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Archiv "Lebensrecht: Sinn nicht verstanden" (31.01.1997)

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Cannabis

Zu dem Beitrag „Streit um das in Schleswig-Holstein geplante Modell:

Bald Haschisch aus der Apotheke?“

von Alexandra Endres in Heft 50/1996:

Auf Rolle als Fachleute besinnen

Wenn Politiker wie Edu- ard Lintner komplexe The- men in populistischer Manier ausschlachten, überrascht das kaum noch. Fundierte Sachkenntnis erwarte ich von ihnen nicht. Aber daß jetzt selbst hochrangige Ärztever- treter sich in ähnlich undiffe- renzierter Weise in die Dis- kussion um die Legalisierung weicher Drogen einmischen, verwundert mich dann doch . . . Die Mär vom Hasch als Einstiegsdroge ist aller- dings längst beseitigt, sein Verkauf in Apotheken stellt sicher keinen Anlaß dar, sie wiederzubeleben.

In meiner täglichen Arbeit in einer psychiatrischen Ab- teilung eines Großstadtkran- kenhauses bin ich mit der Wirklichkeit der härtesten deutschen Drogenszene kon- frontiert. Die betreffende Droge erzeugt nicht nur schwerste körperliche Ab- hängigkeit; ihr Entzug kann tödlich verlaufen. Die psychi- schen und organischen Schä- den, die sie verursacht, sind verheerend. Sie ist legal und überall erhältlich, während die Rettungsstellen landes- weit mit ihren Opfern über- quellen. Sie heißt Alkohol. In der Diskussion um Drogen- politik taucht sie . . . schon gar nicht mehr auf. Wird sie nicht auch gerne von Ärzten und CSU-Politikern konsumiert?

Die Verhältnismäßigkeit der gesetzgeberischen Mittel in der deutschen Drogenpoli- tik ist einfach nicht mehr ge- geben, wenn eine Substanz wie Haschisch mit sehr gerin- gem Abhängigkeitspotential und geringer inhärenter Toxi- zität in der gegenwärtigen Weise sanktioniert wird, während der Umgang mit Al- kohol in der Öffentlichkeit

gar nicht mehr diskutiert wird. Von Ärzten erwarte ich eine nicht von Ideologie, son- dern von Sachkenntnis ge- prägte Erörterung von Maß- nahmen wie die von Frau Moser vorgeschlagenen. Un- sere Glaubwürdigkeit steht dabei nämlich auf dem Spiel.

Der Protest der Bundes- vereinigung Deutscher Apo- thekerverbände mutet da eher amüsant an. Während in Apotheken großzügi- ge Schaufensterdekorationen zum Beispiel nachgewie- sen unsinnige und schädli- che Mischanalgetikapräpara- te oder zweifelhafte Diät- präparate bewerben, soll der kontrollierte Verkauf von Haschisch die Moral der Apotheker unterminieren.

Die Realitätsferne und Scheinheiligkeit deutscher Drogenpolitik, die leider von vielen Ärzten mitgetragen wird, stellen ein wesentliches Hindernis beim medizinisch und gesellschaftlich verant- wortlichen und rational gelei- teten Umgang mit diesem Thema dar. Die Leidtragen- den sind nicht nur die Süchti- gen, sondern jeder, der Steu- ern und Versicherungsbeiträ- ge zahlt. Die organisierte Kri- minalität dagegen ist der ein- zige Gewinner; die Politik sorgt nämlich für stabile Pro- fite aus dem Drogenhandel.

Die Ärzte sollten sich auf ihre Rolle als Fachleute be- sinnen, statt Politikern beim Wahlkampf zu sekundieren.

Jan Großer, Eisenacher Straße 53, 10823 Berlin

KBV

Zu dem Bericht über die KBV-Vertre- terversammlung „Rück- und Ausblick nach vierjähriger Amtszeit: Kas- senärzte wollen sich von Budgetfes- seln befreien“ von Josef Maus in Heft 51–52/1996:

Empörend

Es herrschte Beschlußun- fähigkeit, als über die einge- reichten Anträge entschie- den werden sollte! . . .

