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Archiv "Lebensrecht: Erguss" (24.03.2000)

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KBV

Zur Bekanntgabe der Herausgeber zur Honorarberechnung: Trennung der Gesamtvergütungen für die Be- reiche der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung gemäß

§ 85 Abs. 4 a SGB V (GKV-GR 2000) in Heft 9/2000:

Göttliche Erleuchtung?

Bedenkt man, dass Ein- steins verquaste Rechnerei letztendlich in einem klägli- chen E = mc2 endete, kann man mit ehrfurchtsvollem Staunen nur erahnen, welch gigantischer Quantensprung sich hinter „Schritt 9: Ermitt- lung des relativen Trennungs- faktors r“ in der Formel:

verbirgt!

Hier muss göttliche Er- leuchtung unmittelbar an ge- nialstes Großhirn gerührt ha- ben. Erlaubt es doch diese – nur auf den ersten Blick et- was unübersichtlich erschei- nende – Formel auch dem letzten Zweifler in kürzester Zeit, nur mittels Bleistift und Papier, die Richtigkeit sei- nes Honorars wissenschaftlich fundiert zu überprüfen.

Zu meiner Beschämung muss ich – als mathematisch etwas schwächelnder Psych- iater – gestehen, dass mir per- sönlich der Aufstieg in diesen Olymp der Erkenntnis nicht gelungen ist.

Dr. Robert Dirckes, Hinden- burgstraße 22, 66128 Saar- brücken

Schwachsinn

. . . Die in vier Punkten zu- sammengefassten Forderun- gen (Leserbrief „Forderung“

von Dr. med. K. Hoffmann, die Red.) müssten eigentlich die uneingeschränkte Zu- stimmung aller Kassenärzte finden. Ich danke dem Kolle- gen für seine klar und ein- deutig formulierte Meinung.

Meine Unterstützung hätte er sofort und uneingeschränkt.

Pikant wird der Leserbrief aber meines Erachtens be-

sonders, wenn man ihn in Zu- sammenhang mit im gleichen Heft abgedruckten Mittei- lungen der KBV „Beschluss des Bewertungsausschusses“

sieht.

Was hier auf neun Seiten abgedruckt ist, ist für einen normalen Menschen nicht mehr verständlich, vielleicht noch für Verwaltungsjuristen und Versicherungsmathema- tiker. Und nach so einem Schwachsinn wird unser Ho- norar berechnet, absolut nicht mehr nachvollziehbar für uns Niedergelassene, die wir täg- lich um die Existenz unserer Praxen kämpfen . . .

Dr. Julius Nisblé, Salzwede- ler Straße 26, 29439 Lüchow

Großgeräte

Zu dem Beitrag „Medizinische Groß- geräte: Wildwuchs nicht bewiesen“

von Prof. Dr. med. Günter Breithardt und Dr. med. Dirk Böcker in Heft 4/2000:

Anregung

Ganz recht, eine genaue Datenanalyse ist unverzicht- bar.

Da fällt bei der Grafik auf, dass mit extrem niedrigen Zahlen für diagnostische Herzkatheter die neuen Bun- desländer Mecklenburg-Vor- pommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen völlig aus dem Rahmen fallen. Kein Wunder, wenn als Bezugsjahr das Jahr 1993 verwendet wird, bei dem die ambulanten Herzzentren noch fehlten und daher einfach keine Ka- pazitäten für diese Untersu- chungen vorhanden waren.

Es dürfte nicht schwierig sein, aktuellere Vergleichs- zahlen über die Häufigkeit der diagnostischen Herzka- theter heranzuziehen und die Entwicklung gerade in den neuen Bundesländern zu ver- folgen. Dabei möchte ich ei- nen viel rascheren Wandel bei der Diagnostik als bei der Mortalität vermuten.

In diesem Zusammen- hang wäre sicher eine haus- ärztliche Metaanalyse zur Überlebenszeit nach invasi-

ven therapeutischen Maß- nahmen der Kardiologie an- zuregen, um den Nutzen zu belegen und sich also an der Ergebnisqualität und nicht nur an der Strukturqualität zu orientieren.

