Muster 14b: Dem verordnenden Arzt für eine Folgeverordnung oder nach Be- endigung der Behandlung zurückzusen- den
2.14.3 Der Flächendruck des Musters 14a ist blau bedruckt, für das Muster 14b wird kein farbiger Flächendruck verwen- det. Die Rückseiten der Vordrucke erhal- ten jeweils die Farbe der Vorderseite.
Der Formularsatz erhält das Format DIN A4 hoch.“
„2.18 Muster 18: Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergotherapie) (Stand:
7. 2001)
2.18.1 Für die Verordnung von Ergo- therapie ist das anliegende Muster 18 zu verwenden.
2.18.2 Das Muster 18 besteht aus ei- nem zweiteiligen Formularsatz mit Kopf- leimung:
Muster 18a: Ausfertigung für die Krankenkasse
Muster 18b: Dem verordnenden Arzt für eine Folgeverordnung oder nach Be- endigung der Behandlung zurückzusen- den
2.18.3 Für den Flächendruck des Musters 18a ist grüne Farbe zu ver- wenden, für das Muster 18b wird kein Flächendruck verwendet. Die Rückseiten der Vordrucke erhalten je- weils die Farbe der Vorderseite. Der Formularsatz erhält das Format DIN A5 hoch.“
„2.39 Muster 39: Überweisungsschein zur präventiven zytologischen Untersu- chung (Stand: 7. 2001)“
4. Die Altbestände des Vordruckmu- sters 39 können aufgebraucht werden,
die Altbestände der Vordruckmuster 14 können nicht aufgebraucht werden.
5. Diese Vereinbarung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft.
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln,
AOK-Bundesverband, K.d.ö.R., Bonn, Bundesverband der Betriebskranken-
kassen, K.d.ö.R., Essen, IKK-Bundesverband, K.d.ö.R.,
Bergisch Gladbach,
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K.d.ö.R., Kassel, See-Krankenkasse, K.d.ö.R., Hamburg,
Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bochum Köln/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/
Kassel/Hamburg/Bochum, den 26. März
2001 ✮
Bekanntmachungen Die Kassenärztliche Bundesvereinigung,
K.d.ö.R., Köln, – einerseits – und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Sieg-
burg, sowie der Arbeiter-Ersatzkassen-Ver- band e.V., Siegburg, – andererseits – verein- baren die nachstehende*
4. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung
vom 1. Januar 1999 1. Im Inhaltsverzeichnis werden die folgenden Änderungen
vorgenommen:
„2.12 Muster 12/E Verordnung häuslicher Krankenpflege 43 2.13 Muster 13/E Heilmittelverordnung (Maßnahmen der
Physikalischen Therapie) 51
2.14 Muster 14/E Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) 56 2.15 Muster 15/E Ohrenärztliche Verordnung einer
Hörhilfe 61
2.16 Muster 16/E Arzneiverordnungsblatt 64 2.17 Muster 17/E unbesetzt
2.18 Muster 18/E Heilmittelverordnung
(Maßnahmen der Ergotherapie) 67
2.19 Muster 19/E Notfall-/Vertretungsschein 72 2.20Muster 20/E Maßnahmen zur stufenweisen
Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
(Wiedereingliederungsplan) 76
2.21 Muster 21/E Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes 81 2.22 Muster 22/E Konsiliarbericht vor Aufnahme einer
Psychotherapie 83
2.23 Muster 23/E unbesetzt
2.24 Muster 24/E unbesetzt
2.25 Muster 25/E Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten
gem. § 23 Abs. 2 SGB V 89
2.26 Muster 26/E unbesetzt 2.27 Muster 27/E unbesetzt 2.28 Muster 28/E unbesetzt 2.29 Muster 29/E unbesetzt
2.30Muster 30/E Berichtsvordruck Gesundheitsunter-
suchung 92
2.31 Muster 31/E unbesetzt 2.32 Muster 32/E unbesetzt 2.33 Muster 33/E unbesetzt 2.34 Muster 34/E unbesetzt 2.35 Muster 35/E unbesetzt 2.36 Muster 36/E unbesetzt 2.37 Muster 37/E unbesetzt 2.38 Muster 38/E unbesetzt
2.39 Muster 39/E Überweisungsschein zur präventiven
zytologischen Untersuchung 96
Muster 39a-c/E Dokumentationsvordruck für
Krebsfrüherkennungsuntersuchung Frauen 98 2.40Muster 40a+b/E Dokumentationsvordruck für
Krebsfrüherkennungsuntersuchung Männer 102
2.41 Muster 41/E Arztanfrage 105
2.42 Muster 42/E unbesetzt
* Mit den Primärkassen wurde eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Änderungsverein- barung abgeschlossen.