Auf jeden Fall ist es empörend, wenn sich eine so A-194 (6) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 5, 31. Januar 1997

S P E K T R U M LESERBRIEFE

große Zahl der von uns ge- wählten Vertreter vorzeitig zurückzieht und nicht einmal an der Abstimmung der ein- gebrachten Anträge teil- nimmt, daß die Versammlung beschlußunfähig wird . . .

Damit zukünftige Vertre- terversammlungen nicht zu weiteren pseudodemokrati- schen Schauveranstaltungen verkommen, wäre zu wün- schen, daß die Gleichgültigen unter den Abgeordneten sich doch überlegen, ob sie nicht auf ihr Amt verzichten. Was nützt ein Jasagergremium, das vor Entscheidungen da- vonläuft, als Kontrollorgan der KBV? Zum Schluß muß den Vertretern, die ihr Amt tatsächlich ernsthaft ausüben und dafür viel Kraft und Frei- zeit opfern, gedankt werden.

Aber das ist ja derzeit leider nur die Minderheit.

Dr. Johann Wolfrum, Bahn- hofsteig 7, 91257 Pegnitz

Wettbewerb

Zur publizistischen Darstellung der Ärzteschaft:

Skandal

Was auf dem Gebiet der medizinischen Publizistik ge- schieht, ist einfach widerlich.

Einerseits wird (mit Recht) die katastrophale Mißgeburt des EBM gegeißelt, ande- rerseits finden sich in nahezu jeder medizinischen Zei- tung Abrechnungstips zur

„Optimierung der Abrech- nung einschließlich Leichen- schau“. Zwar ist nur etwa 50 Prozent sachlich richtig, aber das Leserpublikum ver- schlingt es in der Hoffnung, ein paar Punkte mehr zu er- gattern.

Natürlich sind Ärzte kei- ne Betrüger, aber sie verhal- ten sich so: Punkte auf Ko- sten der Kollegen „machen“.

Das wird nicht gern gehört, aber es ist so. Ist 5 plus 17 drei Punkte mehr „wert“ als 5 plus 18?

Ein akademischer Beruf auf diesem Niveau! Wenn das kein Skandal ist, mindestens ebenso groß wie der skan-

dalöse EBM und der perma- nente Beifall auf Ärztetagen für einen völlig sachunkundi- gen Minister . . .

Dr. med. Hellmut Wiontzek, Hans-Mayer-Siedlung 50-52, 21502 Geesthacht

Homöopathie

Zur Vorstellung der Briefmarke „200 Jahre Homöopathie“ durch Hansa- Press in Heft 44/1996:

Fehldruck?

Ähnliches wird mit Ähnli- chem geheilt. Bis jetzt wußte ich, daß heilen curare heißt, und wundere mich, daß nicht curantur auf der Briefmarke steht, wie ich es bisher von Herrn Hahnemann kannte und mit mir viele befragte Kollegen. Sollte ich mich ir- ren? Sollte beides richtig sein? Oder: Sollte die Bundespost einen wunder- schönen Briefmarkensonder- fehldruck herausgegeben ha- ben, auf den dann bald ein Run einsetzen dürfte?

Vielleicht sagen die Alt- philologen uns, wie es wirk- lich ist. Vorsorglich habe ich erst einmal ein paar Hahne- mann-Marken „auf die hohe Kante gelegt“.

Privat-Dozent Dr. med. ha- bil. Christian W. Schmidt, Postweg 3, 01809 Heidenau

Lebensrecht

Zu den Leserbriefen „Ernste Fragen“

von Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart und

„Logischer Zirkel“ von Prof. Dr. med.

