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Archiv "NOTLAGENINDIKATION: Etwas grundsätzlich anderes" (05.09.1984)

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Academic year: 2022

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groos,sd

Magnesiocard

Streßabschirmung

Calcium-Antagonismus

Lipidsenkung

Magnesiocard® Verla-Pharm

Zusammensetzung: 1 Kapsel/1 lackierte Tablette/1 Amp. i.m. zu 5m1 enthalten:

Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 614,8 mg, Magnesium-Gehalt: 5 mval (2,5 mmol). 1 Ampulle i.v. zu 10 ml enthält: Magnesium-L-aspartat-hydro- chlorid-trihydrat 737,6 mg, Magnesium-Gehalt: 6 mval (3 mmol). 5 g Granulat zum Trinken (1 Beutel) enthalten: Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 1229,6 mg, Magnesium-Gehalt: 10 mval (5 mmol). Verdauliche Kohlenhydrate 3,1

Indikationen: Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel- Syndroms, bescinders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangei und Streß bedingten Herzerkrankungen. Bei Magnesium-Mangelzuständen, z. B.

infolge Fastenkuren, Hypercholesterinämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pan- kreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östrogenhaltiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe.

Kontraindikationen: Exsikkose, Niereninsuffizienz mit Anurie.

MAGNESIOCARD® Ampullen sollen nicht angewandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis.

Die Injektion von MAGNESIOCARD't'' bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Tachykardie bzw. Tachyarrhythmie angezeigt.

Nebenwirkungen: Ampullen: Bradykardie, Überleitungsstörungen, periphere Ge- fäßerweiterungen.

Handelsformen und Preise: Kaps.: 25 DM 10,34, 50 DM 19,72, 100 DM 35,51.

Tabl.: 25 DM 10,09, 50 DM 19,37, 100 DM 34,70. Granulat zum Trinken: Btl.: 20 DM 13,46, 50 DM 30,02, 100 DM 50,39. Amp. i.m.: 2 DM 3,89, 5 DM 8,68. Amp.

i.v.: 3 DM 6,91, 10 DM 20,63.

FRISTENLÖSUNG

Zu dem Editorial „Ohne Mehr- heit läuft nichts" in Heft 27/1984, Seite 2061:

Individualschuld

... Wenn schon 74 CDU/

CSU-Abgeordnete aus Ge- wissensnot darüber nach- denken, wie man am be- sten die Fristenlösung be- kämpft, dann ist eine Ge- setzesänderung, im Sinne des Status quo ante, der schlechteste Ansatzpunkt.

Die Abgeordneten, nicht nur die 74, sollten sich et- was einfallen lassen, wie man die Motivation der Frauen zur Abtreibung ver- ändern kann. Solange ein uneheliches Kind eine Schande ist, ist das nicht zu erwarten. Andererseits ist die Schande bei jenen, die keine Kinder kriegen, doch viel größer, denn, daß die Mädchen ohne vorehe- liche Probierphase eine Ehe eingehen, ist die gro- ße Ausnahme. Die Moral ist also antiquiert. Früher, als es die Pille noch nicht gab und die Aufklärung noch nicht so ubiquitär war wie heute, konnte vorehelicher Geschlechtsverkehr und Schwangerschaft gleich- gesetzt werden. Heute kriegen nur die Unge- schickten die Kinder, viel- leicht auch die Liebenden, die Raffinierten nicht. Auf die Ungeschickten zeigt das Volk, und die sollen dann auch noch zum En- gelmacher, während die anderen, die Geld und Ein- fluß haben, sich mit Be- kenntnissen für die Abtrei- bung auf den ersten Seiten der Illustrierten abdrucken lassen können. Das ist un- sozial, unmoralisch und unmenschlich. Natürlich ist Abtreibung bewußte Tö- tung. Ob vor drei Monaten oder nach drei Monaten Schwangerschaft ist eine gesetzliche, aber keine ärztliche Festlegung. Nicht unterstützende Kassen für arme, schwangere Mütter

ändern die Situation im Sinne der 74 Abgeordne- ten, sondern möglicher- weise ein Medienfeldzug, mit dem Inhalt, die Frau mit. Kind, ehelich oder un- ehelich, ist moralisch hö- her einzuschätzen, weil sie eine Liebende war. Ob der Erzeuger das gemerkt hat oder nicht, ist unerheb- lich ...

Ich meine die Lösung des Problems ist nur möglich, indem beide Eltern die In- dividualschuld der Abtrei- bung auf sich nehmen, an- statt einer Legalisierung durch die Gesellschaft, und der Arzt straffrei bleibt, wie ich dies schon mehrfach vorgeschlagen habe.

Dr. med. Otto Meyer zu Schwabedissen Am Stadtgarten 28 7590 Achern/Baden

NOTLAGENINDIKATION

Zu dem Artikel „Auf dem We- ge zu einer ärztlichen Indika- tion" von Dr. med. Herwig Poettgen in Heft 24/1984, Sei- te 1918:

Etwas grundsätzlich anderes

Herr Kollege Poettgen macht seinen Kollegen den Vorwurf, sie würden sozialmedizinische Ge- sichtspunkte nicht recht zu würdigen wissen. Dabei wird doch gerade bei Kenntnis der nichtmedizi- nischen Problematik klar, daß die medizinische Indi- kation mit Gefahr für das Leben der Mutter etwas grundsätzlich anderes ist als das, was man so ge- meinhin unter Notlage ver- steht und was leider oft ge- nug als Ausrede für die Ge- fälligkeitsabtreibung ge- braucht wird.

Dr. med.

Manfred Krätzschmar Falkensteiner Straße 95 8441 Wiesenfelden

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