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Archiv "Suizidbeihilfe: Schaffung klarer Rahmenbedingungen" (23.09.2011)

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adäquat darüber informiert werden könnten.

Wir handeln hier selbstverständlich auch „in stellvertretender Wahrneh- mung des Interesses des Patienten“.

Die Annahme, dass diesen Ent- scheidungen im Fall des Abbruchs (oder beispielsweise des Übergangs von einem kurativen auf einen pal- liativen Therapieansatz) implizit Urteile über einen Unwert des je- weiligen Lebens zugrunde liegen sollten, wird diesen Situationen nicht im geringsten gerecht . . .

Dr. Rainer Steffensen, 14057 Berlin

Humanität gefragt

Den Meinungen der Verfasser des Artikels „Assistierter Suizid“ kann ich nicht folgen. Ebenso halte ich die Entscheidung der Ärztekammer zur Änderung des Berufsrechtes für enttäuschend und nicht mehr zeit- gemäß.

Solche Entscheidungen dürfen nicht diktiert werden, es sollte dem einzelnen Arzt überlassen werden, ob er den Wunsch des Patienten nach Sterbehilfe bei medizinisch begründbarer Indikation erfüllt oder ihn ablehnt. Die Kammer hat nicht das Recht, den Arzt zu verurteilen, der dem Patienten auch am Lebens- ende hilft, seinen Wunsch nach ei- nem würdevollen Tod zu verwirkli- chen. Die Fortschritte der Medizin machen dieses möglich. Diese Auf- gabe sollte nicht irgendwelchen Or- ganisationen oder anderen Personen ohne medizinische Ausbildung überlassen werden . . . Bestimmend für unser Handeln sollte Humanität sein . . .

Dr. Magdalena Kießling, 13088 Berlin

Schaffung klarer Rahmenbedingungen

Auch wenn ich den Autoren in Vie- lem zustimme, etwa in ihrer Forde- rung nach dem Ausbau sterbebeglei- tender Versorgungsformen, entspre- chender Aus- und Weiterbildung, Betonung des Fürsorgegedankens und Beibehaltung der Norm, nach der die aktive Tötung eines Men- schen weder Ärzten noch anderen Bürgern erlaubt ist, so sehe ich doch in drei Punkten Korrekturbedarf:

Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 38

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23. September 2011 A 1969

B R I E F E

(2)

A 1970 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 38

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23. September 2011 1. Natürlich werden es gerade pal-

liativmedizinisch tätige Kollegen als persönliches Scheitern empfin- den, wenn Patienten, was ja vor- kommt, trotz intensiver Bemühun- gen den Wunsch nach Sterbehilfe äußern. Wenn die Autoren aller- dings in diesem Zusammenhang auf das „gemeinsame Aushalten von Leid und Verzweiflung“ verweisen, dürfen sie bei aller Empathie nicht verschweigen, dass beides doch vor allem die Lage des Patienten kenn- zeichnet. Der auch palliativmedizi- nisch (zum Glück oder leider) nicht allmächtige Arzt, der vom todes- sehnsüchtigen Patienten das Aus- halten von Leid fordert, verlässt den Boden der Fürsorge und begibt sich auf das Terrain der Bevormun- dung und Entmündigung.

2. Das vermeintliche moralische Paradox löst sich auf, wenn man sich vergegenwärtigt, dass nicht der Todeswunsch des Patienten einer Legitimation bedarf, sondern das Vorhaben desjenigen (Arztes), der Sterbehilfe leisten – also töten will.

Hier reicht der Verweis auf die Pa-

tientenautonomie natürlich nicht aus, wie ja auch sonst ärztliches Handeln nicht durch den Patienten- willen allein, sondern erst in Ver- bindung mit der eindeutigen Indika- tion begründet wird. Die Indikation zur Sterbehilfe muss allerdings mit außerordentlicher Strenge unter Be- achtung festgelegter Sorgfaltskrite- rien gestellt werden.

3. Die Autoren räumen ein, dass im Ausnahmefall ein Arzt aus Gewis- sensgründen als letzte Lösung die Assistenz beim Suizid sehen kann und schlagen vor, dass die entspre- chenden standesrechtlichen Gre- mien seine Gründe reflektieren mö- gen und nicht den Stab über den Arzt brechen müssen. Kann er sich darauf verlassen? Muss der genann- te Arzt nicht doch um seine Appro- bation fürchten? Hilfreicher wäre die Schaffung klarer, außerordent- lich enger Rahmenbedingungen, in- nerhalb derer Sterbehilfe und assis- tierter Suizid sanktionsfrei möglich sind.