Axel W. Bauer in Heft 38/1996:

Sinn nicht verstanden

Es lohnt sich nicht, (auf die Verdächtigungen) . . . über meine philosophische Theorie des menschlichen Lebensrechtes im einzelnen einzugehen. Wer sich von dieser Theorie ein faires und unvoreingenommenes Bild machen will, sei verwiesen auf meine einschlägigen Bücher Abtreibung im säku- laren Staat (Suhrkamp TB- Verlag 1991) und Neugebore-

(2)

A-196 (8) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 5, 31. Januar 1997

S P E K T R U M LESERBRIEFE

ne und das Recht auf Leben (Suhrkamp TB-Verlag 1995).

An dieser Stelle nur so viel:

Daß für geistige Mitläufer unter unseren Ärzten mein Nachdenken über Medizin- ethik nur auf dem Hinter- grund der Frage „Welche Lobby treibt Hoerster?“

(Eckart) überhaupt nachvoll- ziehbar ist, verwundert mich nicht. Ich verstehe auch gut das Befremden solcher Leute darüber, daß sich in unserer Gesellschaft trotz aller Hetze offenbar immer noch hier und da die Einstellung findet, man dürfe Ethiker wie Peter Singer und mich sogar „in

den Medien zu Wort kom- men lassen“ (Bauer). Als ob der deutsche Arzt nicht von Natur aus wüßte, daß sein

„ärztlicher Auftrag“ nur lau- ten kann, „Leben zu erhal- ten“ (Eckart).

Wer hier angesichts der jährlich weit über 100 000 von unseren Ärzten im Mut- terleib getöteten menschli- chen Individuen auch nur stutzig wird, versteht offen- bar nicht den eigentlichen Sinn derartiger Glaubensbe- kenntnisse.

Prof. Dr. Dr. Norbert Hoer- ster, Höchberghang 40, 97234 Reichenberg

Perfide

. . . Die zum 1. Januar 1999 greifende legislative Bestim- mung, Praxisübergaben nur noch in einer Bedarfsplanung noch unbestimmten einge- schränkten Ausmaßes zuzu- lassen, ist der perfide Ver- such, eine politisch gewollte und bewußt betriebene, fehl- geplante Ärzteschwemme auf Kosten niedergelassener Ärz- te abzubauen. Konkret be- deutet diese legislative Be- stimmung, daß Ärzte, die heute 62 Jahre und insbeson- dere jünger sind, entweder vorzeitig „in Rente gehen“

oder das Risiko auf sich neh- men müssen, daß eine Praxis- nachfolge gesetzlich nicht er- laubt ist und somit der langjährig erarbeitete Gutwill der Praxis verlorengeht.

Ein Vorruhestand ist für Ärzte aber erst ab dem 62.

Lebensjahr und dann auch nur unter Verlust einer zehn- prozentigen Rentenzahlung pro Jahr, bezogen auf das 65.

Lebensjahr, möglich. Also bei Renteninanspruchnahme ab dem 62. Lebensjahr mit ei- nem Verlust von 30 Prozent der Rente, und dies, obwohl in der Regel schon 30 Jahre lang Einzahlungen zur ärztli- chen Rentenversorgung er- folgten.

Der derzeitige höchste Beitragssatz beträgt zirka 30 000 DM pro Jahr und ist, da der Steuerfreibetrag durch Krankenkassenbeiträge auf- gezehrt ist, nach Steuern zu zahlen. Dies bedeutet aber, daß etwa 110 000 DM pro Jahr als Praxisumsatz not- wendig sind, um als Arzt eine Rente ab dem 65. Lebensjahr zu erreichen, die zum Beispiel die Pensionshöhe eines De- zernenten, der mit 56 Jahren in den Vorruhestand eintritt, bei weitem nicht erreicht.

Dr. med. Wolfgang Grote, Frohnhofweg 4, 50858 Köln

Über 2 000 Vertrags- ärzte sind betroffen

Eine aktuelle statistische Übersicht der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung,

nach der 500 Ärztinnen und Ärzte 1999 wegen Errei- chung des 68. Lebensjahres ausscheiden müssen, ist mir unbekannt. Meine Prognose, die sich aus einer Ausschei- de-Koeffizienten-Berechnung aus dem Bundesarztregister herleitet, besagt, daß dies et- wa 2 200 Ärztinnen und Ärz- te sein werden.

