A 2738 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 108|
Heft 50|
16. Dezember 2011 1 In der Vereinbarung werden folgende Änderungenvorgenommen:
1.1 Inhaltliche Änderungen in Kapitel 1:
1.1.1 Die in Kapitel 1.4 aufgeführte Übersicht wird wie folgt geändert:
Bei Muster 10/E wird der Formularname in „Überwei- sungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auf- tragsleistung“ geändert.
Bei Muster 10L/E wird der Formularname in „Überwei- sungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auf- tragsleistung“ geändert.
1.2 Redaktionelle Änderungen in Kapitel 2:
1.2.1 Die Nummer 2.30.2 wird um den folgenden Satz er- gänzt:
Der Ausdruck des Musters kann entfallen, wenn die Do- kumentation inhaltsgleich auch in elektronischer Form in der Dokumentation des Arztes erfolgt.
1.2.2 Die Nummer 2.40.2 wird um den folgenden Satz er- gänzt:
Der Ausdruck des Musters kann entfallen, wenn die Do- kumentation inhaltsgleich auch in elektronischer Form in der Dokumentation des Arztes erfolgt.
1.3 Inhaltliche Änderungen in Kapitel 2:
1.3.1 Die Nummern 2.10, 2.10.1, 2.10.4, 2.10.7 und 2.10.8 werden wie folgt geändert:
2.10 Muster 10/E: Überweisungsschein für Laboratoriumsun- tersuchungen als Auftragsleistung (Stand: 1.2012) 2.10.1 Als Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchun-
gen als Auftragsleistung ist das unter Kapitel 2.10.7 abge- bildete Muster zu verwenden.
2.10.4 Das unter 2.10.8 abgebildete Muster 10-L/E kann nur für den Fall genutzt werden, dass der erstbeauftragte Arzt den
Auftrag auch mittels eines Barcodes kodiert und der aus- führende Arzt mittels EDV abrechnet.
Bei Nutzung von Muster 10-L/E kann zusätzlich zum Barcode, der durch die KBV im „Technischen Handbuch Blankoformularbedruckung“ vorgegeben ist, ein durch die Laborauftragssysteme generierter Barcode im Bereich links vom Vertragsarztstempel aufgedruckt werden. Die Angaben für die Felder Diagnose/Verdachtsdiagnose, Be- fund/Medikation und Auftrag müssen im Klartext lesbar über den Barcode des Anforderungssystems gedruckt werden. Um im Klartext die richtige Zuordnung zu ge- währleisten, wird dem Text für Diagnose/Verdachtsdia - gnose ein „D:“ vorangestellt, für Befund/Medikation ein
„B:“ und dem Auftragstext ein „A:“
Das Inhaltsverzeichnis ändert sich entsprechend.
2 Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund), K.d.ö.R., Berlin
Berlin, den 30. November 2011 K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G
Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – ei- nerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren die nachstehende
16. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blanko - formularbedruckungs-Verfahrens
zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung
vom 1. Oktober 2002
Original: DIN A5 quer 2.10.7 Muster 10/E
Original: DIN A5 quer 2.10.8 Muster 10L/E