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Archiv "Lebensrecht: Ethik der Starken" (11.02.2000)

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A-284 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 6, 11. Februar 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE

ge seine berechtigte Funktion haben.

Dr. med. Günter Wiede- mann, Hohe Bleiche 1a, 99310 Arnstadt

Besondere Bedeutung

Vor allem im Bereich der Psychiatrie und Psychothera- pie ist das Zusammenarbei- ten zwischen Pflegepersonal und Ärzten von besonderer Bedeutung. Es geht um die Anerkennung der jeweiligen unterschiedlichen Arbeitsbe- reiche, die dann nicht kon- kurrieren, sondern ohne die eine ganzheitliche Pflege und medizinische Behandlung gar nicht möglich oder erfolg- reich sein können.

Birgit Böhringer, Grashaus 61, 26389 Wilhelmshaven

Partnerschaft fordern

. . . Dass dieser einge- klagte Dialog zur umfassen- den Betreuung unserer Pati- enten gehört, verbindet uns alle: Pflegende wie Ärzte.

Dabei entspricht es dem Selbstverständnis eines kon- fessionellen Krankenhauses, die Leib-Seele-Einheit zu be- achten und eine therapeuti- sche Gemeinschaft anzustre- ben. Hierzu gehören neben Ärzten und Pflegepersonal auch Seelsorger, ehrenamtli- che Dienste, Funktions- und Verwaltungspersonal. Dieses Prinzip muss vom Kranken- haus-Träger gepflegt und angemahnt werden. Inso- fern trat im konfessionellen Krankenhaus der ehemali- gen DDR kein Abbruch im unbelasteten Gespräch zwi- schen den an der Patienten- betreuung Beteiligten ein.

Im staatlichen Gesundheits- wesen war der Stationsarzt Leiter des Kollektivs und ga- rantierte das Miteinander seinen Vorgesetzten gegen- über. Hier war ein Umdenken durch Einführen der „dritten Säule“ vor zehn Jahren er- forderlich. Ein ärztlicher Be- rufseinsteiger war gut bera- ten, wenn er die Techniken des Stationsalltags bei einer

erfahrenen Schwester erlern- te und auf deren Rat hörte.

Und nicht nur auf diese Wei- se erfuhr ein Jungarzt mit dem Maximum an Theorie von psychosozialen und emo- tionalen Aspekten, die in der erfolgreichen Patienten-Be- treuung einen zunehmenden Wert besitzen. Ein wesentli- cher Bestandteil der Lehrer- Schüler-Beziehung, die sich nach dem Studium in der Ausbildung anschließt, ver- mittelt solche ideellen Wer- te, die, im Gegensatz zum rein Handwerklichen, die Persönlichkeit als Arzt prä- gen.

Da die Professionalisie- rung des Pflegebereichs dem Notstand abhelfen und die gesellschaftliche Anerken- nung in den letzten 50 Jahren aufwerten sollte, kam es lo- gischerweise zu dieser Ver- selbstständigung. Inzwischen leben wir in einer Dienstlei- stungsgesellschaft, in der gra- duelle Unterschiede der ge- sellschaftlichen Struktur der Vergangenheit unbedeutend geworden sind. Und ob der Patient je eine derartige Tren- nung sah, wäre eine Befra- gung wert. Auf jeden Fall geht er von dem Dialog aller zu seinem Wohl aus.

Nach Diskussion und in Absprache mit der Pflege- dienstleitung unseres Hauses . . . komme ich daher zu fol- gender Schlussfolgerung:

Der Krankenhaus-Träger muss die Partnerschaft aller in der Betreuung von Patien- ten (Klienten, Kunden) ein- fordern.

Alle Beteiligten sollten gemeinsam . . . ein Leitbild erarbeiten, woran sich jeder messen lassen muss, und das für Neulinge zur Auflage wird ähnlich der Hygieneord- nung. Das kann bis zu zwei Jahre dauern, pflegt aber be- reits die Partnerschaft.

Ein Krankenhaus, in dem es keinen Dialog zum Wohle des Patienten gibt, wird dem zunehmenden Druck der Konkurrenz erliegen.

