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Archiv "Medizin und Ethik: Wenn das Leben mit dem Tod beginnt" (02.11.2001)

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rschreckende Erkenntnisse gelang- ten 1998 durch einen Bericht des ARD-Magazins „Report“ in die Öffentlichkeit. Tot geborene Föten aus Berliner Krankenhäusern, die weniger als 1 000 Gramm wogen, waren zusam- men mit dem Klinikmüll zu Granulat verarbeitet worden. Die Schlacke war für den Straßenbau und die Abdeckung von Deponien bestimmt. Die Empö- rung war groß. Inzwischen ist es ruhig geworden um das Thema, doch das ethische Dilemma bleibt. Der medizini- sche Fortschritt der letzten Jahre hat bewirkt, dass heute auch extreme Früh- chen, die nur wenige Hundert Gramm wiegen, überleben können. Ein genau- so schweres Totgeborenes hingegen ist je nach Bundesland unter Umständen nicht bestattungspflichtig und landet legal im Klinikmüll.

Wie kommt es zu dieser gesetzlichen Schieflage? Tatsache ist: Nach dem bundesweit geltenden Personenstands- gesetz wird zwischen Totgeburt und Fehlgeburt unterschieden.

Eine Totgeburt ist definiert als ein Fö- tus, der nach der Geburt keine Lebens- merkmale zeigt, also keine natürliche Lungenatmung, keinen Herzschlag und kein Pulsieren der Nabelschnur. Das Ge- wicht eines Totgeborenen ist auf minde- stens 500 Gramm festgelegt. Eine stan- desamtliche Meldung hat zu erfolgen.

Fehlgeburten sind nach dem Per- sonenstandsgesetz „Leibesfrüchte“, die nach der Scheidung vom Mutterleib keine Lebensmerkmale zeigen und weniger als 500 Gramm wiegen. Es erfolgt keine standesamtliche Meldung.

Das Personenstandsgesetz regelt je- doch nur die Anzeige und Eintragung bei den zuständigen Behörden. Die

Vorschriften über das Bestattungswe- sen fallen in die Zuständigkeit der Län- der. So erklärt sich, dass die Änderung der Gewichtsgrenze im Personen- standsgesetz von 1 000 auf 500 Gramm aus dem Jahr 1994 nicht zwingend auch in den Bestattungsgesetzen beachtet wird. In zahlreichen Bundesländern be- steht eine Bestattungspflicht für Totge- borene erst ab 1 000 Gramm. Eine Bei- setzung findet nur auf Wunsch der El- tern statt – ein unerträglicher Zustand nicht nur für Betroffene.

Der Skandal um die „Granulat-Ent- sorgung“ hat in Berlin seine Spuren hinterlassen. Die damalige Gesund- heitssenatorin Beate Hübner (CDU)

stellte im März 1999 ein neues Proze- dere für den Umgang mit Totgeburten vor. Demzufolge sollten alle nach der zwölften Schwangerschaftswoche tot geborenen Föten unter 1 000 Gramm, deren Eltern keine andere Form der Bestattung wünschen, einer Sammel- kremation zugeführt werden. Die Berli-

ner Krankenhäuser rief sie in einem Rundschreiben dazu auf, sich an dem neuen Verfahren zu beteiligen. Eine Änderung des Bestattungsgesetzes aber erfolgte nicht.

Mit Bremen hat das erste Bundes- land eine Gesetzesänderung vollzogen.

Hier gilt seit Februar eine Bestattungs- pflicht für alle Fehl- und Totgeburten, außerdem für aus Abtreibungen stam- mende Föten ab der zwölften Schwan- gerschaftswoche. Sofern die Eltern kei- ne eigene Bestattung veranlassen, er- folgt eine gemeinsame Beisetzung mit anderen Föten. Eine gemeinschaftliche Bestattung findet vierteljährlich statt, zuvor erfolgt eine Einäscherung. Nach Angaben von Klaus Krancke, dem Re- ferenten der Bremer Gesundheitssena- torin Hilde Adolf (SPD), ist der Zu- spruch immens. Zur ersten Bestattung am 25. September seien viele Eltern er- schienen, deren Kinder schon vor Jah- ren tot zur Welt gekommen seien. Dies zeige, wie wichtig es für die Betroffenen sei, einen Raum zum Abschiednehmen zu finden.

Für einen würdigen Umgang mit Fehl- und Totgeborenen setzt sich auch die „Initiative Regenbogen – Glücklose Schwangerschaft e.V.“ ein. Dem Verein gehören bundesweit 50 Selbsthilfe- gruppen an. Seit lan- gem fordert man gesetz- liche Veränderungen.

