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Archiv "ABTREIBUNG: „Verantwortliches Töten“?" (20.04.1989)

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Hoechst

Kreatinin-Clearance 50 - 20 ml/min

< 20 ml/min

Serum-Kreatinin 1,5 - 5 mg/dl

> 5 mg/dl

Erhaltungsdosis 1 bzw. 1/2 Tabl./Tag

1/2 Tabl. alle 2 Tage

reits bei einigen privatversi-

cherten Studenten als erfolg- reich erwiesen.

Dr. med. Klaus Seeligmül- 1er, Arzt für Orthopädie, Ro- chusstraße 180, 5300 Bonn- Duisdorf

ABTREIBUNG

Zu dem Leserbrief „Empö- rend", von Andreas Feher in Heft 12/1989, der sich auf den Fernseh- film „Mit unnachgiebiger Härte"

(ARD, 2. 2. 1989) bezog. Der Fern- sehfilm beschäftigte sich mit dem Hintergrund des Gerichtsverfah- rens gegen den Memminger Gynä- kologen Dr. Theissen:

„Verantwortliches Töten"?

Die Empörung über die Verfahrensweise des Mem- minger Abtreibungsprozesses mag noch nachvollziehbar sein, denkt man an die Offen- legung sogenannter „intimer"

Daten, ein Vergleich mit to- talitären Schauprozessen ist angesichts der Schicksale der davon Betroffenen grotesk bis übel. Zu oberflächlich auch, die Diskussion auf die psychi- schen Störungen beziehungs- weise deren Therapie — seien sie Folge von Abtreibung oder Geburt der ungewollten Kinder — zu reduzieren. So geht man an der Grundsätz- lichkeit des Problems vorbei, das sich aktuell in vergleich- barer Weise bei der „aktiven Sterbehilfe" stellt.

Grundsätzlich geht es um die Entscheidung für exi- stenzielles Menschenrecht, unantastbares individuelles Lebensrecht ohne Wenn und Aber aus christlicher Annah- me des Lebens, wie es ge- schenkt wurde, auch im Sinne des hippokratischen Eides, oder aber um die Verfügung über fremdes Leben nach ma- terialistischen Grundsätzen der Nützlichkeit, des „Mehr- werts", ob „erwünscht" oder nicht oder nach Maßgabe des Vorrechts auf Selbstverwirkli- chung, nach den Regeln der

„Relativitätslehre des Le- bensrechts". Wer einer Mut- ter das Recht zuspricht, „ver- antwortlich" über Leben und Tod ihres Kindes zu entschei-

den, relativiert das einmalige Lebensrecht des kleinen Menschen nach subjektiven Maßstäben, verliert das Recht auf das elementare Ar- gument gegen Todesstrafe und rechtfertigt nachträglich die relative Notwendigkeit von Hiroshima.

Abtreibung, „verantwort- liches Töten", Töten aus

„Überzeugung"? Objektives Recht der unveräußerlichen Menschenrechte oder subjek- tives Recht der Zweckmäßig- keit und des Zeitgeistes, christliche Verantwortlich- keit vor Gott oder doch „New Age"?

Dr. med. Rainer Zoch, Augenarzt, Rathausstraße 60, 5410 Höhr-Grenzhausen

METHADON

Zum Beitrag „Methadon: Glau- ben oder Wissen" in Heft 10/1989:

Ungerechtfertigt

Ich bin dem DÄ sehr dankbar für die Absicht, nun- mehr „das Für und Wider von Methadonprogrammen sach- lich abwägen" zu wollen. Mit dieser neuen Orientierung aber gleich den ersten besten Fernsehbericht auseinander- zunehmen, halte ich für unge- rechtfertigt. Der Verfasser

„bt" fand es „ärgerlich, so viel Polemik zu hören". Aber, ist es ein Sakrileg, sich zu fragen, ob es den vehement gegen die Substitution argumentieren- den „drogenfreien" Einrich- tungen nicht auch um ihren Besitzstand geht? Und ist denn das „Leidensdruck- Konzept" nicht die tragende Säule des bisherigen Drogen- konzeptes? Daß in einer halbstündigen Sendung „viele andere Probleme" nicht zur Sprache kamen, scheint ver- ständlich. Daß aber in dem kurzen Artikel des DÄ wie- derum unverständliche An- spielungen auftauchen . . spricht nicht für die Einhal- tung des eingangs ausgespro- chenen Bekenntnisses.

Dr. med. Reinhard Borne- mann, Thomasiusstraße 5, 1000 Berlin 21

Zusammensetzung: 1 Film- tablette enthält 200 mg Ofloxa- cin. Anwendungsgebiete:

Bakterielle Infektionen, verursacht durch Ofloxacin-empfindliche Erreger:

Akute, chronische und rezidivierende Atemwegsinfektionen (Bronchitis), verursacht durch Haemophilus influenzae oder andere gram-negative und multiresistente Erreger sowie durch Staphylococcus aureus. Da Pneu- monien im ambulanten Bereich überwiegend durch Pneumokokken ver- ursacht werden, ist Tarivid in diesen Fällen nicht das Mittel der ersten Wahl.