Dr. Ulrich Plettner, Johannes Koschig, Anhaltische Diako- nissenanstalt Dessau, Gropi- usallee 3, 06846 Dessau

Lebensrecht

Zu dem Beitrag „Ungeborenes Leben:

Widersprüchliche Regelungen“ von Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing in Heft 49/1999:

Vom Aufenthaltsort bestimmt

Unser Embryonenschutz- gesetz (ESchG) ist weltweit das strengste. Es verbietet je- de „Verwertung“ menschli- cher Embryonen sowie jede embryonen-verbrauchende Diagnostik und Forschung, sodass eine Präimplantations- Diagnostik allenfalls dann le- gal ist, wenn die Zellen der Morula nicht mehr totipotent sind. Der Embryo ist mithin als menschliche Person zu respektieren. Paragraph 8 ESchG definiert den Beginn menschlichen Lebens mit der Vereinigung der Zellkerne der Gameten. Befindet sich der Embryo nicht bezie- hungsweise nicht mehr im Glase, sondern im Mutter- leib, dann ist sein Leben nur noch sehr eingeschränkt ge- schützt, nämlich durch Para- graph 218 ff. StGB. Dies än- dert sich schlagartig mit Ein- setzen regelmäßiger Wehen oder beim Kaiserschnitt mit der Eröffnung des Uterus.

Dann ist das Leben durch Paragraph 211 ff. StGB ge- schützt wie bei jedem von uns. Diese Gesetzgebung ist inkohärent. Man darf sich fra- gen, warum dem Embryo im Glase die Grundrechte nach Artikel eins und zwei des deutschen Grundgesetzes zu- gestanden werden, dem etwas älteren Kind im Leib seiner Mutter dann nicht mehr und dem geborenen Kind, sei es so früh geboren wie es wolle, wieder in vollem Umfange.

Hält man sich an den Kant- schen Begriff der Menschen- würde, die Basis unseres Grundgesetzes, dann haben die zitierten Gesetze keine gemeinsame philosophische und moralische Grundlage.

Vielmehr orientieren sie sich an Zielvorstellungen, die Mehrheiten so gewollt haben.

Es sollte deshalb ehrlicher-

weise zugegeben werden, dass das Lebensrecht vom Aufenthaltsort bestimmt wird und wir hier mit einer Tripel- Moral leben, die wir mehr- heitlich gutheißen.

Prof. Dr. med. Volker von Loewenich, Abteilung für Neonatologie, Klinikum der Johann Wolfgang Goethe- Universität, 60590 Frankfurt/

Main

Ein Arzt tötet nicht

Schwanger ist schwanger, ein bisschen schwanger gibt es nicht – und Leben ist Le- ben. Wer es vernichtet, ist zum Beispiel ein Scharfrich- ter, wer es erhält, zum Bei- spiel Arzt, das sind ehrenwer- te Berufe, solange sie bei ihren Leisten bleiben. Von mir aus können hippokratisch unbeleckte, gut ausgebildete Abtreiber ihren Dienst tun, unweit gynäkologischer Sta- tionen wegen möglicher Komplikationen. Ein Arzt tö- tet nicht, hat man das schon wieder vergessen (vitale Indi- kation für das Leben der Mutter selbstverständlich aus- genommen)? Wer ein Paar Schuhe braucht, hat beim Hutmacher nichts zu suchen;

um das zu begreifen, brauche ich kein Geschwafel über Ethik in der Medizin.

Dr. med. Bertold Schirg, Kro- nengasse 24, 86609 Donau- wörth

Ethik der Starken

In dem Aufsatz wird ein

„abgestuftes Lebensrecht für ungeborenes Leben“ zur Op- tion erhoben, um auf die Si- tuation zu reagieren, die sich aus der Widersprüchlichkeit von Embryonenschutzgesetz und Paragraph 218 ff. StGB ergeben. Der Vorteil: „Was längst praktiziert wird, wäre plötzlich erheblich weniger bedenklich“ – wie ein- fach . . . Aber Vorsicht: Es geht doch nicht um die Unbedenklichkeit oder Be- denklichkeit von Gesetzen, Paragraphen und Praktiken.

Es geht um gefährlich oder ungefährlich, es geht um Le-

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A-285 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 6, 11. Februar 2000

ben oder Tod. Die als „argu- mentativ schwieriges Gebiet“

charakterisierten „Kriterien, die die Abstufung des Le- bensrechts begründen“, of- fenbaren zudem: Es geht nicht allein um ungeborenes Leben! Ob es nun das Krite- rium Bewusstsein ist (Peter Singer) oder das Kriterium Handlungsfähigkeit (bei M.