Die Vorsitzende Mar- tina Severitt begrüßt die neue Gesetzeslage in Bremen ausdrücklich und wünscht sich bun- desweit derartige Ver- änderungen. Besonders bedenklich sei die Situa- tion in Nordrhein-West- falen, hier liege über- haupt keine gesetzliche Regelung vor.

Um nicht länger auf den Gesetzgeber zu warten, haben viele Kli- niken in Deutschland die Initiative er- griffen. Im Frühjahr 2001 startete die schleswig-holsteinische Landesgruppe des Verbandes der Krankenhausdirek- toren Deutschlands e.V. (VDK) eine bundesweite Aktion und sensibilisierte mit Informationsmaterial in den Kran- kenhäusern für das Problem. Mittler- P O L I T I K

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A2848 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 44½½½½2. November 2001

Medizin und Ethik

Wenn das Leben mit dem Tod beginnt

Die Rechtslage zur Bestattung von Fehl- und Totgeburten sorgt weiterhin für Diskussionsbedarf. Als erstes Bundesland hat Bremen eine sinnvolle Regelung auf den Weg gebracht.

Das Grab ist für viele Eltern ein wichtiger Ort der Trauer – die erste gemeinschaftliche Urnenbestattung in Bremen. Foto: dpa

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weile haben 400 geburtshilfliche Abtei- lungen freiwillige Regelungen zur Bei- setzung nicht bestattungspflichtiger Tot- und Fehlgeburten in Kraft gesetzt.

Diese positive Zwischenbilanz zog der Landesvorsitzende Lothar Obst bei ei- ner Mitgliederversammlung am 4. Ok- tober in Lübeck. Es habe sich gezeigt, wie ausgeprägt der Diskussionsbedarf in den Krankenhäusern sei.

Eine Vorreiterrolle für die freiwilli- gen Zusatzregelungen hat unter ande- rem das katholische Krankenhaus St.- Adolf-Stift im schleswig-holsteinischen Reinbek. Obst ist der kaufmännische Direktor der Klinik. Die krankenhaus- internen Regelungen in Reinbek ver- stehen sich als notwendige Ergänzung zu gesetzlich unzureichenden Bestat- tungsregeln. In Schleswig-Holstein ist die Grenze zur Bestattungspflicht auf 1 000 Gramm festgelegt. Der Umgang mit Eltern und Angehörigen steht im Mittelpunkt der Bemühungen. Wichti- ges Ziel ist es, einen Raum für Trauer zu schaffen. Die Eltern erhalten wieder- holt das Angebot, ihr totes Kind anzu- schauen. Oftmals wird dies von Betrof- fenen zunächst abgelehnt, später aber bereut, weil keine Möglichkeit mehr besteht, Abschied zu nehmen. Die Be- stattung wird mit den Eltern genau be- sprochen. Eine Elternmappe kann an- gelegt werden. Diese enthält ein Foto des Kindes, das Namensbändchen und Kontaktadressen zu Selbsthilfegrup- pen. Der würdige Umgang mit dem toten Kind ist ein weiterer Grundsatz.

Die Aufbewahrung erfolgt zunächst in einem „Moses-Körbchen“.

Trotz des Engagements der Kran- kenhäuser bleibt es ein unhaltbarer Zustand, dass die gesetzlichen Rege- lungen der Länder so erheblich vonein- ander abweichen. In die rechtliche Si- tuation muss endlich eine sinnvolle und klare Linie gebracht werden. Aller- dings ist auch eine intensive öffentliche Diskussion nötig, denn die ethischen Grundsätze einer Gesellschaft können nicht von Paragraphen geregelt wer-

den. Birgit Hibbeler

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A2850 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 44½½½½2. November 2001

Informationen: St.-Adolf-Stift Hamburger Straße 41, 21465 Reinbek Hilfe für Betroffene:

www.initiative-regenbogen.de Telefon: 0 55 65/13 64

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en Bürgern droht die totale fiska- lische Überwachung. Bundes- kanzler Schröder und Finanzmi- nister Eichel haben nach den Terroran- schlägen öffentlich die Reste des noch bestehenden Bankgeheimnisses zur Disposition gestellt. Die rot-grünen Fraktionen haben schon Zustimmung signalisiert. Beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen sollen künftig über direkte Datenleitungen zu den Kredit- instituten alle Giro- und Depotkonten erfasst werden. Darüber hinaus soll im Bundesfinanzministerium eine Zen- tralstelle für Finanzermittlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche einge- richtet werden.

