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(1)

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin, – andererseits –

vereinbaren die nachstehende

11. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des

Blankoformularbedruckungs- verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die

vertragsärztliche Versorgung

vom 1. Oktober 2002

1 In der Vereinbarung werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1 Inhaltliche Änderungen in Kapitel 1:

1.1.1 Änderung der Nummer 1.3.2 wie folgt:

1.3.2 Grundsätzlich darf der auf dem Formular aufgebrachte Barcode keine auf dem Formular nicht lesbaren perso- nenbezogenen Daten enthalten. Die Muster 6/E, 10/E, 10L/E, 10A/E, 30/E, 39a/E, 39b/E und 39d/E können optional eine auf dem Vordruck nicht okular sichtbare Anforderungs-ID enthalten.

1.1.2 In der in Kapitel 1.4 aufgeführten Übersicht werden folgende Zeilen gelöscht:

1.1.3 In der in Kapitel 1.4 aufgeführten Übersicht werden folgende Zeilen geändert:

1.1.4 In der in Kapitel 1.4 aufgeführten Übersicht werden folgende Zeilen neu eingefügt:

1.2 Inhaltliche Änderungen in Kapitel 2:

1.2.1 Die Nummern 2.13, 2.13.1, 2.13.2, 2.13.3, 2.13.6, 2.18, 2.18.1, 2.18.2, 2.18.3, 2.18.6, 2.22, 2.22.8, 2.22.9, 2.22.10, 2.22.11, 2.30, 2.30.1, 2.30.2, 2.30.3, 2.30.4, 2.30.8, 2.39, 2.39.1, 2.39.2, 2.39.3, 2.39.4 2.39.7, 2.39.8, 2.39.9, 2.39.10, 2.40, 2.40.1, 2.40.2, 2.40.3, 2.40.4, 2.40.8, 2.55, 2.55.7 werden wie folgt geändert:

2.13 Muster 13/E: Heilmittelverordnung (Maßnah- men der Physikalischen Therapie/

Podologischen Therapie) (Stand:

10.2008)

2.13.1 Für die Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Physi- kalischen Therapie/Podologischen Therapie) sind die Muster 13.1/E und 13.2/E gemäß der in Kapitel 2.13.7 und 2.13.8 abgebildeten Form zu verwenden.

2.13.2 Die Muster 13.1/E und 13.2/E sind auf Sicherheitspapier im DIN-A5-Format hoch zu erstellen.

2.13.3 Das Muster 13.1/E wird mit einem Barcode versehen.

Die Spezifikationen des Barcodes sind dem „Techni- schen Handbuch Blankoformularbedruckung“ in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

2.13.6 unbesetzt

2.18 Muster 18/E: Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergotherapie) (Stand: 10.2008)

Nr. Formularname Bemerkungen Bfb- Barcode-

formular Typ Muster Heilmittelverordnung Muster 13 kann optional im Ja 1 13/E (Maßnahmen der DIN A4 (13/E) oder DIN A5

Physikalischen/ Format (13.1/E und 13.2/E) Podologischen ausgedruckt werden.

Therapie)

Muster Heilmittelverordnung Muster 18 kann optional im Ja 1 18/E (Maßnahmen der DIN A4 (18/E) oder DIN A5

Ergotherapie) Format (18.1/E und 18.2/E) ausgedruckt werden.

Muster Berichtsvordruck Mit der Abrechnung an die Ja 5 30a/E Gesundheitsunter- KV. Der Barcode kann

suchung optional eine Anforderungs- ID enthalten.

Muster Berichtsvordruck Für den Arzt Ja 0

30b/E Gesundheitsunter- suchung

Muster Dokumentations- Für die KV Ja 5

39c/E vordruck für Krebs- früherkennungs- untersuchung Frauen

Muster Dokumentations- Für den untersuchenden Ja 0 40a/E vordruck für Krebs- Arzt

früherkennungs- untersuchung Männer

Muster Dokumentations- Für die KV Ja 0

40b/E vordruck für Krebs- früherkennungs- untersuchung Männer

Nr. Formularname Bemerkungen Bfb- Barcode-

formular Typ Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 1 13.1/E (Maßnahmen der des Formulars

Physikalischen/ für die Krankenkasse Podologischen

Therapie)

Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 0 13.2/E (Maßnahmen der des Formulars

Physikalischen/ für die Krankenkasse Podologischen

Therapie)

Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 1 18.1/E (Maßnahmen der des Formulars

Ergotherapie) für die Krankenkasse

Muster Heilmittelverordnung Vorder- und Rückseite Ja 0 18.2/E (Maßnahmen der des Formulars

Ergotherapie) für die Krankenkasse

Nr. Formularname Bemerkungen Bfb- Barcode-

formular Typ Muster Berichtsvordruck Für den Arzt. Der Barcode Ja 0 30/E Gesundheitsunter- kann optional eine

suchung Anforderungs-ID enthalten.