Düwell in Ethik Med [1999]

11 : S 4 bis S 15) oder das Kriterium Leidensfähigkeit (in F. J. Wetz: Die Würde des Menschen ist antastbar. Eine Provokation. Klett-Cotta) – immer wieder geraten auch Neugeborene, zumal kranke und behinderte, in den Ge- fahrenbereich behaupteter niederer moralischer Rech- te. Von Prof. Wiesing werden komatöse Patienten als eben- so gefährdet genannt. Und wie steht es um Patienten mit fortgeschrittenem M. Alzhei-

mer, wie um Patienten mit schweren Residuen nach SHT, wie um . . . ?

Wenn wir die Prämissen nur noch ein wenig weiter verschieben, die Kriterien noch ein bisschen enger defi- nieren – Einfluss wirtschaftli- cher Interessen beziehungs- weise Zwänge und politisch- ideologischer Vorgaben nicht ausgeschlossen –, welche Mög- lichkeiten sich da auftun!

Evident ist: Die ethischen Ansätze, die ein geringeres Lebensrecht ungeborener Menschen und anderer Be- troffener zu begründen versu- chen, sind Ausflüsse einer un- barmherzigen Ethik der Star- ken, die das Durchsetzen ih- rer Interessen auf Kosten von Schwachen moralisch vertret- bar machen wollen . ..

Dr. med. Gerhard Haasis, Max-Reger-Straße 40, 28209 Bremen

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Tumortherapie

Zur geplanten Novellierung der Arz- neimittelrichtlinien:

Medikamentöse Therapie gewährleistet

Mit großer Sorge haben die mit der medizinischen Be- treuung von krebskranken Kindern und Erwachsenen in Deutschland betrauten Ärzte den Artikel 4.1 des Entwurfs der neuen Arzneimittelricht- linien zur Kenntnis genom- men. Die Deutsche Krebsge- sellschaft teilt diese Sorge . . . Eine Reihe der verfügba- ren verkehrsfähigen Medika- mente sind nicht für alle ein- gesetzten Indikationen nach Paragraph 40 AMG geprüft und zugelassen worden. Das betrifft auch die medika- mentöse Tumortherapie – das Kernstück der onkologischen Versorgung. Die Chemothe- rapie krebskranker Kinder ist ein exemplarisches Beispiel hierfür.

Zytostatika, Supportiva und Hormone haben in den vergangenen Jahren ihr Lei- stungsspektrum bei der Tu- morbehandlung deutlich er- weitert. Dadurch sind die

Heilungsraten angestiegen, die Überlebenszeit hat sich verlängert und die Lebens- qualität verbessert. Hierzu hat in nicht unerheblichem Maße der auf der Basis des medizinischen Kenntnisstan- des beruhende Einsatz von verkehrsfähigen antineopla- stischen Medikamenten auch außerhalb der zugelassenen Indikationen – aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst eingesetzt – beigetragen.

Die Deutsche Krebsge- sellschaft ist auf der Grund- lage von Gesprächen und Korrespondenzen mit der Bundesgesundheitsministe- rin zuversichtlich, dass die medikamentöse Tumorthe- rapie mit verkehrsfähigen Medikamenten sowohl im ambulanten wie stationären Bereich auf der Basis von wissenschaftlichen Eviden- zen gewährleistet bleibt.

Durch die ausnahmslose An- wendung von Artikel 4.1 der Novellierung der Arzneimit- telrichtlinien wären krebs- kranke Kinder und ein Groß- teil von erwachsenen Tumor- patienten unterversorgt. Das kann der Gesetzgeber nicht wollen. Die Deutsche Krebs- gesellschaft wird deshalb in

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A-286 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 6, 11. Februar 2000

S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER

Absprache mit dem Bun- desgesundheitsministerium eine Indikationsliste für ver- kehrsfähige Medikamente erstellen, die aufgrund des zertifizierten medizinischen Kenntnisstandes unverzicht- bar für die Krebsbehandlung sind. Unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft In- ternistische Onkologie in der Deutschen Krebsgesell- schaft sind alle klinisch-wis- senschaftlichen Arbeitsge- meinschaften der Deutschen Krebsgesellschaft, die Ge- sellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie sowie die Deutsche Gesell- schaft für Hämatologie und Onkologie beteiligt, um die- se Liste zu erarbeiten. Ei- ne derartige „Arzneimittel- Leitlinie für die Onkologie“

stellt gleichzeitig einen wich- tigen Beitrag zur Qualitätssi- cherung in der Onkologie dar . . .

