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ESG INVESTMENTANSATZ (EINZELTITEL) HYPO VORARLBERG BANK AG. Oktober 2021

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(1)

ESG INVESTMENTANSATZ (EINZELTITEL)

HYPO VORARLBERG BANK AG

(2)

SUSTAINALYTICS ‒ UNSER RESEARCH PARTNER

ANBIETER

EIN WELTWEIT

FÜHRENDER

1.100+

RESEARCH ANALYSTEN

350+

VON DATEN ZUR NACHHALTIGKEIT

MITARBEITENDE IN 17 NIEDER- LASSUNGEN WELTWEIT

20.000+

UNTERNEHMEN IM INVESTMENT- UNIVERSUM

Externe, professionelle

und unabhängige Daten

und Ratings im Bereich

ESG bestimmen unser

Investmentuniversum.

(3)

NACHHALTIGKEIT IN DER HYPO VORARLBERG

ESG RISIKO RATING

CO2-Risiko Rating

NORMBASIERTES SCREENING AUSSCHLUSS-

KRITERIEN LÄNDERRISIKO

RATING

BEST IN CLASS

Nachhaltige Produkte

Kontroverse Wirtschafts-

praktiken

Unternehmens-

führung ESG-Risiko Rating

ESG-RATING DER HYPO VORARLBERG

(4)

Für die Titelselektion werden neben den Ausschlusskriterien auch ein norm- basiertes Screening berücksichtigt.

Des Weiteren folgt ein Best in Class

Ansatz, der sich wiederum über mehrere Teilbereiche (z.B. Unternehmens-

führung, ESG-Risiko Rating unseres Researchpartners) erstreckt. Ergänzt um eine Länderrisikobewertung bilden alle vier Hauptbausteine die Basis für das ESG RATING der Hypo Vorarlberg.

Unternehmen mit einem ESG Rating von

„D“ oder „ E“ werden aus dem Investment- universum ausgeschlossen.

ESG RATING DER HYPO VORARLBERG

A B C D E

ESG RATING

HYPO VORARLBERG

AUSSCHLUSS

(5)

UNSERE AUSSCHLUSSKRITERIEN (1/2)

Rüstung Geächtete Waffen

Tabak

Unterhaltungsindustrie für Erwachsene

Alkohol

Nuklearenergie Ölgewinnung aus

Teersanden Erdöl- und

Erdgasförderung durch Fracking

Thermische Kohle

Gentechnisch

veränderte Pflanzen und Saatgut

PRODUKT-

BETEILIGUNGEN

(6)

Unser Investment- universum basiert auf Unternehmen, die in folgenden Geschäfts- feldern die definierten Umsatzschwellen nicht überschreiten.

UNSERE AUSSCHLUSSKRITERIEN (2/2)

Thema Umsatzschwelle Ausschusskriterium

Rüstung 0 % Geächtete Waffen

5 % Produktion/Handel von Rüstungsgütern

Gentechnik 5 % Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Fossile Brennstoffe

0 % Erdöl- und Erdgasförderung durch Fracking 5 % Ölgewinnung aus Teersanden

5 % Förderung von Kohle/Kohleabbau

Nuklearenergie 5 % Nuklearenergie

Kontroverse Geschäftsfelder

5 % Produktion von Tabakgütern 5 % Produktion von Alkohol

5 % Produktion von Unterhaltungsindustrie für Erwachsene

(7)

Normbasiertes Screening ermöglicht die Einhaltung internationaler

Standards und Normen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umwelt und Anti-Korruption.

Unternehmen werden in drei Kategorien eingeteilt:

Konform,

Beobachtungsliste,

Nicht konform.

„Nicht konforme“ Unternehmen werden aus dem Investment- universum ausgeschlossen.

NORMBASIERTES SCREENING (1/3)

MENSCHEN- RECHTE MENSCHEN-

RECHTE ARBEITS-

NORMEN

UMWELT

KORRUPTIONS-

PRÄVENTION

Quelle: https:/www.globalcompact.de, www.oecd-lilibrary.org, https://www.business-humanrights.org

(8)

NORMBASIERTES SCREENING (2/3)

United NationsGlobal Compact OECD Guidelines for

Multinational Enterprises United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights Prinzip 1 – Unternehmen sollen den Schutz der internationalen

Menschenrechte unterstützen und achten.