Die immer wieder aus den Paragraphen zitierte „Be- darfszulassung“ nach strikten Verhältniszahlen wird zur Zeit nicht anders durchge- führt. Es gibt auf der Basis des Jahres 1990 berechnete Verhältniszahlen, die seit dem Inkrafttreten der neuen Bedarfsplanung unverän- dert Geltung haben, und eine „Bedarfszulassung“ ist schwer andersvorstellbar, da wir den Ärztebedarf be- kanntlich – zumindest quanti- tativ – nicht kennen.

Bisher haben verschie- dentliche Nachfragen beim Ministerium ergeben, daß die oft aus dem Paragraphen 102 SGB V hergeleiteten Überlegungen noch in kein- ster Weise konkretisiert sind.

Der Satz „Ab dem 1. Januar 1999 wird das Überversor- gungsinstrumentarium durch die Bedarfszulassung ab- gelöst“ besagt über die Re- chenart ab 1999 eigentlich noch nichts, und die Vorstel- lung, daß im Jahre 1999 rund 2 000 Arztpraxen direkt oder indirekt enteignet werden, erscheint mir persönlich al- lerdings doch eher unwahr- scheinlich.

Abgesehen von den poli- tischen Überlegungen, die ja immer von zwei Seiten gese- hen werden können, bleibt es eine Tatsache, daß 1999 nicht 500, sondern sicher über 2 000 Vertragsärzte ausschei- den müssen und daß es in be- zug auf eine „Bedarfszulas- sung“ noch keinerlei konkre- te Hinweise gibt. Aber trotz- dem ist es sicher sehr gut, auf solch mögliche Geset- zestextauslegungen hinzu- weisen.

Dr. rer. pol. Wolfdieter Thust, Kassenärztliche Bun- desvereinigung, Herbert-Le- win-Straße 3, 50931 Köln

Bedarfszulassung

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Drei Keulen gegen die Kassenärzte“ von Dr. Harald Clade in Heft 50/1996:

Fatale

Zukunftsaussichten

. . . Auf eine Anfrage an den Bundesminister der Ju- stiz, Herrn Schmidt-Jortzig, inwieweit die „Zwangsenteig- nung“ am 1. Januar 1999 grundgesetzkonform sei, kam folgende hochpolitische Ant- wort: „Angesichts der von Ih- nen geschilderten Auswirkun- gen des Gesundheitsstruktur- gesetzes 1993 kann ich Ihre Verunsicherung hinsichtlich der Zukunft Ihrer vertrags- ärztlichen Praxis gut nach- empfinden . . . Im Rahmen meiner Zuständigkeit als Bun- desjustizminister habe ich lei- der keine Möglichkeit, mich der von Ihnen geschilderten Probleme anzunehmen.“

Die gleiche Frage ging an den Bundestagsabgeordne- ten Zeitlmann, rechtspoliti- scher Sprecher der CSU- Fraktion in Bonn. Von dort kam die Nachricht, daß meine Frage bearbeitet würde. Seit gut vier Monaten warte ich auf die „göttliche Eingebung“

aus Bonn!

Mein Glaube an eine se- riöse Politik der Bundesre- gierung ist seit langem dahin, der Glaube an den Rechts- staat hat erhebliche Schram- men erlitten. Christliche sozi-

al-liberale Politik – wer glaubt noch daran, liebe Kol- legen? Galoppierender So- zialismus, Chaos, Konzept-, Kopf- und Führungslosigkeit sind für mich persönlich für die augenblickliche Politik zutreffende Charakteristika.

Von einer zentralistischen europäischen Planwirtschaft dürfen wir uns keine großen Versprechungen machen.

Rundherum fatale Zukunfts- aussichten für eine Berufs- gruppe, die eigentlich mit ehrlichem Gewissen den Menschen helfen wollte.

