstellung und Be- druckung von Vordrucken für die ver- tragsärztliche Versorgung werden folgen- de Änderungen vorgenommen:

1.1 Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

Die Nummern 2.8a und 2.99a werden gestrichen.

Die Nummer 2.8A und 2.99A werden wie folgt neu eingefügt:

„2.8A Muster 8A/E: Verordnung von vergrößernden Sehhilfen“ „2.99A Mu- ster 99A/E: Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall“

1.2 In Abschnitt 1.2 (Beschriftung der Vordrucke) ändert sich der zweite Satz des Punktes 1.2.4 wie folgt:

„Die Muster 11/E, 25/E, 41/E, 55/E so- wie die Rückseiten der Muster 50/E bis 53/E (50.2/E bis 53.2/E) können vom Ver- tragsarzt als Blankoformulare hergestellt und an die an ihn gesandte Anfrage der Kasse angeheftet und zurückgesandt werden.“

1.3 Im Abschnitt 1.4 (Übersicht der eingebundenen For- mulare) ändert sich der hinter dem er- sten Spiegelstrich aufgeführte Text wie folgt:

„Die erste Spalte enthält die Vor- druck-Nummer. Die bereits verwendete Nummernfolge der konventionellen For- mulare wurde übernommen und zur be- sonderen Kennzeichnung der im Blanko- formularbedruckungsverfahren nutzba- ren Formulare mit einem „/E“ für „elek- tronisch“ gekennzeichnet. Handelt es sich bei einem Vordruck der Anlage 2 BMV-Ä und EKV um einen Mehrfach- satz (Vordruck und zugehörige Durch- schläge), werden die einzelnen Seiten mit kleingeschriebenen Ordnungsbuchsta- ben in alphabetischer Reihenfolge hinter der Vordrucknummer versehen. Werden bei einem konventionellen Formular Vor- der- und Rückseite bedruckt, erhalten die im Blan-koformularbedruckungsverfah- ren eingesetzten Muster, wenn nicht ein Ausdruck auf lediglich einer Seite erfolgt, hinter der Vordrucknummer die Kenn- zeichnung „1“ für die Vorderseite und „2“

für die Rückseite.“

1.4 Die Übersicht wird wie folgt geän- dert bzw. ergänzt:

gestrichen:

„...

2.1 Im Inhaltsverzeichnis wird gestri- chen:

„Muster 8a: Verordnung von ver- größernden Sehhilfen“

Im Inhaltsverzeichnis wird neu einge- fügt:

„Muster 8A: Verordnung von ver- größernden Sehhilfen“

2.2 Der Erläuterungstext zu Muster 5 (Abrechnungsschein) sowie zu den Mu- stern 8 (Sehhilfenverordnung) und 8A (Verordnung von vergrößernden Sehhil- fen) ändert sich wie folgt:

Muster 5: Abrechnungsschein ambu- lante Behandlung, belegärztliche Be- handlung, Abklärung somatischer Ursa- chen vor Aufnahme einer Psychothera- pie, anerkannte Psychotherapie

Unter Nr. 11, 2. Absatz wird Satz 2 wie folgt geändert:

Die Unterschrift des Patienten ent- fällt, wenn im Quartal als einzige Leistun- gen Kosten, Berichte bzw. Kassenanfra- gen, Leistungen nach den GNR 01430 und 01820 EBM und/oder telefonische Beratungen nach den GNR 01215, 01216, 01217, 03115, 04115, 05215, 06215, 07215, 08215, 09215, 10215, 11215, 13215, 14212, 15215, 16215, 18215, 20215, 21215, 22215, 23215, 26215 und 27215 EBM im Behand- lungsfall zur Abrechnung kommen.

Muster 8: Sehhilfenverordnung Muster 8A: Verordnung von vergrö- ßernden Sehhilfen

Die neue Bezeichnung des Musters zur Verordnung von vergrößernden Sehhil- fen lautet „Muster 8A“. Die Überschrift ändert sich entsprechend.

