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Archiv "Rentner-Krankenversicherung: Wachsendes Defizit" (27.11.1992)

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Rentner-Krankenversicherung:

Wachsendes Defizit

10111■01•0111■1

Ursprungsdaten: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 32/1992 Deutscher Instituts-Verlag

Gesetzliche Krankenversicherung Krankenversicherung:

Der Rentner-Effekt

1975 1980 1985 1990 1991 r rzen es enrägsp ic gen

Arbeitsentgelts Zur Finanzierung aller Ausgaben

notwendiger Beitragssatz davon:

für die Krankheitskosten der erwerbstätigen Kassen-Mitglieder zur Abdeckung des Defizits in der Rentnerkrankenversicherung Tatsächlich erhobener allgemeiner Kassen-Beitragssatz

10,5 11,6 12,2 11,9

11,8

11,4 12,5 12,2

10,5 Defizit/Überschuß aufgrund des

zuwenig/zuviel erhobenen allgemei-

ner Beitragssatzes 0 - 0,2 - 0,4

12,7

9,0 3,7

- 0,5 + 0,6 9,3 9,3

1,2 2,3

8,7 3,2 8,8 3,4 Das Defizit in der Rentner-

Krankenversicherung (KVdR) wächst seit Jahren. Die erwerbsakti- ven Krankenversicherten finanzieren mit ihren Beiträgen inzwischen 60 Prozent der von den Rentnern verur- sachten Krankheitskosten.

Fehlbetrag:

50 Milliarden DM

Nach einer Analyse des (arbeit- gebernahen) Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Köln, ergab sich für 1991 folgendes Bild:

Die Ausgaben in der Kranken- versicherung der Rentner beliefen sich im Jahr 1991 auf 62,4 Milliarden DM, die Einnahmen gerade auf 25,6 10111•1■101■V

Milliarden DM. In der westdeut- schen Rentner-Krankenversicherung fehlten demnach 36,8 Milliarden DM. Heute (1992) beträgt das Defi-

zit fast 50 Milliarden DM. Für die er- werbstätigen Versicherten bedeutet das wachsende Defizit in der Rent- ner-Krankenkasse eine zunehmende Solidarlast zugunsten der älteren Generation.

Die von den erwerbsaktiven Krankenversicherten verursachten Ausgaben der Krankenkassen hätten zusammen mit den Arbeitgeberbei- trägen 1991 schon mit einem Bei- tragssatz von neun Prozent voll abge- deckt werden können. Damit wäre die Solidarlast der aktiven Versi- cherten sogar noch unter den Bei- tragssätzen geblieben, die im Jahr 1975 erforderlich waren (Tabelle).

Das Generationenproblem in der Krankenversicherung hat sich

allmählich aufgebaut: Im Jahr 1975 mußten die erwerbstätigen Versi- cherten 1,2 Prozent ihres beitrags- pflichtigen Einkommens für die Fi-

nanzierung der Ausgaben in der Rentner-Krankenversicherung bei- steuern. Eine wesentliche Ver- schlechterung in der Finanzierung der KVdR trat 1977 ein: Der Bun- destag beschloß damals, den Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung zur KVdR von 17 auf 11,8 Prozent zu senken.

Generationenproblem belastet die

Krankenversicherung

Im Jahr 1991 wären dafür in den alten Bundesländern bereits 3,7 Pro- zent notwendig gewesen, wenn die Krankenkassen eine voll ausgegli- chene Bilanz vorgelegt hätten, an- statt das Defizit aus den Überschüs- sen der Jahre 1989 und 1990 auszu- gleichen. Aber auch so waren es noch 3,2 Prozent der beitragspflichti- gen Entgelte, die in die Rentner- Krankenversicherung flossen.

Bei den ostdeutschen Kranken- kassen belief sich der Solidarbeitrag für die Finanzierung der Rentner- Krankenversicherung auf 3,1 Pro- zent. Für die erwerbsaktiven Versi- cherten allein hätte dort ein Bei- tragssatz von 8,2 Prozent ausge- reicht.

Tatsächlich lag der Krankenver- sicherungsbeitrag in den neuen Bun- desländern bei 12,8 Prozent (Start- beitrag nach der Wiedervereini- gung). Der größere Teil der Diffe- renz ging auf das Konto der Rent- ner-Krankenversicherung, der klei- nere Teil bildet eine Rücklage für das Jahr 1992.

Wegen der Erkrankungshäufig- keit und der Multimorbidität der äl- teren Versicherten, insbesondere der Rentner, ergibt sich eine Schief- lage bei der Ausgabenentwicklung.

So gingen von den insgesamt 24,4 Milliarden DM für Arzneimittel (1991) 13,3 Milliarden DM auf das Konto der Rentner.

Auch die Aufwendungen für die stationäre Krankenpflege entfallen überwiegend auf die Rentner-Kran- kenversicherung: In Westdeutsch- land waren es von 49 Milliarden DM knapp 25,5 Milliarden DM (52 Pro- zent), in den neuen Bundesländern 5,3 Milliarden (45 Prozent) von ins- gesamt 7,7 Milliarden DM. iwd/EB A1-4086 (38) Dt. Ärztebl. 89, Heft 48, 27. November 1992

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