2.43 Muster 43/E unbesetzt 2.44 Muster 44/E unbesetzt 2.45 Muster 45/E unbesetzt 2.46 Muster 46/E unbesetzt 2.47 Muster 47/E unbesetzt 2.48 Muster 48/E unbesetzt 2.49 Muster 49/E unbesetzt
2.50Muster 50/E Anfrage zur Zuständigkeit einer
anderen Kasse 108
2.51 Muster 51/E Anfrage zur Zuständigkeit eines
sonstigen Kostenträgers 110
2.52 Muster 52/E Anfrage bei Fortbestehen der
Arbeitsunfähigkeit 112
2.53 Muster 53/E Anfrage zum Zusammenhang von
Arbeitsunfähigkeitszeiten 114
2.54 Muster 54/E unbesetzt
2.55 Muster 55/E Ärztliche Bescheinigung zur
Feststellung der Belastungsgrenze 117 2.56 Muster 56/E unbesetzt
3. Übergangs- und Schlussvorschriften 120
3.1 In-Kraft-Treten 120
3.2 Kündigung 120
3.3 Anpassung an geänderte Verhältnisse 120“
2. Im Abschnitt 1.4 (Übersicht der eingebundenen Formu- lare:) wird die Übersicht wie folgt überarbeitet bzw. ergänzt:
„ . . .
. . .
. . .
. . .
. . .“
3. In Abschnitt 2 (Vordruck-Muster) werden die Nrn. 2.13 bis 2.13.8, 2.14 bis 2.14.8, 2.18 bis 2.18.8 und 2.25, 2.25.1 und 2.25.8 sowie die Nrn. 2.39, 2.39.1 und 2.39.7 wie folgt geändert bzw. neu eingefügt:
„2.13 Muster 13/E: Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Physikalischen Therapie) (Stand: 7. 2001)
2.13.1 Für die Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Physi- kalischen Therapie) sind die Muster 13a.1/E, 13a.2/E, 13b.1/E und 13b.2/E gemäß der in Kapitel 2.13.5 – 2.13.8 abgebildeten Form zu verwenden.
2.13.2 Die Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Physikali- schen Therapie) besteht aus zwei Formularen mit Rück- seite:
Muster 13a.1/E und 13a.2/E: Ausfertigung für die Kran- kenkasse
Muster 13b.1/E und 13b.2/E: Ausfertigung für den Ver- tragsarzt
2.13.3 Die Muster 13a/E bis 13b/E sind auf Sicherheitspapier im DIN A5-Format hoch zu erstellen.
2.13.4 Die Muster 13a.1/E und 13b.1/E werden mit einem Barco- de versehen. Die Spezifikationen des Barcodes sind dem
„Technischen Handbuch Blankoformularbedruckung“ in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.“
Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 1 13 a/E (Maßnahmen der des Formulars für die
Physikalischen Therapie) Krankenkasse
Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 1 13 b/E (Maßnahmen der des Formulars für den
Physikalischen Therapie) Vertragsarzt
Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 1 14 a/E (Maßnahmen der Stimm-, des Formulars für die
Sprech- und Sprachtherapie) Krankenkasse
Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 1 14b/E (Maßnahmen der Stimm-, des Formulars für den
Sprech- und Sprachtherapie) Vertragsarzt
Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 1 18 a/E (Maßnahmen der des Formulars für die
Ergotherapie) Krankenkasse
Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 1 18 b/E (Maßnahmen der des Formulars für den
Ergotherapie) Vertragsarzt
Muster Anregung einer ambu- Original wird Ja 3
25/E lanten Vorsorgeleistung von Versicherten in anerkannten Kurorten vorgelegt gemäß § 23 Abs. 2 SGB V)
2.13.5 Muster 13a.1/E
✁
„2.14 Muster 14/E: Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) (Stand: 7. 2001) 2.14.1 Für die Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Stimm-,
Sprech- und Sprachtherapie) sind die Muster 14a.1/E, 14a.2/E, 14b.1/E und 14b.2/E gemäß der in Kapitel 2.14.5 – 2.14.8 abgebildeten Form zu verwenden.
