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Archiv "Sterbehilfe: Suizidbeihilfe unter vier Bedingungen" (06.02.2009)

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A248 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 6⏐⏐6. Februar 2009

B R I E F E

Bereich zusammen. Koordination ist hier nicht ganz so einfach, wenn sie neben dem Tagesgeschäft verrichtet wird. Trotzdem haben wir aus reiner Eigeninitiative heraus einen Flyer, ein Logo und einen eigenen BKK- Vertrag entwickelt. Ideen für SAPV gibt es auch, aber wo ist denn nun die Unterstützung von Frau Gesund- heitsministerin?! . . . Eine große Kli- nik wie in Köln oder anderswo mag da vieles erleichtern, auch Praxisnet- ze sind da hilfreich. Aber wir versu- chen es ohne diese Dinge! Es mag ja die GKV verzögern, aber sind es nicht auch die Ängste manch nieder- gelassener Kollegen, das fehlende Teamplaying im niedergelassenen Bereich? Neulich sagte ein älterer Kollege zu mir, er sei seit 35 Jahren Hausarzt und bräuchte keine Hilfe von Palliativmedizinern, die könnten ihm nichts mehr erzählen. Meinen Vergleich mit Fachärzten oder Dia- betologen hat er gar nicht verstan- den. Wenn niemand etwas zur Quali- fizierung der Palliativmediziner und ihrer Stellung im niedergelassenen Sektor tut, dann hapert es! Die extra- budgetäre Bezahlung ruft auch die Zauderer auf das Tableau zu sagen

„ . . . in drei, vier Jahren ist es aus mit der Palliativmedizin, so wie mit den DMP!“ . . . Solange ich bei der Vorstellung des Netzwerks mit sol- chen Einstellungen konfrontiert wer- de, fällt es mir schwer, an SAPV zu glauben . . . Die Krankenkassensach- bearbeiter sind auch immer ganz irri- tiert, wenn sie mit der palliativmedi- zinischen Versorgung vor Ort und deren Möglichkeiten konfrontiert werden. Wollen wir nicht erstmal die Grundgangarten beherrschen, bevor wir mit der Hohen Schule begin- nen?! . . .

Dr. med. Astrid Bitschnau,Königstraße 33, 50321 Brühl

Suizidbeihilfe unter vier Bedingungen

Ihr Bericht „Palliativmedizin als Al- ternative“ erscheint mir zu kurz ge- griffen. Zumindest hat die Thematik

„assistierter Suizid“ zu viele Facet- ten, als dass sie auf einer dreiviertel Seite ausreichend differenziert abge- handelt werden könnte. Herr Hoppe hat jedenfalls nicht recht, wenn er

meint, dass deutsche Ärzte mit

„großer Geschlossenheit“ den assis- tierten Suizid ablehnen. Die von Ih- nen genannten Zahlen (35 Prozent dafür) belegen etwas anderes. Auch Bischof Huber hat mit seiner – nur mit wenigen Sätzen zitierten – Äußerung nicht recht, wonach der (assistierte) Suizid oft gewünscht werde, weil ein „beschädigtes Leben nicht mehr als sinnvoll gilt“ und deshalb „ein rasches Ende“ gefor- dert werde. Er kann sich offensicht- lich nicht vorstellen, in welch einem grausamen Maß durch moderne Me- dizin Leiden verlängert werden kann und deshalb mancher Patient nur im Suizid ein Ende seines Leidens sieht. Schließlich würde auch Herr Voltz unrecht haben, wenn er die Auffassung verträte, dass durch die Palliativmedizin und Hospizbewe- gung alle Probleme gelöst werden könnten. Der Unterzeichnende hat sich schon früher aus folgenden Gründen für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen:

Ärztliche Beihilfe beim klar defi- nierten Bilanzsuizid unheilbar Kran- ker ist mit dem Gebot, zum Wohl des Patienten zu handeln, vereinbar.

Ärztlicher Beistand im Suizid kann dazu beitragen, dass der Patient im Suizid nicht mehr als notwendig leiden muss und dass ein von nie- mandem gewünschter Zustand schwe- rer Schädigung (z. B. schwere hypo- glykämische oder toxische Hirnschä- digung) statt des Todes eintritt.

Die Beurteilung der Entschei- dungsfähigkeit und die Nachvoll- ziehbarkeit der Entscheidung des Pa- tienten kann noch am besten von Ärzten – namentlich von Nervenärz- ten – gewährleistet werden.

Für manchen Patienten kann allein die Gewissheit, im Fall des Suizids mit der Hilfe des Arztes rechnen zu können, Kraft und Mut zum weiteren Ertragen des Leidens bringen.

Wenn wir die Autonomie des Pati- enten wirklich ernst nehmen, dann können wir konsequenterweise nicht einen von ihm gewünschten „Bilanz- suizid“ ausklammern.

Mehrere Bedingungen müssen ohne jegliche Einschränkungen erfüllt sein:

a) Der Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und assistiertem Suizid

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A250 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 6⏐⏐6. Februar 2009

B R I E F E

muss für den unterstützenden Arzt klar und eindeutig sein.

b) Der Arzt darf auf keinen Fall die Tatherrschaft übernehmen und sollte auch nicht der bisher Behandelnde sein.

c) Der Arzt darf keinen ökonomi- schen Vorteil davon haben und darf nicht für spätere Fälle etc. erpressbar werden.

d) Der Arzt muss die Suizidbeihilfe als persönliche Gewissensentschei- dung vollziehen und dafür auch die Verantwortung übernehmen . . .

