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Archiv "Hilfe beim Suizid: Individuelle Wertvorstellungen" (24.01.2014)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 4

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24. Januar 2014 A 129

Das Leser-Forum

kammer, deutsche Ärztinnen oder Ärzte würden sich für ein warmes Essen und ei- ne Hotelübernachtung einem Pharmaun- ternehmen hingeben. Es ist hohe Zeit, der von unseren Standesvertretern präferierten unerträglichen „mea culpa“-Unkultur vor Politik und Krankenkassen, dem ständigen Kotau vor der sogenannten investigativen Journaille eine deutliche Absage zu er - teilen.

Dr. Steffen Grüner, 49076 Osnabrück

Richtigstellung

In dem Beitrag „Niedersächsische Lesar- ten“ muss es richtig heißen: Der Vorsit- zende des Hartmannbundes Niedersach- sen, Dr. med. Bernd Lücke, hat der Ärzte- kammer Niedersachsen (ÄKN) angezeigt, dass er entgegen der von der ÄKN veröf- fentlichten FAQ zur Berufsordnung wei- terhin an gesponserten Fortbildungsveran- staltungen teilgenommen habe, woraufhin die Ärztekammer ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet hat. Falsch ist die Darstellung, Lücke habe sich selbst beim Ärztlichen Berufsgericht Niedersachsen angezeigt.

Die Redaktion bedauert den Fehler.

BERUFSORDNUNG

Dass Ärzte sich Reisekosten für Fortbildungen bezahlen lassen dürfen, findet die Ärztekam- mer Niedersachsen falsch und hofft auf eine Novellierung (DÄ 1–2/2014: „Berufsordnung/

Fortbildung: Niedersächsische Lesarten“ von Thomas Gerst).

Guter Tag für den freien Beruf

Es ist sicherlich Konsens, dass sich keiner von uns Medizinern am Gängelband der pharmazeutischen Industrie wünscht, den- noch führte das faktische Verbot der Teil- nahme an passiv gesponserten Fortbildun- gen durch die Ärztekammer Niedersach- sen zu erheblicher Unruhe: Mehr als 5 000 Kolleginnen und Kollegen votierten in ei- ner Faxaktion des HB gegen diese Ausle- gung des Vorstandes der niedersächsi- schen Ärztekammer, welche in pharmage- sponserten Fortbildungen die ärztliche Unabhängigkeit insgesamt gefährdet wähnte.

Diese Auslegung hat nun vor einem einfa- chen Berufsgericht Schiffbruch erlitten, da das Gericht nicht einmal erwogen hat, das Verfahren gegen einen sich selbst anzei- genden Hildesheimer Kollegen aufzuneh- men. Dies kam nicht unerwartet, denn der Vorstand der ÄKN verstieß so nicht nur gegen den Gleichheitsgrundsatz des deut- schen Grundgesetzes, sondern auch gegen geltendes EU-Recht. Ebenso verkannte die „niedersächsische Lesart“ völlig die Gefahren durch Leitlinien bestimmende Referenten: Anders als die Teilnehmer sollten die Referenten weiterhin straffrei für Vorträge entschädigt sowie Reisekos- ten und Spesen erhalten: Pharmaaffine Eminenzen hätten also weiterhin den Kol- legen bei den Verordnungen die Hand füh- ren können. Ich kann somit in der Weiter- gabe dieser niedersächsischen „Lesarten“

an den Ärztetag 2015 keinen Grund zur Freude entdecken . . .

Die juristische Richtigstellung war – nicht nur in Niedersachsen – ein guter Tag für alle freiberuflichen und freiheitlich den- kenden Kolleginnen und Kollegen und ein schlechter Tag für alle moralinsauren

„good doers“. Es war ebenso eine deutli- che Absage an die unerträgliche Unterstel- lung durch die niedersächsische Ärzte-

die eigenständige Gewerkschaft MB. Was die Arbeitgeber fordern, ist anachronistisch und sollte gegebenenfalls mit einem Streik bedroht werden.

Ich wünsche Herrn Vorsitzenden Rudolf Henke gute Nerven und großes Durch- stehvermögen.

Dr. Johannes Schumacher, 45136 Essen

TARIFRECHT

Die Große Koalition will die Tarifeinheit gesetz- lich festschreiben (DÄ 48/2013: „Arbeitsgruppe Gesundheit: Die Wunschliste steht“ von Falk Osterloh und Sabine Rieser).