Prinzip 2 – Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie

sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Leitsatz IV – Menschenrechte

Leitsatz VIII – Verbraucherinteressen

11 – Achtung der Menschenrechte 12 – Achtung international anerkannter Menschenrechte

13 – Vermeidung/Verhinderung

nachteiliger/negativer Auswirkungen auf Menschenrechte

14 – Kontext und Struktur von

Wirtschaftsunternehmen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen 15 – Nachkommen der Verpflichtungen 16 – Grundsatzverpflichtung

17 – Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte

18 – Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potentieller Auswirkungen

19 – Integration und Ergreifung entsprechender Maßnahmen

20 – Verifizierung nachteiliger Auswirkungen 21 – Kommunikation menschenrechtlicher Auswirkungen

22 – Wiedergutmachung Prinzip 3 – Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit

und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektiv- verhandlungen wahren.

Prinzip 4 – Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.

Prinzip 5 – Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinder- arbeit eintreten.

Prinzip 6 – Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.

Leitsatz V – Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern

MENSCHEN- RECHTE

MENSCHEN- RECHTE

ARBEITS- NORMEN

(9)

NORMBASIERTES SCREENING (3/3)

United NationsGlobal Compact OECD Guidelines for

Multinational Enterprises United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights Prinzip 7 – Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen

dem Vorsorgeprinzip folgen.

Prinzip 8 – Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.

Prinzip 9 – Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

Leitsatz VI – Umwelt

Leitsatz IX – Wissenschaft und Technologie

Prinzip 10 – Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption

eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Leitsatz VII – Bekämpfung von Bestechung, Bestechungs- geldforderungen und Schmier- gelderpressung

Leitsatz X – Wettbewerb Leitsatz XI – Besteuerung

UMWELT

KORRUPTIONS- PRÄVENTION

Quelle: https:/www.globalcompact.de, www.oecd-lilibrary.org, https://www.business-humanrights.org

(10)

BEST IN CLASS ANSATZ (1/5) ‒ CO 2 -RISIKO

Unternehmen mit geringen Risiken in Bezug auf den Übergang zu einer

kohlestoffarmen Wirtschaft werden besser eingestuft.

CO2-RISIKO UND -MANAGEMENT FOSSILE BRENNSTOFFE

ERNEUERBARE ENERGIEN CO2-INTENSITÄT (SCOPE 1 & 2)

GESTRANDETE VERMÖGENSWERTE

Kontroverse Wirtschafts-

praktiken

ESG-Risiko Rating BEST IN CLASS ANSATZ

Unter- nehmens-

führung Nachhaltige

Produkte CO2-Risiko

Rating

Berücksichtigte Bereiche

(11)

Unternehmen, welche einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren „Zielen für nachhaltige Entwicklung“

(SDGs) der Vereinten Nationen leisten, werden besser eingestuft.

BEST IN CLASS ANSATZ (2/5) ‒ NACHHALTIGE PRODUKTE

Quelle: https://unric.org/de/17ziele/

Kontroverse Wirtschafts-

praktiken

ESG-Risiko Rating BEST IN CLASS ANSATZ

Unter- nehmens-

führung Nachhaltige

Produkte CO2-Risiko

Rating

(12)

BEST IN CLASS ANSATZ (2/5) ‒ NACHHALTIGE PRODUKTE

Positive Beiträge zu den „Zielen für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen

Themenbereich Verwandte SDGs

Bezahlbares Wohnen Industrie, Innovation und Infrastruktur (9) / Nachhaltige Städte und Gemeinden (11)

Bildung Hochwertige Bildung (4)

Finanzielle Inklusion Keine Armut (1) / Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (8) / Industrie, Innovation und Infrastruktur (9) / Weniger Ungleichheiten (10)

Energieeffizienz Bezahlbare und saubere Energie (7) / Maßnahmen zum Klimaschutz (13)

Grünes Wohnen Bezahlbare und saubere Energie (7) / Nachhaltige Städte und Gemeinden (11) / Maßnahmen zum Klimaschutz (13)

Grüne Fortbewegung Industrie, Innovation und Infrastruktur (9) / Nachhaltige Städte und Gemeinden (11) / Maßnahmen zum Klimaschutz (13)

Gesundheit Gesundheit und Wohlergehen (3)