Muster Dokumentations- Für den untersuchenden Ja 0 40/E vordruck für Krebs- Arzt

früherkennungs- untersuchung Männer K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

(2)

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

2.18.1 Für die Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergo- therapie) sind die Muster 18.1/E und 18.2/E gemäß der in den Kapiteln 2.18.7 und 2.18.8 abgebildeten Form zu verwenden.

2.18.2 Die Muster 18.1/E und 18.2/E sind auf Sicherheitspapier im DIN-A5-Format hoch zu erstellen.

2.18.3 Das Muster 18.1/E wird mit einem Barcode versehen.

Die Spezifikationen des Barcodes sind dem „Techni- schen Handbuch Blankoformularbedruckung“ in der je- weils gültigen Fassung zu entnehmen.

2.18.6 unbesetzt

2.22 Muster 22/E: Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie (Stand: 1.2009) 2.22.8 Muster 22a/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 2.22.9 Muster 22b/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 2.22.10 Muster 22c/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 2.22.11 Muster 22d/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 2.30 Muster 30/E: Berichtsvordruck Gesundheits-

untersuchung (Stand: 1.2009) 2.30.1 Für den Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung ist

das Muster 30/E gemäß der in Kapitel 2.30.8 abgebilde- ten Form zu verwenden.

2.30.2 Das Muster 30/E ist zum Verbleib beim Arzt bestimmt.

2.30.3 Das Formular ist im Format DIN A4 hoch auf Sicher- heitspapier zu erstellen.

2.30.4 Das Muster 30/E wird mit einem Barcode versehen. Der Barcode kann optional eine Anforderungs-ID enthalten.

Die Spezifikationen des Barcodes sind dem „Techni- schen Handbuch Blankoformularbedruckung“ in der je- weils gültigen Fassung zu entnehmen.

2.30.8 Muster 30/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 2.39 Muster 39/E: Dokumentationsvordruck für Krebs-

früherkennungsuntersuchung Frauen (Stand: 1.2009)

2.39.1 Als Muster 39/E gilt der Überweisungsschein zur präventiven zytologischen Untersuchung sowie der zweiteilige Berichtsvordruck „Krebsfrüherkennung – Frauen“ nach Anlage I der Richtlinien des Gemein- samen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen. Als Vordruck sind gemäß der in den Kapiteln 2.39.7 bis 2.39.10 abgebildeten Form die Muster 39a/E, 39b/E und 39d/E zu verwenden. Der Überweisungsschein (Muster 39a/E) bildet des Deck- blatt.

2.39.2 Muster 39/E besteht aus drei Teilen:

Muster 39a/E: Überweisungsschein zur präventiven zytologischen Untersuchung

Muster 39b/E: Ausfertigung für den untersuchenden Arzt

Muster 39c/E: unbesetzt

Muster 39d/E: Ausfertigung für den Zytologen 2.39.3 Muster 39a/E ist auf Sicherheitspapier im Format

DIN A5 quer, Muster 39b/E und 39d/E sind auf Sicher- heitspapier im Format DIN A4 hoch zu erstellen.

2.39.4 Die Muster 39a/E, 39b/E und 39d/E werden mit ei- nem Barcode versehen. Der Barcode der Muster

39a/E, 39b/E und 39d/E kann optional eine Anforde- rungs-ID enthalten. Die Spezifikationen des Barcodes sind dem „Technischen Handbuch Blankoformular- bedruckung“ in der jeweils gültigen Fassung zu ent- nehmen.

2.39.7 Muster 39a/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 2.39.8 Muster 39b/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 2.39.9 Muster 39c/E unbesetzt

2.39.10 Muster 39d/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 2.40 Muster 40/E: Dokumentationsvordruck für Krebs-

früherkennungsuntersuchung Män- ner (Stand: 1.2009)

2.40.1 Als Dokumentationsvordruck ist im Rahmen der vom Gemeinsamen Bundesausschuss als Anlage in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien festgelegte Vor- druck „Krebsfrüherkennung – Männer“ Muster 40/E gemäß der in Kapitel 2.40.8 abgebildeten Form zu ver- wenden.

