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Archiv "Sterbehilfe: Hilfe bei Suizid" (11.11.2005)

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A3090 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 45⏐⏐11. November 2005

B R I E F E

Ärztliche Leitlinien

Zu dem Kommentar „Rechtsrahmen“

von Dieter Hart in Heft 40/2005:

Absurd

Gratulation zu dieser gelunge- nen, als Kommentar maskier- ten Satire. Schon der erste Satz ist an parodistischer Ab- surdität kaum zu übertreffen:

„Gute ärztliche Leitlinien sind das Rückgrat der Therapie- freiheit und der Patientensi- cherheit.“ Weiter unten wird ausgeführt, dass die Leitlinien Rechtscharakter haben, damit sanktionsbehaftet sind. Ein weiterer Glanzpunkt aus der hoch innovativen Werkstatt der politischen Sprachfälsche- rei. Vorschriften, Gesetze und Verbote als Garanten für die Freiheit des Betroffenen.

(Sklaverei ist die höchste Form der Fürsorge.) Geschrie- ben wurde dies von einem, der als Ordinarius zum Besten gehört, was die Jurisprudenz hervorbringt. Bis heute ist nicht einmal ein Propädeuti- kum der Logik für Juristen

Pflicht. Daher ist es nur folge- richtig, dass ein Richter nur beim Nachweis von Vorsatz für sein Tun verantwortlich ist, wir Ärzte aber selbstverständ- lich für jede Sorgfaltspflicht- verletzung haftpflichtig sind.

Dies ist Gleichheit vor dem Gesetz, Chancengleichheit.

Priv.-Doz. Dr. med. Gerald Denk Giebel,Martin-Luther-Straße 93, 66280 Sulzbach-Neuweiler

Sterbehilfe

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Reise in die Schweiz“ von Gisela Klinkham- mer in Heft 40/2005:

Zeit für Reformen

Die Tatsache, dass 453 todge- weihte Patienten in die Schweiz reisen mussten, um ihren Anspruch auf einen wür- digen Tod durchzusetzen, soll- te eigentlich alle Ärzte alar- mieren. Irgendwie hat da eine Fehlentwicklung eingesetzt, die revidiert werden muss.

Sind wir nicht alle Ärzte ge- worden, um den Menschen zu

helfen, auch auf ihrem letzten Gang in dieser Welt? Leider haben die Patienten in der letzten Phase ihres Lebens be- rechtigte Ängste, durch Appa- ratemedizin sowie künstliche Ernährung mittels PEG oder Infusionen am Sterben gehin- dert zu werden. Welcher Fami- lienangehörige wurde nicht schon mit dem Vorwurf kon- frontiert: „Sie wollen doch nicht etwa Ihre Mutter ver- hungern oder verdursten las- sen?“ Welcher Arzt kommt nicht durch den Zwang einer ständigen Dosiserhöhung von Opiaten bei Schmerzpatienten im Finalstadium rasch an die Grenze, an der er die Legalität überschreiten muss, um dem Patienten eine Schmerzfrei- heit garantieren zu können?

Verweigert der Arzt die paren- terale Ernährung, landet er früher oder später wegen un- terlassener Hilfeleistung vor Gericht. Andererseits macht man bei Überschreiten der le- galisierten Dosis von Opiaten rasch einmal Schlagzeilen in der Presse als Todesengel. Ei- nem Verein wie Dignitas wür- de rasch der Boden unter den Füßen weggezogen, wenn der Patient sicher sein könnte, dass er am Ende seines Lebens nicht unnötig leiden muss, in- dem sein Sterbevorgang durch die unnatürliche „Apparate- medizin“ verlängert wird. Da es aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit keinem Arzt zu verdenken ist, wenn er sein eigenes Schicksal über das eines Sterbenden setzt, sollten

hier schnellstens Reformen eingeleitet werden.

Dr. med. Udo Fuchs,Steenwisch 105, 22527 Hamburg

Hilfe bei Suizid

Die Zielsetzung von Dignitas beinhaltet keine aktive Sterbe- hilfe, wie im Kommentar sug- geriert wird, sondern nur die Hilfe bei einem Suizid, dies ist auch in Deutschland nicht strafbar. Nur die Medikamente werden von einem Arzt ver- schrieben, die unmittelbare Hilfe erfolgt durch Nicht-Ärz- te. Allein die Möglichkeit, schmerzlos hinübergleiten zu können, wird von Kranken oft als Erleichterung wahrgenom- men (und im Allgemeinen gar nicht eingesetzt). In einer Ge- sellschaft wie der deutschen, die den Tod extrem verdrängt, er- langt Lebenserhaltung um je- den Preis Religionscharakter, dementsprechend heftig und unsachlich ist die derzeitige Diskussion (eine Diskussion mit

„Ungläubigen“). Der klassische, friedliche Tod durch Schlaf- mittel ist dem Nicht-Arzt heute weitgehend verschlossen (was durchaus sinnvoll ist), es bleibt nur der (laut Statistik) übliche Weg zum Bahngleis oder zur nächsten Brücke, beides Sui- zidvarianten mit hohem Eigen- und Fremdrisiko. Diese Situati- on durch Sterbehilfe zu än- dern, ist das Ziel von Dignitas.

Priv.-Doz. Dr. Matthias Baum, Amsterdamer Straße 12, 53881 Euskirchen Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie

geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

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