Weiter kämpfen

Als Alt-Mitglied des MB möchte ich drin- gend raten zu kämpfen, dass die Ärztege- werkschaft Marburger Bund bleibt, was sie ist. Dieser Status ist mühsam erkämpft worden. Ich habe als Mitglied der Großen Tarifkommission 1971 in München erlebt, wie sich die ÖTV-Größen bei den Ver- handlungen benommen haben. Damals ging es um den ersten Tarifvertrag für Ge- halt (BAT) und die erste Bereitschafts- dienstbezahlung. Fast wäre es zu einem Flächenstreik gekommen, in Berlin streik- ten die jungen Ärzte bereits. Die Erfolge der letzten Jahre waren nur möglich durch

HILFE BEIM SUIZID

Die Ärzteschaft hat das Recht, Handlungen auszuschließen, die den Kern des ärztlichen Selbstverständnisses betreffen (DÄ 48/2013:

„Suizidassistenz: Ein gerechtfertigtes Verbot“

von Roland Kipke).

Ist das menschlich?

Die Verweigerung einer Hilfe beim Suizid kann für mich als Betroffenen eine Verlän- gerung oder Verschlimmerung meines Leidens bedeuten. Soll das Menschlich- keit sein? Für mich ist das Körperverlet- zung! Ich kann, wenn meine Krank- heit nicht mehr auf Behandlung anspricht, nur hoffen, einen Kollegen/Kollegin zu finden, der in dieser Hinsicht gegen den

„ärztlichen“ Mainstream schwimmt und einiges riskiert. Aus meiner Sicht geht der Mensch mit seinen Mitmenschen oft quä- lender um als mit Tieren. Tiere wer- den eingeschläfert, wenn sie zu sehr lei- den. Ich will hier keiner Euthanasie das Wort reden, sondern der eigenen Entschei- dung der Betroffenen!

Eine Lebensverlängerung um jeden Preis – das ist für mich herzlose Medizin und spielt den ökonomischen Interessen der Lebensverlängerungsindustrie in die Hände!

Der Autor ist der Redaktion bekannt.

Individuelle Wertvorstellungen

Es klingt seltsam, wenn ein Ethiker in ei- ner seit 2 ½ Jahrtausenden kontrovers dis- kutierten ethischen Frage apodiktisch die Auffassung der einen Seite für falsch er- klärt – hier die Kritik an dem berufsstän- dischen Verbot ärztlicher Suizidassistenz.

Seltsam zumal dann, wenn sich der Autor im weiteren Text auf demokratische Spiel-

B R I E F E

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A 130 Deutsches Ärzteblatt

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24. Januar 2014 Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym

zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und Orts - angabe gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publi- ziert werden – aber nur dann, wenn der Re- daktion bekannt ist, wer geschrieben hat.

ANONYM

regeln beruft. Denn in der Demokratie werden bekanntlich – im Gegensatz zur Autokratie – auch den Minderheiten Rechte und Handlungsräume zuerkannt, soweit sie die Mehrheitsmeinung nicht majorisieren.

Wie sehr auch dieser sich neutral-sachlich gebende Kommentar von individuellen Wertvorstellungen geprägt ist, zeigt sich in der offenbar festgefügten Meinung des Autors, über den Kern ärztlichen Selbst- verständnisses gäbe es eine allgemein an- erkannte, unbestrittene und verbindliche Übereinkunft. Schon vor 16 Jahren defi- nierte der amerikanische Arzt, Philosoph und Medizinethiker Howard Brody als ärztliches Behandlungsziel am Lebensen- de neben Beschwerdelinderung, dem Un- terlassen unnötiger Manipulationen am Patienten und der Sicherung von Kommu- nikation ausdrücklich die Gewährung ei- nes raschen, sicheren Todes – zweifellos ein Kernelement ärztlicher Sterbebeglei- tung – zu dessen Ermöglichung in beson- deren Situationen auch die ärztliche Sui- zidassistenz gehören kann. Diese lässt sich – als ethisch begründetes Element der Sterbebegleitung – somit auch deutlich von anderen Formen gesellschaftlich uner- wünschter Suizidbeihilfe abgrenzen . . .

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. med. Hans Wedler, 70499 Stuttgart

Lobenswerter Versuch

So lobenswert auch der Versuch der Ver- teidigung eines Verbots der ärztlichen Sui- zidassistenz, die der 114. Deutsche Ärzte- tag 2011 beschlossen hatte, sein mag, so ernüchternd sind die Argumente, die für das Verbot in die Waagschale geworfen werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Argumente in wenigen Jahren und spätestens in wenigen Jahrzehnten als für zu leicht befunden werden . . .

Es wird dann nämlich die Suizidassistenz als Handlung in den ärztlichen Ethos ein- geschlossen, so wie sie einmal ausge- schlossen wurde. Was könnte der Patien- tenautonomie argumentativ Einhalt gebie- ten? . . . Man müsste nämlich die Suizid- handlung beziehungsweise -assistenz als solche als unethisch betrachten, um dem freiheitseinschränkenden Verbot eine trag- fähige Begründung mitgeben zu können.

