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Archiv "Suizidbeihilfe: Faschistische Ideologie" (23.09.2011)

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A 1968 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 38

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23. September 2011 Thema nochmals gezielt mit den

Experten sowohl der Sozialrichter, der Krankenkassen als auch der Bundesärztekammer zu disku- tieren . . .

Dr. med. Gerd Rauch, 34123 Kassel

Lieber fest angestellt

Ich weiß nicht, warum sich Dr.

Frank um die Qualität und Sicher- heit der Patienten sorgt. Im Allge- meinen unterscheiden sich die Nar- kosegeräte nur unwesentlich, und ansonsten wird man an den Gerä- ten, die einem nicht vertraut sind, eingewiesen. In der überwiegenden Zahl der Häuser, in denen ich tätig war, wurde mir suffizientes Perso- nal zur Seite gestellt, so dass es von dieser Seite keine Gefahr für die Patienten gab.

Die viel größere Gefahr für den Pa- tienten, Schaden zu erleiden, war und ist der permanente Druck in den Operationsabteilungen, die Schlagzahl zu erhöhen oder auf sehr hohem Niveau zu halten, da ein Großteil des Geldes eines Kran- kenhauses nur noch im OP verdient wird.

Um diese Zahlen bringen zu kön- nen, werden die freien Mitarbeiter gebucht. Diese unterliegen nicht dem Tarifrecht, können also arbei- ten, wann und wie lange sie wollen.

Auch das kann letztlich zum Scha-

den des Patienten sein, zumal Ar- beitszeiten von zehn Stunden und mehr keine Seltenheit waren.

Ein weiterer Punkt ist der in dem Interview erwähnte Stundenlohn.

Ich weiß nicht, aus welcher Quelle sich Dr. Frank bedient hat, die er- wähnten Stundensätze von 100 bis 125 Euro sind vollkommen überzo- gen. Ein Stundenlohn von 80 bis 85 Euro ist heute die Regel, alles darü- ber die absolute Ausnahme. Von da-

her relativiert sich auch die angeb- lich so viel bessere Bezahlung der freien Mitarbeiter, zumal, wenn man bedenkt, dass dieser sich selbst versichern muss und keinerlei Zu- schüsse eines Arbeitgebers be- kommt, noch gibt es eine Lohnfort- zahlung im Urlaub.

Aufgrund des Vorgesagten habe ich mich zum Beispiel wieder für eine Festanstellung entschieden.

Dr. Torsten Batzlaff, 56370 Ebertshausen

SUIZIDBEIHILFE

Die Suizidassistenz geht über das, was die Selbstbestim- mung des Patienten gebietet, hinaus (DÄ 24/2011: „Assistier- ter Suizid: Die ethi- sche Verantwortung des Arztes“ von Fuat S. Oduncu und Gerrit Hohendorf).

Faschistische Ideologie

Herr PD Hohendorf hat einen sehr wichtigen und erhellenden Artikel geschrieben. Er hat mir die Beseiti- gung einer Unklarheit im Standes- recht begründet und eine ethische Orientierungsmöglichkeit in dem schwierigen Thema des assistierten

Suizids gezeigt . . . Mich hat in dem Artikel allerdings das Argument sehr beschäftigt, dass Ärzte mit der

„stellvertretenden Wahrnehmung des . . . Interesses des Patienten“

implizit über „den Wert und Un- wert des Lebens“ urteilen würden.

Schon die Begrifflichkeit „Unwert des Lebens“ würgt eine genaue Be- trachtung und Diskussion der Mi- kroprozesse von weitreichenden Entscheidungen wegen der Nähe zur faschistischen Ideologie ten- denziell ab. Mir erscheint es des- halb wichtig, auf die Selbstver- ständlichkeit hinzuweisen, dass wir (Ärzte) in Grenzbereichen der Me- dizin tagtäglich über das Leben von Patienten entscheiden. Wir treffen dabei meines Erachtens aber kei-

nesfalls Entscheidungen über einen Wert/Unwert des jeweiligen (Pa- tienten-)Lebens. Es ist bei schwerstkranken Patienten drin- gend nötig, die Sinnhaftigkeit von modernen medizinischen Maßnah- men im Feld zwischen einem mög- licherweise anhaltenden Leiden oder einem Sterben des Patienten täglich, gelegentlich sogar stünd- lich, neu abzuschätzen. Auf Inten- sivstationen oder beispielsweise in Wiederbelebungssituationen gehört es mehr oder weniger zur „Routi- ne“, darüber zu entscheiden, ob Maßnahmen eingeleitet, weiterge- führt, vermindert oder sogar (bei