Vermeidung und Prävention von Umweltverschmutzung Nachhaltiger Konsum und Produktion (12) / Leben unter Wasser (14) / Leben an Land (15) Erneuerbare Energien Bezahlbare und saubere Energie (7) / Maßnahmen zum Klimaschutz (13)

Ressourceneffizienz Industrie, Innovation und Infrastruktur (9) / Nachhaltiger Konsum und Produktion (12) Nachhaltige Land-und Forstwirtschaft und Lebensmittelproduktion Kein Hunger (2) / Leben an Land (15)

Wasser Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (6) / Industrie, Innovation und Infrastruktur (9)

(13)

Unternehmen ohne kontroverse Vorfälle mit potenziell negativen Auswirkungen auf

Interessengruppen, die Umwelt oder den Betrieb des Unternehmens haben geringere Geschäfts- oder Reputationsrisiken und werden besser eingestuft.

BEST IN CLASS ANSATZ (3/5) ‒

KONTROVERSE WIRTSCHAFTSPRAKTIKEN

Bereiche „Berücksichtigter Vorfälle“

UNTERNEHMENSBETRIEB LIEFERKETTE (UMWELT) MITARBEITER

UNTERNEHMENSFÜHRUNG

GESELLSCHAFT UND GEMEINSCHAFT

PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN LIEFERKETTE (SOZIAL)

KUNDEN

UNTERNEHMENSETHIK ÖFFENTLICHKEIT

Kontroverse Wirtschafts-

praktiken

ESG-Risiko Rating BEST IN CLASS ANSATZ

Unter- nehmens-

führung Nachhaltige

Produkte CO2-Risiko

Rating

(14)

Unternehmen mit einer guten Unternehmensführung werden besser eingestuft.

BEST IN CLASS ANSATZ (4/5) ‒ UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Bereiche „Gute Unternehmensführung“

QUALITÄT UND INTEGRITÄT VON VORSTAND UND MANAGEMENT ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS

EIGENTUMS-UND AKTIONÄRSRECHTE GEHÄLTER UND LÖHNE

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND FINANZBERICHTERSTATTUNG

BEHANDLUNG VON INTERESSENSGRUPPEN

Kontroverse

ESG-Risiko BEST IN CLASS ANSATZ

Unter- Nachhaltige

CO-Risiko

(15)

Zwei Bewertungsdimensionen

 Exposition – zu welchem Grad ist das Unternehmen den Risiken ausgesetzt?

 Management – wie gut managt das Unternehmen die Risiken?

BEST IN CLASS ANSATZ (5/5) ‒ ESG-RISIKO

WESENTLICHE

ESG THEMEN UNTERNEHMENS- FÜHRUNG

Unternehmen, welche nur

wenigen oder geringen Risken in Bezug auf ökologische,

soziale oder unternehmens- führerische Nachhaltigkeit ausgesetzt sind, werden besser eingestuft.

Kontroverse Wirtschafts-

praktiken

ESG-Risiko Rating BEST IN CLASS ANSATZ

Unter- nehmens-

führung Nachhaltige

Produkte CO2-Risiko

Rating

IDIOSYNKRATISCHE ESG THEMEN

Sustainalytics ESG-Risko Rating: 3 Bausteine

Quelle: https://www.sustainalytics.com/

(16)

Überwachung von Staatsanleihen mittels Länderrisikorating

Es wird das Risiko für den langfristigen

Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eines Staates gemessen, indem der nationale Wohlstand und die Fähigkeit bewertet wird, diesen Wohlstand effektiv und nachhaltig zu nutzen und zu verwalten. Nachhaltigkeits-

faktoren werden im Wohlstandsfaktor ebenfalls berücksichtigt.

Wir greifen hier auf ein Bewertungsmodell zurück. Zulässig sind Emissionen von Staaten mit einem mittleren Risiko.

LÄNDERRISIKO NACHHALTIGKEIT BEI STAATEN

(17)

RECHTLICHE HINWEISE

Die Hypo Vorarlberg behält sich alle Rechte vor.

Bei dieser Unterlage handelt es sich um eine Marketingmitteilung im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018. Diese dient lediglich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung oder umfassende Risikoaufklärung, noch eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten eines Finanzinstrumentes dar.

Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Bezugnahme auf die bereitgestellten Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Hypo Vorarlberg Bank AG.

Oktober 2021

Sustainalytics, a Morningstar company and a globally-recognized provider of ESG research, ratings and data.

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(18)

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