In dem der Aufzählung vorangestell- ten Fließtext ändert sich Satz 2 wie folgt:

„Es ist nicht statthaft, hiermit Optiker zu beauftragen, und dann nach deren An- gaben das Ausfüllen des Musters 8 bzw.

8A vorzunehmen“.

Im 2. Aufzählungspunkt ändert sich Satz 4 wie folgt:

„In Fällen, in denen eine vergrößernde Sehhilfe (Muster 8A) verordnet wird, ist der Wert des bestkorrigierten Fernvisus für das rechte und linke Auge unter Angabe der verwendeten Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinse) und der benötigte Vergröße- rungsbedarf anzugeben“.

Im 8. Aufzählungspunkt ändert sich Satz 1 wie folgt:

„Bei der Versorgung von vergrößern- den Sehhilfen (Muster 8A) ist die Menge und Art der Verordnung mit genauer Be- zeichnung (z.B. elektronisch vergrößern- de Sehhilfe, Lupen, Lupenbrillen, Fern- rohrlupenbrillen) anzugeben“.

Im 9. Aufzählungspunkt ändert sich der letzte Satz wie folgt:

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin, – einerseits – und der AOK- Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen, der IKK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bergisch Gladbach, der Bundes- verband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K.d.ö.R., Kassel, die See- Krankenkasse, K.d.ö.R., Hamburg, sowie die Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum, – andererseits – vereinbaren die nachstehende

6. Änderung

der Anlage 2a des Bundesmantelvertrages (Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens

zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung)*

vom 1. Oktober 2002

* Mit dem VdAK/AEV wurde eine im Wesentlichen in- haltsgleiche Änderungsver- einbarung abgeschlossen.

Muster Verordnung von vergrößernden Ja 1

8a/E Sehhilfen

Muster Anfrage Zuständigkeit einer Original wird von der Ja 1

50/E anderen Kasse Krankenkasse versandt

Muster Anfrage Zuständigkeit eines Original wird von der Ja 1 51/E sonst. Kostenträgers Krankenkasse versandt

Muster Anfrage Fortbestehen Original wird von der Ja 1 52/E der Arbeitsunfähigkeit Krankenkasse versandt

Muster Anfrage Zusammenhang von Original wird von Ja 1

53/E Arbeitsunfähigkeitszeiten Krankenkasse versandt

Muster Beleg über die Zuzahlung im Für den Versicherten Ja 0 99a/E Notfall gemäß § 28 Absatz 4

SGB V im Notfall

„Bei einer Verordnung von vergrößern- den Sehhilfen (Muster 8A) ist die Notwen- digkeit einer binocularen Versorgung zu begründen“.

3 Diese Vereinbarung tritt rückwir- kend zum 1. Oktober 2005 in Kraft.

Alte Vordrucke müssen aufgebraucht

werden. )

(2)

neu:

...

geändert:

...

...“

1.5 Im Abschnitt 2 (Vordruck-Muster) werden die Nrn. 2.8a bis 2.8a.7 sowie 2.99a bis 2.99a.5 gestrichen. Die Nrn. 2.8A bis 2.8A.7 sowie 2.99A bis 2.99A.5 werden neu eingefügt. Die Nrn.

2.20 sowie 2.20.8 bis 2.20.11, 2.22 sowie 2.22.8 bis 2.22.11, 2.41 sowie 2.41.2 und 2.41.7, 2.50 sowie 2.50.1 und 2.50.7, 2.51 sowie 2.51.1, 2.51.3 und 2.51.7, 2.52 sowie 2.52.1, 2.52.3 und 2.52.7, 2.53 sowie 2.53.1 und 2.53.7, 2.55.3, 2.56 sowie 2.56.6 und 2.56.7, 2.57 sowie 2.57.6 und 2.57.7, 2.58 sowie 2.58.6 werden geändert.

„2.8A Muster 8A/E: Verordnung von vergrößernden Sehhil- fen (Stand: 10.2005)

2.8A.1 Für die Verordnung von vergrößernden Sehhilfen ist das Muster 8A/E gemäß der in Kapitel 2.8A.7 abgebildeten Form zu verwenden.

