Auf Pflege angewiesen
Pflegefälle in Deutschland: insgesamt 1 650 000 (= 2% der Bevölkerung)
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So viel Prozent dieser Altersgruppe sind pflegebedürftig:
älter als 80 Jahre
60 bis 80 jünger als Jahre
60 Jahre
0,5
Von den Pflege- bedürftigen werden versorgt:
zu Hause oder in der Familie
in Pflegeheimen
Je höher das Lebensalter, desto häufiger ist die Notwendigkeit der Pflege Von den über 80jährigen sind rund 20 Prozent pflegebedürftig. Insgesamt gibt es heute mehr als 1,6 Millionen „Pflegefälle". Das sind rund zwei Pro- zent der Bevölkerung ; jeder 50. ist also pflegebedürftig. Davon werden 1,2 Millionen zu Hause oder in der Familie betreut. Rund 450 000 Männer und Frauen erhalten eine Versorgung in Pflegeheimen. Die monatlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen heute bei über 4 000 DM im Monat und sind damit deutlicher höher als die durchschnittliche Rente. ❑
P'0 L 1 T 1 K NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
BAK: Kritik am Entwurf zum
Medizinproduktegesetz
KÖLN. Die Bundesärzte- kammer (BÄK) hat in einer Stellungnahme wesentliche Punkte des Entwurfs zum Medizinproduktegesetz kriti- siert. In dem Schreiben wird eine Harmonisierung der Vorschriften zur Herstellung und Vermarktung von Medi- zinprodukten zwar grundsätz- lich begrüßt. Die Kammer könne es aber nicht akzeptie- ren, wenn über Normen, die für Produktion und Vertrieb gedacht seien, möglicherwei- se auch die Tätigkeit des Arz- tes direkt oder indirekt regle- mentiert werde. Für den An- wender hätten nämlich oft andere Prämissen Gültigkeit als für den Hersteller. Die Bundesärztekammer schließe sich daher ausdrücklich dem Änderungsvorschlag der Kas- senärztlichen Bundesvereini- gung (KBV) an, der die For- derung nach Entscheidungs-
Hessen übernimmt in Härtefällen
Kosten für Abbrüche
WIESBADEN. Als erstes Bundesland übernimmt Hes- sen bei Frauen mit geringem Einkommen die Kosten für Abtreibungen. Damit könn- ten seit 1. Oktober die Frau- en mit einem Monatsver- dienst unter 1 450 DM netto bei den staatlichen Schwan- gerschafts-Beratungsstellen die Kostenübernahme bean- tragen, teilte das hessische Frauenministerium in Wies- baden mit. Das Land habe dafür 500 000 Mark bereitge- stellt.
Damit reagierte die Lan- desregierung nach eigenen Angaben auf die Entschei- dung des Bundesverfassungs- gerichts vom 28. Mai, wonach Abtreibungen rechtswidrig, aber straffrei sind. Als Konse- quenz daraus sind die gesetz- lichen Krankenkassen in der Regel nicht mehr zur Über-
freiheit des Arztes im Einzel- fall beinhalte.
Darüber hinaus fordert die Dachorganisation der Landesärztekammern in ihrer Stellungnahme: Die Ärzte- schaft muß an der Formulie- rung von Vorschriften mitwir- ken können, um wirklich- keitsfremde Anforderungen zu vermeiden. Dies schließe auch eine Teilnahme an den nationalen und internationa- len Normungsgremien ein.
Bislang sei lediglich vorgese- hen, Sachverständige der KBV und des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbän- de der Krankenkassen an den entsprechenden Gremien zu beteiligen, bedauert die Bun- desärztekammer.
Für ebenso notwendig hal- te die Kammer außerdem ei- ne Einbindung jedes einzel- nen Arztes in Meldesysteme über Zwischenfälle mit Medi- zinprodukten. Denn: Als An- wender von Medizinproduk- ten hätten Ärzte sicherzustel- len, daß die von ihnen einge- setzten Geräte den Zweck er- füllen. EB
nahme der Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen verpflichtet. afp
Kaiserin-Friedrich- Haus wieder Fortbildungsstätte
BERLIN. Mit einer Fest- veranstaltung ist Ende Okto- ber in Berlin das Kaiserin- Friedrich-Haus als eine zen- trale Stätte ärztlicher Fortbil- dung wiedereröffnet worden.
Trägerin des 1904 bis 1906 in unmittelbarer Nähe der Cha- rit6 errichteten Hauses ist jetzt wieder die „Kaiserin- Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen".
Nach 1945 war das Gebäude zunächst Sitz der Sowjeti- schen Kommandantura. In den letzten Jahren vor der Wiedervereinigung war es der Akademie der Künste (Ost) zur Nutzung überlassen (vgl.
Heft 44/1991).
Das Haus ist seit 1991 um- fassend renoviert und moder- nisiert worden. Teile davon sind vermietet, unter ande- rem an die Bundesärztekam- mer und die Deutsche Apo- theker- und Ärztebank. Das Haus und die Stiftung wurden Anfang des Jahrhunderts nach der Witwe Kaiser Fried- richs III. benannt, die nach dessen Tod die ärztliche Fort- bildung in Preußen sehr ge-
fördert hat. Nachdem die Stiftung nach 1945 ihre Akti- vitäten eingestellt hatte, wur- de sie 1972 im Westteil der Stadt durch den damaligen Präsidenten der Ärztekam- mer Berlin, Prof. Dr. Wilhelm Heim, reaktiviert. Sie hat sich in den vergangenen 20 Jahren vor allem durch Klinische Fortbildungskurse und inter- disziplinäre Tagungen auf Grenzgebieten der Medizin, insbesondere im Spannungs- feld zwischen Ärzten und Ju- risten, auch über die Grenzen Berlins hinaus einen Namen gemacht. JK
Kinderradiologen fordern mehr Selbständigkeit
NÜRNBERG. Fünf Jahre nach Einführung des Schwer- punktes Kinderradiologie ge- be es an den Universitätskli- niken und in Pädiatrischen Zentren in Deutschland nach wie vor nur 12 selbständige Abteilungen. 46 hauptamtli- che Kinderradiologen stün- den 4 763 Erwachsenenradio- logen gegenüber. Dies erklär- te der Vorstand der Gesell- schaft für Pädiatrische Radio- logie (GPR) in einem Memo- randum.
Pädiater und Kinderchir- urgen sollten bei Stellenbe- setzungen oder -ausschrei- bungen darauf hinwirken, daß neue Kollegen die bildge- benden Verfahren beim Kind im erforderlichen Maße be- herrschen.
Die Leistungsbewertung in der Kinderradiologie sei ei- ne andere als bei den Er- wachsenen. Deshalb sollten kinderradiologische Abtei- lungen personell, ärztlich und medizinisch-technisch so aus- gestattet sein, daß Ausbil- dung und Training in der Röntgenologie, in der Sono- graphie sowie außerdem in der Computertomographie und Magnetresonanztomo- graphie entsprechend den Bestimmungen der Weiterbil- dungsordnung gewährleistet seien, betonte der Vorstand der Gesellschaft für Pädiatri- sche Radiologie. EB A1-3042 (18) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 46, 19. November 1993