Aussichten für Rentner
Rentenerhöhungen in °A
Kriegsopferrenten Sozialrenten am 1.7.19764 1.7.1976
Begünstigte 11,5 Mill.
2,3 Mill.
nm.' I
Unfallrenten 1.1.1977 1,0 Mill.1
Altershilfe für Landwirte
1.1.1977
600000
1883
Die Bezüge der Rentner werden 1976 bzw. 1977 spürbar ange- hoben: zwischen 7,5 und 11 Pro- zent EB
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
sich doch gelohnt, die fehlende Summe zu leihen. Es wären ihm wohl mindestens acht Jahre Aus- fallzeit für Schul- und Hochschul- ausbildung anzurechnen gewesen, also etwa weitere 96 Monate, oder davon doch 87 (bei 93 Kriegsmona- ten), da auch hier die Dauer von Ersatz- und Ausfall-Zeiten zusam- men nicht länger angerechnet wird als die gesamte Beitragszeit von (in diesem Falle) 180 Monaten. Mit einem etwas höheren Einzahlungs- betrag hätte jedenfalls dann die monatliche Rente wesentlich bes- ser ausfallen müssen.
Welche Lehren können aus dem Vergleich gezogen werden, nach- dem man Hangen zufolge (a) nur unverbindliche Auskünfte von den zuständigen Stellen erhalten kann und sogar unrichtige schriftliche Auskünfte der BfA angeblich nicht im Sozialgerichtsverfahren angreif- bar sind?
1. Wenn in solchen Fällen viele nachentrichtete Monatsbeiträge sich besonders günstig auswirken sollen, müssen ihnen möglichst lange anrechenbare Ersatz-Zeiten und Ausfall-Zeiten gegenüberste- hen.
2. Wenn die Kriegsdienstleistung (oder eine analoge Ersatz-Zeit) angenommenerweise hoch bewer- tet wird, könnte man glauben, den (daher günstigen) Monatsdurch- schnitt durch spätere Minimalbei- träge nur zu verschlechtern, könnte also auf den Gedanken kommen, sich vielleicht am besten auf die Mindestmenge an nachzuzahlenden Fehlmonaten zum Erreichen der geforderten Mindestversicherungs- dauer von 180 Monaten zu be- schränken. Diese Rechnung geht aber offensichtlich nicht auf.
3. Es ergibt sich, daß nach jahre- langer Teilnahme an beiden Welt- kriegen anschließend viele (ggf.
kleinste) freiwillig nachgezahlte Monatsbeiträge zu einer besseren Rente führen können; je mehr Mo- nate, desto besser, aber nicht wei- ter zurück als bis Januar 1960 we- gen des sonst zu erwartenden,
schon angedeuteten Verlustes wichtiger Vorteile, worauf noch einzugehen sein wird.
In Anbetracht von 1. könnte man einer Arztkollegin C., geboren 1890, selbständig, Praxisaufgabe 1967, nie zuvor in einem Renten- versicherungsverhältnis, zustim- men, wenn sie glaubt, durch kom- plette Nachentrichtung von 180 Beitragsmonaten (1960-1964) der
Mindestklasse je 18 DM, insge- samt 3240 DM noch in den Genuß einer nennenswerten Kleinrente als Zulage zu ihrer bisherigen beschei- denen Altersversorgung zu kom- men. Sie sollte möglichst nicht von vornherein darauf verzichten, sich noch um schwer zu beschaffende Belege für einen Zeitraum von acht Monaten des militärähnlichen La- zaretteinsatzes zur freiwilligen Krankenpflege im Kriege 1914- 1915 zu bemühen. Indes würde das wohl die einzige Ersatz-Zeit sein, die ihr ein paar zu Buch schlagen- de Werteinheiten bringen könnte.
Ohne diese dürfte sie — jetzt 85 Jahre alt — nur auf bis zu vier Jah-
re Schulzeit nach dem vollendeten 16. Lebensjahr und zusätzlich auf bis zu fünf Jahre als mit einem Examen abgeschlossene Hoch- schulzeit im Sinne von Ausfall-Zei- ten angewiesen sein. Ihr ist aber auch ohne den vielleicht unmög- lich bleibenden Nachweis einer Ersatz-Zeit, wie oben angegeben, zum freiwilligen Eintritt in die Ren- tenversicherung und zur Nachzah- lung von 180 Monatsbeiträgen ab Januar 1960 zu raten, da dann so- fort eine monatliche Rente fällig wird. Diesem Rat wurde bereits ge- folgt. Es wurde die Einzahlung des hierzu mindestens notwendigen Be- trages von 3240 DM für 180 Monate ab Januar 1960 beantragt, geneh- migt und sodann ausgeführt. Laut Bescheid kam es nicht zu einer An- erkennung der (nicht als ausrei- chend nachgewiesen befundenen) freiwilligen Krankenpflegezeit im Kriege. An Schul- und Hochschul- zeit wurden auch nicht die vollen möglichen 108 Monate, sondern nur 102 Monate als nachgewiesen anerkannt. Deren alleinige Anrech- nung zusammen mit den nachge- zahlten Versicherungsbeiträgen von 3240 DM führte aber dennoch zur Zuerkennung einer monatli- chen Rente in Höhe von 171 DM.
Damit hat sich der Rat zum Eintritt in die Versicherung und zur Nach- zahlung von 180 kleinsten Monats- beiträgen je 18 DM, insgesamt 3240 DM, als sinnvoll und für die zukünftige Lebensabsicherung als nützlich erwiesen.
Der einfachste Fall dürfte also die komplette Nachzahlung für minde- stens 15 Jahre Beitragszeit = Ver- sicherungszeit ab Januar 1960 sein unter Nachweis der Schulzeit und Hochschulzeit sowie deren Ab- schluß durch einen Examensbeleg.
Ist es darüber hinaus möglich, noch Ersatz-Zeiten geltend zu machen, um so besser.
Der Druckschrift „Geld = Rente"
1975 der BfA, Tabelle 2, kann ent- nommen werden, daß eine derzeiti- ge Nachentrichtung in der niedrig- sten Beitragsklasse (je 18 DM) für 180 Monate, also ein einmaliger Einzahlungsbetrag von 3240 DM,
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 51 vom 18. Dezember 1975 3475