Die Anwendung von Tarivid kann aber bei sogenannten Problemkeimen (z.B. Escherichia coli, Klebsiella, Enterobacter, Proteus, Pseudomonas, Legionella, Staphylococcus) angezeigt sein.

Chronische und rezidivierende Infektionen von Hals, Nase und Ohren, insbesondere wenn sie durch gram-negative Keime einschließlich Pseudo- monas oder durch Staphylococcus verursacht sind. Damit ist Tarivid nicht indiziert bei der akuten Angina tonsillaris. Infektionen der Weichteile und der Haut, des Bauchraumes einschließlich des kleinen Beckens, der Niere, der ableitenden Harnwege und der Geschlechtsorgane, Gonorrhö. Gegen- anzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ofloxacin oder andere Chinolon- carbonsäurederivate. Nicht bei Epileptikern anwenden. Tarivid soll Kindern und Jugendlichen in der Wachstumsphase sowie Schwangeren und Stillen- den nicht verabreicht werden, da keine Erfahrungen über die Sicherheit der Anwendung bei diesen Gruppen vorliegen und aufgrund von Ergebnissen aus Tierversuchen Gelenkknorpelschädigungen beim noch nicht erwach- senen Organismus nicht völlig unwahrscheinlich sind. Anwendungs- beschränkung: Bei Vorschädigung des ZNS mit erniedrigter Krampf- schwelle wie z.B. nach Schädelhirnverletzungen, entzündlichen Prozessen im ZNS-Bereich oder Schlaganfall, soll Tarivid nicht angewendet werden.

Nebenwirkungen: Allergische Erscheinungen, insbesondere Überemp- findlichkeitsreaktionen der Haut. In Einzelfällen Petechien, hämor- rhagische Bullae und Papeln als Ausdruck einer Vaskulitis. Selten Sym- ptome wie Gesichtsödem, Zungenschwellung, Glottisödem, Tachykardien, Atemnot bis hin zum bedrohlichen Schock, teilweise schon nach Erstein- nahme (Tarivid sofort absetzen). In Einzelfällen Photosensibilität.

Gelegentlich Störungen im Bereich des Nervensystems, z.B. Kopf- schmerzen, Schwindel, Schlafstörungen, intensive Traumerlebnisse bis zum Alptraum, muskuläre Koordinationsstörungen, Parästhesien in den Gliedmaßen, sensorische Störungen wie Seh-, Geschmacks- und Geruchs- störungen. Halluzinationen und psychotische Reaktionen wie Unruhe, Erre- gungszustände, Angstzustände, Verwirrtheit. Diese Reaktionen traten teil- weise schon nach Ersteinnahme auf (Tarivid sofort absetzen). Selten Gelenk- und Muskelschmerzen. In Einzelfällen Blutbildveränderungen (Leukopenie, Agranulozytose, Thrombozytopenie, Anämie), vorüber- gehender Anstieg der Leberenzyme und/oder des Bilirubins sowie Ein- schränkung der Nierenfunktion, z.B. Anstieg des Serumkreatinins. Es kann zu Beschwerden im Magen-Darm-Bereich kommen (Schmerzen, Appetit.

losigkeit, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall). Bei Auftreten von schweren und anhaltenden Durchfällen ist an eine pseudomembranöse Kolitis zu denken, die sofort behandelt werden muß. In solchen Fällen ist Tarivid so- fort abzusetzen und eine geeignete Therapie (z.B. Vancomycin oral, 4 x 250 mg täglich) einzuleiten. Peristaltikhemmende Präparate sind kontrain- diziert. Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Tarivid kann das Reaktionsvermögen soweit verändert sein, daß die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschineh beeinträchtigt wird.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Wirkungsabschwächung bei gleichzeitiger Gabe von mineralischen Antazida. Wirkungsweise:

Bakterizid durch Hemmung der bakteriellen DNS-Gyrase. Dosierung: Je nach Indikation erhalten Patienten 2 x 1/2 bis 2 x 1 Filmtablette pro Tag im Abstand von 12 Stunden. In schweren Fällen kann die Dosis auf 2 x 1 1/2 bis 2 x 2 Filmtabletten erhöht werden. Dosierung bei eingeschränkter Nierenfunktion: Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist die Initialdosis von Tarivid wie bei Nierengesunden. Die Erhaltungsdosis sollte wie folgt erniedrigt werden:

Hämodialyse und Peritonealdialyse: 1/2 Tablette alle 2 Tage. Anwen- dungsdauer: Bis zum Vorliegen weiterer Erfahrungen ist eine Behand- lungsdauer von 2 Monaten nicht zu überschreiten. Handelsformen und Preise: Filmtabletten zu 200 mg mit Bruchrille; N1: 10 Filmtabletten 43,55 DM; N2: 20 Filmtabletten 81,90 DM. Krankenhauspackungen.

Hoechst Aktiengesellschaft, 6230 Frankfurt am Main 80. LI 209 965

A-1088 (12) Dt. Ärztebl. 86, Heft 16, 20. April 1989

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