Dr. med. Diethard Sturm, Weinkellerstraße 20, 09337 Hohenstein-Ernstthal

Weitere Erklärungs- möglichkeiten

. . . Neben den von den Autoren diskutierten Aspek- ten könnten auch noch fol- gende Erklärungsmöglichkei- ten in Erwägung gezogen werden:

a) Der Zusammenhang ist durch das extreme Ost-West- Gefälle vorgetäuscht. Dies könnte sich zeigen, wenn die Korrelation für die ostdeut- schen und die westdeutschen Länder getrennt durchge- führt wird. (Um die „Fall- zahl“ zu erhöhen, könnten statt der Länder die Regie- rungsbezirke als Analyseein- heit herangezogen werden.)

b) Die abgebildeten Zah- len lassen vermuten, dass die

Autoren die gesamte kardio- vaskuläre Mortalität in die Korrelation mit einbezogen haben. Diese könnte zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen, da auch die nicht ischämisch bedingte Morta- lität einbezogen wurde.

c) Ein Zusammenhang könnte durch eine schnellere Versorgung von Patienten mit akutem Herzinfarkt (ICD 410!) und der Versor- gungsdichte tatsächlich ur- sächlich bedingt sein. Hier- für bedarf es jedoch pa- tientenbezogener Analysen, worauf die Autoren korrekt hingewiesen haben. Support für die Hypothese eines Zu- sammenhangs von Versor- gungsdichte und Mortalität kommt von der GUSTO- Studie (geringere Ein-Jah- res-Mortalität bei Patienten nach akutem Herzinfarkt, die aggressiver behandelt wurden) . . .

Dr. med. Matthias Perleth, M.S.P., Medizinische Hoch- schule Hannover, Abteilung Epidemiologie, Sozialmedi- zin und Gesundheitssystem- forschung, OE 5410, 30623 Hannover

A-738 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 12, 24. März 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

r1996= LB6HÄ1996bereinigt* LB8G1

es1996

Lebensrecht

Zum Leserbrief „Ein Arzt tötet nicht“

von Dr. med. Bertold Schirg in Heft 6/2000:

Erguss

Ich werde zwar in einigen Tagen 92 Jahre alt, aber diesen Erguss kann ich nicht unbe- antwortet lassen. Wir sollten bei unseren Einschätzungen von den Tatsachen ausgehen.

Der Geschlechtsverkehr ist nun einmal „ein angenehmes Unterhaltungsspiel“, wie Sa- nitätsunteroffizier Heinrich feststellte. Es entstehen dabei weit mehr Schwangerschaf- ten, als Kinder erwünscht sind. In ihrer Not wenden sich die ungewollt schwanger ge- wordenen Frauen an einen der „Helfer der Menschheit“.

Weist der sie, ganz gleich ob unter Hinweis auf Gott oder Hippokrates, ab, suchen und finden sie eine(n) Abtrei-

ber(in). Das bedeutet Jahr für Jahr für viele Tausende Frau- en Tod oder Siechtum. Man- che nimmt sich auch das Le- ben. Aber der fromme oder gesetzestreue Doktor wäscht sich, ohne zu erröten, die Hände in Unschuld.

In der DDR, verzeihen Sie, dass ich die nenne, sah man die Probleme klarer als Dr. Schirg. 1965 erleichterte der Minister für Gesundheits- wesen durch eine Instruktion die Entscheidung durch die Kommissionen für Schwan- gerschaftsunterbrechung. 1971, als Reisen in die Volksrepu- blik Polen und andere östli- che Nachbarländer ohne Vi- sum gestattet wurden, kam für uns ziemlich plötzlich und unerwartet die Genehmi- gung des Schwangerschafts- abbruchs im ersten Quartal in stationären gynäkologischen Einrichtungen. Man befürch- tete, und das nicht unbegrün- det, dass sich ein Abtreibungs-

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A-740 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 12, 24. März 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

tourismus entwickeln könn- te. Ansätze dafür hatte es be- reits gegeben. Die neue Re- gelung war mit der kostenlo- sen Abgabe der „Pille“ ver- bunden. Sie bewährte sich.