2.14.2 Die Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) besteht aus zwei Formula- ren mit Rückseite:
Muster 14a.1/E und 14a.2/E: Ausfertigung für die Kran- kenkasse
Muster 14b.1/E und 14b.2/E: Ausfertigung für den Ver- tragsarzt
2.14.3 Die Muster 14a/E bis 14b/E sind auf Sicherheitspapier im DIN-A4-Format hoch zu erstellen.
2.14.4 Die Muster 14a.1/E und 14b.1/E werden mit einem Bar- code versehen. Die Spezifikationen des Barcodes sind dem „Technischen Handbuch Blankoformularbe- druckung“ in der jeweils gültigen Fassung zu entneh- men.“
2.13.8 Muster 13b.2/E 2.13.6 Muster 13a.2/E
2.13.7 Muster 13b.1/E
2.14.7 Muster 14b.1/E 2.14.5 Muster 14a.1/E
2.14.6 Muster 14a.2/E 2.14.8 Muster 14b.2/E
✁
„2.18 Muster 18/E: Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergotherapie) (Stand: 7. 2001)
2.18.1 Für die Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergo- therapie) sind die Muster 18a.1/E, 18a.2/E, 18b.1/E und 18b.2/E gemäß der in Kapitel 2.18.5–2.18.8 abgebildeten Form zu verwenden.
2.18.2 Die Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergothera- pie) besteht aus zwei Formularen mit Rückseite:
Muster 18a.1/E und 18a.2/E: Ausfertigung für die Kran- kenkasse
Muster 18b.1/E und 18b.2/E: Ausfertigung für den Ver- tragsarzt
2.18.3 Die Muster 18a/E bis 18b/E sind auf Sicherheitspapier im DIN-A4-Format hoch zu erstellen.
2.18.4 Die Muster 18a.1/E und 18b.1/E werden mit einem Barcode versehen. Die Spezifikationen des Barcodes sind dem „Technischen Handbuch Blankoformularbe- druckung“ in der jeweils gültigen Fassung zu entneh- men.“
2.18.5 Muster 18a.1/E
2.18.6 Muster 18a.2/E
2.18.7 Muster 18b.1/E
„2.25 Muster 25/E: Anregung einer ambulanten Vorsorgelei- stung in anerkannten Kurorten gem. § 23 Abs. 2 SGB V (Stand: 7. 2001)
2.25.1 Für die Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB V kann das in Kapitel 2.25.8 abgebildete Formular verwendet werden. Anschließend ist es dem von der Krankenkasse bereitgestellten Vor- druckmuster 25 anzuheften.“
„2.39 Muster 39/E: Überweisungsschein zur präventiven zyto- logischen Untersuchung (Stand: 7. 2001)
2.39.1 Für die Überweisung ist das Muster 39/E gemäß der in Kapitel 2.39.7 abgebildeten Form zu verwenden. Das Muster 39/E wird bei der Überweisung zur zytologi- schen Untersuchung statt des üblichen Musters 6 bzw.
6/E (Überweisungsformular) eingesetzt.“
4. Diese Vereinbarung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft.
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg Köln/Siegburg, den 26. März 2001
2.25.8 Muster 25/E
2.39.7 Muster 39/E 2.18.8 Muster 18b.2/E