2.8A.2 Das Muster 8A/E ist auf Sicherheitspapier im DIN-A4- Format quer zu erstellen.

2.8A.3 Das Muster 8A/E wird mit einem Barcode versehen.

Die Spezifikationen des Barcodes sind dem „Technischen Handbuch Blankoformularbedruckung“ in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

2.8A.4 unbesetzt 2.8A.5 unbesetzt 2.8A.6 unbesetzt 2.8A.7 Muster 8A/E

„2.99A Muster 99A/E: Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall (Stand: 10.2005)

2.99A.1 Als Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall ist das Muster 99A/E gemäß der in Kapitel 2.99A.5 abgebildeten Form zu verwenden.

2.99A.2 Der Beleg über die Zahlung gemäß § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall wird auf Sicherheitspapier im Format DIN A5 hoch erstellt.

2.99A.3 unbesetzt 2.99A.4 unbesetzt 2.99A.5 Muster 99A/E

„2.20 Muster 20/E: Maßnahmen zur stufenweisen Wiederein- gliederung in das Erwerbsleben (Wiedereingliederungsplan) (Stand: 10.2005)

...

2.20.8 Muster 20a/E

Muster Verordnung von vergrößernden Ja 1

8A/E Sehhilfen

Muster Anfrage Zuständigkeit einer Original wird von der Ja 1

50.2/E anderen Kasse Krankenkasse versandt

Muster Anfrage Zuständigkeit eines Original wird von der Ja 1 51.2/E sonst. Kostenträgers Krankenkasse versandt

Muster Anfrage Fortbestehen Original wird von der Ja 1

52.2/E der Arbeitsunfähigkeit Krankenkasse versandt

Muster Anfrage Zusammenhang Original wird von der Ja 1

53.2/E von Arbeitsunfähigkeitszeiten Krankenkasse versandt

Muster Beleg über die Zahlung gemäß Für den Versicherten Ja 0 99A/E § 28 Absatz 4 SGB V im Notfall

Muster Bescheinigung zum Erreichen Original wird von Ja 0 55/E der Belastungsgrenze zur Krankenkasse versandt

Feststellung einer schwer- wiegenden Krankheit im Sinne des § 62 SGB V

Original: DIN A4 quer Original: DIN A4 hoch

(3)

2.20.9 Muster 20b/E

2.20.10 Muster 20c/E

2.20.11 Muster 20d/E

„2.22 Muster 22/E: Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie (Stand: 10.2005)

...

2.22.8 Muster 22a/E

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch

(4)

2.22.9 Muster 22b/E

2.22.10 Muster 22c/E

2.22.11 Muster 22d/E

„2.41 Muster 41/E: Anfrage zur Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse (Stand: 10.2005)

...

2.41.2 Das Formular ist auf Sicherheitspapier im Format DIN A4 hoch zu erstellen.

...

2.41.7 Muster 41/E (siehe folgende Seite)

„2.50 Muster 50/E: Anfrage zur Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse (Stand: 10.2005)

2.50.1 Für die Anfrage auf Zuständigkeit einer anderen Kas- se kann das in Kapitel 2.50.7 abgebildete Muster 50.2/E ver- wendet werden.Anschließend ist es dem von der Krankenkasse an den Vertragsarzt gesandten Original (Muster 50) anzuhef- ten.

...

2.50.7 Muster 50.2/E (siehe folgende Seite)

„2.51 Muster 51/E: Anfrage zur Zuständigkeit eines sonsti- gen Kostenträgers (Stand: 10.2005)

2.51.1 Für die Anfrage zur Zuständigkeit eines sonstigen Ko- stenträgers kann das Muster 51.2/E gemäß der in Kapitel 2.51.7 abgebildeten Form verwendet werden. Anschließend ist es an das von der Krankenkasse an den Vertragsarzt gesandte Origi- nal (Muster 51) anzuheften.

...

2.51.3 Das Formular wird mit einem Barcode versehen. Die Spezifikation des Barcodes ist dem „Technischen Handbuch Blankoformularbedruckung“ in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

...

