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Das 17. Ziel nachhaltiger Entwicklung – (Unterziel 4): Die SDGs und Schuldentrag- fähigkeit: Ein inhaltsloses Versprechen?

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Das 17. Ziel nachhaltiger Entwicklung – (Unterziel 4): Die SDGs und Schuldentrag- fähigkeit: Ein inhaltsloses Versprechen?

Von Kathrin Berensmann &

Maren Buchholtz, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

vom 16.03.2015

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Das 17. Ziel nachhaltiger Entwicklung – (Unterziel 4):

Die SDGs und Schuldentragfähigkeit: Ein inhaltsloses Versprechen?

Bonn, 16.03.2015. Laut Schätzungen des Internatio- nalen Währungsfonds (IWF) sind aktuell ein Viertel der ärmsten Länder so hoch verschuldet, dass für sie ein erhöhtes Risiko einer Schuldenkrise besteht. Im Verhältnis zur Wirtschaftskraft des Landes gelten ihre Schulden als nicht „tragfähig“. Gemäß dem von der Open Working Group (OWG) der Vereinten Natio- nen vorgeschlagenen Unterziel 17.4 soll die interna- tionale Gemeinschaft zukünftig, „mit einer koordi- nierten Politik im Bereich der Schuldenumstruktu- rierung die Entwicklungsländer dabei unterstützen, langfristig Schuldentragfähigkeit zu erreichen…“.

Damit knüpft dieses Unterziel des 17. SDGs (Stär- kung der Umsetzungsmittel und Wiederbelebung der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwick- lung) an die von den Vereinten Nationen durchge- führten Initiativen zur Umstrukturierung von Staats- schulden sowie zur verantwortlichen Kreditvergabe und Kreditaufnahme an.

In der Vergangenheit hat sich eine mangelnde Schul- dentragfähigkeit als zentrales Entwicklungshemmnis erwiesen. Stark verschuldete Länder haben beispiels- weise ihre Sozialausgaben und Investitionen in Infra- struktur wegen der hohen Schuldendienstzahlungen oft drastisch kürzen müssen. Bisherige ad-hoc- Entschuldungsinitiativen für Entwicklungsländer in den letzten zwei Dekaden haben die Verschuldung zwar erheblich gesenkt, aber die Schuldenproble- matik nicht grundsätzlich gelöst. Ein aktuelles Bei- spiel hierfür aus den Reihen der Industrieländer stellt Griechenland dar, wo die Sozialausgaben massiv zu- gunsten der Schuldendienste gestrichen wurden.

Allerdings benennt die Open Working Group keine Instrumente zur Vermeidung und Bewältigung von Schuldenkrisen. Als Antwort auf den OWG-Vor- schlag legte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon im September 2014 einen Synthesebericht vor. Darin wurde er hinsichtlich der Reform der Instrumente des Global-Debt-Governance-Systems etwas spezifi- scher. Der Generalsekretär hat ein informelles Forum für die Schulden souveräner Staaten vorgeschlagen.

Aber hier bleibt auch der Generalsekretär sehr vage.

Was heißt informelles Forum? Welche Aufgaben soll dieses Forum übernehmen? Nach dem derzeit be- kanntesten Vorschlag von zwei Ökonomen des ame- rikanischen Think Tanks Centre for International Governance Innovation soll ein informelles „Sovereign Debt Forum“ als Beratungs- und Analyseplattform für Gläubiger und Schuldner dienen.

Aber ist ein informelles Forum zur Behandlung von Schulden souveräner Staaten wirklich ausreichend,

um Verschuldungskrisen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verhindern und zu bewältigen?

Nein, das hat auch die Griechenlandkrise gezeigt. Die Verschuldungskrise im Land der Akropolis hätte mit einem informellen Forum weder verhindert noch bewältigt werden können. Es fehlen also weitere In- strumente, um langfristig Schuldentragfähigkeit zu erreichen. Insbesondere sollte die Chance, nachhalti- ge Entwicklungsziele zu formulieren, dazu genutzt werden, die Prinzipien der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) für die verant- wortliche staatliche Kreditvergabe und -aufnahme sowie die Idee eines Insolvenzverfahrens für Staaten zu fördern. Die UNCTAD-Prinzipien beinhalten eine freiwillige Selbstverpflichtung zur verantwortlichen Kreditvergabe an Staaten und Kreditaufnahme durch Staaten. Die Prinzipien sind allerdings rechtlich nicht bindend und es bleibt unklar, inwieweit ihre Umset- zung überprüft wird.

Dagegen könnte ein Staateninsolvenzverfahren in- ternational verbindliche Regeln zur Bewältigung von Schuldenkrisen für alle Gläubiger schaffen. Die Not- wendigkeit dafür haben die Klagen verschiedener Geier- und Hedgefonds in Sub-Sahara Afrika und La- teinamerika bewiesen. Diese Investoren kaufen die Wertpapiere zu einem sehr niedrigen Preis und kla- gen ihren höheren Nennwert dann ein. Beispiels- weise hat der Rechtsstreit zwischen dem Hedge- fonds NML Capital und dem argentinischen Staat im September 2014 die geordnete und gerechte Um- strukturierung der argentinischen Schulden verhin- dert. Vor diesem Hintergrund verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, auf deren Grundlage bis Ende 2015 ein rechtlicher Rahmen für die Restrukturierung von Staatsschulden ausgear- beitet werden soll.

Die politische Umsetzbarkeit eines solchen Staaten- insolvenzverfahrens erscheint derzeit begrenzt.

Während insbesondere die G77-Staaten die UN-Re- solution befürworteten, stimmten einflussreiche Länder wie die USA, Großbritannien und Deutsch- land dagegen. Dies könnte ein Grund dafür sein, weshalb der UN-Generalsekretär in seinem Synthe- sebericht zur Post-2015-Agenda lediglich ein infor- melles Forum vorschlägt.

Zur Sicherstellung von Schuldentragfähigkeit ist es allerdings notwendig, konkrete Instrumente zur Ver- meidung und Bewältigung von Verschuldungskrisen in den SDGs zu etablieren und zu überprüfen. An- sonsten bleibt dieses Unterziel ein inhaltsloses Ver- sprechen.

© Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Die aktuelle Kolumne, 16.03.2015 www.die-gdi.de | www.facebook.com/DIE.Bonn | www.youtube.com/DIEnewsflash

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