Prof. Dr. K. Höffken, Deut- sche Krebsgesellschaft e.V., Paul-Ehrlich-Straße 41, 60596 Frankfurt/Main

Gesundheitspolitik

Zu dem Beitrag „Gedanken zur Zukunft der Krankenversicherung“ von Prof. Dr.

med. Eggert Beleites in Heft 45/1999:

Bedenkenswert

. . . Bei einsehbar notwen- diger Beitragssatzstabilität wird auch bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten zum Spa- ren und Rationalisieren die

Rationierung von Gesund- heitsleistungen nicht zu ver- meiden sein. Ein Zustand, den wir in der DDR schmerzlich empfunden haben. Zu unse- rem jetzigen Wirtschaftssy- stem passt er nicht. Als Konse- quenz ergibt sich in meinen Augen: Es müssen mehr Fi- nanzmittel ins Gesundheits- wesen fließen! Dazu einige bedenkenswerte (sicher zum Teil unorthodoxe) Vorschlä- ge:❃Reduzierung der großen Zahl von Krankenversiche- rungen.

❃ Wegfall der Möglich- keit, beim Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze aus der GKV in die PKV zu wechseln.

❃ Einbeziehung von Be- amten und ähnlichen Berufs- gruppen in die GKV.

❃ Private Versicherung nur für die „Annehmlichkeiten“

wie Ein- und Zweibettzimmer, Krankenhaustagegeld etc.

❃ Nötigenfalls Erhöhung des Beitragssatzes in der GKV lediglich auf der Versi- chertenseite (aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, unter Umständen sogar pro- gressiv gestaffelt).

Für jeden Vorschlag ken- ne ich Gründe. Der letzte Punkt der Aufzählung würde den Versicherten klarma- chen, dass eine ständig ver- besserte Versorgung, die ge- wünscht wird, für gleich blei- bende Beiträge nicht zu reali- sieren und zu haben ist.

Dr. Christian Liebenow, Lin- denstraße 3, 17459 Koserow

ICD-10

Zur Diagnosenverschlüsselung:

Unpraktikabel

Der Schwachsinn dieser Diagnosenverschlüsselung und die Beflissenheit, mit der wir Ärzte ihn umsetzen, wird am besten durch den folgenden Temmler-Witz er- fasst:

Auf das Ansinnen ihres Professors, das Telefonbuch der Universitätsstadt auswen- dig zu lernen, antworten:

❃ der Philologe: „Warum?“

❃ der Jurastudent: „Bis wann?“

❃ der Mediziner: „Hab ich schon!“

Wessen krankes Hirn ist auf die Idee gekommen, ei- nen für den Gebrauch des niedergelassenen Arztes völ- lig unpraktikablen WHO-In- dex zu akzeptieren? Warum übernehmen wir einmal mehr kostenlos Aufgaben der Kas- senbürokratie?

Dr. med. Reinold Müller, Hauptstraße 131, 37688 Be- verungen

Neueingänge

MEDIZIN/WISSENSCHAFT Dietrich H. W. Grönemeyer:

Med. in Deutschland. Standort mit Zukunft, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg u. a., 2000, XIX, 396 Seiten, 74 Abbildungen, 14 Tabellen, broschiert, 39,90 DM Dieter Ukena, Klaus Rabe:

Inhalative Glukokortikoide zur Therapie obstruktiver Ventilati- onsstörungen. UNI-MED Science, UNI-MED Verlag, Bremen, 1999, 96 Seiten, 21 Abbildungen, Hard- cover, 79,80 DM

Max-Planck-Gesellschaft, München (Hrsg.): Fritz-Haber- Institut der Max-Planck-Gesell- schaft Berlin. Berichte und Mit- teilungen, Heft 1/99, 180 Seiten, zahlreiche Abbildungen, karto- niert, kostenlos zu beziehen beim Fritz-Haber-Institut der Max- Planck-Gesellschaft, Faradayweg 4–6, 14195 Berlin

Heinz Schilcher: Phytothera- pie in der Kinderheilkunde.

Handbuch für Ärzte und Apothe- ker, mit 110 Original-Monogra- phien der Sachverständigen-Kom- mission E beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinproduk- te, Berlin (BfArM), 3., überarbei- tete und erweiterte Auflage, Wis- senschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, 1999, 174 Seiten, 7 Ab- bildungen, 8 Tabellen, 56 DM

Hans-Jürgen Holtmeier: Er- nährung des alternden Menschen.