2.51.7 Muster 51.2/E (siehe folgende Seite)

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch

(5)

„2.52 Muster 52/E: Anfrage bei Fortbestehen der Arbeitsun- fähigkeit (Stand: 10.2005)

2.52.1 Für die Anfrage auf Fortbestehen der Arbeitsunfähig- keit kann das Muster 52.2/E gemäß der in Kapitel 2.52.7 abge- bildeten Form verwendet werden. Anschließend ist es an das von der Krankenkasse an den Vertragsarzt gesandte Original (Muster 52) anzuheften.

...

2.52.3 Das Muster 52.2/E wird mit einem Barcode versehen.

Die Spezifikation des Barcodes ist dem „Technischen Hand- buch Blankoformularbedruckung“ in der jeweils gültigen Fas- sung zu entnehmen.

...

2.52.7 Muster 52.2/E (siehe folgende Seite)

„2.53 Muster 53/E: Anfrage zum Zusammenhang von Ar- beitsunfähigkeitszeiten (Stand: 10.2005)

2.53.1 Für die Anfrage zum Zusammenhang von Arbeitsun- fähigkeiten kann das Muster 53.2/E gemäß der in Kapitel 2.53.7 abgebildeten Form verwendet werden. Anschließend ist es an das von der Krankenkasse an den Vertragsarzt gesandte Origi- nal (Muster 53) anzuheften.

...

2.53.7 Muster 53.2/E (siehe folgende Seite)

„2.55.3 Das Formular wird nicht mit einem Barcode verse- hen.“

„2.56 Muster 56/E: Antrag auf Kostenübernahme für Reha- bilitationssport (Stand: 10.2005)

...

2.56.6 Muster 56.1/E (siehe folgende Seite) 2.56.7 Muster 56.2/E (siehe folgende Seite)

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch 2.50.7 Muster 50.2/E

2.51.7 Muster 51.2/E

Original: DIN A4 hoch 2.41.7 Muster 41/E

(6)

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch

2.56.6 Muster 56.1/E

2.53.7 Muster 53.2/E 2.52.7 Muster 52.2/E

Original: DIN A4 hoch 2.56.7 Muster 56.2/E

(7)

„2.57 Muster 57: Antrag auf Kostenübernahme für Funkti- onstraining (Stand: 10.2005)

...

2.57.6 Muster 57.1/E

2.57.7 Muster 57.2/E

„2.58 Muster 58/E: Bescheinigung zur ärztlichen Folgever- ordnung von Rehabilitationssport/Funktionstraining (Stand:

10.2005) ...

2.58.6 Muster 58/E

2. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2005 in Kraft.

Berlin/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Kassel/Hamburg/Bo-

chum, den 15. Oktober 2005 )

Erratum

In Heft 48 des Deutschen Ärzteblattes, Jg. 102, vom 2. Dezem- ber 2005, wurde auf der Seite A 3370 unter den lfd. Beschluss- nummern 15 und 16 die Aufnahme zweier Ergänzungen der Präambel 2.1 des Anhangs 2 zum EBM bekannt gemacht, wo- bei hier die angegebene Nummerierung des neu aufgenomme- nen Präambelabschnitts mit „13“ in der Beschlussnummer 15 und „14“ in der Beschlussnummer 16 jeweils fehlerhaft ange- geben ist.

Die korrekten Überschriften zu den neu aufgenommenen Präambelabschnitten lauten wie folgt

– zur Beschlussnummer 15 aus der 107. Sitzung des Bewer- tungsausschusses (schriftliches Beschlussverfahren):

„Aufnahme Präambel 2.1 Nr. 14 des Anhangs 2 zum EBM“;

– zur Beschlussnummer 16 aus der 107. Sitzung des Bewer- tungsausschusses (schriftliches Beschlussverfahren):

„Aufnahme Präambel 2.1 Nr. 15 des Anhangs 2 zum EBM“.

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch

Original: DIN A4 hoch

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