11.47 Beitragssatz
(in % des Brutto- 11,22 arbeitsentgelts)
11.36
Bittere
Arznei
Beiträge zur gesetz- lichen Kranken- versicherung 1970 — 1982
9.36 8,19 8.25
Beitragsbemessungs- grenze (DM je Monat)
1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982
>HLENBILDER'
11,98
0145 311 Erich Schmidt Verlag
5000 DM steigen wird und der Beitragssatz in der Arbeitslo- senversicherung um einen hal- ben Beitragsprozentpunkt stei- gen soll, erhöht sich im kom- menden Jahr die Belastung der Bruttoeinkommen mit Sozial- beiträgen auf monatlich 1575 DM (der Arbeitgeber zahlt die Hälfte). „Zahlenbilder"/DÄ
450 DM im Monat für die Krankenkasse
Der durchschnittliche Beitrags- satz in der gesetzlichen Kran- kenversicherung erhöhte sich von 1970 (Einführung der ar- beitsrechtlichen Bruttolohn- fortzahlung) von 8,19 Prozent über 11,22 (1976) auf 11,98 Pro- zent (1982). Gleichzeitig stieg die Beitragsbemessungsgrenze von 1200 DM Monatsgehalt (1970) auf 3525 (1982). Am 1.
Januar 1983 klettert die Bei- tragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf 3750 DM (75 Prozent der in der ge- setzlichen Renten- und Ar- beitslosenversicherung gelten- den Bemessungsgrenze). Der durchschnittliche Beitragssatz der Kassen dürfte dann die Zwölf-Prozent-Grenze über- schritten haben, so daß sich der Höchstbeitrag von 416 auf etwa 450 DM monatlich erhöhen wird. Da die Bemessungsgren- ze in der Renten- und Arbeitslo- senversicherung auf monatlich
Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Richtwerte
für die Verweildauer
Einen umfangreichen Katalog mit
„Anhaltszahlen für die Kranken- hausverweildauer" hat die Arbeits- gemeinschaft für Gemeinschafts- aufgaben der Krankenversiche- rung, Essen, erarbeitet. In dem Ka- talog wurden die Richtwerte ak- tualisiert und bearbeitet, die von den gesetzlichen Krankenkassen bereits früher als Anhaltspunkte für Fragen der möglichen Befri- stung von Kostenübernahmeerklä- rungen bei der Gewährung von Krankenhauspflege beziehungs- weise einer Verlängerung der Ko- stenübernahmeerklärungen her- angezogen worden sind.
Wie die Essener Arbeitsgemein- schaft betont, soll dieser aus dem Kreise der Landesvertrauensärzte den Krankenkassen vorgelegte Katalog die Entscheidung des Arz- tes in einzelnen Indikationsberei- chen erleichtern und dem Sachbe- arbeiter der Krankenkasse not- wendige Hinweise für die erstmali- ge Befristung der Krankenhaus- verweildauer geben. Gleichzeitig soll der vertrauensärztliche Dienst von „routinemäßigen Anfragen"
entlastet werden. Wie die Arbeits- gemeinschaft weiter betont, soll die medizinische Versorgung in den notwendigen Fällen nicht ein- geschränkt werden. Ebenso ist nicht beabsichtigt, sogenannte Standardverweilzeiten einzufüh- ren; eine schematisierende An- wendung unter Außerachtlassung der Besonderheiten des Einzelfal- les sollte vermieden werden.
Dennoch ist trotz der von der Ar- beitsgemeinschaft selbst genann- ten Einschränkungen mit der praktischen Anwendung des Kata- logs die Gefahr verbunden, daß dieser doch standardisiert in dem Sinne angewandt wird, daß jedwe- de auch noch so geringfügige Überschreitung der Verweildauer- Richtwerte eine Begründungs- pflicht im Einzelfall bewirkt. Kla- gen von Krankenhausärzten hier- über sind bereits vereinzelt laut geworden.
Inzwischen hat die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (DKG), Düs- seldorf, ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, um die rechtli- che Dimension des Essener Kata- loges auszuloten. EB
Frauen sind öfter krank
Frauen sind in der Bundesrepublik Deutschland offenbar „häufiger"
krank als Männer. Dies hat, wie das Bundesministerium für Ju- gend, Familie und Gesundheit auf Anfrage der SPD-Bundestagsab- geordneten Ruth Zutt, Heidelberg, mitteilte, eine bereits 1978 durch- geführte repräsentative Umfrage (Mikrozensus) ergeben. Danach waren am Erhebungsstichtag von je 10 000 Einwohnern 1296 Män- ner, dagegen 1650 Frauen er- krankt. Gleichwohl ist die Krank- heitshäufigkeit der Männer bei einzelnen Krankheitsarten höher als die von Frauen.
Frauen haben eine höhere Krank- heitshäufigkeit als Männer, vor al-
lem bei folgenden Krankheiten:
Diabetes mellitus, Grippe, bei Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes, Gelenk- und Wirbelentzündungen und ähnlichen Erkrankungen. Es gibt aber auch Krankheiten, bei denen die Krankheitshäufigkeit umgekehrt verteilt ist.
Das Bundesgesundheitsministe- rium machte darauf aufmerksam, daß Schlußfolgerungen aus die- sen Angaben mit Vorsicht zu zie- hen seien. In der Bundesrepublik gebe es keine Morbiditätsstatistil so daß keine gesicherten Erkennt- nisse über den Gesundheitszu- stand der gesamten Bevölkerung vorliegen. Die Statistik der Kran- kenkassen weist für weibliche Pflichtmitglieder regelmäßig einen geringeren Krankenstand als für Männer aus. Allerdings lassen sich auch hier keine Aussagen über Krankheitshäufigkeit und berufli- che Belastung machen, da die Sta- tistik weder die unterschiedlichen Tätigkeiten noch die Arbeitsbedin- gungen berücksichtigt. HC
Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 38 vom 24. September 1982 21