2.40.2 Das Muster 40/E ist zum Verbleib beim Arzt bestimmt.

2.40.3 Das Formular 40/E ist im Format DIN A5 quer auf Si- cherheitspapier zu erstellen.

2.40.4 Das Formular wird nicht mit einem Barcode versehen.

2.40.8 Muster 40/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 2.55 Muster 55/E: Bescheinigung zum Erreichen der

Belastungsgrenze bei Feststellung ei- ner schwerwiegenden chronischen Krankheit im Sinne des § 62 SGB V (Stand: 1.2009)

2.55.7 Muster55/E (am Ende dieser Bekanntgabe) 1.2.2 Die Nummern 2.30.9 und 2.40.9 werden gelöscht.

1.2.3 Die Nummern 2.1.1, 2.12.1, 2.14.2, 2.60.3 sowie 2.81.1 werden wie folgt redaktionell angepasst:

2.1.1 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sind die Muster 1a/E-1c/E gemäß der in Kapitel 2.1.8–2.1.10 ab- gebildeten Form zu verwenden.

2.12.1 Für die Verordnung häuslicher Krankenpflege sind die Muster 12a.1–12d/E gemäß der in Kapitel 2.12.8–

2.12.14 abgebildeten Form zu verwenden.

2.14.2 Die Muster 14.1/E und 14.2/E sind auf Sicherheitspapier im DIN-A4-Format hoch zu erstellen.

2.60.3 Die Muster 60a/E und 60b/E sind auf Sicherheitspapier im Format DIN A4 hoch zu erstellen.

2.81.1 Für die Erklärung des im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz versicherten Patienten bei Inanspruchnah- me von Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland sind die Muster 81a/E und 81b/E gemäß der in Kapitel 2.81.7 und 2.81.8 abgebil- deten Form zu verwenden.

2 Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin

Berlin, den 30. November 2008

(3)

Original: DIN A4 hoch 2.22.8 Muster 22a/E

Original: DIN A4 hoch 2.22.9 Muster 22b/E

Original: DIN A4 hoch 2.22.10 Muster 22c/E

Original: DIN A4 hoch 2.22.11 Muster 22d/E

(4)

Original: DIN A4 hoch 2.30.8 Muster 30/E

Original: DIN A5 quer 2.39.7 Muster 39a/E

Original: DIN A4 hoch 2.39.8 Muster 39b/E

Original: DIN A4 hoch 2.39.10 Muster 39d/E

(5)

Original: DIN A4 hoch 2.55.7 Muster 55/E

Original: DIN A5 quer 2.40.8 Muster 40/E

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits –

vereinbaren die nachstehende

23. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung

vom 1. April 1995

1. In der Vereinbarung über Vordrucke für die ver- tragsärztliche Versorgung werden folgende Ände- rungen vorgenommen:

Die Nummern 2.22, 2.30, 2.30.2. 2.39, 2.39.1, 2.39.2, 2.39.3, 2.40, 2.40.2 2.40.3 sowie 2.55 werden wie folgt geändert:

2.22 Muster 22: Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie (Stand: 1.2009)

2.30 Muster 30: Berichtsvordruck Gesundheitsuntersu- chung (Stand: 1.2009)

2.30.2 Das Muster 30 ist auf weißem Papier in roter Druck- farbe herzustellen.

2.39 Muster 39: Dokumentationsvordruck für Krebs- früherkennungsuntersuchung Frauen (Stand: 1.2009)

2.39.1 Als Muster 39 gilt der Überweisungsschein zur präventi- ven zytologischen Untersuchung und der zweiteilige Be- richtsvordruck „Krebsfrüherkennung Frauen“ nach Anla- ge I der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschus- ses über die Früherkennung von Krebserkrankungen. Der Überweisungsschein (Muster 39a) bildet das Deckblatt.

2.39.2 Das Muster 39 besteht aus drei Teilen:

Muster 39a: Überweisungsschein zur präventiven zy- tologischen Untersuchung

Muster 39b: Ausfertigung für den untersuchenden Arzt Muster 39c: unbesetzt

Muster 39d: Ausfertigung für den Zytologen

2.39.3 Der Vordruck erhält keinen farbigen Flächendruck. Nr.

1.1.5 gilt entsprechend.

Muster 39a erhält das Format DIN A5 quer, Muster 39b und 39d erhalten das Format DIN A4 hoch. Muster 39a und 39b sind auf weißem und Muster 39d auf hellblau- em Papier herzustellen.

2.40 Muster 40: Dokumentationsvordruck für Krebs- früherkennungsuntersuchung Männer (Stand: 1.2009)

2.40.2 Das Muster 40 verbleibt beim untersuchenden Arzt.

2.40.3 Das Muster 40 ist auf weißem Papier herzustellen. Das Muster erhält das Format DIN A5 quer.

2.55 Muster 55: Bescheinigung zum Erreichen der Be- lastungsgrenze bei Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krank- heit im Sinne des § 62 SGB V

(Stand: 1.2009)

Bekanntmachungen

Referenzen

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