Friedhelm Berlitz, St.-Lukas-Klinik GmbH, 42697 Solingen

R A NDNOTIZ

In die Krankenhaus- ambulanz kommen nicht selten Patien- ten mit Bagateller- krankungen (DÄ 31–32/2011: „Kran- kenhaus oder Kiosk?“ von Birgit Hibbeler).

Aus der kurativen Medizin ausgestiegen

Die angesprochene Anspruchshaltung hat mich dazu bewogen, vor acht Jah- ren aus der kurativen Medizin auszu- steigen. Ich hatte einfach keine Lust mehr auf Hausbesuche um drei Uhr nachts wegen seit dem Nachmittag bestehender erträglicher Kopfschmer- zen und der Aufforderung, bitteschön Paracetamol doch gleich mitzubrin- gen. Erst recht auch nicht mehr auf das Lamentieren und die Klageandro- hung nach Ablehnung desselben.

Und da ich das wohl nicht alleine so sehe, gehen immer mehr Kollegen diesen Weg mit der Konsequenz, dass

Krankenhausambulanzen eben zum Kiosk verkommen. Die Lösung? Ei- ne Rechnung an den „Patienten“.

Erstattung einzufordern bei der Krankenkasse. Dann hört so etwas ganz schnell auf.

Dr. Holger Petermann, 26129 Oldenburg

Fehlender Respekt

Das angesprochene Problem ist mitnichten nur eine „Randnotiz“

wert – stellt es doch keinesfalls eine Ausnahmeerscheinung dar und zeigt Schwachstellen unseres Ge- sundheitssystems auf. Es verdeut- licht den fehlenden Respekt großer Teile der Bevölkerung gegenüber der Institution Notaufnahme sowie ernsthaft erkrankten Mitmenschen.

Die Anspruchshaltung vieler „Not- fallpatienten“ sowie der oft unnöti- ge materielle und personelle Res- sourcenverbrauch schwächt das Ge- sundheitssystem und somit unsere Gesellschaft und sollte offen in gro- ßem Stil diskutiert werden.

Dr. med. Enrico Schalk, 39116 Magdeburg

O

I a n t k 3 k Kiosk?“von Birgit H

Seit der ersten Implantation eines Herzschrittmachers durch Elmqvist und Senning sind mehr als 50 Jahre vergangen. Tausende Patienten ha- ben in diesen Jahrzehnten ein Schrittmachersystem erhalten, das trotz moderner Technik regelmäßig überprüft werden muss. Die Nach- sorge der mittlerweile oft komple- xen Schrittmachersysteme bereitet Kollegen in Klinik und Praxis oft Schwierigkeiten.

Das Buch von Morschhäuser und Fischer versucht, in 13 Kapi- teln diese Problematik zu lösen.

Neben Grundbegriffen der Schritt- machertherapie, die verständlich erklärt werden, liegt der Schwer- punkt des Buches vor allem in der Betreuung des Schrittmacherpa- tienten im Alltag. Es werden von der Anamnese bis zum Magnettest, von der Herzfrequenzanalyse bis zur Überprüfung von Sensorfunk- tionen in Texten, Bildern und EKG-Beispielen Probleme, diag- nostische Tricks und Lösungsmög- lichkeiten vorgestellt. Auch Kom- plikationen der Schrittmacherthe- rapie werden anschaulich darge- stellt. Gut gelungen ist auch das Kapitel „Troubleshooting“, das nicht nur alltägliche Probleme an- spricht, sondern für jede Situation Problemlösungen vorschlägt. Sehr schön sind in diesem Kapitel die entsprechenden EKG-Beispiele.

Das Buch schließt mit Kapiteln

„Antworten auf häufige Patienten- fragen“ und „Notfallsituationen bei Herzschrittmacherpatienten“

ab. Im Anhang findet man ein um- fangreiches und sehr hilfreiches Schrittmacherlexikon.

Das Buch ist ein ausgezeichnetes Kompendium der Schrittmacher- therapie für den täglichen Alltag und hilft schnell, prägnant und kompetent, den Schrittmacherpa- tienten gut zu betreuen. Es ist über- sichtlich geschrieben – sehr emp- fehlenswert. Hans-Joachim Trappe

Diana Morschhäuser, Wilhelm Fischer (Hrsg.):

Praxis der Herzschrittmacher-Nachsorge.

Funktionen, Optimierung, Kontrolle, Troubleshoo- ting. Springer, Berlin, Heidelberg 2011, 198 Sei- ten, gebunden, 59,95 Euro

HERZSCHRITTMACHERTHERAPIE

Kompetent im Alltag

B R I E F E / M E D I E N

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