Todesfälle infolge Abtrei- bung gab es fortan nicht mehr . . .

Medizinalrat Dr. med. Horst Rocholl, Usedomstraße 13, 15366 Neuenhagen

Zum Leserbrief „Vom Aufenthaltsort bestimmt“ von Prof. Dr. med. Volker von Loewenich in Heft 6/2000:

Klare

Situationsbeschreibung

In Ihrem Leserbrief be- schreiben Sie, dass die unter- schiedlichen Gesetze, die zur Zeit für die menschlichen Embryonen im Reagenzglas beziehungsweise für diejeni- gen intrauterin gelten, offen- bar keine gemeinsame philo- sophische und moralische Grundlage haben. Als eine solche Grundlage erwähnen Sie den Kantschen Begriff der Menschenwürde.

An dieser Stelle möchte ich erinnern, dass auch Kant hier nicht zu einer Denovo- Erkenntnis durchgebrochen ist, sondern seinerseits auf ei- ner vielhundertjährigen Tra- dition – nämlich der christli- chen – aufbaute. Für unseren geographischen Aufenthalts- ort waren es wohl diejenigen, die mit dem Fällen der Ei- chen und dem Erzählen von dem einzigen Gott, der nicht von dieser Welt ist, die Wur- zeln der Aufklärung ermög- lichten. Allerdings müssen wir heute zur Kenntnis neh- men, dass sowohl der Huma- nismus mit einer Kantschen Idee der Menschenwürde als auch das Christentum Ausch- witz nicht verhindert haben.

Der Humanismus und die meisten anderen „Ismen“ ha- ben keine wirkliche morali- sche Kraft, die in der Lage wäre, die Menschenwürde uneingeschränkt zu schützen.

Dies resultiert daher, dass die moralische Kraft nur als eige- ne Idee existiert und oft ge- nug an den jeweiligen Aufent-

haltsort angepasst wurde und wird, wie Sie auch für diese Tage dargelegt haben. Die von Ihnen beschriebene Si- tuation ist eine Anfrage an die mehrtausendjährige jü- disch-christliche Tradition, die von ihrem unabhängig von jedwedem geographischen, zeitlichen oder philosophi- schen Aufenthaltsort existie- renden Gott schon früh die Weisung erhielt, wie es sich mit dem Nächsten verhält.

Dass dies sogar in der katholi- schen Kirche nicht mehr ganz klar ist, haben wir jüngst mit der so genannten „Scheinde- batte“ erlebt. Die Väter des Embryonen-Schutzgesetzes standen da wohl noch auf moralisch-ethisch sicherem Boden.

Dr. med. Christoph Coenen, Rathausplatz 1, 85579 Neubi- berg

Gutachten

Zu dem Beitrag „Auch ein medizini- sches Problem“ von Dr. med. Dr. med.

dent. Klaus Oehler in Heft 5/2000:

Korrektive vorhanden

. . . Dem Autor ist zuzu- stimmen, dass Gutachten in Arzthaftpflichtsachen zuwei- len nicht den Ansprüchen genügen, die an die gutach- terliche Bewertung in Vor- wurf geratenen ärztlichen Handelns zu stellen sind. Al- lerdings lässt der Autor die Gutachter-Tätigkeit im Rah- men von Schlichtungsverfah- ren (circa 6 200 p. a.) uner- wähnt. Hier finden sich aber bereits Korrektive, die der Autor bei der medizinischen Begutachtung für Gerichte vermisst. Unsere Ärztekam- mern, die westdeutschen seit mehr als zwei Jahrzehnten, haben Schlichtungsstellen beziehungsweise Gutachter- Kommissionen errichtet, die größte ist die – neun Kam- merbereichen dienende – Norddeutsche Schlichtungs- stelle. Sie schloss im letzten Jahr 2 344 Schlichtungsver- fahren durch eine Entschei- dung ab, in mehr als 90 Pro- zent der Fälle unter Zuhilfe-

nahme von externen medizi- nischen Gutachten.

