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Stammzellforschung - ein Themen-Talk

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Academic year: 2022

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Stammzellforschung – ein Themen-Talk

von Jana Daners, Finja Groll, Ronja Rogner, Lena Ulrich und Dr. Monika Pohlmann

Dem US-amerikanischen Forscher James Thomson gelang es 1998 erstmals, mensch- liche embryonale Stammzellen zu erzeugen. Sein Experiment erwies sich als folgen- schwer. Es löste eine heftige ethische Kontroverse aus und beflügelte die Hoffnung auf neue Therapien. Moralischer Konflikt und medizinisches Potenzial, beides hat mit der Herkunft der embryonalen Stammzellen zu tun. Ob menschliche embryonale Stamm- zellen für medizinische Therapien genutzt werden sollten, wird in einem angeleiteten mehrperspektivischen „Themen-Talk“ am Beispiel der Querschnittslähmung diskutiert.

Die Bewertungskompetenz Ihrer Schülerinnen und Schüler wird auf anspruchsvolle Wei- se gefördert.

© Beeldbewerking/iStock/Getty Images Plus

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© RAABE 2019

G.4.4

Stammzellforschung – ein Themen-Talk

Niveau: weiterführend, vertiefend

von Jana Daners, Finja Groll, Ronja Rogner, Lena Ulrich und Dr. Monika Pohlmann

Methodisch-didaktische Hinweise 1 M 1 Forschung mit embryonalen Stammzellen 4 M 2a Embryonen für die Forschung? – Robert A. 10 M 2b Embryonen für die Forschung? – Marlene T. 14 M 2c Embryonen für die Forschung? – Karl T. 16 M 2d Embryonen für die Forschung? – Rechtsexpertin Mia G. 18 M 2e Moderation des Themen-Talks 21 Lösungen 25 Literatur 26

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© RAABE 2019

RAABE UNTERRICHTS-MATERIALIEN Biologie Sek. II

6 von 26 Stammzellforschung Genetik G.4.4

Beobachtungsbogen

Beobachtete Rolle Argumente Berührte Werte Robert,

querschnittsgelähmt

z. B.:

Jeder hat ein Recht auf Gesundheit, deshalb darf ich eine Behandlung mit embryonalen Stammzellen annehmen.

z. B.:

Recht auf Gesundheit, Recht auf Selbstbestim- mung, Glück, …

Marlene, Ehefrau

… z. B.:

Recht auf Selbstbestim- mung, Unantastbarkeit der Menschenwürde, …

Karl, Ehemann

… z. B.:

Recht auf Selbstbestim- mung, Fortschritt, …

Mia,

Expertin in Rechtsfragen

… …

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© RAABE 2019

RAABE UNTERRICHTS-MATERIALIEN Biologie Sek. II

16 von 26 Stammzellforschung Genetik G.4.4

M 2c Embryonen für die Forschung? – Karl T.

Aufgaben

1. Versetzen Sie sich mithilfe des Info-Textes in die Situation des Ehemannes Karl T., der nach mehreren vergeblichen Versuchen seiner Ehefrau Marlene mit Methoden der In-vitro-Fertilisation schwanger zu werden, nun über das Schicksal der gemein- samen tiefgefrorenen Embryonen entscheiden muss. Sammeln Sie aus der Pers- pektive von Karl Argumente, die dafürsprechen, die Embryonen für die Forschung freizugeben. Dabei sollten Sie sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Embryonen getötet werden dürfen, um möglicherweise Patienten mit einer Querschnittsläh- mung heilen zu können.

2. Soll der therapeutische Einsatz von embryonalen Stammzellen erlaubt werden?

Gestalten Sie ein kurzes Eingangs-Plädoyer, das Ihre grundsätzlichen Gefühle, Zweifel, Wertvorstellungen und Ihre Entscheidung zum Ausdruck bringt.

3. Bestimmen Sie einen Akteur Ihrer Gruppe, der im Themen-Talk die Rolle von Karl T.

übernimmt und dessen Argumente vertritt. Notieren Sie dazu stichhaltige Argu- mente auf einer Karteikarte, die dem Rollenspieler in der Talk-Runde als Stütze dient.

Info-Text

Als das Ehepaar Thaler schmerzhaft bemerkte, dass es auf natürlichem Wege kein eige- nes Kind zeugen kann, wendete es sich an eine Klinik, die Methoden der In-vitro-Fertili- sation anbietet. Das Ehepaar durchstand gemeinsam eine schwierige Zeit, geprägt von Hormonspritzen, Eizell-Entnahmen, künstlichen Befruchtungen und hoffnungsvollem Warten. Trotz der aufwendigen und sehr kostspieligen Maßnahmen wurde die Ehefrau Marlene T. nicht schwanger. Zwei Jahre später erhält das Ehepaar Thaler einen Brief der Klinik. Dieser informiert darüber, dass noch immer kryokonservierte Embryonen vor- handen sind. Da die Klinik diese „überzähligen“ Embryonen nicht länger in flüssigem Stickstoff (−196 °C) lagern kann, wird das Ehepaar Thaler vor die Entscheidung gestellt, die Embryonen vernichten zu lassen oder für die Embryonenforschung freizugeben. Ihre Entscheidung müssen sie der Klinik innerhalb der nächsten 30 Tage mitteilen.

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