„vermuteter“ und wahrscheinlicher) Erfolglosigkeit abgebrochen wer- den, ohne dass Patienten häufig

SU

D g d m g 2 t sche Verantwortung

MA X LIEBERMA NN

Die Kunst- und Aus- stellungshalle in Bonn widmet dem bedeutendsten deutschen Maler des ausgehenden 19. Jahrhunderts ei- ne Retrospektive (DÄ 33/2011: „Apostel des Schönen“ von Harald Clade).

Liebermanns Gegner

Schade, dass der Autor die zeit- lich parallel stattfindende Ausstel- lung „Liebermanns Gegner, die Neue Secession in Berlin und der Expressionismus“ auf Schloss Got- torf/Schleswig nicht erwähnt und mit einbezieht. Hatte doch Lieber- mann die Berliner Secession ge- gründet, um sich und anderen vom

konventionellen Kulturbetrieb aus- gegrenzten Künstlern ein Ausstel- lungsforum zu verschaffen, und sah sich nun in seiner von seiner Sezes- sion betriebenen Ausgrenzung einer neuen Künstlergeneration gegen- über, die den „Altmeister“ mit der

„Neuen Secession“ abstraften.

O. Mueller, K. Schmidt-Rottluff, G.

Münter, W. Kandinsky, H. Dorn- bach, F. Marc, C. Klein, E. Nolde, A. v. Jawlensky, O. Freundlich, R.

Dufy, E. L. Kirchner, A. Macke, G.

Tappert, W. Lehmbruck, C. Rohlfs, E. Heckel, M. Pechstein – sie alle bilden einen faszinierenden Hinter- grund für eine ausgesprochen inte- ressante kulturelle Auseinanderset- zung und Ausstellung.

Schleswig – Schloss Gottorf – 17. Juli bis 23. Oktober 2011

Eckart Schermuly, 25899 Niebüll D

s B b d d 1 ne Retrospektive (DÄ

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adäquat darüber informiert werden könnten.

Wir handeln hier selbstverständlich auch „in stellvertretender Wahrneh- mung des Interesses des Patienten“.

Die Annahme, dass diesen Ent- scheidungen im Fall des Abbruchs (oder beispielsweise des Übergangs von einem kurativen auf einen pal- liativen Therapieansatz) implizit Urteile über einen Unwert des je- weiligen Lebens zugrunde liegen sollten, wird diesen Situationen nicht im geringsten gerecht . . .

Dr. Rainer Steffensen, 14057 Berlin

Humanität gefragt

Den Meinungen der Verfasser des Artikels „Assistierter Suizid“ kann ich nicht folgen. Ebenso halte ich die Entscheidung der Ärztekammer zur Änderung des Berufsrechtes für enttäuschend und nicht mehr zeit- gemäß.

Solche Entscheidungen dürfen nicht diktiert werden, es sollte dem einzelnen Arzt überlassen werden, ob er den Wunsch des Patienten nach Sterbehilfe bei medizinisch begründbarer Indikation erfüllt oder ihn ablehnt. Die Kammer hat nicht das Recht, den Arzt zu verurteilen, der dem Patienten auch am Lebens- ende hilft, seinen Wunsch nach ei- nem würdevollen Tod zu verwirkli- chen. Die Fortschritte der Medizin machen dieses möglich. Diese Auf- gabe sollte nicht irgendwelchen Or- ganisationen oder anderen Personen ohne medizinische Ausbildung überlassen werden . . . Bestimmend für unser Handeln sollte Humanität sein . . .

Dr. Magdalena Kießling, 13088 Berlin

Schaffung klarer Rahmenbedingungen

Auch wenn ich den Autoren in Vie- lem zustimme, etwa in ihrer Forde- rung nach dem Ausbau sterbebeglei- tender Versorgungsformen, entspre- chender Aus- und Weiterbildung, Betonung des Fürsorgegedankens und Beibehaltung der Norm, nach der die aktive Tötung eines Men- schen weder Ärzten noch anderen Bürgern erlaubt ist, so sehe ich doch in drei Punkten Korrekturbedarf:

Deutsches Ärzteblatt

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23. September 2011 A 1969

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