Nach der Verfahrensord- nung sind für die Bearbeitung jedes Schlichtungsverfahrens ein Jurist und ein Mediziner, Mitglieder der Schlichtungs- stelle, zuständig. Beide haben volle Kenntnis des Akten- standes und der beigezoge- nen umfangreichen Kranken- unterlagen. Schon für die Formulierung des Auftrags und der Fragestellung an den Gutachter stehen Sachver- stand und Detailkenntnis ei- nes Juristen und eines Medi- ziners zur Verfügung.

Die Gutachten werden nach Eingang umgehend den Parteien (Patient, Arzt, Ver- sicherung) zur Kenntnis ge- geben, sodass diese Stellung nehmen und Kritik vortra- gen können: Eine erste – parteiliche – Gutachten-Kri- tik. Eine zweite – nunmehr neutrale und fachkundige – Prüfung des Gutachtens er- folgt durch das für das Ver- fahren zuständige Ärztliche Mitglied der Schlichtungs- stelle, eine Prüfung der juri- stischen Aspekte durch den Juristen der Schlichtungs- stelle. Gegenüber dem Ge- richt besteht der Vorteil, die Begutachtung zwischen Ju- rist und Arzt der Schlich- tungsstelle diskutieren zu können, eine Möglichkeit, die täglich und routinemäßig genutzt wird. Zusätzlich kann das Gutachten bei Be- darf in einer Runde von vier Juristen und 29 Ärzten, die fast alle Fachgebiete reprä- sentieren, durch Diskussion bewertet werden.

Wir können bestätigen, dass es Gutachten gibt, die als ungenügend zu bewerten sind; daneben andere, die bei der Fehlerbewertung oder der Klärung des Kausalzu- sammenhangs zu vertretba- ren, aber anderen Ergebnis- sen kommen als wir. Aller- dings ist bei jeder Prüfung und Bewertung von Gutach- ten zu bedenken, dass es sich – wie auch bei unseren Ent- scheidungen – um eine Ex- pertenmeinung handelt, die niemals die Eindeutigkeit und Reproduzierbarkeit er-

reichen kann wie etwa ein Autopsie-Befund. Gutach- ter, die es an Unvoreinge- nommenheit oder an der sachgerechten Bearbeitung des Auftrags fehlen lassen, werden nicht wieder beauf- tragt.

Prof. Dr. med. K.-D. Schep- pokat, Ärztliches Mitglied Schlichtungsstelle für Arzt- haftpflichtfragen der nord- deutschen Ärztekammern, Berliner Allee 20, 30175 Hannover

Schwelendes Problem

. . . Nach wie vor gibt es keine Information des Gut- achters/Sachverständigen über die Bedeutung seines Gut- achtens im anstehenden Ver- fahren. Zur Begründung wird zwar vordergründig auf da- tenschutzrechtliche Bestim- mungen abgehoben, aber man hat den Eindruck, dass sich die Auftraggeber die Diskussion mit eventuell recht- haberischen Ärzten nicht auf- halsen wollen.

Die Sachverständigen- Kontrolle eines Gutachtens stößt auf massive Schwierig- keiten. Bekommt man nur ein Gutachten zur Kontrolle, kann man nicht einmal prü- fen, ob die so genannten An- knüpfungstatsachen eventu- ell fehlerhaft oder gar partei- isch bewertet wurden . . . Die Vorstellung von Gutachten in

„der Fachöffentlichkeit“ ist meines Wissens derzeit nicht zulässig. Nach rechtskräfti- gem Abschluss des Verfah- rens (einschließlich Berufung etc.!) könnten aber Anwalt und Sachverständiger ein anonymisiertes Manuskript über Tatbestand, Pro- und Kontraargumente und die Entscheidung veröffentli- chen.