Alterskrankheiten und Ernäh- rungsempfehlungen, Paperback WVG, 7., neu bearbeitete Aufla- ge, Wissenschaftliche Verlaggesell- schaft, Stuttgart, 1999, 264 Seiten, 38 Abbildungen, 86 Tabellen, kar- toniert, 49 DM

Erika Rey: Krankheitsverar- beitung und Lebensqualität nach rechtshemisphärischem Schlag- anfall. Haag + Herchen Verlag, Frankfurt am Main, 1999, 220 Sei- ten, kartoniert, 28 DM

Klaus Diedrich (Hrsg.):

Gynäkologie und Geburtshilfe.

Springer-Verlag, Berlin, Heidel- berg u. a., 2000, XXIII, 709 Sei- ten, 356 überwiegend farbige Ab- bildungen in 499 Einzeldarstel- lungen, 188 Tabellen und CD- ROM, gebunden, 149 DM

Walter Siegenthaler (Hrsg.):

Differentialdiagnose innerer Krankheiten.18., vollständig neu bearbeitete Auflage, Georg Thie- me Verlag, Stuttgart, New York, 2000, XXXVI, 1 020 Seiten, 716 meist farbige Abbildungen in 889 Einzeldarstellungen, 235 Tabellen, gebunden, Lehrbuch, 199 DM

Wolfgang F. Dick, Friedrich Wilhelm Ahnefeld, Peter Knuth (Hrsg.): Logbuch der Notfallme-

dizin. Algorithmen und Checkli- sten, 2., überarbeitete und erweiter- te Auflage, Springer-Verlag, Ber- lin, Heidelberg u. a., 2000, XXI, 198 Seiten, Sonderfall, 49,90 DM

Andreas Beck: Andreas Grüntzig – Eine Idee verändert die Medizin. Clio-Verlag, Kon- stanz, 1999, 349 Seiten, 25 DM

Rainer Hellweg: Der Nerve Growth Factor bei neuropsych- iatrischen Erkrankungen. Ein pleiotroper Modulator mit peri- pherer und zentralnervöser Wir- kung (Monographien aus dem Gesamtgebiet der Psychiatrie, Band 95), Dr. Dietrich Steinkopff Verlag, Darmstadt, 2000, 253 Sei- ten, gebunden, 148 DM

NACHSCHLAGEWERKE Deutsches Institut für me- dizinische Dokumentation und Information (DIMDI) (Hrsg.):

ICD-10-Diagnosenthesaurus.

Sammlung von Krankheitsbegrif- fen im deutschen Sprachraum, verschlüsselt nach der Internatio- nalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10, Version 1.3 [1. Juli 1999]), Versi- on 3.0 – Stand Januar 1999, Deut- scher Ärzte-Verlag, Köln, 2000, XIII, 624 Seiten, 39,80 DM

MSD Manual Handbuch Gesundheit. Medizinisches Wis- sen und ärztlicher Rat für die ganze Familie, Mosaik Verlag, München, XX, 1 514 Seiten, far- big illustriert, gebunden, mit Schutzumschlag, 69,90 DM

Kassenärztliche Bundesver- einigung (Hrsg.): Verzeichnis besonderer Kostenträger im Ab- rechnungsverkehr mit Kassen- ärztlichen Vereinigungen. Bun- desrepublik Deutschland, Dienst- auflage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, 48. Ausgabe, Stand: 1. 10. 1999, Deutscher Ärz- te-Verlag, Köln, 1999, 54 DM

SONSTIGES

Eberhard Göpel, Günter Höl- ling (Hrsg.): Macht Geld Pa- tientInnen Gesund? Anregun- gen für eine Gesundheitsreform, Mabuse-Verlag, Frankfurt/Main, 1999, 258 Seiten, 38,80 DM

Theodor R. K. Nasemann:

Spiel und Pflicht. Hautarzt und Hochschullehrer, Soldat, Samm- ler und Schriftsteller, Verlag Dr.

Kova`´c, Hamburg, 1999, 422 Sei- ten, 59,80 DM

Andreas Kruse, Eric Schmitt:

Wir haben uns als Deutsche ge- fühlt. Lebensrückblick und Le- benssituation jüdischer Emigran- ten und Lagerhäftlinge, Steinkopff Verlag, Darmstadt, 2000, X, 286 Seiten, gebunden, 49 DM

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