Dr. med. Bernd Reinhardt, Rosenheimer Straße 63, 83043 Bad Aibling

Trostreich

Wie trostreich, daß wir uns wenigstens mit solchen Beiträgen solidarisch und kämpferisch darstellen. Trotz seiner Verfassungswidrigkeit wurde das Gesetz zur Zwangspensionierung 1992 von uns allen, und vor allem von unseren Standesvertre- tern, fast wohlwollend akzep- tiert und hingenommen.

Die Gewerkschaftsfunk- tionäre haben uns in diesen Tagen anläßlich des Gesetzes zur Lohnfortzahlung vorge- führt, wie man auch verfas- sungskonforme Gesetze ver- hindert beziehungsweise um- gehen kann.

Dr. med. R. Ghazi, Bahnhof- straße 2 b, 55268 Mainz

(3)

A-197 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 5, 31. Januar 1997 (9)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Befindlichkeit

Gedanken zum Problem der Geringfü- gigkeit einer Gesundheitsstörung:

Kein Recht zur Wertung

Die Lebenserfahrung zeigt immer wieder erschreckend:

Menschen neigen dazu, das, was sie nicht wissen oder nicht kennen, sehr behende abzu- tun und als „geringfügig“ zu bezeichnen. Wenn das bei ärztlicher Tätigkeit geschieht, ereignet sich ein Verlust ärzt- licher Wirklichkeit. Wir Ärz- tinnen und Ärzte sollten ein derartiges ärztliches Fehlver- halten nun tatsächlich nicht einem krankenkassenseitigen Machtstreben und einer poli- tischen Indolenz andienen, in- dem wir auch noch gehorsam den Drohungen dieser Insti- tutionen gehorchen und uns

dadurch in unserem an und für sich freien Beruf auch als Kassenärztinnen und Kas- senärzte völlig abhängig ma- chen von den Flötentönen de- rer, die mit Rattenfängerma- nieren uns einzuschüchtern versuchen.

Unsere Patienten sehen und lesen mehrmals in der Woche, wie zum Beispiel Sportler mit welchem Auf- wand gesund behandelt wer- den, und haben kein Ver- ständnis dafür, wenn sie mit entsprechenden Beschwer- den keine Bandage, keine KG, keine irgendwie geartete Medikation bekommen dür- fen, weil ihre gestörte Befind- lichkeit eine angeblich ge- ringfügige Bagatelle ist.

Wir haben als Ärztinnen und Ärzte nicht das Recht, ei- ne Wertung der Befindlich- keit unserer Patienten vorzu- nehmen, wenn diese Wertung

eine Abwertung ist! Wenn Wertung, dann höchstens und ausschließlich im Sinne der Empathie zu der Befindlich- keit des darüber vertrauens- voll berichtenden Patienten, der ja wegen einer entspre- chenden von ihm wahrge- nommenen Störung zu uns gekommen ist.

Diese derzeitige unselige Situation in unserem Ge- sundheitswesen zwingt uns zu einer neuerlichen Diskussion über ethisches Verhalten, und es ist – obwohl manche dar- über gleich jaulen werden – die subtile Fortsetzung der Diskussion über Unwert und Wert nicht nur von Leben, sondern von Lebensqualität eines Menschen, der unsere Praxis aufgesucht hat, um ein Leiden mit uns zu teilen, gleich mitzuteilen. Mag er es noch so neurotisch oder be- gehrend vortragen, es steht

eine leidende Persönlichkeit dahinter . . .

Dr. med. Richard Barabasch, Friedenstraße 26, 76461 Muggensturm

Budgetierung

Vorschläge an die Politik:

Haftung der Politiker

Die unnachgiebige Reak- tion der Politik auf die ge- wichtigen Argumente gegen das Heilmittelbudget sollte, nach meinem Dafürhalten, mit ähnlich irrationaler For- derung an die Adresse der Politiker beantwortet wer- den: Wenn Arzthaftung für Heilmittel, dann auch Haf- tung der Politiker für Ar- beitslosigkeit!

Dr. med. Peter Loose, Leip- ziger Straße 41-43, 04445 Lie- bertwolkwitz

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