Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 1–2|
9. Januar 2012 A 5RANDNOTIZ
Alexander Beck
Die Schmerzen in der Brust kommen krampfartig, in Wellen, immer wie- der. Ein Aortenaneurysma. Ganz si- cher! Panik steigt hoch. Erst kürzlich habe ich einen Patienten mit dieser Diagnose verloren. Was wird aus meiner kleinen Tochter, wenn ich nicht mehr bin? Die Gedanken rasen durch meinen Kopf.
Ich muss in die Klinik. Schnell.
Doch in welche? Bis zur Uniklinik sind es nur wenige Kilometer. Aber nein, ich will in mein Krankenhaus.
Zu meinen Kollegen, die ich kenne, und denen ich vertraue. Auch wenn es 30 Kilometer sind bis dorthin.
Diese Schmerzen.
Den Notarzt rufen? Nein. Notarzt bin ich selbst. Bis der andere hier ist, bin ich längst auf der Autobahn.
Auf der Autobahn werden die Schmerzen unerträglich. Den Ret- tungshubschrauber anfordern? Nein.
Der Aufwand. Die Kosten. Weiter, weiter, immer weiter. Für den Fall, dass ich kollabiere, kritzele ich mei- ne Symptome und vor allem meine Diagnose auf einen Zettel. Dann kann der herbeigerufene Notarzt di- rekt loslegen und mein Leben retten.
Noch ein paar hingeschmierte Zeilen für meine Frau und meine Tochter, falls es nicht gelingt.
Endlich im Krankenhaus. Ich krümme mich vor Schmerzen. Die Kollegen eilen herbei. Ein Schmerz- mittel. Linderung. Ihr dürft keine Zeit verlieren. Ihr müsst mein Leben ret- ten. Das Aneurysma! Schnell!
Der nächste Tag. Wieder im Kran- kenhaus. Die Kollegen feixen mir auf den Gängen zu: Er lebt! Was für eine Dramatik. Welch ein Überlebens- kampf. Eine medizinische Meister- leistung. Ein Hoch auf die Heilkunst!
Ist ja schon gut, liebe Kollegen.
Kann ja kein Mensch ahnen, welche Schmerzen so ein Nierenstein verur- sacht. Danke fürs Zertrümmern.
Auf Leben und Tod
Der mögliche Einfluss der Sartane auf das Krebsrisiko und die kardio- vaskuläre Mortalität ist ein Schwer- punktthema der vierten Ausgabe 2011 des „Bulletin zur Arzneimit- telsicherheit“, das vom Bundesin- stitut für Arzneimittel und Medizin- produkte und dem Paul-Ehrlich- Institut gemeinsam vierteljährlich herausgegeben wird. Weitere The- men sind der Rückruf des Grip- ARZNEIMITTELSICHERHEIT
Neue Risikobewertungen veröffentlicht
peimpfstoffs Preflucel® wegen einer erhöhten UAW-Melderate durch den Zulassungsinhaber, orale Kontra- zeptiva und das Risiko einer venö- sen Thromboembolie, Maßnahmen gegen Arzneimittelfälschungen so- wie aktuelle Forschungen zum Ma- sernvirus im Hinblick auf die Impf- stoffentwicklung. EB
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Das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit im Internet: www.aerzteblatt.de/125aIm Januar 2011 hatte das Landesso- zialgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren vorerst die Erhöhung der Mindestmengen in der Frühgebo- renenversorgung durch den Gemein- samen Bundesausschuss (G-BA) ge- stoppt. Nun urteilte das Gericht am 21. Dezember im eigentlichen Hauptsacheverfahren erwartungsge- mäß wiederum zugunsten der 41 Krankenhäuser, die gegen die Erhö- hung der Mindestmenge von 14 auf
30 Fälle im Jahr geklagt hatten (Az.: L 7 KA 64/10 KL).
Zur Begründung erläuterte der Vorsitzende Richter, dass die vom Gesetz geforderte „besondere“ Ab- hängigkeit der Leistungsqualität von der Leistungsmenge nicht hin- reichend belegt sei. Nach einem IQWiG-Gutachten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses vom August 2008 seien keine kau- salen Zusammenhänge zwischen Leistungsmengen und Leistungs- qualität bei der Versorgung Frühge- borener nachweisbar. Unabhängig NEONATOLOGIE
Gericht entscheidet gegen Mindestmengen
davon sei der Bezug der Min - destmenge zur Gruppe der Frühge- borenen unter 1 250 Gramm will- kürlich; nicht nachvollziehbar sei, warum der G-BA nämlich gleich - zeitig jegliche Mindestmenge für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht zwi- schen 1 250 und 1 500 Gramm auf- gegeben habe.
Der Vorsitzende des G-BA, Dr.
Rainer Hess, kündigte an, dass man nun durch das Bundesso- zialgericht eine abschlie- ßende Entscheidung in dieser Angelegenheit her- beiführen wolle. „Der G-BA braucht hier eine grundsätzliche Klärung, um seinen gesetzlichen Auftrag hinsichtlich der Festlegung von Mindest- behandlungsfallzahlen zum Zwecke der Qualitätssi- cherung der medizini- schen Versorgung künftig ausfüh- ren zu können“, so Hess.
Der Vorsitzende der Qualitätssi- cherungsgremien der Bundesärzte- kammer, Dr. med. Günther Jonitz, begrüßte hingegen das LSG-Urteil.
„Das Gericht hat recht mit dieser Entscheidung. Es gibt keine hinrei- chende Evidenz für konkrete, noch dazu derart hohe Fallzahlwerte“, betonte der Präsident der Ärzte- kammer Berlin. Der G-BA sollte sich stattdessen um eine verbesserte Qualitätsdarlegung an den Kliniken
bemühen. TG
Frühgeborene:
Gericht sieht kei- nen klaren Beleg für eine bessere Versorgung auf-
grund hoher Fallzahlen.
Foto: dpa