Dazu ist in den letzten Jahrzehnten schon viel Überzeugendes gesagt worden (auch im DÄ), aber nicht an dieser Stelle. Eine tragfähige Ethik müsste sich der Aufgabe stellen, danach zu fragen, was Menschen-

würde beziehungsweise Patientenwürde eigentlich und wesentlich begründet. Eine rein „ärztezentrische“ Perspektive einzu- nehmen reicht meines Erachtens nicht.

Dr. med. Dr. theol. Andreas Kuhlmann, 52066 Aachen

ARZNEIMITTEL

Eine effektive Arzneimittelüberwachung steht und fällt mit der spontanen Meldung sämtlicher unerwünschter Arzneimittelwirkungen (DÄ 44/2013: „Arzneimittelüberwachung: Potenziell lebensrettend“ von Stephan Fuchs, Joachim Neumann und Andreas Klement).

Drei Ergänzungen

Danke an die Autoren für diesen wichti- gen Beitrag, den ich um drei Punkte er- gänzen möchte:

Der Begriff „Pharmakovigilanz“ umfasst nach WHO-Definition sowohl die in dem Beitrag beschriebene Arzneimittelüberwa- chung nach Zulassung als auch Maßnah- men zur Verbesserung der Arzneimittel- Therapiesicherheit (AMTS) sowie die Pharmakovigilanz in klinischen Prüfungen.

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vor- schriften („16. AMG-Novelle“) wurde 2012 die Definition von „Nebenwirkung“ auf alle beim Gebrauch eines Arzneimittels am Menschen auftretenden schädlichen und un- beabsichtigten Reaktionen erweitert. Zuvor beinhaltete „Nebenwirkung“ entsprechend des Begriffes „unerwünschte Arzneimittel- wirkung“ (UAW) nur die beim bestim- mungsgemäßen Gebrauch eines Arzneimit- tels auftretenden unerwünschten Effekte.

Durch die erweiterte Definition umfasst

„Nebenwirkung“ nun auch im Sinne des

„unerwünschten Arzneimittelereignisses“

(UAE) Schäden durch Medikationsfehler, Überdosierung und Missbrauch. Dadurch wird der Bedeutung von Medikationsfehlern als häufiger Ursache arzneimittelbedingter

Schäden Rechnung getragen und das lange vernachlässigte Handlungsfeld der Arznei- mittel-Therapiesicherheit aufgewertet.

Die ausdrückliche Aufforderung zur Meldung von Verdachtsfällen einer Ne- benwirkung wurde durch oben genanntes Gesetz auf Angehörige von Gesundheits- berufen ausgedehnt und im Arzneimittel- gesetz verankert.

Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth, Institut für Klinische Pharmakologie, Medizinische Hochschule Hannover, 30625 Hannover

KRANKENHÄUSER

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäu- ser hat sich dramatisch verschlechtert (DÄ 48/2013: „Jedes zweite Haus macht Verluste“

von Jens Flintrop).

Warum sollen Kliniken Geld verdienen?

Seit Jahren lese und höre ich, dass Kran- kenhäuser Gewinne machen sollten. Und weil das wohl so ist, verstehe ich, warum Firmen wie Vivantes oder die christlichen Kirchen sich in Krankenhäuser einkaufen, um damit Geld zu verdienen.

Ich selbst war als Entwicklungshelfer jah- relang leitender Arzt eines großen Kran- kenhauses in Botswana. Und damit auch für die Finanzen zuständig. Ich hatte das damals immer so verstanden, dass Kran- kenhäuser oder die medizinische Versor- gung überhaupt ein Service an der Bevöl- kerung sind. Und dass natürlich eine sol- che Versorgung Geld kostet, welches – da- mals in Botswana – allein der Staat auf- brachte.

Die Idee, dass man mit einem Kranken- haus Geld verdienen kann, ist mir völlig fremd, ich finde diesen Gedanken schlicht pervers.

Ich bin übrigens immer noch ein Freund der uralten Idee eines solidarischen Sys- tems, was eigentlich bedeutet, dass Ge- sunde Geld zahlen, das dann die Kranken bekommen, um ihnen nicht zusätzlich zur Krankheit Kosten aufzubürden. Aber das ist wohl ein altmodischer Gedanke eines älter werdenden Entwicklungshelfers, der so weiterhin eine Allgemeinpraxis be- treibt.

Dr. med. Peter Schröder, 79106 Freiburg

Leserbriefe per E-Mail richten Sie bitte an leserbriefe

@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln. Die Redaktion wählt Briefe zur Veröffentlichung aus und behält sich Kürz ungen vor.

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