Aber es geht nicht nur um die Be- kämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche. Durch den Zugriff auf die Konten sollen auch Steuersünder abge- schreckt und Steuerhinterziehung auf- gedeckt werden. Schon wird von finan- zieller Rasterfahndung gesprochen, ob- wohl diese bis heute als verfassungswid- rig gilt.Eichel will die „Gunst der Stun- de“ nutzen, um die legalen und gehei- men Geld- und Kapitalbewegungen für die Finanzbehörden transparent zu ma- chen. Das setzt Gesetzesänderungen voraus; diese sollen jetzt schnell durch- gezogen werden. Im Eilverfahren wer- den bereits die Tabaksteuer um zu- nächst zwei Pfennig und die Versiche- rungsteuer um einen Prozentpunkt an- gehoben. Die daraus fließenden Mehr-

einnahmen werden am Ende die von Eichel genannten drei Milliarden Mark deutlich übertreffen und ihm helfen, nicht nur die Maßnahmen zur Verbes- serung der inneren Sicherheit zu finan- zieren, sondern auch andere Haushalts- lücken zu schließen. Mit weiteren auf den Verbrauch bezogenen Belastungen ist nach der Wahl zu rechnen. Die Steuererhöhungen sind jedenfalls auf Dauer angelegt. Das gilt auch für die Pläne zur Überwachung der Finanz- ströme und der laufenden Erfassung al- ler rund 300 Millionen Konten.

Ungeklärt: die rechtsstaatliche Absicherung

Damit kein Missverständnis entsteht:

Was zur Bekämpfung des Terrorismus, der Geldwäsche und auch der Steuer- hinterziehung notwendig und erfolg- versprechend ist, muss getan werden.

Das geht wohl nicht ohne Eingriffe in Rechte der Bürger. Aber diese müssen plausibel zu begründen sein und rechts- staatlich abgesichert werden; sie dür- fen nicht allein der Entscheidung von staatlichen Verwaltungsbehörden über- lassen bleiben. Bislang ist wenig davon zu hören, wie solche Anforderungen durch die Gesetze und in der Praxis zu gewährleisten sind. Das irritiert und macht misstrauisch, zumal die Banken schon heute beim Bestehen eines straf-

Terrorbekämpfung und Datenschutz

Schutz der Privatsphäre wird abgebaut

Das Bankgeheimnis steht auf der Kippe. Nicht nur die Geldwäsche ist im Visier des Staates. Terroristen sind kaum durch Kontentrans- parenz zu enttarnen. Der Zu- griff des Staates auf private, auch sensible gesundheitliche Daten der Bürger wird härter.

Zeichnung:

Oliver Weiss

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rechtlichen Anfangsverdachtes und erst recht im Steuerstrafverfahren gegenüber den Finanzbehörden aus- kunftpflichtig sind. Das Bank- und Steuergeheimnis steht einer Straf- verfolgung schon bisher nicht entge- gen. Es ist durch die Praxis der Steuer- fahndung und deren Absicherung durch die Rechtsprechung in den letz- ten Jahren kräftig ausgehöhlt worden.

Kein Steuersünder kann sich sicher fühlen. Das liegt nicht nur im Interesse des Fiskus, sondern auch der ehrlichen Steuerzahler.

Eichel versichert zwar, dass die

„Kontenevidenzzentrale“ weder Kon- tenstände noch Kontenbewegungen, sondern nur die Namen und Anschrif- ten der Inhaber erfahren solle. Mit solchen Hinweisen wird den Bürgern jedoch Sand in die Augen gestreut.

Wird einer, aus welchen Gründen auch immer, auffällig, oder bleibt er, wenn es auch nur einen vagen Verdacht gibt, in der Rasterfahndung hängen, so wird der Zugriff auf die Konten möglich.

Werden die Inhaber der Konten dann wenigstens im Nachhinein dar- über informiert? Das wäre vor allem dann geboten, wenn sich herausstellen sollte, dass jeder Verdacht unbegrün- det war.

Gewaltiger Datenpool wird aufgebaut

Der oberste Bankenaufseher, Jochen Sanio, hat in einem Interview zu Recht darauf hingewiesen, dass es für die Bankenaufsicht nie ein Bankgeheimnis gegeben habe. „Wir können uns jedes Konto anschauen. Die Kontoinhaber werden dadurch geschützt, dass wir zu höchster Verschwiegenheit verpflichtet sind.“ Die Daten dürften nur unter den vom Gesetzgeber fixierten Vorausset- zungen freigegeben werden. Man wird sehen, wie das Zugriffsrecht des Fiskus auf diese Daten künftig geregelt und begrenzt wird. Der kleine Steuerzahler brauche sich keine Sorgen zu machen, sagt Eichel. Als wenn die Hinterzie- hung von Steuern das Privileg der Be- zieher höherer Einkommen sei. Auch an Schwarzarbeit „verdient“ der Fiskus nicht. Wer Steuerhinterziehung be- kämpfen will, der sollte damit begin-

nen, einfache Steuergesetze zu be- schließen, sparsam mit den Steuer- geldern umzugehen und die Belastung der Bürger in vertretbaren Grenzen zu halten.