Vor allem aber gibt es natürlich auch eine juristische Überprüfungsmöglichkeit ei- nes Gutachtens. Schließlich haftet der Sachverständige bereits bei leichtfertig fehler- hafter Begutachtung. Und als bedingter Schädigungsvor- satz reicht aus, wenn der Gut- achter die Möglichkeit einer Schädigung anderer durch

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A-741 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 12, 24. März 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

sein Gutachten vorausgese- hen hat . . .

Prof. Dr. med. Gerhard Rom- pe, Gutachtenambulanz, Or- thopädische Universitätskli- nik, Schlierbacher Landstraße 220 a, 69118 Heidelberg

Globalbudget

Meinung zum Globalbudget und der Zunahme der Selbsthilfegruppen:

Verfehlte Politik

Die deutsche niedergelas- sene Ärzteschaft hat es schwer. Zum einen zwingt sie das Globalbudget und die schon bestehende Rationie- rung zu Kompromissen bei der Verordnung. Zum ande- ren ist die heutige Klientel immer aufgeklärter und auch durch Internet und Selbsthil- fegruppen umfassend infor- miert, leider auch falsch in-

formiert, wenn sie geschick- ter Werbung aufgesessen ist.

Früher fiel es uns Ärzten leicht, durch medizinische Ar- gumente entsprechende Vor- behalte zu entkräften. Doch dem ist heute nicht mehr so. Die Aufklärung in den Medien über finanzielle Nöte der Ärzteschaft hat ihre Spu- ren hinterlassen. Unbewusst und ganz diskret werden uns bei Diskussionen über Ver- ordnungen auch selbstsüchti- ge Motive unterstellt. Hier den Ärzten die Schuld zu geben wäre völlig unange- bracht, das hat allein eine ver- fehlte Politik zu verantwor- ten: Es wird aber in Zukunft dazu beitragen, die Kosten- spirale noch stärker anzutrei- ben, wenn am Vertrauensver- hältnis Arzt–Patient gerüttelt wird.

Dr. Ralf-Alexander Schön, Ahornweg 2, 56727 Mayen

Drogenkonsum

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Grau- zone“ von Dr. med. Eva Richter in Heft 6/2000:

Zurückhalten

. . . Es steht außer Frage, dass Drogenabhängige krank sind und ihnen geholfen wer- den muss. Bei eingeschränk- ten finanziellen Mitteln je- doch müssen wir uns gerade in diesem Bereich für die Prävention entscheiden. Es sollte dies ärztlich ethisches Gemeingut sein. Drogenkon- sumräume – gelegentlich so- gar pervertierend als „Ge- sundheitsräume“ bezeichnet – helfen vielleicht den Kranken, aber keinesfalls den Drogen- interessierten und Drogenge- fährdeten, im Gegenteil. Die Investitionen in solche Fixer- stuben gehen auf Kosten der Drogenprävention, und hier haben wir in Deutschland noch sehr viel nachzuholen.

Darüber hinaus setzen Dro- genkonsumräume das völlig falsche Signal: drogeninteres- sierte und drogengefährdete Jugendliche müssen daraus schließen, dass Drogenkon- sum wohl nicht so gefährlich

sein kann, da ja die Öffentlich- keit alles tut, um Drogenab- hängigen zu helfen und die negativen Folgen des Drogen- konsums abzumildern.

Mit der Befürwortung von Drogenkonsumräumen sollte sich die Ärzteschaft extrem zurückhalten, um nicht er- neut in den Verdacht zu gera- ten, die Prävention zu ver- nachlässigen, um erst den ein- getretenen Schaden behan- deln zu können.

Dr. med. Jens J. Kirsch, B2, 15, 68159 Mannheim

Fragen

Drogenkonsumräume können durchaus sinnvoll sein. Macht es jedoch Sinn, sich ernsthaft über dieses An- gebot zu unterhalten, wenn auf der anderen Seite der anerkannten Substitutions- therapie von Kassen, Kas- senärztlicher Vereinigung und der Politik der finanzielle Boden entzogen wird? Will die Gesellschaft Drogensüch- tige überhaupt noch thera- pieren?

Ingo R. Malm, Substitutions- schwerpunktpraxis, Plingan- serstraße 23, 81369 München

Referenzen

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