Prof. Dr. med. Hilmar Prange,

Konrad-Adenauer-Straße 40, 37075 Göttingen

DAS JAHR 2008

In den vergangenen Monaten fielen ge- wichtige Entschei- dungen, die über Jahre die Geldströ- me im Gesundheits- wesen neu regeln (DÄ 51–52/2008: „Teure Weichenstellung“

von Jens Flintrop und Heike Korzilius).

Kalkulierbarer Bankrott

Die Umsetzung der Honorarreform in Regelleistungsvolumina bezie- hungsweise die sogenannten Ho- norarsteigerungen für Vertragsärzte sind mit Verwerfungen verbunden, die drohen, Existenzen zu vernichten.

Eine Entlassungswelle rollt in Bay- ern an. Es ist ein Hohn, wenn wie in Ihrem Artikel zitiert, uns die „Vorzü- ge“ einer kalkulierbaren Vergütung angepriesen wurden und werden, diese Töne hören wir ja aus der KBV schon lange. Ja: Wir können jetzt den Bankrott kalkulieren. Noch im Sep- tember hat der bayerische Minister- präsident an alle bayerischen Ver- tragsärzte ein Beruhigungsschreiben versandt. Die KV-Bayern hat unserer fachinternistischen Siebenerpraxis mit Datum vom 15. 12. 2008 ein Re- gelleistungsvolumen fürs kommende Quartal zugewiesen, das bei ca. 40 Prozent des bisherigen Honorars liegt (kein Druckfehler, kein Rechen- fehler). Das bisherige Honorar unse- rer Praxis war für die Schwerpunkt- fachgruppen nicht überdurchschnitt- lich. Dies zwingt uns selbstredend, sämtliche beruflichen und privaten

Zukunftsperspektiven infrage zu stellen. Es ist demütigend, dass wir nun versuchen müssen, den Rechts- weg zu bestreiten . . .

Dr. Veit Göller,Internistische Berufsausübungsge- meinschaft, Donaustraße 78, 87700 Memmingen

Zwangsstaat statt Demokratie

. . . Falsch ist die Behauptung, dass die Budgets abgeschafft wurden. Je- des Regelleistungsvolumen (RLV) ist ein Budget. Falsch ist deshalb auch die Behauptung, dass nicht mehr die Ärzte das finanzielle Risiko tragen. Niedergelassene Ärzte tragen ein massives finanzielles Risiko (z. B. hochinvestive Geräte wie MRT), das in die staatlichen Zwangspreise (die jetzt teilweise weit unter der Kostendeckung ange- siedelt sind) nirgendwo eingepreist ist. Das RLV garantiert bei Über- schreitung weitere Verluste durch Abstaffelung (deshalb bleibt auch das Krankheitsrisiko beim Arzt). Es geht auch nicht um einen Streit, wer die höchsten Honorarzuwächse hat (angegeben von 2,5 Prozent bis 21,6 Prozent). Übersehen wird, dass z. B.

in Bayern Fachärzte jetzt Honorar- einbußen von 30 bis 50 Prozent hin- nehmen müssen. Dies ist existenz- vernichtend: Der Weg in die Zwangs- insolvenz wurde zwangsweise frei gemacht. Da hilft auch eine für nur vier Quartale geltende Härtefallrege- lung (ab 15 Prozent Verlust) nichts.

Offensichtlich wusste man dies, sonst hätte es einer derartigen Rege- lung nicht bedurft. Eine Änderung ist vorerst nicht in Sicht, da neben die- sen Zwangspreisen auch ein Zwangsschiedsspruch der Landes- schiedsstelle in Bayern erfolgte (nachdem die Verhandlungen vier- mal gescheitert sind) . . . Das Gegen- teil wäre hilfreich: Geht es dem Arzt

gut, dann geht es auch dem Patienten gut! Oder glauben die Mitglieder un- serer Gesellschaft ernsthaft, dass sie im Gesundheitswesen optimal ver- sorgt werden, wenn Teile der Ärzte (z. B. Hausärzte) grottenschlecht be- zahlt werden und andere Teile der Ärzte (z. B. Fachärzte) dauerhaft ihren finanziellen Ruin vor Augen haben?

Dr. med. Gerhard Walter,Im Brühl 6 a, 91183 Abenberg

BOLOGNA-PROZESS

Eine Bachelor-/Mas- terstruktur im Medi- zinstudium halten viele nicht für sinn- voll (DÄ 46/2008:

„Bologna-Prozess in der Medizin: Warten auf den großen Wurf“ von Birgit Hibbeler und Eva Richter-Kuhlmann).

Verschlechterung der Patientenversorgung

Das musste ja kommen. Die aufge- worfene Diskussion erscheint ir- gendwie von gestern. Die Approbati- onsordnung bietet den Fakultäten viele hervorragende Möglichkeiten zur Gestaltung eines attraktiven Me- dizinstudiums. Bestenauswahl im ei- genen Auswahlverfahren, Mentoren- programm, Klinische Medizin im ersten Studienjahr, problemorientier- tes Lernen, Unterstützung für ein Se- mester Auslandsstudium, Stipendien für die Anfertigung exzellenter Dok- torarbeiten, Wahlpflichtfach in der Sozialstation, all das sind Selbstver- ständlichkeiten an der Medizinischen Fakultät der Universität Lübeck, die von den Studierenden innerhalb der Regelstudienzeit gerne angenommen und erfolgreich absolviert werden.

Gerade denken wir über wünschens-

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie kön- nen jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeich- net sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail- Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen.

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