Zur Skepsis gegenüber Eichels Plä- nen trägt auch bei, dass ein so gewalti- ger Datenpool, in den 300 Millionen Konten eingehen, nicht kurzfristig ein- zurichten ist. Das braucht eine be- trächtliche Vorlaufzeit. Die dazu not- wendige Hardware und Software muss entwickelt und installiert, qualifiziertes Personal gesucht und eingearbeitet werden. Das geht nicht von heute auf morgen und kostet viel Geld. Für die aktuelle Durchleuchtung der Terror- szene kämen diese Maßnahmen jeden- falls zu spät. Geldwäscher und Terrori- sten werden sich im Übrigen rasch der für sie neuen Gefährdungslage anpas- sen. Sie werden auch künftig nur schwer zu enttarnen sein.

Viel spricht dafür, die Meldungen der Kreditinstitute über verdächtige Kontenbewegungen zentral zu erfas- sen und auszuwerten. Geldwäsche und Terrorismus sind globale Probleme, die eine Bundeszuständigkeit erfor- dern. Die bestehende föderale Organi- sation hat sich als unzulänglich erwie- sen, was aber wohl auch mit der krimi- nellen Fantasie der Geldwäscher zu er- klären ist. Bedenken wird man dage- gen haben können, dass die Zentral- stelle dem Bundesfinanzministerium zugeordnet und als Verwaltungsbehör- de dem üblichen rechtsstaatlichen Ver- fahren vorgeschaltet oder davon abge- koppelt werden soll. Den Belangen des Datenschutzes solle Rechnung getra- gen werden, heißt es in dem Papier des Finanzministeriums, das die Zustim- mung des Kabinetts gefunden hat. Die Zentralstelle wirke als „Filter“ vor Eröffnung eines Ermittlungsverfah- rens. So werde gewährleistet, dass nicht alle von den Kreditinstituten ge- meldeten Personen von den Staatsan- waltschaften automatisch als Beschul- digte geführt würden. Dann drängt sich jedoch die Frage auf: Wer kontrol- liert die Kontrolleure?

Eichels Pläne sind nicht isoliert zu se- hen. Sie gewinnen an Brisanz, weil auch in anderen Bereichen der Schutz der Privatsphäre abgebaut wird. Das gilt vor allem für das Gesundheitswesen.

Betroffen ist auch das Gesundheitswesen

So sollen über ein Datentransparenz- gesetz die Voraussetzungen dafür ge- schaffen werden, alle für die „Steue- rung“ der Gesetzlichen Krankenversi- cherung relevanten Daten zu sammeln, auszuwerten und zusammenzuführen, ehe sie vernichtet oder anonymisiert werden (DÄ, Heft 36/2001). Auch hier entsteht also ein gewaltiger Datenpool.

Tatsächlich aber geht es um die Kon- trolle des Leistungsgeschehens, also von Patienten und Leistungserbrin- gern, vor allem der niedergelassenen Ärzte.

Auch im Rahmen der angestreb- ten Disease-Management-Programme für chronisch Kranke, die finanziell mit dem Risiko-Struktur-Ausgleich verzahnt werden sollen, um die Unter- schiede in den Beitragssätzen der Kas- sen zu verringern, müssen hochsen- sible Gesundheitsdaten der Versicher- ten erfasst und längerfristig zu Prüf- zwecken gespeichert werden. Wie der Datenschutz zu sichern ist, bleibt vor- erst offen.

Mit Augenmaß und zielgenau

Die Initiativen zur Überwachung der Finanzströme und zur Kostentrans- parenz im Gesundheitswesen haben vom Ansatz und Ziel her nichts mit einander zu tun. Es bleibt aber das Faktum, dass nahezu gleichzeitig die besonders sensiblen Daten der Bürger über ihre Finanzen und ihren Gesund- heits- oder Krankheitszustand dem möglichen Zugriff staatlicher oder ge- setzlich dazu legitimierter öffentlich- rechtlicher Institutionen ausgesetzt werden sollen.

Wenn der Staat auf solche priva- ten Daten zugreifen kann, so wird er es früher oder später auch tun. Der

„gläserne Bürger“ droht zur realen Horrorfigur zu werden. Was zur Bekämpfung von Terror, Geldwä- sche, Steuerhinterziehung und Miss- brauch notwendig ist, sollte daher von der Politik nur mit Augenmaß, ziel- genau und ohne Hektik angegangen werden. Walter Kannengießer P O L I T I K

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A2852 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 44½½½½2. November 2001

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